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chönburger Tageblatt Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenftein-Calluberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standcsamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- lenba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. tkglich mit N«rn«hmr dtt T«gt «ach «»»»- mW Festtagen. Lsreh»« von Inseraten Mc die nächster- »ma«er »i« nachmittag« 3 Uhr. Ne» >h,«nr»mt»vrei« deträgt vierteljähr lich 1 «!. »S Pf. K»sW«e prs Zeil» 10 Pf., Linges. »0. Pf. KZvrditivn: Wsldeubmg, Obergaff« 391L. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster, in LangenchurS« dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgafse; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. —— »«d Waldenburger Anzeiger Amtsblatt fiir bei Stadtrch zn WMcMrg. 15. Mittwoch, Ben 20. Januar tSSS. WitteruugSbertcht, ausgenommen am 19. Januar, nachm. 4 Uhr. Nsromelerstaud 764 MW. reductrt auf den Meeresspiegel. Thermometerstau- -s- 0° 0. (Morgens 8 Uhr — 1°.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 26°/o. Thau-uukt — 19 Grad. Wiudrichtuug: Ost. Daher WitteruugsauSstchten für den 20. Januar: Vorwiegend heiteres, ziemlich windiges Wetter bei erheblich kälterer Nachttemperatur. Bekanntmachung, betreffend den Eintritt znm Dienst als dreijährig Frei williger oder als vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junge Monn kann schon noch vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig ' zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er ! die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem - Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Cioilvorsitzenden der Ersatz- Commission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsttzmde der Ersatz Commission giebt seine Erlaubniß durch Er- z theilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich ; Meldende durch Civilverhältntsse nicht gebunden ist und sich untadel- j Haft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen ; unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppentheils ; zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt i er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen find, nur in der Zett vom 1. October bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen ! Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen s wollen, oder welche in ein Militär-Musikcorps etnzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein ver sehenen jungen Leute, ganz be,onders aber die, welche zum drei- oder vi-r- jährigen activen Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bet sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Ein- ! stellung am nächsten 1. October. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu threr Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Frei willige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppen- thetl, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civtloersorgungsschetn bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bet der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre activ gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisies in der Regel nicht her angezogen; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht kinberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, am 16. Januar 1892. Kriegs-Ministerium. Von der Planitz. Bekanntmachung. Die aus das Jahr 18S1 noch rückständigen städtischen Gefälle, wie Abentrichtunge«, Einkommeustevern, Erbzinsen, Grnndstener«, Abgaben vom Schaukgewerbe und Kleinhandel mit Spirituosen, Pachtgelder, Was- serziusen re. sind bis zum 3V. dieses Monats zu Vermeidung der Zwangs vollstreckung anher zu bezahlen. Waldenburg, den 14. Januar 1892. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Jg. 'Waldenburg, 19. Januar 1892. Im preußischen Abgeordnetenhaus wird demnächst die Berathung des neuen Volksschulgesetzes stattfinden, die threr Bedeutung wegen auch in den außerpreußt- schen Theilen des deutschen Reiches lebhaftes Interesse erwecken wird, hängt doch das Schicksal des deutschen Reiches mit demjenigen des größten deuschen Bundes staates eng zusammen und greift doch namentlich ein Schulgesetz tief in das Schicksal eines Volkes ein, denn „Wer die Schule hat, hat die Zukunft!" Die Debatte über das Gesetz hat bei den verschiedenen Parteien bereits einen ungemein erregten Ton ange nommen. Fast will es scheinen, als rüsteten sich die Parteien, das alte, fröhliche Jagen eines Culturkampfes wieder aufzunehmen, in welchem für dieses Mal nur die Front der Regierung gegen früher verändert ist. Ob der Entwurf des Grafen Zedlitz immer das Rechte traf, ob er vor allem in der freien Erlaubniß, Volks schulen zu errichten, nicht über das Ziel hinaus ging, das zu untersuchen, würde in diesem Augenblick zu wett führen; an dieser Stelle sei nur auf die politische Seite der Angelegenheit hinzewiesen, wie sie sich aus der Geschichte des Entwurfs und aus den schon jetzt sichtbaren Folgen seiner Veröffentlichung crgiebt. Abgesehen von hochconservativen und klericalen Or ganen findet sich nicht nur keine Zustimmung, sondern directe Befeindung des Entwurfes. Das ist bedauerns- werth, weil derselbe an und für sich eine Reihe höchst erfreulicher Bestimmungen enthält, wie vor allem die Regelung Ler Gehalts- und Pensionsverhällniffe der Lehrer. Die auftretende Opposition stammt zum gu ten Theil daher, daß man den Entwurf als das Pro duct einer schwächlichen Nachgiebigkeit gegen das Cent rum ansieht. Man weist auf die unerquickliche Ge schichte der Sperrgelder hin, man erinnert an den Sturz Goßlers durch den kleinen Windthorst, man führt die Polenpolitik an und folgert hieraus, daß die preußische Regierung die jetzigen Zugeständnisse nur deshalb mache, um eine Art von Trinkgeld für gelei stete und zu leistende Dienste zu zahlen. Man sieht ferner als nächsten Schritt die Zurückberufung der ; Jesuiten voraus und rüstet sich, grundsätzlich gegen - eine Politik Front zu machen, deren Endziele nicht s deutlich zu Tage treten. Man rechnet vor allem mit s dem Umstande, daß die Aenderungen, die der Zedlitzsche Entwurf gegen die Vorlage Goßlers aufweist, sich als f Concessionen an das Cenrrum geben. Die t efe theil- i weise berechtigte Antipathie zahlreicher Volkskreise gegen die kirchliche Macht verbindet sich zur Opposition mit - jenen andern Kreisen, welche die Religion ganz und r gar aus der Schule verdrängen möchten. Die Ver- s Handlungen im preußischen Landtage werden voraus« ' sichtlich lebhaftes Interesse erregen; keinesfalls aber wird die politische Situation der Regierung dornenlos E sein. - Man wird sich bei der neuen Gestaltung der Sach- läge nicht wundern dürfen, wenn alle jene Züge auf dem politischen Schachbrett erscheinen, die sich als Hilfs- züge characterisiren, mit denen ein Hauptcoup eingeleitct werden soll. Die Gerüchte, welche von Differenzen j irnerhaib des Ministeriums wissen wollen, gehören j hierhin. Ein Hamburger Blatt erzählt von Zwischen fällen, die :1m Schooße des Ministeriums und zwar keineswegs ausschließlich in Eisenbahnangelegenheiten zu Tage getreten sein sollen. Der betreffende Artikel des hanseatischen Blattes spitzt seine Mtttheilung dahin zu, daß der Finanzminister Miquel sich zum Grafen von Caprivi allmählich in ein so kühles Verhältniß gesetzt f habe, daß es der Intervention des Kaisers bedurfte, ! um ihn dem Ministerium zu erhalten. Bei der Ver gangenheit Miquels als eines nationalliberalen Partei mannes dürfte es nicht ausgeschlossen sein, daß in den hier angedeuteten Gerüchten seine Abneigung gegen dies neue Volksschulgesetz und sein Wunsch zum Ausdruck gelangt, vor seiner Partei und vor dem Volte nicht als einer dec Väter und Förderer desselben zu gelten. PoLMWe MmÄschmr. Deutsches Reich. Das Präsidium des preußischen Abgeordnetenhauses wurde am Montag Mittag 1 Uhr vom Kaiser in besonderer Audienz empfangen. Da Herr v. Köller noch durch Krankheit von Berlin ferngehalten ist, waren nur die beiden Vicepräsidenlen, Frhr. v. Heeremann und v. Benda erschienen. Se. Majestät sah sehr wohl aus, erkundigte sich theilnahmsvoll nach dem Befinden des Präsidenten v. Köller und gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß derselbe in wenigen Tagen wie der im Stande sein würde, die Leitung der Geschäfte zu übernehmen. Des Weiteren bemerkte der Monarch,