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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19001206016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900120601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900120601
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-12
- Tag 1900-12-06
-
Monat
1900-12
-
Jahr
1900
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ÄmtMatt des königlichen Land- «nd Amtsgerichtes Leipzig, -es Nathes nnd Nolizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reclamen unter dem Rrdactionsstrich s4 gespalten) 75 H, vor den Familiennack>- richten («gespalten) 50 H. Tabellarischer nnd Ziffernsntz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannohme LS H (excl. Porto). Ertra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung Ü0.—, mit Postbesörderung 70.—. ^nnahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Bolz in Leipzig. 82V. Donnerstag den 6. December 1900. Jahrgang. Verleitung zu falschen Aussagen vor Gericht. vr. L. In einem soeben in Berlin verhandelten Aufsehen erregenden Proceß ist in schamloser Weise der Versuch gemacht worden, Personen zu unwahren Aussagen zu verleiten. Man hat sich nicht damit begnügt, diese Versuche vor dem Termins tage in den Privatwohnungen der Zeugen anzustellen, sondern man wagte selbst im Gerichtsgebäude diesen Versuch fortzusetzen bezw. zu wiederholen, um sicher zu sein, daß die Zeugen das vielleicht früher gegebene Versprechen, in einem bestimmten Sinne auszusagen, jetzt auch zur Ausführung bringen. Hat doch ein als Zeuge vernommenes Kind dem Gericht mitgetheilt, daß ein elegant gekleideter Mann im Cylinderhut ihr auf dem Gerichtscorridor im Vorbeigehen zugeflüstert habe: „Wenn Du gegen den St. aussagst, kommst Du nicht lebendig aus diesem Hause." Ein Gerichtsdiener hat bemerkt, wie einer von ihm begleiteten jugendlichen Zeugin von einem Mädchen auf dem Flure Zeichen gemacht und wie sie auch ausdrücklich aufge fordert wurde, nicht gegen St. auszusagen. Statt im ersteren Falle sofort den Zuhörerraum und den Corridor absperren zu lasten und keinem der Anwesenden den Austritt zu gestatten, damit die Zeugin hinaustreten und sehen könne, ob der be treffende Mann noch anwesend sei, begnügte man sich damit, die geladenen Zeugen, nur diese, in den Sitzungssaal eintreten zu lasten und das Kind zu fragen, ob es einer von diesen ge wesen, welcher jene Aeußerung vorhin zu ihr gethan habe. Natürlich war das ein Schlag ins Master. Hoffen wir, daß dieser Mißerfolg nicht ermuthigend auf die Zeugen gewirkt hat, welche sehen, daß man frech und straflos die Verleitung zur falschen Aussage unternehmen kann, sondern daß sie der ernsten Ermahnung zur Wahrheit eingedenk sind, welche der Vorsitzende bei dieser Gelegenheit an sie richtete. Bei der strafrechtlichen Beurtheilung der Verleitung zu einer falschen Aussage als Zeuge vor Gericht kommt es darauf an, ob verleitet werden soll, eine eidliche Aussage falsch abzugeben, oder nur eine unbeeidigte Aussage. Die Verleitung zu einer letzteren kann unter Umständen straflos sein. Denn das Reichs strafgesetzbuch enthält keine Strafandrohung gegen selbst wissent lich unwahre Aussagen, also Lügen, vor Gericht. Einzelne Landesgesetze enthalten Strafen für Lügen vor Gericht und cs besteht Meinungsverschiedenheit sowohl unter den Rechts gelehrten als auch in der Praxis der Oberlandesgerichte dar über, ob diese Landesgesehe noch in Kraft sind oder nicht. Ebenso angesehene Rechtslehrer treten für die Bejahung, wie für die Verneinung ein. Die Lüge soll dort bestraft werden als ein Vergehen gegen die staatliche Rechtsordnung, ganz ohne Rück sicht darauf, ob durch die unwahre Aussage irgendwie ein un erlaubter Zweck erreicht werden sollte. Die Bestrafung der unbeeidigten unwahren Aussage vor Gericht auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs ist nur mög lich, wenn sie geschieht, um Jemand, der eines „Verbrechens oder Vergehens" beschuldigt ist, der Bestrafung zu entziehen oder um ihm die Vortheile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern. In solchen Fällen ist die Verurtheilung desjenigen, der wissentlich eine unbeeidigte falsche Aussage gemacht hat, wegen Begünstigung erfolgt. Es ist nicht erforderlich, daß die falsche Aussage vor dem erkennenden Gericht gemacht ist, auch die falsche Aussage, welche im Ermittelungsverfahren, sei es vor Gericht, sei es vor der Polizei, gemacht wird, reicht aus, um den Thatbestand der strafbaren Begünstigung zu erfüllen. Wenn die unwahre Aussage selbst straffrei ist, kann natürlich auch die Verleitung dazu nicht strafbar sein. Man wird daher letztere auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs nur dann verfolgen können, wenn sie zum Zwecke der „Begünstigung" der Beschuldigten durch die unwahre Aussage, wie es ja die Regel ist, geschehen ist. Würde nun in dem Eingangs erwähnten Falle jener Herr, welcher der minderjährigen Zeugin drohte, sie würde nicht lebendig aus dem Hause kommen, wenn sie gegen St. aussage, straflos sein, wenn ihm wegen des jugendlichen Alters der Zeugin von vorn herein bekannt war, daß keine Beeidigung der Zeugin erfolgen dürfe und wenn die Zeugin sich nicht hat verleiten lasten, die Unwahrheit zu sagen, seinen Bemühungen also die gewollte ver botene That nicht gefolgt ist, er also in Wahrheit nichts an gestiftet hat? Keineswegs. Allerdings würde er wegen An stiftung zu einer falschen Aussage nicht verurtheilt werden können weil eine solche Aussage nicht vorliegt. Er würde aber strafbar sein können unter dem Gesichtspunkte der eignen — erfolgreichen oder erfolglosen — direkten Begünstigung des Angeklagten. Diese Bestrafung hätte jedoch zur Voraussetzung, das erwiesener maßen ein Verbrechen oder ein Vergehen des Angeklagten vor liegt und daß jenem Herrn dieses bekannt war. Nicht ganz leicht zu erweisende Voraussetzungen, welche unS zeigen, mit welchen Schwierigkeiten die Anwendung der Gesetze auf die wechselnden Fälle deS Lebens zu kämpfen hat. Gleichen Schwierigkeiten begegnen wir nicht, wenn eine Verleitung zu einer falschen, zu beschwörenden Aus sage versucht wird. Hier ist eine besondere Bestimmung er lassen, welch« denjenigen, der eS „unternimmt, zu verleiten", mit Strafe bedroht, auch wenn der Zeuge sich nicht hat verleiten lassen, sondern vielleicht direkt zur Polizei geht und von dem bei ihm gemachten Versuche Anzeige macht. Aus welchem Grunde der zu Verleitende die unwahre Aussage unterlassen hat, ist gleichgiltig. Selbst dann wird der Verleiter bestraft, wenn der zu Verleitende die falsche Aussage nicht wissentlich, sondern gut gläubig gemacht hat, wenn der Verleiter ihm also die unwahre Thatsache so lange vorerzählt oder ihm so entstellt hat, daß dieser sie zuletzt in der ihm vorgetragenen Weise glaubte. Auch dann ist die Verurtheilung erfolgt, wenn die Verleitung einem EideSunmiindigen gegenüber versucht worden ist und der Wille des Verleiters dahin ging, er solle unter allen Umständen die Unwahrheit sagen, einerlei, ob er beleidigt würde oder nicht. Sogar dann ist eine Verurtheilung erfolgt, wenn die Aussage, zu welcher der Verleiter anstiftete, die Wahrheit enthielt, der Verleiter si« aber für unwahr hielt. Der Thatbestand ist auch dann angenommen, wenn der Verleiter sich nicht direkt an den Zeugen wendete, sondern eine dritte Person aufforderte, auf dest Zeugen in dem beabsichtigten Sinne einzuwirken. Die Be strafung deS Verleiters wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der zu Verleitende schon seinerseits den Entschluß zur Begehung deS Meineids gefaßt hatte. Es ist übrigens nicht erforder lich, daß dem zu Verleitenden der specielle Inhalt der falschen Aussage mitgetheilt wird; es wird vielmehr in der Regel ge nügen, wenn der Thäter nur überhaupt die Richtun», in welcher der zu Verleitende Zeugniß ablegcn soll (z. B.: Sag nicht gegen -k. aus oder verrathe L. nicht), bezeichnete und wenn es dem Zeugen sonst überlassen bleibt, die falsche Aussage inner halb dieser Richtung nach eigenem Ermessen einzurichten. So kann z. B. das Unternehmen der Verleitung zur Begehung eines Meineids auch in der Aufforderung gefunden werden, bei der Vernehmung als Zeuge eine bestimmte Thatsache zu ver schweigen, wenn nach derselben nicht ausdrücklich gefragt wird. Vorausgesetzt wird hierbei allerdings sowohl auf Seiten des Zeugen als des Verleiters das Bewußtsein, daß diese That sache für den vorliegenden Proceß von Bedeutung sei. Der Wille des Verleitenden muß darauf gerichtet sein, daß der zu Ver leitende wissentlich etwas Unwahres beschwört. In früheren Strafproceßordnungen fand sich die Vorschrift, daß unter den jedem Zeugen und Sachverständigen vorzulegen den Generalfragen auch die stand, ob ihm wegen seines Zeug nisses oder Gutachtens etwas gegeben oder ob ihm etwas ver sprochen sei, wenn er in einem gewissen Sinne aussage, oder ob ihm erklärt sei, was und wie er aussagen solle. Es war gewiß eine unnöthige Vorsicht und Belästigung, jedem Zeugen und Sachverständigen diese Fragen vorzulegen. Aber ein ebenso großer Fehler ist es, wenn diese Fragen fast niemals an die Auskunftspersonen gerichtet werden. Die Wirren in China. Tcr chiucsischc Hof. Die Wiener „Politische Corresp." schreibt: Eine unS von einem sehr kompetenten Beurtbeiler der ostasiatischen Er eignisse zugehende Mittheilung weist darauf Hin, daß in den Muthmaßungen über die Aussichten der Verständigung mit den chinesischen Machthabern der Wunsch des Hofes, nach Peking zurückzukehren, ungenügend abgesckätzl werde. Dieser Rechenfehler entspringe der viel verbreiteten An nahme, >daß der Hof sich leichten Herzens entschließen werde, die kaiserliche Residenz für die Dauer nach einer anderen Stabt des Reiches zu verlegen. Nun könne es aber keinem Kenner der Verhältnisse als zweifelhaft erscheinen, daß ^die kaiserliche Familie sich der etwaigen Notbwendigkeit, dem Sitze in Peking für immer zu entsagen, nur äußerst schwer fügen würde. Tie zeitweilige Zurückziehung aus der Hauptstadt wird sich dein größten Theile der Bevölkerung nach der von den chinesischen Machthabern gegenüber allen peinlichen Ereignissen geübten Methode ohne Mühe sckönfärben, vielleicht sogar als eine erfolgreiche That darstellen lassen. Bei einem dauernden, oder auch nur längere Zeit währenden Verzicht auf die Pekinger Residenz würden jedoch solche Mittel nicht ver fangen und selbst in den unwissendsten Schichten müßte die Erkenntniß der außerordentlichen Demüthigung, welche die Herrscherfamilie in einem solchen Falle durch Ausländer er leiden würde, durchdringen. Man dürfe somit überzeugt sein, daß die Kaiserin-Regentin und tcr Kaiser die Mög lichkeit, die Dauer ihrer Selbstverbannung abzukürzen, lebhaft herbeiwünschen. Die positiven Nachrichten der jüngsten Tage, welche gewisse Anzeichen der Vorbereitung einer baldigen Rückkehr ter kaiserlichen Familie hervorheben, seien selbst verständlich mit der gleichen Vorsicht aufzunehmen, wie alle aus chinesischer Quelle herrührenden Meldungen. Eine Skepsis dagegen bezüglich der Geneigtheit der Herrscher familie, sobald der Stand der Auseinandersetzung mit den Mächten ihr einigermaßen hinreichende Bürgschaften für einen annehmbaren Frieden bieten wird, wieder die Pekinger- Residenz zu beziehen, wäre unangebracht. Lenkt China ein? * Berlin, 5. December. (Telegramm.) Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Zn einem Telegramm Li-Hung-Tfchang's an die hiesige chinesische Gesandtschaft, das von diesem dem Auswärtigen Amte unterbreitet worden ist, wird mitgetheilt, daß der neue Gouverneur der Provinz Schansi, Sihliang, im Gegensätze zu seinem fremdenfeindlichen Vorgänger Nucksien seit der vor zwei Monaten erfolgten Uebernabme jeines Postens mit aller Strenge gegen die Boxer vorgehe. Er habe über 80 Führer der Aufständischen öffentlich hin richt en lassen und schütze die Missionare mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln. Amerika als unsicherer Lantonift. Kürzlich durchlief die Zeitungen die Notiz, daß Colonel Denby, der ehemalige amerikanische Gesandte in Peking und persönliche Freund der Kaiserin-Wittwe, zum Nachfolger Con- ger's ausersehen sei. Colonel Denby hat die Kaiserin-Wittwe bei officiellen Empfängen einige Male gesehen, da er jedoch des Chi nesischen nicht mächtig ist, und eine Unterredung nur mit Hilfe eines Dolmetschers möglich gewesen wäre, so können die gegen seitigen Beziehungen kaum die Grenzen des formellen Verkehrs überschritten haben. Der ehemalige Militär und langjährige Doyen des diplomatischen Corps in Peking ist zwar ein aus nehmend stattlicher Mann, dessen Erscheinung häufig, und nicht mit Unrecht, mit der Goethes verglichen wurde, und so wäre, ohne edamit den Repräsentanten der anderen Staaten nahe treten zu wollen, es an und für sich nicht undenkbar, daß der ameri kanische Oberst einen gewissen Eindruck gemacht hätte. Colonel Denby hatte sich nach seiner Abberufung von Peking, nicht lange vor Beginn der jetzigen Wirren, öffentlich in enthusiastischer Weise über die politische Befähigung der Kaiserin-Wittwe aus gesprochen und sie den größten Regentinnen, die jemals gelebt haben, z. B. der Könrgin Elisabeth von England, an die Seite gestellt. Diese Aeußerungen riefen in der englischen Presse Shanghais und anderer ostasiatischer Plätze einen Sturm der Entrüstung hervor und gaben Anlaß zu den schärfsten Erwide rungen. Sollte Colonel Denby in dieser Hinsicht seine Ansichten nicht wesentlich geändert haben und seine Ernennung zum Nach folger Conger's sich bewahrheiten, so wäre damit die bevor stehende chinesische Politik der Vereinigten Staaten mehr oder weniger gekennzeichnet. Doch wird es in diesem Falle Colonel Denby nicht leicht fallen, Stellung zu der Thatsache zu nehmen, daß vielleicht kein anderes Land die Ermordung so vieler Staats angehörigen zu beklagen und so große Verluste durch zerstörtes Siqenthum zu verzeichnen hat, wie gerade die Vereinigten Staaten. Da größtentheils die Missionen davon betroffen wer den, und dieselben einen außerordentlich starken Rückhalt in der Hcimath haben, so dürfte das Verhalten der amerikanischen Re gierung, wie es gelegentlich der chinesischen Frage zu Tage tritt, von Seiten der Missionare sehr bald eine gewissen Kreisen in Amerika sehr unwillkommene Beleuchtung erfahren und Europa einen lieferen Einblick in den Charakter des politischen Treibens der großen Republik gewähren. KriegSberichtcrstattlmg. * Berlin, 5. December. (Telegramm.) In einer längeren Ausführung über den Nachrichtendienst in Cbina sagt die „Nordd. Allgem. Ztg.": Was die Klagen betreffe, daß die eingehenden Nachrichten un zureichend seien, so sei bereits darauf hingewiesen worden, daß Nachrichten, die,sich auf erst beabsichtigte Untersuchungen beziehen, ans militärischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Es sei nicht zu vergessen, daß die chinesischen Gesandtschaften Europa nicht verlassen hätten und daß eine Verbindung ihrer Mitglieder mit den Machthabern in China durchaus nicht ausgeschlossen sei. Auch die Klagen über ein verspätetes Eintreffen der Nachrichten entbehrten der Begründung. Dadurch, daß die StaatStelegramme den Vorrang vor den ankeren genießen, sei ein frühzeitiges Ein treffen aller amtlichen Meldungen so gut, wie es überhaupt möglich sei, gewährleistet. Zu berücksichtigen bleibe aber, daß die Telegraphenlinie zwischen Peking und Taku, wo die Kabel sich anschließen, ebenso wie diese sehr stark belastet sei und zeitweise nur unregelmäßig functtoniren. Wenn man bedenke, daß es den Berichterstattern oft mehr darauf ankomme, einen Record an Schnelligkeit zu erreichen, als unbedingt zuverlässige Nachrichten zu senden, so dürfe es nicht Wunder nehmen, daß die Nachrichten oft früber in den Zeitungen erscheinen, als sie zur amtlichen Kenntniß kommen. * Berlin, 5. December. (Telegramm.) Dem „Reicks anzeiger" wird zur Frage der telegraphischen Bericht erstattung vom ostasiatischen Kriegsschauplätze mitgetheilt: Das Commando des ExpeditionScorps ist an gewiesen, jeden Todesfall und jede Verwundung telegraphisch dem Kriegsministerium mitzutheilen. Es wird dabei kein Unterschied gemacht, ob der Betreffende Officier ist oder einen niederen Dienstgrad bekleidet. Es ist auf daS Eingehendste Fürsorge getroffen, daß eie Angehörigen sofort, sobald die Identität des alö todt oder verwundet Gemeldeten fest steht, benachrichtigt werken. Die Bekanntgabe der Namen durch die Presse erfolgt erst, wenn die Angehörigen bereits in den Besitz der betreffenden Nachricht gelangt sind. Oer Krieg in Südafrika. Doch noch ein Ausweg in der Boercnfragck Unser Londoner Mitarbeiter berichtet: Von einer hoch gestellten englischen Persönlichkeit habe ich folgende Mit theilungen, welche ich ohne irgend welchen Zusatz wiedergebe: „Vielleicht bringt die jetzige Reise Krüger's die Boeren dahin, daß sie sich England unterwerfen und dafür ein Zugeständniß annehmen, welches ihnen in diesem Augenblicke noch gewährt werden kann, nämlich die Bildung einer neuen Boerenrepublik in der Nordhälfte Trans vaals. Diese Möglichkeit hat die englische Regierung noch offen gelassen, und zwar zumeist auf die Fürsprache Kaiser Wilhelm's hin. Dies ist der Grund, warum die Einverleibung der Republiken noch nicht amtlich angekündigt wurde. Aber die Vorbedingung ist, daß Krüger seine Unterwerfung anzeigt, und voraussichtlich wird er dazu baldigst geneigt sein. Sein Aufent halt in Frankreich hat ihn darüber belehrt, daß auch der denkbar höchste Sympathiesturm ihm nicht die geringste Hilfe in dem Verharren auf seinem trotzigen Widerstand bieten kann. Wenn er somit jetzt nach Deutschland und Oesterreich geht, so wird er den Rathschlägen, die ihm dort unzweifel haft zu Theil werden, wohl eher zugänglich sein. Geht er nicht nach Berlin, so dürfte ihm dieser Rath auf anderem Wege zugehen; jedenfalls aber wird nach der in London vor waltenden Auffassung die deutsche Regierung gerne bereit sein, bei einer derartigen Belehrung Krüger's mitzuwirken. Und bei ihr allein werden sich die Boeren zu bedanken haben, wenn ihnen das vorbezeichnete Zugeständniß von England gemacht werden sollte. Wir geben diese Mittheilungen nur mit aller Reserve wieder. Es ist kaum anzunehmen, daß die Engländer darauf verzichten sollten, gründliche Arbeit zu machen. Sie werden schwerlich einen neuen Krystallisationspunct für daS englandfeindliche, auf Rache sinnende Holländerthum mit eigener Hand schaffen. * Haag, 5.December. (Telegramm.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte Ministerpräsident Pierson bei der allgemeinen EtatSberathung, er könne nicht den psychologischen Moment vorauSsehen, in dem die Nieder lande eine schiedsgerichtliche Entscheidung im süd afrikanischen Kriege würden Vorschlägen können. Also beabsichtigt Holland doch, ein Schiedsgericht Vor zuschlägen! Die militärische vage in Südafrika. Man schreibt unS auS London unterm 4. December: Daß nickt ganz England für die Lage in Südafrika blind nnd taub oder von der Iingopresse bypnotisirt ist, geht deutlich au» einem Aufsatze de» Wochenblattes „Speaker" bervor. DaS vornehm redigirte und stets sehr vor sichtige liberale Organ charaktrrisirt die Lage in Südafrika folgendermaßen: „In der Geschichte unserer Kriege gab eS Perioden, in denen die Information über militärische Ange legenheiten willentlich mebr gefälscht waren, aber eS bat nie mals eine Periode gegeben, in der sie so unzureichend war als in den letzten seckS oder acht Monaten de- südafrikanischen Feldzuges. Und im selben Verhältnisse, in dem die Lage immer ernster wird, werden die Nachrichten immer kürzer und ärmer an Einzelheiten So viel steht fest: E» mögen weniger Bewaffnete gegen unS im Felde sieben, als zur Zeit von Paardeberg, aber e« sinv deren sicher mehr al» nach der Urbrrgabe von PrinSloo. Mit der einzigen Ausnahme der großen Depots von Kimberley, Bloem fontein, Kroonstad und Pretoria sind wir nicht im Besitze auch nur eines einzigen CentrumS, dessen wir sicher sein können. Es vergeht kein Tag, wenigstens gab es keinen seit vier Monaten, an dem nicht eine Abtheiluua unsersr Soldatcn gefangen genommen, oder eine Eisenbahnlinie durchbrochen, eine Statt besetzt oder ihre Magazine geleert worden wären Die folgenden Thatiachen sind ebenso unbestreitbar: Trotz der hohen Löhnung und trotz (oder vielleicht infolge) der leckeren Disciplin herrschte große Unzu friedenheit unter den Colonialtruvpen, und diese Unzufrieden heit verstieg sich sogar zu thattäcklicker Meuterei bei der brabantschen Cavallerie. E» gab in letzter Zeit wiederholt erfolgreiche Attacken auf britische Wachtposten, ja selbst Gefangennahme größerer Abtbeilungen mit Vetetten und Kanonen an Punkten, die nickt weiter als einen Tagemarsck von einander entfernt waren. Nickt ein einziger dieser Angriffe wurde erfolgreich abgeschlagen, ebenso wenig als die Angreifer gefangen oder bestraft, oder die Kanonen zurückerobcrt Wurden. De Wet durchbrach nach seiner Niederlage am Vaalflnsse unsere Haupl- verbindungSlinie mit seiner ganzen Armee, seiner Artillerie und jedem Pfund seiner Vorrärhe) er ist seither stetig gegen Süden vorgerückt und zwar in einer Richtung, die parellel mit unserer Hauptverbindungslinie läuft und von ihr nicht weiter entfernt ist, als Cbattham oder Nonding von London. Diese Liste könnte ins Unendliche verlängert werden, aber die Folgerungen, die auS diesen Thaksachcu gezogen werden können, sind viel wichtiger als die Thalsachen selbst. In erster Reihe steht fest, daß wir auf einige wenige Haupt linien und auf ein oder zwei schwer gefüllte Depots beschränkt sind, eine Beschränkung, die entweder bedeutet, daß die Zahl unserer Kranken und Kriegsuntauglichen sehr gioß ist im Verhältniß zu der Gesammtzabl unserer Armee, oder daß die Bedingungen der Mobilität, d. i. frisches Flenck, Ersatzpferde, Stiefel und marschfäbige Soldaten nicht vorhanden seien. Liegt die Schwierigkeit in der Krankheit oder Untauglichkeit der Truppen, so mag daS der Grund sein, daß Lord Roberts bedeutende Verstärkungen gefordert haben soll. Liegt sie hingegen im Mangel von Materialien, so kann daS nur der Fall sein, weil ter Feind die Eisenbahn unsicher und halb unbrauchbar gemacht bat. ... Es darf ferner nicht vergessen werden, daß die Boeren ihren Gefaug-neu gegenüber beinahe ausnahmslos mit einer Milde vorgehen, die zu den ernstesten Symptomen der Lage gerechnet werden muß. Wären die Boeren im Stadium der Verzweiflung oder Marodeure, so würden sie zu verzweifelten Maßregeln ihre Zuflucht nehmen. Sie würden vielleicht ihre Gefangenen von einem Orte zum andern mit sich schleppen, beschimpsen, berauben und schlecht behandeln. Statt dessen sehen wir, daß sie besonders darauf bedacht sind (und zweifel los geschieht dies in genauer Befolgung eines all gemeinen Befehles), die Gefangenen ihrer Waffen und Munition zu entledigen und dann frei zu lassen. Daß irgend ein Feind in der ganzen Welt — geschweige denn ein ein facher Farmer, der fanatisch an seiner Religon bängt, für die Unabhängigkeit seines väterlichen Bodens kämpft und erbittert ist durch die willkürliche Zerstörung seiner Heimstätte und die Gefangennahme seiner Kinder —, daß irgend ein Feind bloS aus Nächstenliebe so handeln sollte, erscheint uns unfaß bar. Diese Handlungsweise ist von der StaalSklugheit dictirt und diese Taktik bedeutet, daß die Boeren überzeugt sind, der Kampf werde noch lange fortdauern, und ihre Zwecke könnten dadurch nur gefördert werden, daß sie durch milde Behandlung der sick ergebenden britischen Truppen eine immer größere Anzahl derselben zur Uebergabe ermuntern. Tie Lage in Südafrika ist schlimm und stebt im Begriffe, noch schlimmer zu werden. Die Leitung des Feld zuges geht in weniger erfahrene und weniger tüchtige Hände über. Die Verbindung zwischen dem Centralcommando und den Außenposten wird immer schwächer. Hingegen ist die Hauptmacht und nahezu die ganze Artillerie der Boeren in vollständiger Sicherheit, weniger als hundert (englische) Meilen von unserm Hauptquartier entfernt und voll ständig frei, sich nach Belieben in irgend einer Richtung zu bewegen, ohne daß wir eS Verbindern konnten. Die Gefahr einer solchen Lage müsse selbst den Unwissendsten und Unüber legtesten klar sein, sogar unfern Journalisten. Es wäre zu beklagen, wenn die öffentliche Meinung, von der die Regierung ja doch abbängt, durch da» Verheimlichen von Tbatsackcn erbittert und gereizt würde, von Thatsache», die nur darum verheimlicht werden, weil sie zur Zeit gewissen Finanz männern unbequem sein oder die Schwäche Sir Alfred Milner'S blo-stellen könnten. * Grabamftown (Capland), 4. December. („Rcuter's Bureau".) Heute früh entdeckte man, daß die Teleg^raphen - linie dicht bei der Stadt durchschnitten war. ES herrscht große Erregung. * Land»«, 5. December. (Telegramm.) Eine Cap städter Drahtmeldung besagt, der frühere Oberrichter deS Orangefreistaates MeliuS de VillierS, der Bruder des Oberrichters der Capcolonie, erlie» einen Aufruf an alle Geistlichen der holländischen reformirten Kirche, worin er sie auffordert, auf die Beendigung des Kriege», der in einen nutzlosen, hoffnungslosen Kampf auSgeartrt sei, hin- zuwirken. (Boss. Ztg.) Theuernn». Die „Köln. Ztg." entnimmt einem ihr zur Verfügung ge stellten Privatbriefe aus Pretoria Folgendes: Pretoria ist öde, die meisten Einwohner sind Kriegsgefangene, viele wurden über die Grenze befördert, z. B. Lourenco-Marques, Durban, East London, Port Elizabeth und Capstadt. Es sind nur noch wenige Geschäfte offen, und diese haben fast gar nichts zu thun, da sie keine Vorräthe mehr haben. So stiegen die Preise z. B.: ein mittelgroßes Schwein 500 -4k, ein Huhn 7 -^t, ein Pfund Zucker 2,50 Mehl 200 Pfund 180 -Ft, ein Pfund Butter 7,50 -tt und 14 -tt, Kartoffeln 1 -Ft per Pfund, eine Schachtel Schwefelhölzer 1 °/t, ein Liter Milch 3,50 -kt. Erst seit voriger
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