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K7. Donnerstag, den 19. Mai. tdS4 Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtshauPlmmischast, der Kgl. Schulinspeltion «. des Kgl. HaOtzMmtes z» Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts uud des Stadtrates zu Bischofswerda. WM sür die Zmcknds- dez. Psiiizst-PWMN des „sd'chfischen Erzählers" werden bis Donnerstag abend halb 9 Uhr, spätestens aber bis Freitag vor mittag 9 Uhr angenommen. Gleichzeitig sei bemerkt, daß wegen der Feiertage die nächste Montags-Nummer unserer Zeitung auSfällt und für dieselbe benötigte Annoncen ebenfalls bereits in der Sonnabends-Nummer zu veröffent- li-hen sind. Die Expedition des „süchfifchen Erzählers". ÄushebungsgefchSft im Bezirk Bantzen. Das Aushebnngsgeschäft findet in diesem Jahre für die Militärpflichtigen ans den Orten des AmlsgerichtSbezirkes Bischofswerda am 85., 26. und 27. Mai von vormittags S Uhr an im Hotel »König Albert- in Bischofswerda (Eingang an der Bismarckstraße), statt. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (Ordres) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auszuhändigen sind. Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellcn sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn des Aushebungsgeschästs einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die Ortsbehörden die Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschicken. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen Orts behörden, welchen die Vorladungen von hier aus zugehcn, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. Ueber zugezogene Militärpflichtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der Rckrutierungsstammrolle und des Lofnngsscheines unveHüglich Anzeige anher zu erstatten. Von der persönlichen Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und soweit der aus stellende Arzt nicht amtlich angestell ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Obcr-Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können ihnen auch die Vorteile der Losung entzogen werden. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer un- Schulamtskandidaten haben ihr Reifezeugnis und ihre Anstellungsurrunde mitzubringen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober - Ersatz - Kommission werden mündlich erteilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, welche Militärpflichtigen und ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen zustehcn, müssen spätestens bis zum 16. August dieses Jahres eingereicht werden. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert worden ist, haben am Aushebungstage mit zu erscheinen und sind von den Ortsbehörden hierauf noch besonders aufmerksam zu machen. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die Verteilung der ausgehobcnen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppenteile, sowie über die Verteilung der Ersatzreservisten auf die verschiedenen Waffengattungen re. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Aushebungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Die Gemeindevorstände der Militärpflichtige stellenden Orte haben nur am letzte« Tage der Aushebung, in Bischofswerda am 27. Mai vorm. 9 Uhr, im Hotel .König Albert" daselbst zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgekommen oder bekannt geworden sind, sind sofort anher anzuzeigen. Bautzen, am 18. Mai 1904. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen. v. Kirchbach, Ämtshauptmann. Sk. Ueber das Vermögen des Schneidermeisters und Schnittwarenhändlers Johan» August Gnenst in Uhy st a. T. wird heute am 14. Mai 1904, vormittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Herr Oscar Wagner in Bischofswerda wird zum Konkursverwalter ernannt. Konknrsforderungen sind bis zum tv. Juni 1604 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusscs und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen anf den 17. Juni 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbcraumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, Nicht en den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. Juul 1604 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda. Die Einlagebücher unserer Sparkasse No. 38231, 39087, 43964, 45530 und 47590 werden hiermit für ungültig erklärt. Bischofswerda, 17. Mai 1904. Der Stadtrat. »r Lauge. L. Donnerstag, den IS. Mat LSS4, «ach«. 1 Uhr, gelangen im Strinbruch des Steinlieferanten Hermann Hartman« in Lautewald« I Kran«Winde mit guter Kette, verschiedenes Bohrwerkzeug, 48 m Berliner- und SIS m Leipziger-Bard und 1 Blatte gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung. — Sammelplatz der Bieter: Grbgericht in Lautem aide. Schirgiswalde, am 17. Mai 1904. Der Gerichtsvollzieher de» Köuigliche« Amtsgerichts daselbst.