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Wochenblatt au- 1L-17 Sonnabend, den 7. Juli 1L mit und die freiwillig abgeliescrt werden. 2m Mai 1917. Rottluff, am 6. Juli 1917. Der Gemekndevorstand. et Nachdruck verboten. ffortietzung. EimnaDliblcllen '7. S" ohne Wer empfiehlt > 9,60 MK. 2,50 MK. Gutsoerwaltung in Oberrabenstein. Gutsverwaltung in Niederrabenstein » ir! . Reichenbrand. Am 1. Juli dieses Jahres beging >err Gemeindevorstand Max Vogel sein 25jähriges Dienst- ^biläum. Anläßlich dieses Jubiläums Hal der Gemeinderat Ae Gemeindevorstand-Max-Vogel-Stiftung in Höhe von Mo Mark errichtet und dem Jubilar ein wertvolles Uchenk überreicht. Außerdem ist Herr Gemeindevorstand «cax Vogel mit einer großen Anzahl wertvoller Geschenke Eltens der Einwohnerschaft geehrt worden. ««O nn-v) llen / lhnH V09/ Eine weitere Mahnung zur Ablieferung erfolgt nicht. Diejenigen, die die Gegenstände nicht abliesern oder solche verheimlichen, müssen ohne weiteres der Amtshauptmannschaft zur Bestrafung angezeigt werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. Juli 1917. kB )on"A Uhr Das ist der Haß, der nimmer schlafen kann, Der neidvoll an das Kämmerlein der Braven Klopft mit dem fieberheißen Finger an: Heraus, du Feind, auch du, du sollst nicht schlafen! Du liegst, sechs Schuhtief, keines Ruhms bewußt, In blanker Stirn, zersplittert unter Eisen: Ich will die starre Hand dir von der Brust, Vom mürben Tuch den kleinen Orden reißen! Ich will dir, rhythmentoll, mein Rachelied Ties, tief in die verwelkten Ohren gröhlen; Ich will, ein unbarmherz'ger Störenfried, Den Hohn dir spei'n in leere Augenhöhlm! Ich will den Kranz, der um dein Kreuz sich schmiegt, Die Blumen reißen von dem Schutz der Stäbe; Will dich verlachen: Du hast nicht gesiegt; Du starrst und schweigst, — ich lache und ich lebe! Ich will zertrümmern deine letzte Welt, Will dir die Tücher reißen von den Lenden; Mit jedem Schimpf, der einen Sieg vergällt, Will ich die Leiche des Verhaßten schänden! Will mich im Taumel deiner Ohnmacht freu'n, Die letzten Locken dir vom Schädel greifen, Will in die Winde deine Knochen streu'n. Daß sie die Hunde durch die Gassen schleifen! Wer bist du doch — du menschenähnlich Tier, Durchbrechen aller Sitte fromm Gehege? Im Westen lauscht ein deutscher Grenadier Dem Schrei und legt dm Hammer zu der Säge. Er hat, dieweil sein Herz in Mitleid schmolz, Noch unverhärtet von der Not der Kriege, Dem welschen Bruder just aus Waldesholz Kunstlos gezimmert seine letzte Wiege. Er hat in Ehrfurcht, die sein Land ihn lehrt Vor allen, die auf blut'gem Feld erkalten, Des totm Feinds gekrümmten Leib geehrt Durch ein Gebet und frommes Händefalten. Er steht und lauscht, sein Werkzeug nebenbei; Den Fuß umkringeln noch des Sarges Späne — Dein Wort klingt fremd ihm, wie des Schakals Schrei; Dein Haß klingt fremd, wie Heulen der Hyäne. Weh, Unmensch, dir, wenn ihm in Herz und Blut Der Sinn erst dringt von dem, was du gesungen; Wenn er den Schwur, den Schwur der Liebe tut, Den ihm die heil'ge Notwehr abgerungen. Nie soll, so lang in deutsche Hand sich schmiegt Ein scharfes Schwert, die Bestie wieder lauern Auf heil'gem Boden, drin mein Bruder liegt In seines letzten Hauses stillen Mauern! herV) unl^ ysenr; ab für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 5. Sonntag n. Trin., den 8. Juli, Vorm. Vs9 Ahr Predigt gottesdienst: Hilfsgeistlicher Oehler. Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Ahr Grotzmütterchenverein, Abend 8 Uhr Nähabend. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Oehler. Parochie Rabenstein. Am 5. Sonntag n. Trkn., 8. Juli, vorm. 9 Uhr Predigt- gottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Kirbach. ^11 Uhr Kindergottesdienst: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Nachm. ^2 Uhr Versammeln der kirchlichen Jugendvereine in Bahnhof Siegmar zum Ausfluge nach Bad Hohenstein. Mittwoch, 11. Juli, abends Vs9 Ahr Bibelstunde: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Freitag, 13. Juli, abends V»9 Ahr Kriegsbetstunde: Pfarrer Kirbach. Grabschänder. ^ri Lavedan hat in L'Illustration einen Aufsatz veröffentlicht, in er dazu auffordert, die deutschen Friedhöfe aus französischen Boden zu zerstören.) Das ist der Haß, der schon den Wahn gebiert, Das ist der Haß des zügellos Verrohten, Der, Scham der eignen Ohnmacht würgend, stiert, Die Axt zur Hand, auf Kreuz und Kranz der Toten. O lzwü^ Fernsprecher 180. Rechnungs-Einreichung. . Diejenigen, welche für Lieferungen usw. im I. Halbjahr 1917 noch Forderungen an die hiesigen ?wteindekassen leinschl. Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche durch Einreichung Rechnungen umgehend, spätestens aber bi» zum 14. Juli L. I. bei dem Unterzeichneten ^"Md zu machen. Bekanntmachung. Soll Nahrung für Menschen und Vieh gewonnen werden, so ist notwendig, Felder und Wiesen zu schouen und nicht darin hernmznlause«, wie es jetzt leider sehr viel geschieht. Wir bitten alle rechtlich denkenden Menschen, mit dafür zu sorgen, daß unnützes Betreten der Felder und Wiesen unterbleibt. Für jede Anzeige über Flurschaden, die sich rechtlich verfolgen läßt, sichern wir eine Belohnung von 10 Mark zu. Der Sieg der Treue Roman von Käte Lubowski. Waffergeld und Wafferzins bete. Am 15. Juli dss. Js. werden das Wassergeld und der Wasserzins aus den 2. Termin 1917 mlig und sind unter Borlegnng des O.uittnugsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 31. Juli 1917 Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbraud, am 6. Juli 1917. Der Gcmeindevorstand. Hundesteuer. Anter Hinweis auf 8 21 der Gemeindesteuerordnung wird die Einwohnerschaft daran erinnert, A jeder Hund, der nach dem Zähltage — 10. Januar — im Laufe des Jahres hier angeschafft "der zugebracht wird, gleichviel ob er steuerpflichtig ist oder nicht, binnen 14 Tagen von der An- Fassung oder Einführung an im Gemeindeamt — Kassenzimmer — anzumelden und die etwa ander wärts erfolgte Besteuerung durch Vorlegung des Steuerzeichens und der Steuerquittung nachzuweisen ist. Reichenbrand, am 6. Juli 1917. Der Gemeindevorstand. WiksttW M WlWchuite« kegeMUm MS MMm. Die Abgabe der beschlagnahmten Gegenstände aus Aluminium findet Mittwoch, den 11. Juli 1917, von nachmittags 2-4 Uhr im hiesigen Rathaus (Meldeamt) statt. Der Aebernahmepreis ist wie folgt festgesetzt: Kür Gegenstände ohne Beschläge pro Kilo 12 MK. — Pfg. » mit „ „ „ 9 MK. 60 Pfg. „ freiwillig abgelieferte Gegenstände „ „ 2 MK. 50 Pfg. Reichenbrand, am 6 Juli 1917. Der Gemelndevorstand. ei«,, abe^ nnlB mns»'' W ung geplH NÄ^ ag- csta^ ei" end-, i.abÄ Ein Zittern der Freude lief durch Ruts Glieder und zwang sie auf den nächsten Stuhl. Sie sah deutlich die Veränderung, die mit seinen glanzlosen Augen vor sich ging. Ein oder zweimal hatte sie das gleiche bei normalen Kindern beobachtet, Wie die Kriegsamtstelle Leipzig mitteilt, wird sowohl B Arbeitgebern wie Arbeitnehmern fortgesetzt gegen die Stimmungen über An- und Abmeldung Hilfsdienstpflichtiger ^floßen. Es wird deshalb nachstehend nochmals auf die ^bezüglichen Bestimmungen der Bekanntmachung des Mdesrates vom 1. März 1917, betr. Bestimmungen zur Mführung des 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen Mfsdienst aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, daß Zerstoße gegen diese Vorschrift unnachsichtlich bestraft werden Mäß den erlassenen Strafbestimmungen, welche Geldstrafe zu 150 Mark oder entsprechende Haft vorsehen. Die Nndesrats-Verordnung vom 1. März 1917 enthält in 6 und 7 folgende Bestimmungen: 1. Gibt ein bisher U 8 5 von der Meldepflicht Befreiter seine dort bezeichnete Migkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle, so M er dies spätestens am dritten darauffolgenden Werktag seiner Ortsbehörde zu melden. Die Ortsbehörde gibt Meldung (in Form einer auszufüllenden Meldekarte) , zuständigen Einberufungsausschuß weiter. Bei gleich- Uigem Wechsel des Wohnortes hat die Meldung am neuen Wohnort zu erfolgen. Außerdem hat der Arbeitgeber die Ache Meldung dem zuständigen Einberufungsausschuß zu Matten. 2. Gibt ein bereits zum vaterländischen Hilfs- "Ast Gemeldeter seine bisherige Tätigkeit auf, oder wechselt s seine Beschäftigungsstelle oder seine Wohnung, so hat er les spätestens am dritten darauffolgenden Werktag dem Wndigen Einberufungsausschuß zu melden. Verzieht der ^Meldete bei Aufgabe oder Wechsel der Beschäftigungsstelle einen anderen Wohnort, so hat er sich bei dem bisher Bändigen Einberufungsausschuß ab- und bei dem nunmehr Bändigen Einberufungsausschuß anzumelden, und zwar ^ben Ab- und Anmeldung spätestens am dritten darauf- ^genden Werktage zu erfolgen. ichv^ >ei di" öebeA stauE g Schulgeld. Der 2. Termin Schulgeld 19l7 ist bis längstens den 14. Juli d. I. " die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 6. Juli 1917. Der Gemeindevorstand. - , Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle lRetchenbrand, Nevoigtstratze 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter ui Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 15 Pf. berechnet. Schluß der Auzeigcn-Annayme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. Ersatz für Kartoffeln. Die Ausgabe der Kartoffelersatzkarten erfolgt Dienstag, den 10. Juli 1917 in der Brauerei von Johannes Esche, in der Reihenfolge wie die Ausgabe der Kartoffeln, jedoch nur auf einen Tag vereinigt. Es werden ausgegeben an die versorgungsberechtigten Einwohner je eine Kartoffelersatzkarte Nr. 41, an die Schwerarbeiter eine zweite (Abschnitt s, b, c.). Abschnitt c wird mit 150 Ar. Trockengemüse beliefert, das in den nächsten Tagen bei den Händlern ausgcgeben wird. Brothefte und Kartoffelkarten sind mitzubringen. Die Kartoffelmarke Nr. 41 und die Schwerarbeiterzusatzmarke Nr. 41 müssen zurückgegeben werden. Einwohner, die noch Kartoffeln haben, dürfen nicht beliefert werden. Im Interesse aller ist deshalb eine gegenseitige Kontrolle notwendig. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6 Juli 1917. Ablieferung von Aluminium. Nachdem die Eigentumsübertragung der Gegenstände aus Aluminium auf den Reichsmilitärfiskus ausgesprochen und die Ablieferung angeordnet worden ist, wird für hiesigen Ort mit Rittergütern be stimmt, daß die Ablieferung der gemeldeten Gegenstände am 12. und 19. Juli 1917 von nachmittags 2—5 Uhr im Rathaushofe zu erfolgen hat. Der Preis für ein Kilo beträgt: 12,00 MK. für Gegenstände ohne Beschlägen, Nie soll der Unversöhnliche ein Blatt Vom welken Kranz der stillen Schläfer pflücken; Nie soll der Schuft von meiner Toten Statt Nur einen Stein mit feigem Finger rücken! „And gönn' ich tapfren Feinden Feld und Haus, — Weit schafft die Welt den Raum für Volk und Länder — Den Todesacker geb' ich nicht heraus Dem tück'schen Wahnwitz welscher Leichenschänder!" Rudolf Presber. Rabenstein. Bei der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Monat Juni 1917 201 Einzahlungen im Betrage von 20479 Mk. 65 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 169 Rückzahlungen im Betrage von 30678 Mk. 40 Pfg. Eröffnet wurden 20 neue Konten. Zinsbar angelegt wurden einschl. bei Banken 8000 Mk. Die Gesamteinnahme betrug 46251 Mk. 82 Pfg., die Gesamtausgabe 39866 Mk. 84 Pfg. und der bare Kaffenbestand am Schluffe des Monats 12683 Mk. 82 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat Juni beziffert sich auf 86118 Mk. 66 Pf.