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DiU Zustimmung dcS Dtadlgemeinderates wird hiermit siir das Gebiet der hiesigen Stadt gemeinde bestimmt, daß dicGrubenräumung und jeglicher Transport von Jauche währen- -er Sommermonate nur in der Zeit von 10 Uhr abends bis 9 Uhr morgens erfolgen darf. Außerdem wird darauf hingewiesen, daß der Transport von Jauche nur in gut verschlossenen Fässern zu erfolgen hat, und daß jede Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege verboten ist. Zuwiderhandlungen werben mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. od. entsprechender Haft geahndet. Rabenau, am 13. Juni 1907. Der Bürgermeister. W ittig. Unter Hinweis aus die im Flur des Rat hauses aushängenden Inhaltsverzeichnisse wird hiermit bekannt gegeben, daß die Stücke 6—8 der Gesetz- u. Verordnungsblattes für dar Königreich Sachsen, sowie die Nummern lb—21 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1907 in der Ratsexpedition während der üb lichen Geschäftszeit 14 Tage lang zur Einsicht- nahme ausliegen. Rabenau, am 13. Juni 1907. Der Bürgermeister. . Willig. Städtische Ireivank (8i8marcl<8tra88k). Heute Sonnabend von nachm. 5 Uhr ab "erkauf v. LekwsinsHsisek in rohem u. gekochtem Zustande — L Kilo 1.00 Mk. und 80 Pfg. Grund der Beanstandung: Tuber kulose. Hur Nab una fern. Rabenau, den 14. Juni- — Wie schon erwähnt, hält die Gruppe Tippoldiswalde des Sächs. ElbgausängerbundeS, z» der auch die beiden hiesigen Vereine „Apollo" und „D opp e l - Q u artet t" ge hören, in Höckendorf nn Gruppentest ab, iu dem Jedermann Zutritt hat. Das Konzert infolge der reichen Auswahl schöner Ge- laugsvorlräge vielversprechend und kann daher nu Besuch veS Festes angelegentlichst empfohlen werden. Einige Massenchöre werden zum Vor- ikag gelangen, außerdem trägt jeder der Gruppe öngehörende Verein ein Lied vor. — Gesuche um staatliche Beihilfen zur nnlerhaUung und Erweiterung der Volks - öchliotheken sind bis spätestens 30. Juni d. I. bei der Amtshauplmannschaft Dresden-A ein- lurüchen. — Auf dem Jochhöhberge im Plauenschen Grunde benahm sich ein herumlungernder Bursche gegen weibliche Personen in scham- iosester Weise. Er wurde von mehreren zufällig ^jukommenden jungen Männern festgenommen, weidlich durchgcprügelt und schließlich der Polizei in Polschappel übergeben. Diese er- kittelte in dein verwahrlosten Burschen einen ^jährigen, aus Klostergecingswalde gebürtigen stellungslosen Stallschweizer, namens Kretzsch mar. Später wurde er vrm Kgl. Amtsgericht Döhlen zugeführt. — In der Nacht zum Dienstag vernahm Heizer Hund in der Nähe des Bcauneschen -RUHlenktabiffementS in Dölzschen eigentümliche Geräusche, welche von dem dort etwa zwei Dieter tiefen Mühlgraben herkamcn. Ec blickte w das Wasser und bemerkte einen Mann, der >n der Flut um sein Leben rang. Schnell ent schlossen brachte er den Ertrinkenden ans Land ko dieser ohnmächtig zusammenbrach. Es war ün Mani, von etwa 35 Jahren. — Für die beim Ausbau der Kvhlenbahn ittersee - Hänichen für den Personen- >Md allgemeinen Güterverkehr zu errichtenden Berkehrsstellm — das sind Bahnhof Hänichen und Bahnhof Possendorf —liegen die Planungen KS 8. Juli d. I. während der Dienststunden Amtsstelle der Kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde zur Einsicht auS. — In Dippoldiswalde wurde ein "vr hem Restaurant zum Schützenhaus stehen ¬ des Fahrrad am Mittwoch verdachtlos gestohlen. — Die 19jährige, zuletzt in Keffelsdorf be dienstete Oberschweizerin Anna Therese Pauline Wistuba erhält wegen eines im Rückjalle ver übten Diebstahls 4 Monate Gefängnis. — Die Entmündiguttg des bisher in Klingenberg aufhältlich gewesenen Kgl. bahr. Leutnants a. D- und Kaufmanns Rudolf Ludwig Herzfeld wegen Trunksucht ist wieder aufgehoben worden. — Kleine Notizen. — Beim Grund graben eines Hauses in Schlanzschwitz wurde ein menschliches Gerippe gefunden, dem die Wirbelsäule und der Kopf noch einiger maßen erhalten waren. Da eS anscheinend schon längere Zeit in der Erde gelegen, dürste nicht mehr zu ermitteln sein, ob hier ein Ver brechen oder ein UnglückSsall vorliegt. — Vom Blitze erschlagen wurde der vom Felde heim kehrende, eine Sense auf der Schulter tragende Wirtschaftsbesitzer Hacker in Kamenz. Seine neben ihm gehende Ehefrau betäubte der Blitz, doch konnte sie sich bald wieder erholen. — In einem Walde bei Neumark wurde der Bergarbeiter Müller auS Niedercrinitz mit einer schweren Schußwunde ausgefunden. Neben ihm lag ein Revolver, doch will M-nicht selbst auf sich geschossen haben. — In Plauen i. V. feuerte der Maurer Fischer sechs Revolver kugeln auf seine beiden 15- und 17jährigen Söhne, glücklicherweise ohne sie ernstlich zu verletzen. Fischer ist der Arbeit abhold und lebte mit seiner Familie in Unfrieden. Er wurde verhaftet. — DaS Töchterchen deSOelS nitze r Teppichwebers Ottiger, das in Plauen i. V. bei Verwandten zu Besuch weilte, stürzte aus dem Erker auf die Straße, zerschmetterte sich den Schädel und war sofort tot. Dresden. In der Leipziger Vorstadt nahm ein HauSmädchen nach einer ihm er teilten Rüg« eine geringe Quantität Lysol in selbstmörderischer Absicht zu sich. — Schwer verunglückt ist inDreSden der Geschirrführer eines beladenen Tafelwagens, dessen Pferd infolge eines Blitzstrahls scheute und durchging. Der Mann wurde vom Wagen geschleudert und mußte später mit schweren Verwundungen dem Diakonissenhaus zugesührt werden. — Für die am 27. April beim Brande deS Hotels „Wettiner Hof" in Bad Elster beschädigten und verbrannten Mobilien zahlt die Leipziger Feuerversicherungs-Gesellschaft dem Brandkalamilosen Julius Bretholz 84 412 Mk. Für die beschädigten Gebäulichkeiten soll, wie verlautet, die Landesbrandkasse gegen 100 000 Mk- Entschädigung bezahlen. — Feuerwehrleute als Massen- -ran-stifter vor dem Schwurgericht Freiberg. In der weiteren Verhandlung wurde ans die sechs Bcandfälle, die für die An klage in Betracht kommen, eingegangen. Es sind dies folgende: bei dem Wirtschaftsbesitzer Starke (Forsthof) Restaurateur Otto, Bäcker meister Köhler, WachShändler Anders, Mit angeklagten Naumann, Kaufmann Streubel und Klemvnermeister Bitterlich. Die Angeklagten Starke, Kaden und Nendel haben am 17. Juni 1906 den Pferdestall dcS Forsthofes gemeinsam in Brand gesteckt. Der zweite Fall betrifft den Brand der sieben Häuser in der Nacht zum 2. November 1905, und zwar haben die Ange klagten Sohr und Greif auf Anstiftung der Stadtverordneten Franke zunächst die Gebäude des Restarateurs Otto vorsätzlich in Brand gesetzt. Kurz vorher am 31. Oktober, war während de» Gottesdienstes am Markt ein bergbaulicher Schacht eingestürzt und dadurch ein etwa 12 Meter im Durchmesser großes und 37 Meter tiefes Loch entstanden. Durch den Einsturz waren einzelne Gebäude bedroht. Als Feuerwehrleute dann an der Einbruchs- stelle Wache halten mußten, haben sie nament lich Sohr und Greif, den Plan gefaßt im Ottoschen Hause Feuer anzulegen nnd dem Be sitzer zu der BrandversicherungSentschädigung zu verhelfen. Zuvor war daS Huis ziemlich ausgeräumt worden. Der Stadtverordnete Franke, ein Schwager Ottos, hatte vorher zu Sohr und Greif gesagt.- „Da hilft weiter nichts als Anbrennen!" Der dritte Fall betrifft da« HauS des Bäckermeisters Köhler, das eben ¬ falls am 2. November 1905 durch Feuer zer stört wurde, das von dem Angeklagten Kaden im bewußten Zusammenwirken mit Baumeister Straube, Schloffergeselle Filcheru. Schuhmacher Stein angelegt worden war. Kaden ist gestän dig, auf dem Dachboden deS genannten Hauses Stroh angezündet zu haben. Die anderen haben durch Einschlagen deS Daches für genügenden Luftzug gesorgt, nachdem Zetzsche als Hauptmann der Feuerwehr das Kommando zum „Niederrei ßen," nach Siebenlehner Ansicht „Anbrennen" gegeben hatte. Da das Haus auch durch den Schachteinbruch bedroht war, war man damals, wie Kaden sagt, allgemein der Meinung, die Rettnng der Leute wäre, „wenn der rote Sper ling käme!" Die Stadt sollte dann den Platz übernehmen, das Loch zufüllen und dort eine Anlage schaffen. Kaden erzählt auch, daß schon vor 10 Jährender Plan bestanden hätte, die Häu- ser von Köhler, Naumann, Rost und Anders wenn einmal dort etwas passierte, wegzu brennen. Er habe es dann auch aus reiner Christenpflicht getan, um Köhler vor Schaden zu bewahren. Zetzsche erklärt, daß er mit dem Befehl zum „Niederreißen" nur einer nicht in Zweifel zu stellenden Anordnung des Bürger meisters und Branddirektors Barthel Folge gegeben habe. Das Löschen wnrde nur markiert. Auch »ar das Köhlersche Haus deshalb auS- gewählt, weil eS die meisten brennbaren Stoffe enthielt und sich daS Feuer auf das Anderssche und Rostsche Haus von selbst übertragen mußte. Als vierter Fall kommt der Brand des AnderS- schen Hauses in derselben Nacht in Frage, der von Sohr und Nendel eingestandenermaßen verursacht worden ist. Nendel schleppte von der Ottoschen Brandstätte ein brennendes Balkenstück in das Haus deS Anders. Auch schlug Sohr ein Kammerfenster ein, damit die Flammen von dem brennenden Ottoschen Grund stück hineinleckten. Das Rostsche Haus ist da mals auch niedergebrannt, dafür ist aber jetzt noch keine Anklage erhoben worden. Im 5. Falle handelt es sich um den Restanrateur Naumann, der sein HauS selbst vorsätzlich in Brand gesteckt hat in dec Absicht, dadurch die Versicherungssumme zu erlangen. Kaden, Fischer, Nendel, Zietzsche und Straube haben ihm hierbei wissentlich Beihilfe geleistet. DaS Haus war niedrig, veraltet und daher unverkäuflich, eS mußte deshalb niedergerissen werden. Kaden brachte auf dein Boden zwischen allerlei Gerät eine Petroleumlampe, wodurch daS Feuer her vorgerufen wurde. Der Gendarm kam später dazu und löschte den Brand aus. Kaden hat „das auSgclöschte Feuer wieder angezündel". Sonst wurde auch hier nach der bekannten Methode gearbeitet- Kommando des Hauptmanns „Niederreißen", Dacheinschlagen, um Zugluit zu schaffen usw. Zetzsche will den Straube später in dem Feuer herumrührend gefunden haben. Ans die Anrede: „Du bist aber ein lieber Versicherungsagent" entgegnete ihm Straube: „Ich bin in erster Linie auch noch Baumeister." Bei dem Brande des Naumann- schen Hauses ist eS hoch hergegangen. Naumann gab mehrere Flaschen Wein, Schnaps und Kognak zum Besten. Schließlich entstand zwischen den „wackeren" Feuerwehrleuten noch ein Streit darüber, ob Lagerbier oder Bayrisches getrunken werden sollte. — Zweiter Verhand lung S t a g. Bei der fortgesetzten Verhandlung und Vernehmung des Angeklagten Naumann kam noch zur Sprache, daß der Bürgermeister die Leute zum „Niederreißen" angefeuert hat: „Nur vorwärts, damit wir bald zu Ende sind; die (Hausbesitzer) werden sich noch mit der Hand bedanken." Zu Zetzsche hat das Stadt oberhaupt geäußert, zuerst müßten die vier Häuser drüben und dann die hüben weg. Endlich werden im sechsten Falle die Ange klagten Zetzsche, Straube, Fischer, Kaden, Stein und Rost beschuldigt, in der Nacht vom 2. November 1905 die Wohnhäuser deS Kaufmanns Streubel und des Klempnermeisters Bitterlich in Brand gesetzt zu haben. Zetzsche gibt an, daß er nach Verlassen deS Naumannschen Hauses vom Bürgermeister angerissen worden sei: „Nehmen Sie sofort soviel Leute, als Sie haben und lassen Sie die Häuser von Streubel und Bitterlich „abbrechen", sie müssen noch weg!" Dieser Befehl kam einigen Feuerwehrleuten doch etwas fatal vor und sie zögerte» anfäng lich, ihn auSzusühren- Schließlich wurde es aber doch gemacht. Der Gendarm Rudolph sah den Zetzsche auf dem Dachboden des Streubel- schen Hauses, wie er an einem in Brand ge setzten Holzstoß die Flammen anfachle; Straube sorgte für Zugluft und Greif wartete auf dem Dache auf den Ausbruch des Feuers. Der Brand wurde förmlich „ausgebrület", wie es damals hieß; die Einwohner von Siebenlehn äußerten später, die Feuerwehr sei wie eine Räuberbande auf ihre Häuser losgegangen. Man sagte anch: „Die Streichhölzchen weg, die Feuerwehr kommt!" Greif hatte einmal Feueralarm gemacht, als es noch gar nicht brannte. Er hat zu Protokoll gegeben, daß er schrecklich gewesen sei, seil der Zeit, da Bürger meister Barthel amtierte und Zetzsche das Kommando der Feuerwehr hatte. „Brennen ist in Siebenlehn weiter gar nichts, .das ist an der Tagesordnung. Die Geschäfte gehen schlecht und die Schuster wollen groß tun." Bei der Zeugenvernehmung wird als erster Zeuge der Gendarm Rudolph aus Siebenlehn vernommen. Dieser hat von Anfang an die Beobachtung gemacht, daß bei der Siebenlehner freiwilligen Feuerwehr nicht alles zugehe, wie eS sein solle. Wenn er sich dann später über das Treiben der Feuerwehr unterrichten wollte, sei er vielfach bedroht worden. Man habe ihn mit Wasser bespritzt und mit Holzstücke», Dach ziegeln und HauSgerät nach ihm geworfen. Selbst aus den Nachbarhäusern ist er vertrieben worden. Bei den Bränden sei viel gestohlen worden, die Blusen der Feuerwehrleute waren oft so vollgepfropft, daß sie durch eine halbe Tür nicht hindurchtonnten. Es bestand bei vielen Hausbesitzern sogar eine große Furcht vor der Wehr- Sie haben den Zeugen oft aufgefordert, in ihr HauS zu kommen. Wenn der Bürgermeister die Uniform angetan und die Laterne in der Hand gehalten habe, habe er in höheren Regionen geschwebt. Der zweite Zeuge, der frühere Gendarm von Siebenlehn und jetzige Steuerrezeptor Holzhaus aus Rötha, bestätigt, daß die Siebenlehner Feuerwehr bei den Löscharbeiten sehr saumselig gewesen sei. Der Zeuge hat auch wiederholt Anzeige er stattet, aber niemals sei darauf etwas erfolgt. Wie der Vorsitzende mittetlt, hat das Gericht versucht, die Anzeigen von der Amtshaupt mannschaft in Meißen zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. „Wir haben nicht verstehen können", so äußert er, „daß derartige Sachen bei einer Behörde schon nach fünf Jahren ausgesondert worden sind." Auch dieser Zeuge ist von den Siebenlehner Feuerwehrleuten bedroht worden. „Wenn der Angeklagte Kaden reden wollte," äußert der Zeuge, „der würde viel wisse» von den Sachen. Aber auch nur ein Fünkchen Wahr heit in Siebenlehn zu erfahren, ist unmöglich, denn alles hält dort zusammen wie Pech und Schwefel. Dort weiß einer von den anderen so viel, daß keiner reden kann." Bei dem Thielemannschen Brande seien die Betten an dem Fußboden festgenagelt gewesen, daß sie nur ja nicht gerettet werden konnten. -- DritterVerhandlungstag. Nach dem Zeugen Holzhaus wird der ehemalige, jetzt in Untersuchungshaft befindliche Branddirektor und Bürgermeister Barthel vorgefühlt, um unvereidet verhört zu werden. Ec gibt an, daß er der Ansicht war, daß keine Brand stiftung bei dem Siebenhäuserbrande vorlag. Das Feuer habe sich auf die übrigen von dem Ottoschen übertragen. Von den Löscharbeiten am Köhlersche» Hause habe die Feuerwehr wegen zu großer Glut ablassen müssen. Er erklärt ferner, daß er das Streubelsche und Bitterlichsche Haus wegen Einsturzgefahr in den Ungebrochenen Schacht und nicht wegen Fenersgefahr habe abreißen lassen. Der Vor sitzende bezeichnet diese Behauptungen als wenig glaubhaft und hält dem Zeugen vor: „In Ihrem Bericht haben Sie kolossal gelogen, daß man den Aussagen kaum „och Glauben schenken kann- B i dieser frivolen Handlungsweise haben Sie noch v. Unterstützung des Königs erlangt und die für die Feuerwehr ausgesetzte Be lohnung in sehr merkwürdiger Weise verteilt. Die Brandstifter selbst haben noch Gelder da von bekommen".