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eins ste. her dk ichneS d. mder S ^Uich^ ibendi )emn>! «r, chir! dwil' vah^ :s dd' chäst^ G« LA ra>l eschS^ will, le" > li^ Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. .^s IV Sonnabend, den 28. April Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dl« Semeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 25. April 1917. Mumirrirrmgegenftände. Die Frist zur Anmeldung von Aluminiumgegenständen im Bezirke der Amtshaupt- Mannschaft Chemnitz (Stadtbezirke Chemnitz und Limbach ausgenommen) läuft am 3V. April 1917 ab. Die Anmeldung hat mittels vorgeschriebener Meldeoordrucke, die bei den Gemeindeverwaltungen entnommen werden können, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Anmeldung steht Bestrafung der Meldepflichtigen zu erwarten. Chemnitz, am 24. April 1917. 4386 L. I. Der ttommunaloerband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 26. April 1917. Beschränkung des Taubenslugs während der Saatzeit. Da die Tauben die Saatfelder, die zur Zeit besonderen Schutzes bedürfen, gefährden, wird angeordnet, daß in diesem Jahre, und zwar zunächst für die Zeit vom 28. April bis 3I. Mai, die Tauben in den Taubenschlägen zurückzuhalten sind oder sonst in geeigneter Weise am Aussliegen auf die Felder gehindert werden. Während dieser Zeit ist das Fliegenlassen der Tauben nur an jedem Montag, Mittwoch und Freitag von nachmittags 3 bis abends gestattet. Auf Brieftauben, die für militärische Zwecke besonders gezüchtet und abgerichtet sind bez. werden, erstreckt sich das Verbot des Ausfliegens nicht. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung in Abs. 1 werden mit Geldstrafe bez. Ordnungs strafe von 38 Mk. oder im Ilneinbringlichkeitsfalle mit 1 Woche Haft bestraft. Zugleich werden die Ortsbehörden angewiesen, die Besitzer größerer Taubenbestände nach den vorstehenden Bestimmungen zur Zurückhaltung ihrer Tauben in den Schlägen gemäß 8 24 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26. Februar 1909 noch besonders aufzufordern. Zuwiderhandelnde haben außer ihrer Bestrafung die Zahlung von Ersatzgeld oder Ersatz des angerichteten Schadens zu gewärtigen (88 37, 39 und 41 des Forst- und Feldstrafgesetzes). Den Grundstücksbesitzern, die im Besitze einer Jagdkarte sind, wird gestattet, Schreckschüsse auf die Tauben abzugeben, doch ist hierzu vorher das Einverständnis des Jagdpächters bez. des Eigenjagd- derechtigten einzuholen. Nr- 559 Chemnitz, am 25. April 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindeoorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Trichinen- und Laienfleischbeschauer Robert Geithner in Neustadt als stellvertretender Trichinen- und Laienfleischbeschauer für die Gemeinde Reichenbrand von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz in Pflicht genommen worden ist. Die Schlachtungen sind Herrn Geithner mindestens 24 Stunden vorher zu melden. Reichenbrand, am 15 April 1917. Der Gemeindeoorstand. , Vogel. Waffergeld. Die Frist zur Bezahlung des 1. Termins Wassergeld 1917 läuft am 38. dieses Monats ab. Rückständige wollen denselben nunmehr umgehend anher abführen. Siegmar, 27. April 1917. Der Gemeindeoorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Einkommensteuer- und Ergänzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist, werden aus Grund von 8 46 des Einkommensteuergesetzes und 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes diejenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, hierdurch aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Orts steueretnnahme zu melden. Siegmar, am 24. April 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Trichinen- und Laienfleischbeschauer Robert Geithner aus Neustadt für die hiesige Gemeinde am 11. dieses Monats von der Königlichen Amtshauptmannschast Chemnitz als stellvertretender Trichinen- und Laienfleischbeschauer in Pflicht genommen worden ist. Schlachtungen sind demselben mindestens 24 Stunden vorher zu melden Siegmar, am 25. April 1917. Der Gemeindevorstand. Siegmar. Berkaus von Hühnersutter nur an Geflügelhalter, die sich verpflichtet halten, Eier an die Gemeinde abzuliefern, findet statt: Sonntag, den 29. April, Bormittag 8—12 Uhr, bei Herrn Prokurist Starke. Je Huhn 200 Gramm (23 Pfg) Passendes Geld ist mitzubringen. Siegmar, 26. April 1917. Der Gemeindevorstand. Impfungen in Rabenstein. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impsarzt, Herrn vr. me<1. Heinemann, wie folgt statt: I. Erstimpfungen: Mittwoch, den 16. Mai 1917 nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangsbuchstaben des Familiennamens, (Nachschau: Mittwoch, den 23. Mai 1917 nachmittags 3 Uhr) und Freitag, den 18. Mai 1917 nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangsbuchstaben I.—L des Familiennamens, (Nachschau: Donnerstag, den 24. Mai 1917 nachmittags 3 Uhr) in Köhlers Gastwirtschaft, hier, Talstratz« 8. H. Wiederimpfungen der Volksschüler: Montag, den 14. Mai 1917 vorm. 11 Uhr für die Knaben in der Zentralschnle, (Nachschau: Montag, den 21. Mai 1917 vorm. l l Uhr) und Dienstag, den 15. Mai 1917 vorm. 11 Uhr fü? die Mädchen in der Zentralschule, (Nachschau: Dienstag, den 22. Mai 1917 vorm. II Uhr). Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. April 1917. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Mai 1917 soll bereits am Montag, den 30. April d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—258 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber LSI —500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Bei denjenigen Familien, wo unterstützungsberechtigte Kinder diese Ostern die Schule verlassen haben und anderwärts in die Lehre eingetreten sind, oder eigenen Verdienst haben, ist dies bei der Aus zahlung unbedingt zu melden. Die Auszahlung des Mietzinszuschusses an die ttriegerwltwen erfolgt von nachmittags VeKUHr ab. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. April 1917. Revision der Feuerlöschgeräte. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Revision der Feuerlöschgeräte in der Zeit vom 1. bis 15. Mai stattfindet. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 26. April 1917. - —————— nebst Kindern. Rabenstein, am 28. April 1917. Andenken ekren. Vvr ^LIsuiiKyn-Oräen m rur Wsetit ». w. ä. vr. Uarttx. Für die vielen Beweise liebevoller Teilnahme, sowie für den reichen Blumenschmuck und die Karten beim Heimgange unseres lieben Söhnchens Marti« sagen wir allen unsern aufrichtigsten Dank. Karl Siegert, z Z. im Heere, und Frau Wiederum llat der Zcsilucktentod eine serielle in * unsere öruderkette gerissen. Unser treuer kruder, Im iMf D. 8MU, WWIM Loldnt im Infanterie-k.eAiment 181 ist auf dem kelde der Tsire gefallen. Von tiefer Iraner ertülit rverden rvir allezeit sein Allen lieben Verwandten und Bekannten zur traurigen Nachricht, daß am Mittwoch abend 8 Uhr mein lieber Mann, unser treusorgender Vater, Sohn. Bruder, Schwiegersohn, Schwager, Großvater und Onkel Karl Robert Hofmann nach kurzem aber schwerem Leiden im 48. Lebensjahre entschlafen ist. Die Beerdigung findet Sonntag nachm. Vs3 Uhr von der Behausung, Weststraße 24, aus statt. ^n tiefer Trauer Selma Hofmann nebst Kindern, Mutter und allen Verwandten. Relchenbrand, den 26. April 1917. Aöfchieösgruß. Aus der neuen Heimat am Muldenstrande sende ich in dankbarer Rückschau auf die glücklichen und gesegneten Jahre meines Wohnens und Wirkens in Rabenstein und Rottluff noch einen letzten Abschieds- gruh. Die reiche Liebe, die mir bei meinem Scheiden in ehrenden Worten und Tatbeweisen von Behörden, Vereinen und Gemeinde gliedern bekundet ward, hat mich tief bewegt und wird dauernd in meiner Seele nachklingen. Allen und für alles sei hiermit nochmals innig gedankt I Gott segne die liebe Kirchfahrt Rabenstein mit reichen Glaubenskrästen und lasse in allen Häusern und Herzen seinen Frieden wohnen. Allzeit in treuem Gedenken verbunden Grimma, weläauer, 25 April 1917. Superintendent. Für die uns anläßlich unserer Kriegstrauung in so liebenswürdiger m Weise und in so reichem Maße erwiesenen Aufmerksamkeiten und Geschenke w A sprechen wir unsern allerherzlichsten Dank aus. » L Richard Maudrich, z. Z. im Felde H H Martha Maudrich geb. Müller. H Rabenstein, den 22. April 1917. Ä »»»»»»»»»» Herzliche Einladung zu der am Sonntag, den 29. April 1917, nachmittags 3 Uhr im Restaurant „Schweizerhaus", Siegmar, stattfindenden Jahresfeier, bestehend in Gesängen, Deklamationen und religiösem Vortrag. Jedermann herzlich willkommen. Eintritt frei. Lan-eskirchliche Gemeinschaft, Siegmar. Heller, 01«. 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