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Der verfügbare Massebestand, zu dem noch die be> der Hinterlegungsstelle aufgelaufenen Zinsen kommen, beträgt 2117 M. 77 Pf., dieser ist nach Abzug der Kosten des Verfahrens auf 26 M. 74 Pi. bevorrechtigte und 4903 Mk. 90 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen zu vertheilen. Hohtustein-Krustthal, den 16. Februar 1902. Johannes Koch als Konkursverwalter. Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen der Putzmacherin Wilhelmine Florentine Minna verw. Pfeifer geb. Schwarze, hier, soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schluß vertheilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand, zu dem noch die bei der Hinterlegung-stelle ausgelaufenen Zinsen kommen, beträgt 234 M. 40 Pf.; dieser ist nach Abzug der Kosten des Verfahrens, auf 2 M. 84 Pf. bevorrechtigte und 583 Mk. 64 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen zu vertheilen. Hohenstein-Ernstthal, den 16. Februar 1902. Johannes Koch V. als Konkursverwalter. Vom Landtage. Dresden, 17. Februar. Die Zweite Kammer hielt heute ihre 44. öffentliche Sitzung ab. Bei Beginn der Verhandlungen waren seitens der Regierung zugegen die Herren Staatsminister v. Metzsch und Dr. v. Seydewitz, später erschien auch noch der neue Finanzministcr Herr Dr. Rüger, der sich alsbald mit dem Kammerpräsidenten Herrn Geh. Hofrath Dr. Mehnert in ein Gespräch einließ. Auf der Tagesordnung stand die Schluß- berathung über den schriftlichen Bericht der Beschwerde, und Petitions-Deputation über die Petition der Ge meinden Hilbersdorf, Einsiedel, Grüna, Hartha, Lugau, Niederwürschnitz, Rabenstein und Thalheim um Aus hebung der Bestimmung 8 23 Absatz 2 der Revidirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 (wonach Beamte rc. zu Gemeindeanlagen nur mit vier Fünftel ihres Einkommens Heranzuzit hen sind). Der Bericht erstatter Abg. Engelmann-Mülsen St. Micheln ver wies auf den schriftlichen Bericht, dessen wesentlichster Inhalt bereits mitgetheilt wurde. Er führte dann im Allgemeinen aus, daß diese Petition das Stemrinteresse des ganzen Lander berühre und daß gleiche Petitionen inzwischen auch von sieben Städten eingegangen seien. — Abg. Merkel-Rabenstein mö'.te eine Entscheidung getroffen haben, welche das Petitum in wohlwollend ster Weise berücksichtige. Er glaubte, daß, wenn die Revidirte Landgememdeordnung anstatt 1873 erst 1878, also nach dem Inkrafttreten des Einkommen steuergesetzes, erlassen worden wäre, die Bestimmung im 8 23 Absatz 2 nicht Aufnahme gefunden haben würde. Man finde es draußen im Lande unbegreif lich, daß so viel Federlesens mit dieser Bestimmung gemacht werde. Die staatliche Steuergesetzgebung habe wohlweislich dieses Fünftel nicht ausgenommen; nach dem für Kirche und Schule dessen Besteuerung für zulässig erklärt worden sei, bestehe auch für die Ge- meinden kein Grund mehr, in gleicher Weise zu Han- dein. Er hoffe, daß die schon so lange im Gange befindliche Regelung des Gemeindesteuerwesens auch in Bezug aus den vorliegenden Gegenstand den Wün schen der Petenten entgegenkomme. — Abg. Kluge- Deutschneudorf: Man spreche heutzutage so viel davon, daß die sozialen Gegensätze gemildert werden sollten; aus diesem Grunde sei er für die Beseitigung des Steuer-Fünftels. Es sei den Festbesoldeten sogar ein gewisser Vorzug eingeräumt; der Arbeiter werde ost zu hoch besteuert, denn wenn die Lohnliste 600 Mk. für ihn nachweise, so meine die Behörde, daß er auch 610 Mk. Einkommen gehabt habe und er werde in folgedessen eine Klaffe höher veranlagt. Aus Scheu vor den mit der Reklamation verbundenen Weitläufig keiten trage er lieber die ihm zu Unrecht auferlegte Steuer. Redner bittet zum Schluß die Regierung, zu erwägen, ob den Gemeinden gestattet werden dürfe, auch solchen Arbeitern, welchen in gewissem Sinne ein festes Einkommen nachgewiesen werde, dar Fünftel zu erlassen. — Abg. Rüder-Roßwem wendet sich gegen die von der Regierung geäußerten Bedenken, daß die fragliche Bestimmung nicht ohne Entfchädiguug Der ¬ jenigen, denen sie jetzt zu Gute komme, beseitigt wer den könnte. Bei den Geistlichen und VolkZschullehrern habe man seinerzeit ebenfalls keine Rücksicht auf „wohl erworbene Rechte" genommen. Schließlich bittet Red ner die Regierung, die von ihr vorzulegcnde Gemeinde steuerordnung mit möglichst viel statistischem Material zu bedenken. — Für Beseitigung der Sonderstellung sprechen sich ferner aus die Abgg. Schieck-Frankenberg und Reißmann-Kamenz. Ersterer beleuchtet ans seinen eigenen Erfahrungen mehrere Fälle, in denen Arbeiter im Verhältniß zu den Beamten zu hoch eingefchätz' worden seien. — Hierauf ergriff Herr Staatsminister v. Metzsch das Wort und erklärte: Wie die Regierung an sich zu der Vorlage stehe, sei der Kammer bekannt. Er ergreife lediglich das Wort, um die Stellung der Regierung zu einigen Aeußerungen aus dem Haufe noch besonders zu präzisiren. Wenn der Herr Abg. Merkel die Bestimmung in 8 23 als einen Mißstand bezeichnet, der eine unbegreifliche und ungerechte Be steuerung zur Folge habe, und wenn ferner der Abg. Kluge diefe Bestimmung einen Zopf genannt habe, so überlasse er der Kammer, wie sie diese Aeußerungen ausnehmen wolle. Er bemerke, daß man es hier mit einer gesetzlichen Bestimmung zu thvn habe, die zwi schen der Regierung und der Kammer seinerzeit ver einbart worden sei; er könne also nicht zugeben, daß diese Bezeichnungen gerechtfertigt seien. Bei der Be steuerung sür Kirche und Schule seien allerdings die Verhältnisse nicht ganz gleich; es werde aber durch Dispensationen ein Ausgleich geschaffen. Wenn in Bezug auf die Gemeindesteuergesctzgebung Wandel ge schaffen werden solle, so habe die Regierung bereits eröffnet, daß sie geneigt sei, die geäußerten Wünsche in weitestgehende Berücksichtigung zu ziehen. Es würde aber doch die Frage zu erwägen sein, ob die in Be tracht Kommenden so einfach durch einen Federstrich um ihr Privilegium gebracht werden könnten. In Preußen Hobe man sich auf den Standpunkt gestellt, daß eS nicht angängig fei, ohne eine gewisse Ent schädigung dieses Vorrecht zu beseitigen. Zum Schluffe bemerkt der Herr Minister, die Kammer möchte aus seinen Worten nicht eine unbedingt ablehnende Stell ung entnehmen. — Abg. Leupold-Dresden bemerkt, er habe bereits vor 17 Jahren eine Petition gegen den Fortbestand von ß 30 der Revidirten Städteordnung mit unterzeichnet, der gleichbedeutend mit der fraglichen Bestimmung in der Landgememdeordnung sei. — Abg. Leithold-Tettau: Durch die Erklärungen des Herrn Ministers seien s'ine Erwartungen stark herabgesetzt worden. Redner führt dann verschiedene Fälle an, in denen durch den Erlaß des Fünftels Steuer Lehrer, Gewerbetreibende rc. gegenüber Geistlichen steuerlich ungleich behandelt werden und meint zum Schluffe, so vielseitig die Ansichten der Referendare und Assessoren seien, die an der Begutachtung von Gemeindesteuer- Regulativen betheiligt gewesen seien, so vielfach seien auch diese Regulative selbst. — Herr Kultusminister Dr. v. Seydewitz wandte sich alsbald gegen die Aus führungen des Vorredners und bemerkte, wenn jetzt hinsichtlich der Gemeindeanlagen vielfach die gleichen Verhältnisse bestünden, wie für die Kirchen- und Schul- anlagen, so habe dies nur geschehen können auf Grund der Autonomie der Gemeinden und wo beide Anlagen gemeinsam erhoben würden. Für das KultuSministe- rium liege die Sache gegenwärtig so, daß es etwaigen Beschwerden nicht statt ebe, wenn die sämmtlichen Be theiligten mit der einheitlichen steuerlichen Behandlung sich einverstanden erklärt hätten. — Abg. Enke Leipzig meint, daß diejenigen Gewerbetreibenden, die der Steuerbehörde ihre Bücher vorlegen, die gleiche Ver günstigung wie die Beamten erhalten müßten und richtet an die Regierung die Bitte, bei der Neuregel ung des Gemeindestcuerwesms dies berücksichtigen zu wollen. Die Petition wurde schließlich der Regierung zur Kenntnißnahme überwiesen. Die „S. K. K." schreibt zur gleichen Frage: Eine e lte Streitfrage behänd lt der Bericht der Be- schwerde- und Petitions-Diputation der Zweiten Kam mer vom 10. d. M. Schon seit 25 Jahren petitioniren zahlreiche Gemeinden um Aufhebung der Bestimmung der Städteordnungen und der Landgemeindeordnung, wonach festes Diensteinkommen, Wartegelder und Pen sionen bei der Veranlagung zu den Gemeindesteuern nur zu vier Fünfteln in Anschlag zu bringen sind. Die Deputation hat die Petition der Regierung zur Kenntnißnahme überwiesen. Die Deputation wäre augenscheinlich gern noch weiter gegangen und vielleicht dazu gekommen, die Petition der Regierung zur Er wägung oder gar zur Berücksichtigung zu überweisen; allein da die Königl. Staatsregierung zugesagt hat, daß eine Aenderung des Abschnittes der Gemeinde ordnungen über die Gemeindeleistungen ins Auge ge- faßt sei und daß sie hoffe, schon der nächsten Stände oersammlung eine entsprechende Vorlage machen zu können, beschränkte sie sich aus obige Cenfur in der sicheren Erwartung, daß durch das in Aussicht genom mene G setz den Wünschen der Petenten voll Rechnung getragen werde. Die „Dr. Nachr." schreiben: Unseren Informa- tionen zufolge ist man in der Lösung der zwischen dem Gesammtministcrium und der Zweiten Kammer schwebenden Verfassungsfrage noch zu keinem Defiai- tivum gekommen. Wir verlautet, sollen im Plenum der Kammer überhaupt keine Erklärungen abgegeben werden; soweit solche in Frage kommen, werden sie allein in der Deputation erfolgen. Es kann immer wieder nur der Wunsch ausgedrückt werden, daß der Konflikt im allgemeinsten Interesse möglichst bald und dauernd beseitigt werde; freilich aber steht der anze- deutete Weg der Verständigung im augenfälligen Gegensatz zu der Heftigkeit des Vorstoßes, den die Zweite Kammer seiner Zeit nach der Erklärung des Herrn Ministers v. Metzsch mit seltener Einmüthigkeü gemacht hat. Das Eceigniß des gestrigen Tages war die Wiederantheilnahme der Herren Minister v. Metzsch, Dr. v. Seydewitz und Dr. Rüger an den Berhand- lungen des Landtages. Die Schärfe, mit der Herr Minister v. Metzsch auf die kritischen Bemerkungen einiger Abgeordneten antwortete, läßt daraus schließen, daß man sich auf ministerieller Seite durch die Vor gänge der letzten Tage in seiner Position gegenüber der Kammer nicht im Mindesten geschwächt fühlt. — In parlamentarischen Kreisen geht das Gerücht um, der neue Finanzminister Herr Dr. Rüger habe die Absicht, den Vermögenssteuer-Gesetzentwurf zurückzu ziehen. Vorläufig bedarf dieses Gerücht noch der Bestätigung; entspricht eS den Thatsachen, so dürfte voraussichtlich mit dem Schicksal der Vermögenssteuer vorlage zugleich dasjenige der Vorlage der Wohnungs geldzuschüsse besiegelt sein. Wie erinnerlich, hat man sich in der Zweiten Kammer keine Mühe verdrießen lassen, um sich mit der Regierung über die Vorlage zu verständigen. Der Ersten Kammer, in der bekannt lich wenig Neigung sür ihre Annahme bestehen soll, würde durch die Zurückziehung durch die Regierung das Odium erspart, welches ihr bei einer Ablehnung zweifellos zufiele. Der Arieg »m TroSvaal Der Durchbruch Dewet-. Aronstab, 18. Febr. DaS Gesammtergebniß der vereinigten Operationen der englischen Truppen bei dem letzten großen Kesseltreiben ist folgendes: 300 Buren wurden gefangen genommen, 25 verwundet, 15 getödtet. Unter den Gefangenen befand sich Kommandant BesterS, der inzwischen in Heilbronroad seinen Wunden erlegen ist. Aus dem englischen Lager von Wolvehoek kommt ein vom 8. d. M. datierter Spezialbericht über die großen, mit einem Aufwand von 55 000 Mann unter nommenen Operationen zur Gefangennahme Dewets und SteijnS, denen jedoch, wie schon telegraphisch be- richtet, beide verwegene Burenführer mit unglaublicher Kühnheit und Geschicklichkeit entgangen sind. Wir heben aus dem Bericht folgende besonders interessante Stellen heraus: Die Vollendung der Blockhauslinien zwischen Lindley, Harrismith, Heilbron und Bothapaß schlossen ein beträchtliches Stück Gelände ab, das seit langer Zeit Dewet und Steijn zum Aufenthalt gedient hatte. Lord Kitchener organisierte ein großartiges Unter nehmen, um dieses Terrain von den Buren vollständig zu säubern. Oberst Rawlinsons Marsch südlich von Standerton nach Harrismith war sehr geschickt geplant und hatte den Zweck, die Buren nach Westen zu treiben, was auch vollkommen gelang. Lord Kitcheners Plan war das größte Unternehmen, welches im Verlaufe dieses Feldzuges entworfen worden ist. Eine ununter brochene Linie von über 50 Meilen Länge mußte Tag und Nacht enge Fühlung behalten. Bei früheren Gelegenheiten gingen die englischen Kolonnen bei Tag in breiter Front vor, zogen sich bei Nacht zusammen und ließen so dem Feinde Lücken, zu entkommen. Lord Kitcheners Pläre waren weit umfassender. Vier Kolonnen, unter den Kommandos von General Elliot, Oberst Remington, Oberst Byng und Oberst Rawlin son, deren jede eine Gefechtsstärke von etwa 2 500 Mann hatte, wurden am Liebenberg Svruit an Punkten konzentriert, die annähernd zehn Meilen von einander entfernt waren. Am Abend des 5. wurden die T> uppen in breiter Front und Fühlung miteinander haltend vorgeschoben, sodaß nichts entweichen konnte. Während der Nacht behielt man die breite Front bei. Es wurden Schützengräben ausgehoben, und jede Meile a ar von etwa 200 Mann besetzt. So wurden während der Nacht vom 6. Februar 57 Meilen in einer un- unterbrochenen Linie besetzt gehalten. Um den Erfolg des Planes absolut zu sichern, wurden die Blockhaus linien sehr verstärkt. Holmes und Marshall bewegten ich außerhalb der südlichen und Keir und Wilson außerhalb der nördlichen Linie. Damit alles zur be stimmten Zeil am bestimmten Orte einträfe, wartete General Elliot aus der südlichen Linie, während Oberst Rawlinson eine umgehende Bewegung machte. General Elliot verließ am 2. Febr. Harrismith und machte einige Gewaltmärsche von 25 Meilen im Tage. Am übend des 5. Februar machte seine Kolonne am Liebenberg Spruit Halt, dessen westliches Ufer er nach Süden hin hielt, während Oberst Remington sich an seinen linken Flügel anschloß und General Elliot sich auf die südliche Blockhauslinie stützte. Auf diese Weile bildete die ganze Truppe eine Linie von 50 Meilen Länge. In dieser Nacht wurde den Mannschaften der ganze Operationsplan auseinandergesetzt und ihnen mitgetheilt, daß de Wet und Steijn innerhalb des ein geschlossenen Terrains seien. Am Morgen deS 5. Febr. um 6 Uhr rückte die ganze Linie vor. Bon den ver schiedenen, höher gelegenen Punkten aus sah man eine lange Reihe von einzelnen Pünktchen. Das waren die vorgeschobenen Patrouillen, die sich weit über das w llige Terrain hinzogen und so vorzüglich Verbindung hielten, daß es selbst einem Hasen schwer geworden wäre, unbemerkt liegen zu bleiben. In der folgen den Nacht stützte sich der rechte Flügel etwa 12 Meilen östlich Heilbronn auf die Blockhauslinie, während der linke Flügel etwa 60 Meilen östlich Kronstad Doorn- kloof berührte, auf diese Weise im Süden der Block- hauSlinie eine kleine Lücke lassend, die von Marshalls Reitern ausgefüllt wurde. Mittlerweile wurden sich die Buren darüber klar, daß eS sich nicht um ein gewöhnliches Treiben handle, sondern daß ihnen vielmehr vollständige Vernichtung drohe. General de Wet zog seine Truppen zusammen und besprach die Sachlage. Das Resultat der Be sprechung war eine Theilung seiner Truppe in drei Theile. Der erste Theil erhielt den Auftrag, einen Durchbruchsversuch nach Norden zu machen, während der zweite einen gleichen Versuch nach Süden machen soll, de Wet selbst erklärte, daß er versuchen werde, die Eisenbahnlinie im Westen zu überschreiten. Die Engländer hatten bei ihren großen verschanzten Linien