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Tel.-Adr.: Grenzbote Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer !n Adorf Fernsprecher Nr. 14 Sonntag, den 2S. September ^18 Iahrg. 83 228 Beim Weiterverkauf durch den Händler darf in- gefamt ein Zuschlag von 50 Pf< Höchstpreise festgesetzt: werden folgende Leber ein Mk. Brote können von genannter Zeit Zum Gänseklein gehören Hals Füße, Herz und Mag« und hergestellt werden. 1918. Oelsnitz i. V., 27. Septbr. 1918. Adorf, am 28. September 1918. Der Stadtrat. wie vor bestehen. Verkaufsbuch der an - und ver- Oelnitz i. V., den 27. September 1918. vr Behler. Städt. Lebensmittelamt Es ist auch nichts Unmögliches, wenn zwische bürgerlicher und militärischer Gewalt nicht bloß übe n 2 3 4 6 k» Rumpf oder Gänseklein rohes Fett ausgelassenes nicht überschritten werden. Für d aus Gänsen hergestellten Erzeugnis!' Pfund Fett mit Kopf, 2 für kl für 1 Pfund einschließlich Beförderungskosten Kleinverkauf von Gänsefleisch in Teilen und von Pfund »» Die weiteren Teile der Gänse bei pfundweisem Verkaufe dürfen für 1 Pfund 4,50 ni< übersteigen. Das 3. Vierteljahr Bürgerschul-, Fortbildungsschul- und GewerdeschulgelS ist binm 14 Tagen bei Vermeidung von Weiterungen an unsere Stadtkasse zu bezahlen. Stadtkasse abzuführrn. Adorf, den 28. September 1918. 7 2 10 12 Flügel, 2 Für deu Kommunalverband: Der Smtshauptmann. Der 2. Termin der Brandkassen- und Mobüraroerncherungsoeilräge, sowie der Termin der Staats-Einkommensteuer, Ecgänzungssteuer und der Zuschläge für beide sin nunmehr längstens binnen 14 Tagen bei Vermeidung von Zwangsbeitreibung an unse 1719-1904 b'IOOxr wäre, wenn alles in idealster Harmonie verliefe. Es gibt ja wohl nicht zwei Reichsstellen, die in allen Punkten stets der gleichen Meinung gewesen wären. VIII. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mo oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den in dieser Bekanntmachung" festk legten Bestimmungen zuwiderhandelt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf t sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nick Handel mit Gänsen im Bezirke Oelsnitz i V. i. Wer im hiesigen Bezirke den Handel mit Gänsen gewerbsmäßig betreiben will, be darf dazu einer besonderen Erlaubnis-Ausweiskarte, die vom Kommunaloerbande ausgestellt wird. Dem Anträge aus Erteilung der Erlaubnis, die für das gesamte Kö nigreich Sachsen gilt, ist ein Zeugnis d?r Ortsbehürde darüber beizufügen, oaß der An tragsteller schon vor dem 1. August 1914 den Handel mit Gänsen selbstständig betrieben hat und wegen E gentumvergehens oder Preiswuchers oder Ueberschreitung von Höchst preisen während der Kriegszeit nicht bestraft ist- Für Angestellte und Beauftragte können Nebenkarten beantragt und ausgestellt werden. Für jede Busweiskart» ist eine Gebühr von 3.— M., für jede Nebenkarte eine Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Ausweiskartc ist bei Aus übung des Handels mitzusühren und den Personen, mit denen Geschäfte abgeschlossen werden, sowie den Ueberwachuags- und Polizetbeamten oorzuweisen. II. Die entgeltliche (auch tauschweis) Abgabe von lebende» und toten Echlachtgäusen unmittelbar an den Verbraucher ist dem Züchter oder Ma ster verboten. Diese Personen dürfen Schlachtgänse vielmehr nur an Personen oder Stellen abgcben, die zum Auflauf von Gänsen zugelassrn sind. Die unmittelbare Abgabe an Verbraucher ist nur in offenen Verkaufsstellen und auf dem Wochenmarkt den zum Verkauf von Schlachtgänsen zugelassenen Personen oder Einrichtungen gestattet- HI. D>r im Vorjahre eingrführte Schluhscheiuzwang bleibt nach IV. Ebenso ist von jedem Aufkäufer das vorgeschriebene Ein- und weiter zu führen. Die jeden Mittwoch zu erstattende Anzüge hinsichtlich der Zahl kauften Gänse bleibt jedenfalls bestehen VI. Die Gänsekarten weiden nur auf Antrag durch die Ortsbehö:ds ausgegeben. 3ed Haushalt mit nicht mehr als 4 Personen darf eine Karte erhallen. Größere Haushc jungen erhalten für je 4 Personen eine weitere Karte, Bruchteile werden nach oben o gerundet. Kinder unter 6 Jahren sind bei der Berechnung nur znr Hälfte zu rechne Gastwirtschaften dürfen für je 3 ständige Berpflegsgäste zusammm 1 Karte erhalten. VII. Auch für lebende Gänse wird der Verkauf nach Gewicht oorgeschrieben. Beim B kauf lebender Gänse durch den Züchter oder Mäster darf der Preis von 3 Mk. für e Pfnnd nicht überschritten werden. Der Preis gilt ab Stall des Züchters oder Mästei Abgabe von Quark. Zeit der Abgabe: Sofort. Bezugsberechtigte: gelbe Ausweise von 245 — 265 gegen Marks Wir suchen zum sofortigen Antritt einen Arbeiter. Städt Elektrizitätswerk Adorf i. B. blaue „ Verkaufsstelle: H Kindmann. Adorf, den 28. September 1918. 1er behalten die bisherigen Grundsätze Gültigkeit. ab im Berkaufsgewichte von Oelsnitz i. V., den 27. September Für den Kommnnalverband: Der Amtshauptmann. Realschule. Er wird daraus hingewiesen, daß nach neuerlicher Verordnung des Minijteriun Mädchen schon in die 4. Klaffe der Realschule ausgenommen werden könne Diejenigen Eltern, die beabsichtigen, ihre Tochter nächste Ostern der 4. Klasse zuzuführei werden gebeten, dem Unterzeichneten, soweit das nicht schon geschehen ist, davon Mitt« lung zu machen, damit gegebrnenfolls eine zweckentsprechende gemeinsame Vorbereitur eingeleitet werden kann. Der Stadtrat Bürgerliche und MM-Gewatt. T-r Gedanke am di« Gegenwart, der Ausblick auf die Zukunft. In den Beratungen des Hauptausschuffes des Reichstags ist die Ansicht ausgesprochen worden, nicht der Reichskanzler übe den leitenden Einfluß auf die deutsche Politik aus, sondern der Erste Generalquartier meister Ludendorff, das heißt die Heeresleitung. Frei lich sollte man meinen, daß diese Kreise dermaßen durch ihre militärische Facharbeit in Anspruch genom men sind, daß sie dem Reichskanzler und dem Reichstage in politischen Dingen keine Konkurrenz inachen könnten. Aber nachdem auch Bismarck in humoristischer Form über Meinungsverschiedenheiten mit den „militärischen Halbgöttern" im Feldzüge von 1870 erzählt hat, darf man schon zugeben, daß auch heute solche möglich .- ff* aber im Auge zu behalten, daß diese Strertigkerten nicht solche sind, daß sic nicht durch ruhige Aussprache überwunden werden könnten, und vernessalls liegt darin etwas Bedenkliches. Ter Krieg .schafft so viel Neues, daß cs beinahe schon ein Wunder zu trübe Erfahrungen gemacht. Darum wird man de, militärischen Vorsichtsrat „Besser bewahrt, als be klagt" nicht von der Hand weisen können. Jedenfalls vurfen wir fest darauf bauen, daß nach 50 Monater Krieg bei uns kein General den Krieg nur um de« Krieges willen anstrebt. Ter Reichstag soll nur nicht denken, daß in Eng land und Frankreich die Heeresleitung sich stets dci parlamentarischen Anschauungen untergeordnet hat. E» hat oft genug so scharfe Gegensätze über sachliche unk persönliche Fragen gegeben, daß die Heerführer durch Rücktrittsdrohungen ihren Willen erzwangen. Auch Lloyd George und Clemenceau haben sich gefügt und haben nicht versucht, mit dem Kopf durch die Wank zu rennen. Und in den Kriegszielen, in den Erobe rungsabsichten der Entente stehen die Regierung in Paris und in London ihren militärischen Kreisen nicht im mindesten nach, sondern übertreffen sie wohl noch Ter englische Minister Balfour ist es gewesen, der neu lich gesagt hat, daß Deutschland nicht nur Elsaß-Lothrin- gcn und seine Kolonien hcransgeben müsse, sondern daß auch noch andere deutsche Gebiete in Betracht kom men könnten. Tarans ist also nicht zu erkennen vurgertrcher und militärischer Gewalt nicht bloß über alltägliche Dinge, sondern auch über wichtigere An gelegenheiten sich verschiedene Auffassungen zeigen. Ter Grund dafür liegt darin, daß der Reichstag der Gegen wart Rechnung trägt, während die Heeresleitung auf die Zukunft schaut und erwägt, was dann für die deutsche Sicherheit geboten sein könnte. Daraus ist ihr aber kein Vorwurf zu machen, das ist ihre Pflicht und Schuldigkeit. Wo wären wir im Weltkriege wohl geblieben, wenn wir nicht die erforderlichen Ausbauten unseres Heereswesens im Frieden betrieben hätten? Hätten wir unterlassen, was uns die Vorsicht gebot, oeu Krieg hätten wir damit doch nicht abgewendet, denn Ler gast unserer Handelskrast, Elsaß-Lothringen, unseren Kolonien. In militärischen Dingen ist der Reichstag dem militärischen Fachwissen unterlegen, die politischen Grundfragen gehören zu seiner Kompetenz. Es ist heute nun recht gewagt, auf die Völkeran- Mherungen Häuser zu bauen, denn wir haberr^amit Adorfer Grenzboi Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Die Vordrucke, sowohl zu den Schlußschernen als auch zu den Postkarten, werden von dem Kommunaloerbande geliefert. V. Der Verkauf von Schlachtgänsen an Verbraucher ist nur gegen Abgabe einer Gänsekarte zulähig. Beim Verkauf von Gänsesleisch in Teilen ist für jeden Teil von höchstens 1 Pfund Gewicht einer der 4 Abschnitte der Gänsekarte abzugeben. Die eingenommenen Gansekarten und Korlcnabschnute sind mindestens ailer 2 Wochen unter Vorlegung des Ein- und Verkauf-buche« an den Kammunaloerband abzuliefern. Bekanntmachung über den Verkehr mit Wild. Berichtigung. Die in Nr. 211 der SSchs. Staatszeitung vom 10. September 1918 veröffentlichte Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 9. September 1918 — 4467 a VL, III — ist unter V. Höchstpreise für Wild, Z 16, w,e folgt zu berichtigen: „Der Iagdbrrechtigte darf, gleichgültig, ob er an die Adnahmestelle, einen Händler oder unmittelbar an den Verbraucher verkauft, folgende Preise nicht über schreitens Verkehr mit Brot und Mehl im Bezirke Oelsnitz. Infolge Erhöhung der Tageskopsmenge an Mehl durch dir Reichsgetreidestelle wird die Brotgrundration von nächster Woche ab auf 4 Pfuud wöchentlich erhöht. Die Jugendlichen (vom 12. bis 17. Lebernjahre) erhalten dann wieder wöchentlich 1 Pfund Zulage (bisher nur Vs Pfund). Für Kinder, Schwer- und Schwerstarbeiter sowie für werdende und stillende Müt-