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ErMb.D olkssrmnd. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend F„»s»,,ch«er LL I «Uta, 11 Uhr^dl«Mr^ch-st sarbi«nL-r^LAai«ufmchmod«»»»««E vv. I bq. a» den v»»«schrteb«e» r«g« sowie an bestimmter Etel« wird »ht , I r«j«b«l. «utwLrtig» Iwstrl«« nur aegm «or-udbetablimg. giir Niicka-d« ^NnrMMU» I ^»««sandwr M-nusiripw macht fich di« «edactstm nicht verantwortlich. Gareis, Bürgermstr. 2 Zieger, Brgrm. Rat der Stadt Lößnitz, 3. Februar 1903. Bürgermstr, Gareis, Borsitzender. ent- It ab» fir die könißt. «td städtische» SehSrd« knIlm. ErSvhain, Hartmstek«, Zohmm- gesrgenstedt, LSststtz, Nesstädtel, Achmtberg, SchwarMberg bW Wild Ml« s die selbst den Reichsangehörigen nicht zugestanden werden können. Es ist anzunehmen, daß die Wiederaufnahme der Verhandlungen er meint, daß sich die konfessionelle Situation in Deutschland zur Zeit besser gestalte als früher; es gibt sehr viel die der gegenteiligen Meinung find, und mit Recht. Daß auch der größte Teil der katholischen Geistlichkeit die Rückkehr des Jesui tenordens nicht gem sähe, ist ebenso bekannt, wie es in Zentrumskreisen natürlich bestritten wird. Da der 8 1 bestehen bleibt, bleibt übrigens der Orden als solcher auch von Reichs wegen aus Deutschland ausgeschlossen. In der Mehrzahl der deutschen Staaten (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden rc.) ist er außerdem teils durch die Verfassung, teils durch Spezial gesetze noch besonders ausgeschlossen; ein Zeichen, daß man ihn überall richtig taxiert. Dem „Leipz. Tgbl." wird zu dieser Angelegenheit aus Dres den geschrieben: Da dasIesuitengesetz bis jetzt noch nicht auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt ist, so hat die sächsische Regierung noch nicht Veranlassung genommen, über diese Frage erneut schlüssig zu werden. Sachsen wird aber, soweit wir unterrichtet sind, im Bundesrate seine ablehnende Stellung gegenüber dem ultramontanen Wunsche betreffs Aufhebung sowohl des ganzen Jesu itengesetzes. als auch insbesondere deS 8 2 schwerlich aufgeben, zumal nicht angesichts der gegen wärtig im Lande herrschenden erregten Stimmung. Berlin, 4. Februar, Heute vormittag um 11 Uhr wurde in der Gnadenkirche im Jnvalidenpark eine Trauerfeier für den verstorbenen Staatsminister a. D. Dr. Delbrück abge halten. Der Sarg war vor dem Altar ausgebahrt. An der Trauerseier nahmen der Kaiser und die Kaiserin teil. Die Beisetzung erfolgte auf dem alten Dorotheenstädtischen Kirchhof. — Die „Nordd. Allgem. Ztg." meldet: Gegenüber dm Auslassungen einiger Blätter zur Beurlaubung des stellver tretenden Gouverneurs von Deutsch Südwest-Afrika, Major v. Estorfs, können wir mitteilen, daß eine Aenderung in der bis her wohlwollenden Stellung der Kolonialver waltung zu der Bureneinwanderung rach Deutsch- Güdwest-Afrika in keiner Weise eingrtreten ist. Die Abmachungen, die v. Estorfs mit leitenden Buren wegm der Einwanderungin da» Schutzgebiet getroffen hat, geben viel weniger in den Punkten, die die Regelung der kirchlichen Erziehung bezwecken, als um deswillen zu bedenken, weil sie dm Buren in anderer Beziehung, namentlich auf dem Gebiete der Schule, Sonderrechte einräumten, Agster bewußtlos am Boden liegm. Der nationalliberale Ab geordnete Sanitätsrat vr Endemann, der mit dem Abgeordne ten Singer herbeigerufen wurde, konnte jedoch feststellen, daß keine Verletzung erfolgt war. Der Waffenhändler, bei dem Agster dm Revolver gekauft, hatte vorsichtigerweise die Kugeln Ms den Patronen entfernt, sodaß nur die Weste AgsterS in der Gegmd des Herzens vom Pulver verbrannt war. Es sind Maßnahmm getroffen, um die Aufnahme des Unglücklichen in eine Heilanstalt herbeizuführm. Agster ist Arbeitersekretär und vertritt dm neunten badischen Wahlkreis. Er mußte schon vor einigm Jahren einmal in eine Nervenheilanstalt gebracht wer den. Der Abgeordnete Agster ist noch währmd der Sitzung von zwei Reichstagsdimern unter dem Vorgebm, daß man mit ihm eine Spazierfahrt unternehmen wolle, nach der Charits ge bracht worden. — Wie bereits gemeldet, hat dyc Reichskanzler Graf Bülow im Reichstag die überraschende ' Erklärung abgegeben, Preußen würde demnächst im Bundes rate der Aufhebung des 8 2 des Jesuitengesetzes gemäß dem vom Reichstag wiederholt angenommenen Gesetzent wurf Limburg-Stirum zustimmen, da man die Fortdauer der Ausweisung oder Jnternierungsbefugnis nicht mehr für nötig halte. Diese Ankündigung wird in dm verschiedensten Volkskreisen unseres Gesamtvaterlandes mit sehr gemischten Gefühlen aus genommen werden. Das Jesuitengesetz vom 4. Juli 1872 be steht aus drei Paragraphen. Der erste bestimmt die Aus schließung des Ordens der Gesellschaft Jesu und der ihm ver wandten Ordm ms dem Gebiet des Deutschen Reiches und das 35 om lange und 10—12 mm starke Sicherheitshake« (Dachhakm) mittelst 1—2 Schmiedmägeln tmzubringeu. 2 ., Das Arbeiten in Räumen, in denen brennende CoakSkörbe aufgestellt find, ist verboten. 3 ., Zuwiderhandlungen gegm die eine oder andere dieser Bestimmungen werden, in soweit nicht criminelle Ahndvng einzutretm hat, und abgesehen von dm solchen falls nach Befinden gegebenen Ersatzansprüchen, mit Geldstrafe bis zu Fünfzig Mar! ev. Hastftrase bis zu Ächt Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 3. Februar 1903. LageSgeschtchrr. Deutschland Berlin, 4. Februar. (Reichstag.) In der fortgesetzter Beratung des Etats des Reichskanzlers führt Abgeordneten Oertel aus, die Mehrheit seiner Frmnde sei mit der Aufhebung Les 8 2 des Jesuitengesetzes einverstanden. Die angckündigte Abänderung des Wahlreglements habe seine Partei überrascht. Dm Antrag Barth ms Neueinteilung der Wahlkreise lehne sie ab. Abg. Oertel hält die Gewährung von Anwesenheitsgeldern für notwendig. Ein Teil seiner Frmnde lehne die Diätm ab. Abg. Hoffmann-Hall verbreitete sich ausführlich über das Haager Schiedsgericht und die Geschichte der Friedensbestrebungen. Er wird vom Präsidenten unterbrochen und setzt dann seinen Vor trag fort. (Heiterkeit.) Bei seinen weiterm Ausführungen, die einen historischen Rückblick auf das Haager Schiedsgericht be- trrffm, wird er von dem Vizepräsidenten Grafm Stolberg er sucht, denselben nicht zu weit mszudehnm. Der Redner wird vom Hmse fortwährend durch ironische Zurufe und Heiterkeit unterbrochen. Abg. Gröber (Zentr.) tritt für die völlige Auf hebung des JesuitmgesetzeS ein, aber die Partei nehme, was sie bekommen könne. Es wäre Torheit, das Anerbieten der Re gierung zurückzuweisen. Redner fordert alsdann einen besseren Schutz des Wahlgeheimnisses und meint, bei der Neueinteilung der Wahlkreise sei es lediglich auf die Verkümmerung des Wahl rechts der ländlichen Bevölkerung abgesehen. Redner tritt so- dann für die Diätm ein; ohne diese sei der Reichstag eigent lich nur noch eine Vertretung von Preußm. Abg. Wiemer betont, der Antrag Barth, betreffend die Neueinteilung der Wahlkreise, wolle nur die offenbaren Ungerechtigkeiten beseitigen, agitatorische Zwecke verfolge er nicht. Die ländlichen Wahlkreise würden auch nach der nmm Einteilung einen großen Einfluß Lehalten. Weiterberatung morgen. (Schluß 5»/, Uhr.) — Der sozialdemokratische Reich-tagsab geordnete Agster machte in einem Anfall von Geistesstörung gestern Mittag im Reichstag-ge- bäude rinm Selbstmordversuch. Er ist jedoch unver letzt geblieben und wurde einer Heilanstalt zugrführt. Ueber dm im Reichstage großes Aufsehen erregenden Vorfall wird berichtet: Der Abg. Agster hatte seinem hiesigen Logiswirt brieflich mitgeteilt, daß er sich im Reichstage das Leben nehmm werde und hatte von dieser Abficht auch einer Anzahl von Reichstagsabgeordneten brieflich Kenntnis gegeben. Der Wirt übersandte den Brief sofort dem Direktor des Reichstages. Bevor aber noch Maßnahmen getroffen werden konnten, hörte man bereits einen Schuß fallen. Die Hinzueilenden fanden Im Laufe de« Monats Januar 1903 find verpflichtet worden: Herr Fabrikbesitzer Kommerzienrat Friedrich Adolph Oschatz Md Herr Kaufmann Gustav Emil Leistner in Schönheide als Gemeindeälteste für Schönheide, Herr Fleischer Arthur Otto Rösel in Oberstützengrün als Laienfleischbeschauer Md Trichinmschauer für Ober- Md Unterstützengrün, Frau Marie Therese Lein geb. Schwaunuekrug in Auerhammer att Hebamme für dm Hebammmbezirk Auerhammer, Frau Ara Magdalma Weigel g^b. Süß in Beierfeld als Hebamme für dm Hebammmbezirk Beierfeld, Frau Marie Ida verehel. Schmiedel geb. Fischer in Lindmau als Hebamme für dm Hebammmbezirk Lindenau und Frau Anna Milda Meinhold geb. Klug in Obersachsenfeld als Hebamme für dm Hebammmbezirk Obersachsenfeld. Schwarzenberg, am 3. Februar 1903. Königliche Amtshauptmarmschast. Demmering. Etwaige Gesuche um Dispensation vom weiteren Besuche der Fortbildungsschule find jedes mal bis spätrstms Ende Februar bei uns einzureichm; später eingehende werden in der Regel ohne weiteres zurückgewiesm werden. Hierzu bemerken wir noch, daß es sich selbstverständlich evmt. nur um eine (widerruf liche) Dispensation vom dritten Schuljahre handeln, und daß auch diese nur in besonderen Fällen und jedenfalls nur dann ausgesprochen werden kann, wenn die betr. fortbildungsschul pflichtigen jungen Lmte in den letzten Jahren in Leistungen und Führung stets die Censur sehr gut" erhalten haben. Schwarzenberg, am 3. Februar 1903. Die Grundsteuer für 1. Termin IVO» nach 2 Pf. für die Steuereinheit ist bis spätrstms dm IS. d. M«S an unsere Sieuereinnahme zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung zu bezahlen. Die Sächs. BaugewertSberufsgenofsmschaft hat der unterzeichneten Polizeibehörde gegenüber Lar auf hingewiesen, daß - . i., ein großer Teil der im Dachdecker-Gewerbe vorgekommmen Betriebsunfälle Ms den Mangel von Sicherheitsräten an den Dächern zurückzuführen sei, und daß L ., im Baugewerbe das Arbeiten in Räumen, in denm brmnmde CoakSkörbe auf gestellt sind, des öfterm schwere Erkrankungen, ja sogar dm Tod von Personen herbeigeführt habe. Um diesen Uebelständen tunlichst zu begegnm, wird daher hiermit für alle Neubauten Folgendes angeordnet: 1 ., An den Mansarden und an Dächern, welche eine Neigung von 45 Grad und mehr haben, sind in genügender Anzahl verzinkte, schmiedeeiserne, etwa Nach Beschluß der städtischen Kollegien ist gemäß der Haushaltpläne für das Jahr 1903 durch die städtische Einkommensteuer zu dm städti schen Kassm einschließlich Schul- und Armenkasse der Betrag von rund 42 000 Mk. aufzu- bringen Md mit dem Zwanzigfachen des einfachen Steuersatzes, wie in den Vorjahren zu er heben. Steuermtrichtungstermine find der 15. Februar, Mai, Juli und Oktober. Nachdem die Behändigung der bezügl. Steuerzettel nunmehr erfolgt ist, find etwaige Reklamationen gegen die Einschätzung oder die Berechnung des Steuerbetrages unter Beobach tung der Vorschriften der 88 48—51 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 bei Verlust des Reklamationsrechts binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an schriftlich und mit Gründen unterstützt, unter Angabe der Beweismittel und Beifügung de» Steuerzettels bei der unterzeichneten Behörde anzubrinzen. Auch wmn Reklamation erhoben worden ist, hat die Zahlung der Einkommensteuer zu dm festgesetzten Terminen zu erfolgen, und wird der zuviel bezahlte Betrag bei erfolgreicher Reklamation zurückvergütet. Unter Bezugnahme auf 88 14 15, 17, 18 des städtischen Anlagenregulativs vom 27. Dezember 1888 mit Nachtrag vom 8. Februar 1895 wird dies hiermit bekannt gemacht. Rat der Stadt Lößnitz, 4. Februar 1903. Zieger, Brgrm. Freitag, de« 0. Februar LOOS Bormittag 10 Uhr sollen im Versteigerungslokal des hiesigen König!. Amtsgerichts verschiedene neue Möbel, als 4 gepolsterte Sessel ohne Bezug, 1 Drehsessel, 4 Portbretter, 1 Stuhlgestell, 1 Bettstelle, 2 Matratzen, Gardinenhalter, 1 doppelter Waschtisch, 2 Kleiderständer, 1 Paneelsofa mit Schränkchen, 1 großer Warmschrank, 1 Spiegel mit Consol, 1 großer Posten Linoleum- und Cocosläufer, 1 Stück Ledertuch, und 1 Bettvorlage gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Schneeberg, den 5. Februar 1903. Der Gericht-Vollzieher des Königlichen Amtsgericht». Freitag, de» 6 Februar 1SVS. Ml?' ***" ar. Ml». Verbot der Errichtung von Niederlassungen. Der zweite Paragraph setzt fest, daß die Ordensmitglieder, wenn sie Ausländer sind, ausgewiesen werden könnm, Md daß ihnm, wenn sie Inländer sind, der Aufenthalt in bestimmten Bezirkm oder Ortm verboten oder angewiesm werden kam. Der dritte Paragraph bestimmt, daß der Bundesrat die zur Ausführung des Gesetzes erforder- lichm Anordnungen erläßt. Die Aufhebung des ganzen Gesetzes sowohl wie speziell des 8 2 ist seit dem Jahre 1893 im Reichs tage wiederholt beschlossen wordm, zuletzt am 1. Februar 1899. Von Seiten der Mehrheit des Bundesrate« wurde indeß diesen Beschlüssen die Bestätigung bisher versagt. Und in der Tat ist da« Mißtrauensvotum, das in der Bestimmung des 8 2 liegt, dem Jesuitenorden gegenüber durchaus begründet. Er ist die internationalste, vaterlandslosesteGe- _ _ sell schäft, die überhaupt existiert, Md Graf Büww sieht mit den betreffenden Burenführern in kurzer Zeit zu einem beide die einschlägig« Verhältnisse zweifellos zu optimistisch an, wmn I Teile befriedigenden Abschluß führen werden.