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GllMak und Anzeigen Amtsblatt der Liinigl. Ämtshanptmannschast Großenhain, der Lönigl. Gerichtsömter Kiesa und Strehla, sowie des Stadtraths M Mesa nad Stadtgemeiu-eraths M Strehla. Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redakteur: -k. Mader in Riesa. ^0 4. Dienstag, den 8. Januar 1878. 31. Jahrs. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: DienStaa, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementrprcis vierteljührlich 1 MarkLsPfa. — Bestellungen nehmen alle tkaiserl. Post-AnstaUen. die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Bolen entgegen. — Inserate, welch« bei dem ausgrbreiteten Leserkreise eine wirksame Dcröffentlichung sinden, erbitten wir uns bis Tags vorher Bormittags IvUhr. — JnsertionSbetriige von unbekannten auswärtigen Austraggebern werden, wenn dieselben nicht in Poftmarken beiliegen, per Postvorschub erhob««. für das I. Luartal 1878 zum Preise do« 1 Mark 2S Pfg. nehmen sämmtliche kaiserl. Postanstalte», Laildbriefträger, die Expeditionen in Riesa «nd Strehla (E Schön), sowie «nsere Boten entgegen. die Anmeldung der Militärpflichtige» zur Rccrntirungs-Stammrolle aufs Jahr 1878betr. Die in den Städten, und Landgemeinden des hiesigen Aushebungsbezirks dauernd aufhältigen Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1858 geboren, ober früher zurückgestellt «ub daher wieder gesteü- dstichtig stnd, werden hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile sich in der Zeit vom IS. Januar bis 1 Februar d. I., bei Eintragung rc. in die Recrutirungs-Stammrolle bei dem Stadtrathe oder Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie sich zur Stammrolle anzümelden haben, zeitig abwesend (Reisende, Seeleute rc.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Unter dauerndem Aufenthalt ist der Ort zu verstehen, indem die Militärpflichtigen als Gewerbs- oder Wirthschaftsgehilfen, Schüler, Fabrikarbeiter oder Dienstboten rc., sich befinden. X. Die Stadträthe und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichtigen in ortsüblicher, sicherer Weise zur Anmeldung noch besonders auffordern vsH- dazu ausdrücklich anhalten, und bezüglich des Eintrags in die Stammrolle Folgendes beachten: a) Die Bezirkszugehörigkeit der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maßgabe der Bezirkseintheilung für das deutsche Reich, Anlage I" zu ß i der Ersatz-Ordnung — S. 119 des Gesetz- und Verordnungsblattes 1876 — für Sachsen nach den Amtshauptmannschasten nicht nach den Kreishaüptmannschaften, anzugeben, d) nicht blos die gegenwärtige Beschäftigung ist einzutragen, sondern auch die etwa früher erlernte Profesfio«, o) die Bormünder der Gestellpflichtigen sind in Rubrik 6 a namentlich einzutragen, und der Stand des Vaters ist anzugeben, auch wenn letzterer gestorben ist und in der Gebnrtsliste nur Hausgenosse oder Hausbesitzer, Einwohner rc. steht, ä) die Bestrafung eines Militärpflichtigen oder eingeleitete Untersuchung ist unter der dazu bestimmten Rubrik „Bemerkungen" sorgfältig anzugeben, s) zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen, die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen, oder mit Bleistift auszufüllen. Die ausgefüllten Stammrollen mit den zugehörigen Geburtslisten, Geburts- und Loosungsscheinen, sind vis IS. Februar dieses Jahres von den Gemeindevorständeu, wenn möglich persönlich, einzureichett. Die zum einjährig Freiwilligendienst Berechtigten haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum activen Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Com mission ihres Gestellungs- (Aufenthalts-) Ortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Großenhain, am 2. Januar 1878. Die Königliche Amtshanptmannschast Pechmann. . Bekanntmachung, die Anmeldung zur Stammrolle betreffend. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in ß 23 der Wehrordnung vom 28. Sept. 1875 werden alle im Jahre 1858 gebornen Militärpflichtigen, welche in Strehla geboren sind, hier wohnen oder ihr gesetzliches Domicil hier haben, sowie alle bei früheren Musterungen zurückgestellten Militärpflichtigen auf gefordert, sich in der Zeit vom LS. Januar bis L. Februar d. I. , bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, auf dem Rathhause zur Stammrolle sich anzumelden und dabei Geburtsschein bez. Loosungsschein mitzubringen. Im Falle der Abwesenheit hat die Anmeldung durch die Eltern, Vormünder, Lehr- oder Brodherren der Militärpflichtigen zu geschehen. Aufenthaltsveränderungen nach geschehener Anmeldung zur Stammrolle sind ebenfalls bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe bei uns anzumelden. Strehla, am 3. Januar 1878. Der Gtadtgeme i n b e rath Schreiber, Brgrmstr, Bekanntmachung. Nach 8 1 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868, ist im Monat Januar jeden Jahres eine genaue Aufzeichnung sämmtlicher steuerpflichtigen Hunde vorzunehmen und ist hierbei der 10. Januar als Normaltag festgesetzt worden. Sämmtliche Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks erhalten deshalb hiermit Anweisung, der gedachten Aufzeichnung sich zu unterziehen und sodann in der Zeit vom 11. bis spätestens 27. dieses Monats unter Überreichung der aufgenommenen Verzeichnisse »nd gegen Erlegung der gesetzlichen Gebühren die Hundesteuermarken für das lausende Jahr an Canzleistelle allhier in Empfang zu nehmen. Großenhain, am 2. Januar 1878. Die Königliche AmtShanptmannschaft. Pechmann. Bekanntmachung. , . Die Lehrer, welche die Anzeigen über die konf. Verhältnisse Schema L i und L 2 noch nicht eingereicht haben, werden hierdurch erinnert, dies ««gehend zu thun Großenhain, 5. Januar 1878.