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Sächsische Schweiz Dape-zeilung für dlc Landgemcinven Altendorf, Kleingießhübel, Klctnhenncrl- vors, Krippen, Lichtcnhain, Mitlclndors, Ostrau, Porschdori, Postelwitz, Prossen, Rathmannsdorf, Reinhardisdorf, Sckmilka, Schöna, Waltersdorf, Wcndischfähre, sowie für das Gesamtgebici der Sächsischen Schweiz. Druck und Verlag: Sächsische Elbzcuung Alma Hieke, Inh. Walter Hieke. Verantwortlich: Walter Hieke. Anzeigenpreis (in RM.U Die 7gcspnltcnc 3.5 mm breite PeiUzcilc 20 Psg., siir auswärtige Auftraggeber 25 Psg., 85 mm breite Neklamczcilc -<0 Psg. Tabel- larischcr Sah nach besonderem Taris. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt. Anzeigenannahme für in- und ausländische Zeitungen. Siändiae Wochenbeilaaen: .Unterhaltung und Missen", „Das Unterhaitung-blatt", „Das Leben im Bild" . ^OieFran und ihre Welt", Illustrierte Sonntagsbeilage: LkVkN »»n OUV »ichterscheinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung berechtigt nicht zur Bezug«prei»ksirzung oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitung. Nr. E Bad Schandau, Montag, den Juli 49Z2 76. Jahrgang Die Saar vergessen? Nach dem Wortlaut der Präambel des Lausanner Ver trages bereitet dieses „den Reparationen vollständig ein Ende." Im Text des Vertrages wird erklärt, das; „die Ver pflichtungen dieses Abkommens vollständig die vorhergehen den Verpflichtungen Deutschlands ersetzen, die in den Iahres- .znhlungen des „Neuen Plans" zusammengefaßt waren." Diese beiden Formulierungen sind jene, über die man in den letzte» Tagen in Lausanne so schwer gestritten hat, weil sie eine Umschreibung des Erlöschens des Teiles 8 des Ver sailler Diktates enthalten. Es ist der deutschen Delegation nicht gelungen, eine Erklärung der beteiligten Mächte zu er reichen, in welcher ausdrücklich die Beseitigung dieser Wie- dergutmachuugsbestimmuugen ausgesprochen wird. Man hat sich diese Aktion für einen spätere» Zeitpunkt Vorbehalten, um alle „gegenwärtig gestellten Probleme oder diejenigen Probleme, die später gestellt werden, in dem gleichen Geist zu lösen, der dieses Abkommen beseelt." Wie immer nach solchen internationalen Konferenzen, in welchen die verschiedensten Meinungen aufeinanderprall ten, um nachher in einer Gesamtlösung, einer Vereinbarung zusammengefaßt zu werben, sind alle beteiligten Staats männer mit dem Ergebnis zufrieden. Auch für Deutsch land besteht zweifellos Anlaß, das Abkommen von Lausanne zu begrüßen. Es beseitigt die politischen Zahlungen, die Tri bute, und schaltet einen wesentlichen ^lusicherheitsfaktor für Lie Wirtschaft aus. Was aber nicht in Lausanne geregelt wurde, da nichts davon in dem Vertrag steht, ist die Saar- frage. Sie bleibt offenbar trotz allem als letzter Ne- parationsrcst bestehen. Es wird noch festzustellen sein, warum es nicht möglich war, diese Frage, die durch die be kannte Clemenceausche Lüge von den „150 000 Saarfranzo sen" in Versailles entstanden ist, nun endlich mit der Besei tigung der Reparationen ebenfalls aus der Welt zu schaf fen. Denn die Versailler Saarrcgclung geht gleichfalls von dem Rcparationsgedanken aus. Mit ihr haben die alliier ten und assoziierten Regierungen nach einer Note vom 16. Juni 1919 die Absicht verfolgt, „eine Form zu wählen, die in ihrer außergewöhnlichen Art ein sichtbares und klares Symbol der Deutschland aufzu erlegen den Reparationen darstcllt. Sie haben gleichzeitig beab sichtigt, für die Reparationen ein sofort greifbares Pfand zu sichern, das de» i» der deutschen Denkschrift selbst hervorgc- hobencn Unsicherheiten entzogen ist. Der Kanzler hat in seiner Rundfunkrede am 8. Juli u. a. erklärt: „Die r e st l o s e B e s e i t i g u n g d e r R e pa ra t i o n e n i st e r r e i ch t. . . Keinerlei Reparationszah lung irgendwelcher Art und Form ist in Zukunft »lehr zu leisten." In Artikel 15 des Versailler Diktats aber steht ver zeichnet: „Als Ersatz für die Zerstörung der Kohlengruben in Nordfrankreich und als A »z a h lung auf den Betrag der von Deutschland geschuldeten Wiedergutma ch u n g der Kricgsschädcn tritt Deutschland das volle und unbe schränkte, völlig schulden- und lastenfreie Eigentum an de» Kohlengrube» im Saarbecken mit dem ausschließlichen Aus deutungsrecht an Frankreich ab." Frankreich beutet heute noch die Saargruben aus und wird sie weiter ausbeuten bis xii dem Taae. an welchem auf Grund der im Saarstatut Fül eilige Leser. * Die Ende April zwischen Pcrlrciern der deutschen und der lettischen Regierung staltgefundenen Besprechungen, die der Behebung der durch die beiderseitige D e v i s e n b e w i r l schastüng entstandenen Schwierigkeiten dienten, sind seht »uni Abschluß gebracht worden. * Das Dombrowaer Revier wurde am Sonnabend von einem heftige Gewitter heimgesncht. Durch Blitzschläge wurden fünf Personen ans der Stelle getötet nnd sechs schwer verletzt. * Die türkische Kammer billigte die Antwort der nirki scheu Regierung au das Pölkerbundssekreiariat, das; die Tür kei zum Beitritt in de» Völkerbund bereit sei. * Bei Zusammenstößen zwischen der Bevölkerung nnd der Polizei in Villa Don Fabrigne «Spaniens wurden süns Per soncn, darunter ein Gendarm, getötet und zahlreiche Personen verletzt. * Das portugiesische Kabinett hat beschlossen, die lieber snhrnng der sterblichen Neberreste K ö n i g M a n n e l nach Portugal „in Anerkennung seiner Verdienste nm den Liaat" zn gestalten. Die Leiche wird im Pantheon des tomgUehen Hanfes von Portugal in der St. Vinzenz Kirche beigerem Iver den. Präsident H o o v e r hat bekanntgegeben, daß er wegen dringender Regiernngsgesehäsle nicht an der Eröfsnnng ^>er Olvmpisehen Spiele in Los 'Angeles teilnehmen könne, rer ehemalige Präsident Eoolid g e Hal es abgelehnl, Pra»den> Hoover zn vertreten. vorgeschriebene» Volksabstimmimg 15 Jahre »ach Unter zeichnung des Versailler Diktats der Völkerbund die end gültige Entscheidung über das Schicksal des Saargebiets trifft. Die Ausbeutung der Saargrube» aber ist deutsche Reparationsleistung die, wenn nicht ausdrücklich darüber besondere Abmachungen in Lausanne getrosten wor den sind, weiterläuft. Mit dem Recht Frankreichs zur Ausbeutung der Saargrubeii ist verbunden die zeitliche Ab trennung des Saargebiets vom Reich und die Unterstellung der Saargcbietsbevölkernng unter eine fremdländische Re gierung. Hat man in Lausanne dieSaarfrage, dieSaar- befrei u n g vergessen? Hat man nicht an den Re parationscharakter des Saargebiets Versailler Gestaltung gedacht? Das sind Fragen, die unbedingt gestellt und beant wortet werde» müsse». Sämtliche das Lausanner Abkommen »nter.zeickmenden Mächte haben aus Reparationen verzichtet und sich damit einverstanden erklärt, daß die von Deutsch land noch zu leistenden Restzahlung in Höhe von drei Milli arden dem allgemeine» wirtschaftlichen Wiederaufbau zu gute kommt. Und nur Frankreich sollte weiterhin das Recht haben, Reparationen in jeder ihm zusagenden Höhe durch entsprechende Ausbeutung der Saargruben zu empfangen? Das ist ein Widerspruch, den man nicht ver steht und der deshalb beseitigt werden muß Sonst hätten die Erklärungen des Kanzlers, hätten die Versicherungen der Lausanner Staatsmänner keinen Sinn, daß das Ziel dec Konferenz, die endgültige Beseitigung der Reparationen, reicht worden sei Solange Frankreich noch das Recht hat, an der Saar ohne Gegenleistung Kohle» zu fördern, solange die Saarbevölkerung „zur Sicherung der Ausbeutung der Saargrubcn durch Frankreich" noch vom Reich getrennt und einer fremdländischen Regierung unterstellt ist, so lange ha ben die Reparationen noch nicht aufgehört. Der Vertrag Das umfangreiche Vertragswert von Lausanne ist nun mehr der Oeffentlichkeit übergeben worden. Es besteht zu nächst aus einer allgemeinen geschichtlichen Darstellung der Vorgänge, die zur Einberufung der Konferenz geführt haben. Der Vertragstexl besteht 1. aus dem Neparaticmsab- kommen mit Deutschland, 2. aus den Uebcrgangsmaßnah- men betreffs Deutschland, 3. den osteuropäischen Repara tionen, 1. der wirtschaftlichen Entschließung über Ost- und Mitteleuropa, 5. der Entschließung über die Vorbereitung der Weltwirtschaftskonserenz. Das ReMattonsablommen mit Deutschland beginnt mit einer Präambel, in der die Regierungen von England, Belgien, Kanada, Australien, Neuseeland, Süd afrika, Indien, Frankreich, Griechenland, Japan, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechoslowakei, Südslawien und Deutschland feststcllen, daß die Rcchtsgültigkeit der Haager Abkommen vom 20. Januar 1930 nicht zur Verhandlung stehe, jedoch im Hinblick auf die großen wirtschaftlichen Kri sen und Schwierigkeiten und, von dem Wunsche geleitet, das notwendige Vertrauen für die normalen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen zu sichern, die unterzeichneten Mächte ein Uebereinkommen getroffen haben, das im wesent lichen folgendes besagt: „Die unterzeichneten Staaten des gegenwärtigen Ab- kommens sind in Lausanne zusammcngetrcten, um eines de» Probleme des Weltkrieges mit dem ehrlichen Wunsche zu regeln, zur Bildung einer neuen Ordnung beizulrage», dir die Schaffung und Entwicklung des Vertrauens zwischen den Völkern im Geiste des gegenseitigen Entgegenkommens, dei Zusammenarbeit und der Gerechtigkeit fördert. Die wacht« sind nicht der Ansicht, daß das in Lausanne geschaffen« Werk, das vollständig den Reparationen ein Ende bereitet, genügt, um den Frieden zu erreichen, den die Völker wün schen. Jedoch hoffen ne. daß diese Erkenntnisse in sich selbst von Lausanne so bedeutend sind und so große Bemühungen notwendig ge macht haben, daß sie von allen friedliebenden Elementen Europas und der Welt verstanden und richtig geschätzt wer den und daß neue Werke folgen werden. Diese Taten wer den um so leichter durchzuführen sein, als die Völker diesen neuen Schritt zu einem wahren Frieden unterstützen, der, nm vollständig zu sein, sich gleichmäßig auf die wirtschaft liche und politische Ordnung beziehen muß, wie sie auch jeden Appell zu Gewalt oder zu den Waffen zurückwcisen Die Untcrzcichnermächtc des gegenwärtigen Abkommen» werden sich daher bemühen, die gegenwärtig gestellten Pro- Alemc oder diejenigen Probleme, die später gestellt werden, ,.i dem gleichen Geiste zu lösen, der dieses Abkomme» beseelt." Das Lausanner Abkommen besagt im wesentlichem Die deutsche Negierung übergibt Ler BIZ. die Schuld- Verschreibungen der deutschen Regierung zu 5 o. H. füi einen Gesamtbetrag von drei Milliarde» Goldmark auf dei Grundlage der gegenwärtigen Währung unter folgenden Bedingungen: Die BIZ. übernimmt die Schuldverschrei- biinge» als Treuhänderin. Die Schuldverschreibungen kö»- »e» oo» der BIZ. erst nach Ablauf einer Periode von drei Jahren von dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Ab kommens begeben werden. 15 Jahre (12 Jahre nach der Sperrfrist) »ach der Unterzeichnung werden diejenigen Schuldverschreibungen, die bisher von der BIZ. nicht unter- gebracht sind, annulliert. Die Schuldoerschreibimgc» iragei eiiicii Zinssatz von 5 o. H. und 1 v. H. Amortisierung vom Datum der Emission ab. Sie sind von allen gegenwärtige» und künftigen deut sche» Steuer» befreit. Im Falle, dap, irgendwelche Anleihen von der deutschen Regierung ini Auslande mit ober ohne ihre Garantie auf gelegt werden, wird die deutsche Ncaicruna bis m einer Tas erste OriginalbilL von der kliiterzeichnmig des Lausanner Abkommens. Englands Premierminister M a e Donald fehl als erster seine Unterschrift unter das Dvlnment. Rechte- am enichendc: Reichskanzler v. Papen nnd Reiehsanßenminisler v. A e n r a l h. Zn der Aline: Englands 'Anßennnntsl.-r cu nvhn Simon. Reben ihm links: Herriot, Frankreichs cAiuisterpräsideni.