Volltext Seite (XML)
für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt jür die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Wilsdruff. ' Dirses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitag? und kostet pro Quartal I Mark. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag IL Uhr. 56. Dienstag, den 17. Juli 1877. Bekanntmachung, den Kartoffel-(Colorado-) Käfer betreffend. Durch die öffentlichen Blätter ist das Auftreten des «Kartoffelkäfers (Coloradokäfer, 6dr^8omola oder vor^pdorL äseewlineata) auf einem Felde bei Mühlheim am Rhein bekannt geworden. Läßt sich nun auch hoffen, daß die in diesem Falle Seiten der Königlich Preußischen Behörden zur Unterdrückung des Käfers und zur Verhütung seiner Weiterverbreitung sofort ergriffenen Maasnahmen ihren Zweck erreichen werden, so ist doch durch dieses Vorkommen einerseits die Unzulänglichkeit der gegen die Einschleppung des Käfers in den Seehäfen angeordncten Vorsichtsmaasregeln, andererseits die Nähe und Größe der Gefahr dargethan, und somit die dringende Mahnung zur allseitigen größten Wachsamkeit gegeben, damit beim ersten Erscheinen des Jnsects, wo allein nach seiner Verbreitung wirksam entgegen- getretcn werden kann, die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden. Das Ministerium des Innern nimmt hiervon Anlaß, die betheiligten Kreise zu solcher Wachsamkeit, insbesondere aber die Be- wirthschafter von Grundstücken, welche mit Kortoffeln bestellt sind, aufzufordern, von dem etwaigen Vorkommen des Kartoffelkäfers, seiner Larven oder Eier auf ihren Grundstücken sofort nach erlangter Kenntniß davon der Ortsobrigkeit Anzeige zu machen. Insbesondere sind die Anwohner der Elbufer darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Aecker infolge des Schiffsverkehrs zunächst gefährdet erscheinen, indem das Jnsect von den Seeschiffen, sei es durch Abstiegen einzelner Käser oder mit den Waaren, dem Verpackungs material rc. rc., leicht auf die Elbschiffe, und von diesen auf die Elbufer gelangen kann. Zur Vermittelung der Kenntniß des Jnsects selbst wird hierbei wiederholt auf die im Auftrage des Königlich Preußischen Mi nisteriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ausgegebene, 1875 bei E. Schotte und Voigt in Berlin erschienene kleine Schrift „Der Kartoffelkäfer" verwiesen, welche das unterzeichnete Ministerium bereits damals an die Schulen der an den Elbufern gelegenen Ort- fchulen, sowie an sämmtliche landwirtschaftliche Vereine hat vertheilen lassen. Dresden, am 7. Juli 1877. Ministerium -es Innern. Für den Minister: Schmaltz. Fromm. Bekanntmachung, den Kartoffel (Colorado ) Käfer betreffend. Durch das Auftreten des «Kartoffelkäfer- (Coloradokäfer) auf einem Felde bei Mühlheim am Rhein-^rst einerseits die Unzu länglichkeit der gegen die Einschleppung des Kasers in den Seehäfen angcordneten Vorsichtsmaßregeln, andererseits die Nähe und Größe der' Gefahr dargethan. Damit beim ersten Erscheinen des Jnsects, wo allein noch seiner Verbeitung wirksam entgegengetreten werden kann, die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, ergeht an die Bewirthschaster von Grundstücken, welche mit Kartoffeln bestellt sind, hierdurch Aufforderung, von dem etwaigen Vorkommen des Kartoffelkäfers, seiner Larven oder Eier auf ihren Grundstücken sofort nach erlangter Kenntniß da von der unterzeichneten Amtshauptmannschaft Anzeige zu machen. Insbesondere werden die Anwohner der Elbufer darauf aufmerksam gemacht, daß ihre Aecker infolge des Schiffsverkehrs zunächst gefährdet erscheinen, indem das Jnsect von den Seeschiffen, sei es durch Abstiegen einzelner Käfer oder mit den Waaren, dem Berpackuugs- material u. s. w. leicht auf die Elbschiffe, und von diesen auf die Elbufer gelangen kann. Meißen, am >2. Juli 1877. Königliche Amtshanptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Thierquälerei und bez. Gefährdung dcS Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Wegen wird das Aufsctzest von Personen auf mit Hunde bespannte Wagen während des Fahrens, gleichviel ob diese Wagen bergauf oder bergab fahren, beladen oder unbeladen sind, für den Bezirk der unterzeichneten König!. Amtshauptmannschaft hiermit verboten. . Zuwiderhandlungen ziehen Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechende Haftstrafe nach sich. Meißen, am 10. Juli 1877. Königliche Amtshanptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Die Lieferung des für das unterzeichnete Gerichtsamt auf das Winterhalbjahr 1877/78 erforderlichen Heitzungsmaterials an circa 180 Hectolitern Steinkohlen (weiche Schieferkohle) und circa 180 Hectolitern guter böhmischer Braunkohle (Schüttkohle) soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Offerten unter Preisangabe der zu liefernden Kohlensorten bis zum Ist. August 1877 schriftlich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis ins hiesige Gerichtsamtsgrundstück auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quantität zu erfolgen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt dem unterzeichneten Gerichtsamte Vorbehalten. Koiuglichcs Gcrichtsamt Wilsdruff, n. JE i»??. »r Gangloff. Auf Antrag der Erben der verstorbenen Frau Clara verw. Otto geb. Geißler in Groitzsch soll a m 1. August 187 7, Vormittags S Uhr E zu deren Nachlasse gehörige suk Fol. 2 des Grund- und Hhpothekenbuchs, No. 6 des Brandcatasters und No. 16 des Flurchbuchs sür Groitzsch verzeichnete, einen Flächenraum von —Hcct. 9,2 Ar — 50 ^R. umfassende und mit 99,73 Steuer- einheiten belegte, auf 2376 Mark —- ohne Berücksichtigung der Oblasten ortsgerichtlich gewürderte Hausgrundstück frei- Wllllger Weise im Anders'schen Gasthofe zu Groitzsch öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die an hiesiger Gerichtsstelle und im Anders'schen Gasthofe zu Groitzsch aushängenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 14. Juli 1877. Königliches Gerichtsamt daselbst. vr. Gangloff.