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Dienstag. Rr. 77. 8. Juli 1879. Weißerih-Zeitmrg. Amts-Mtatt für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. KeriPts-Aemter und die Stadträtye zu Dippoldiswalde und Zrauenüein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten nnd die Agcntnrcn. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Nanni, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Da ein am 3. dieses Monats in Hennersdorf getödteter Hund — schwarzer, männlicher Dachshundbastard, mit starkem kurzen Kopf, zottiger Ruthe, 5—6 Jahre alt, mit weißen Haaren um die Maulspalte herum, am Halse mit einem starken Ledergurte, an welchem sich mit Lederriemen durchnäht, ein starker Ring befunden, ohne Steuermarke — dessen Eigenthümer bisher nicht zu ermitteln gewesen, als der Tollwuth dringend verdächtig befunden worden ist, so wird von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft für die folgenden Ortschaften: Sadisdorf, Hennersdorf, Ammelsdorf, Schönfeld und Hartmannsdorf mit Neubau, die 12wöchige Hundesperre hiermit angeordnet, gleichzeitig auch verfügt, daß, soweit dies nicht bereits geschehen, alle von dem gedachten Hunde etwa gebissenen Hunde, Hühner oder Katzen sofort getödtet werden. Der verfügten Hundesperre gemäß sind alle Hunde in den obenerwähnten Orten von heute ab 12 Wochen lang bis zum 29. September 1879 eingesperrt zu halten und dürfen nur mit einem gut construirten und gut befestigten Maulkorbe versehen, freigelassen werden. Ferner haben die Hundebesitzer ein wachsames Auge auf die in ihrer Pflege und Wartung befindlichen Thiere zu richten nnd alle irgendwie der Tollwuth verdächtigen Krankheitserscheinungen dem Gemeindevorstand, welcher wiederum an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat, sofort anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach Z 12 des Mandates vom 2. April 1796 mit Geldstrafe bis zu 7 Mk. 50 Pfg. geahndet werden. Dippoldiswalde, am 5 Juli 1879 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Bekanntmachung. Die 4. Sitzung des Bezirks-Ausschusses findet Sonnabend, den 12. Juli, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungszimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft statt, was mit Bezugnahme auf die an amtshauptmannschaft licher Canzleistelle aushängende Tagesordnung hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 7 Juli 1879 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Im Handelsregister des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes ist heute auf dem die Firma E. Mende L Co. in Dippoldiswalde betreffenden Folium 71 das Ausscheiden des seitherigen Mitinhabers Herrn Carl Moritz Poppe daselbst, und daß die gedachte Firma künftig „Eduard Mende" firmirt, lt. der Anzeige vom 2. Juli d. I. verlautbart worden. - Dippoldiswalde, den 2 Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Aufforderung zur Zahlung. Auf Antrag der Erben weil, des Hutmachermeisters August Heinrich Lotze hier, werden alle Diejenigen, welche für entnommene Filzwaaren, geleistet erhaltene Fuhren rc. noch Zahlungen zum Nachlaß des Genannten zu be wirken haben, hiermit aufgefordert, diese ungesäumt und längstens bis zum 2L. Juli ds. Js. zur Vermeidung von Weiterungen anher zu leisten. Dippoldiswalde, am 2. Juli 1879 Das Königliche Gerichtsamt. Klimmer.