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r: KU8. gewartet. oK. »g. re :nd zur tehenden rrf mich- isberech- oßteich. ^enpflege sng. tsina. Ian ksatsr aus. Bioletta, son a.G. Uhr.) '-8 Uhr.) tignon": /,8 Uhr.) ger von (7 Uhr.) lhaus. i idealer le: Das /-8 Uhr.) Gatte. /-3 Uhr: /-8 Uhr: Gastspiel V-8Uhr.) Wochenblatt -MH Telegramm-göresse: Pern s st reell er lvockenblgit Pulsnil2 und Umgegend für Pulsnitz Druck und Verlag von L. L. Förster's Lrbcn (Inh.: ). tv. Mohr.> Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. 59. Jahrgang Donnerstag, den 17. Januar 1907 Beiblätter: Jllustr. Sonntagsblatt nnd Humor. Wochenblatt. Abonnement: Monatlich 45 H., vierteljährlich, 1.25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen 1.26. Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Inserate für denselben Tag sind bis vor mittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 12 H. Lotalpreis 10 H. Reklame 25 ä. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annonccn-Expedilionen neh men Inserate entgegen. Amtsblatt für den Bezirk des Aönigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde Ohorn, Obersteina, Biederstem«, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Frisdersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Ulem-Dittmannsdorf. Amts-Blatt des König!. simlrgericbts und des Slädlralker nu pulsnikL Mekanntmachurrg, bskc. Sen frsivvilUgsn Eintritt zum msbrjäbrigsn aktiven MilitärOisnst. I. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dein Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigen: Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei den: Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes >d. i. Sachsen der Amts hauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusnchen. 6. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis dnrch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: ->) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jnngen Leuten steht die Wufl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Borlegnng ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen?) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die 'Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Ännahmesctzeins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom l. Oktober bis 61. Mürz, iu der Hegel am Uekruten-Linstellnngstermin Um Oktober) nnd nur insoweit statt, als Stellen, verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nnr Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Mnsikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden, Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 61. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruteneinstellungs termine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Melde scheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar deS Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen nnd im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein nnd die Dienstprämie von 1000 Mart bereits vor vollendetem 62. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungeu nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden (auf das Los verzichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. ^risgsmInisLsrlum. ') Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphenkompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregi ments tzir. 2 bezw. des König!. Preuß. Telegraphenbalaillons Nr. 1 zu richten. Auf dem die Firma w. n. Kord in Pulsnitz betreffenden Blatte 78 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Herr Nlex ClÄ» in Pulsnitz als Jnhab-r ausgeschieden und Frau tNarie TrieDeriks Lucis verehelichte HsÄZsr geb. Wehrle daselbst Inhaberin ist. Pulsnitz, den 14. Januar 1907. ä n i g i l ck s s Nmtsgerickt. Ilvangsverstcigerung. Das im Grnndbuche für Pulsnitz Blatt 99 aus den Namen des Kohlenhändlers Friedrich August Oswald eingetragene Grundstück soll am 6. März 1907, vsrmittags 9 llbr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 9,6 Är groß und auf 12375 Mk. — Pf. geschätzt; die Gebäude — Nr. 345 des Brandkatasters — sind mit 6600 Mt. — Pfg. zur Brandkasse eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Machweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. Dezember 1906 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweiligeEinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, den 14. Januar 1907. f^öniglickss Qmtsgerlckt. l^eicbstagsrvattt bstrsttenv. Von dem Stadtrat ist zu der auf Kreiiag, den 25. Januar 1907 anberaumtcn, vorinittags 10 llhr beginnenden und nachmittags 7 Uhr zu schließenden Wahl eines Abgeordneten für den deutschen Reichstag, die Stadt Pulsnitz in zwei Wahlbezirke zum Zwecke der Abgabe der Stimmzettel wie folgt abgegrenzt und sind zu Wahlvorstehern und deren Stellvertretern die nachstehenden Herren erwählt/sowie zu Wahllokalen folgende bestimmt worden: 1. Bezirk: Kataster-Nr. 1 bis mit 135, 189 bis mit 198 O und 265 Lis mit 376. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Borkharöt Stellvertreter: Herr Stadtrat Brnuo Borsdorf Wahllokal: Ratskeller, 1 Treppe. 2. Bezirk: Kataster-Nr. 136 bis mit 188 und 198 v bis mit 264. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Reinhold Borsdorf Stellvertreter: Herr Kaufmann Rudolf Op iZ Wahllokal: Schützenhaus. Die in den Wählerlisten eingetragenen 31iMMbereÄ)1igten werden aufgeforderi, während der angegebenen Stunden in den bezeichneten^Wahllokalen zu erscheinen und die Stimmzettel an den Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter abzugeben. Der Wähler, der seine Stimme abgeben will, erhält im Wahllokal einen amtlich abgestempelten Umschlag. Mit diesem tritt der Wähler an einen dort mit einer Schutzwand umgebenen Tisch und steckt seinen Stimmzettel in den Umschlag. Alsdann be gibt er sich an den Vorstandstisch und übergibt den Umschlag unter Nennung Des Namens unD Der katafternummer an den Wahlvorsteher.