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ÄchckE ßr UlSMß Erich «tut wöchentlich dreimal und zmar Dim-tag-, DouuerStagS wrd Sounabe uds. LeruaSprelS vierteljShrlich I Mi. 30 Pfg., durch di« Post bezöge» 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Teiegramm-Adrefse: Amtsblatt WilSdrufs. NN- Amgesrnö. Amtsblatt Inserate werden Montag-, Mitwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 1S Psg. pro viergespalteue Korpuszeile. Außerhalb des AmtsgerichtsbeziM Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 °/„ Ansschlag. für die Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m WilsdruL sowie für das Kgl. ForSrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswaioe ma «anooerx Hvyuvorf« Kaufbach. Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermrdott, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Stei»bach bei Mohor«. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck ouv Verlag vou Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 7». Dienstag, Ven 14. Juli 1M8. 67. Jahrg. Mittwoch, Skn LL. Juli NM», vormittags 1U/t Uhr, wird im Saale des „Hamburger Hofes" hier ein Bezirkstag der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschafl abgehaltcn. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dieostgebäudes zu ersehen. Meißen, den 8. Juli 1908. -»g, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die diesjährige Obstnutzung aus Abt. 2—4 der Mecken-Wilsdruffer und Abt. 1—3 der Keffelsdorf-Nossener Straße toll Freitag, den 17 Juli dss. Js., von nachmittags 1 Uhr an im Gasthause „Zum goldenen Löwen" in Wilsdruff gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, am 7. Juli 1908. ««L Königliche Stratzen- und Waffer-Bauinspektion H Bekanntmachung. Nachdem es zu bemerken gewesen ist, daß der Kirchplatz und die Stufen der Nieolaikirche des öfteren verunreinigt und die neben derselben befindlichen Anlagen und Sträucher und Bäume beschädigt worden find, wird solches hiermit strengstens mit dem Hinweise untersagt, daß gegen alle wider dieses Verbot Handelnden unnachsichtlich wird vorgegangen und daß Eltern werden für ihre Kinder verantwortlich gemacht werden. Wilsdruff, den 13. Juli 1908. Ass Der Kircheuvorstand. psiitilch« »««»scha». Wilsdruff, den 13. Juli. Deutsches Reich. Ter Kronprinz wünscht weiter zu studieren. Wie die „Inf." erfährt, hat der deutsche Kronprinz vor kurzem, bevor er sich im Ministerium des Innern verabschiedete, dem Wunsche Ausdruck gegeben, nach Ab- schluß der vorgesehenen Unterweisungen im inneren Ver waltungsdienste usw. sich noch weiter eingehend auf diesem Gebiete zu informieren. Besonders über wichtige Tages fragen wird er fernerhin im Ministerium unterrichtet werden, und ebenso sollen ihm Vorträge über bestimmte Themata gehalten werben. Der Kronprinz, der Mitte August vom Urlaub zurückcrwartet wird, wird von dieser Zeit ab bis zum 1. Oktober, mit welchem Termin seine Studien den vorgesehenen natürlichen Abschluß erhalten, weiter in der bisherigen Weise im preußischen Ministerium des Innern tätig sein, wobei ihm bekanntlich Geheimrat v. Falkenhayn besonders zur Seite steht. Eiu Familieuereignis am bayrischen Hofe. Die Herzogin von Calabricn, die Tochter des Thron folgers, Prinzen Ludwig von Bayern, eine Schwägerin der Prinzessin Johann Georg von Sachsen, ist in Nymphen burg von einer Tochter, ihrem fünften Kinde, entbunden worden. Die Jnnggeselleusteuer beschäftigt anhaltend unsere Steuerpoletiker. Der Pots damer Bürgermeister Rodig zum Beispiel erörtert in der „Sozialen Praxis" die Frage, ob eine Junggesellensteucr oder eine Steuer-Ermäßigung für kinderreiche Familien einzusühren sei. Der Verfasser entscheidet sich für letztere, da das Ledigbleiben nicht bestraft, zur Ehe niemand ge- zwungen werden dürfe, auch die Allgemeinheit vielfach vor Nachteilen geschützt werde, wenn etwa mit vererblichen Krankheiten Behaftete nicht heiraten. Einer Entladung kindereicher Familien durch Steuer-Ermäßigung redet Rodig energisch das Wort; er wiederholt seinen früheren Vorschlag, bei Einkommen bis 3000 Mark für kinderreiche Familien auf jedes Kind 150 Mark in Abzug zu bringen. Natürlich will Rodig diese negative Junggesellensteuer den Eivzelstaaten Vorbehalten, den Reichsfinanzen käme sie also nicht zugute. Rodig geht jedoch noch weiter und verlangt Sanz allgemein die unterschiedliche Behandlungen von Ver heirateten und Unverheirateten bei Lohn- und Gehaltsbe- messungen. Hier könnten Staat und Gemeinde vorbild- wirken; junge Menschen und ältere Junggesellen wüßten ost garntcht, wie sie ihre Einnahmen verbrauchen sollten und schädigten durch Liederlichkeit die Allgemeinheit, während kinderreiche Verheiratete für die genügende körperliche und geistige Ausbildung ihrer Kinder keine Mittel hätten. Obwohl einige Städte so verfahren, wie Rodig es wünscht, bedarf büch die Verallgemeinerung eines derartigen Ver fahrens der sorgfältigsten Prüfung. Ganz abgesehen von der Frage, ob es gerecht sei, gleiche berufliche Leistungen ungleich zu entlohnen, abgesehen ferner davon, daß es ebensogut solide Junggesellen aller Altersklassen wie un solide oder unwirtschaftliche Verheiratete beiderlei Geschlechts gibt, abgesehen hiervon, steht der Verwirklichung dieses Rodig'schen Vorschlages ein erhebliches Hindernis im Wege. Und zwar besteht das Hindernis in dem Fehlen einer Bürgschaft dafür, das höhere Löhne und Gehälter, die kinderreichen Verheirateten als solche gezahlt werden, wirklich auch zugunsten der Kinder verwendet werden. Wenn Staat und Gemeinde bei der Lohn- und Gehalts- benuflung Verheiratete und Unverheiratete unterschiedlich behandeln, müssen sie auch die Möglichkeit haben, die Ver wendung des höheren Einkommens der Verheirateten zu kontrollieren. Die Durchfühlbarkeit einer solchen Kontrolle darf wohl zweifelhaft erscheinen. Im Meinetvs-Prozetz Eulenburg wurde am Freitag als erster Zeuge Oberlandesgerichts, rat Jehle-München aufgerufen. Er war früher viele Jahre Amtsrichter in Starnberg, und zwar zu der Zeit, als Riedel und Ernst im Verkehr mir dem Fürsten Eulen burg standen. Der Zeuge soll über die Glaubwürdigkeit und den Charakter des Riedel, sowie über die Gerüchte uud den Verkehr des Fürsten mit Riedel und Ernst Be kundungen gemacht haben. Riedel sei ein exzessiver Mensch, sehr streitsüchtig und gewalttätig und mit der Zunge immer vorweg. Er sei dagegen niemals unehrlich gewesen und mache, wenn er nicht aufgeregt sei, einen vernünftigen und vertrauenerweckenden Eindruck. Aus Befragen foll der Zeuge weiter ausgesagt haben, daß in den achtziger Jahren mancherlei über die sexuellen und spiritistischen Neigungen des Fürsten Eulenburg gesprochen worden sei; besonders sei davon erzählt worden, daß der Fürst den Zeugen Ernst verführt habe. Nach diesem Zeugen wurde Landgerichtsrat Schmtdt-Berltn vernommen, der die ganze Voruntersuchung in dieser Strafsache geführt hat; er hat sowohl den Milchhändler Riedel als auch den Fischer Ernst wiederholt vernommen. Von Riedel soll er bekundet haben, er habe den Eindruck gewonnen, daß es Riedel ganz gleich sei, ob er etwas bekunden müsse, was zu seiner Schande gereicht oder nicht. Er sage alles frei heraus und sei von ihm wiederholt in eindringlicher Weise vor einer falschen Aussage gewarnt worden. In Liebenberg sei Riedel dem Fürsten gegenübergestellt worden, und da habe sich die bekannte Szene abgespielt, wo der Fürst den Riedel „Lügner" titulierte und wo dieser dem Fürsten widerholt gutmütig zuredete, doch die Wahrheit zu sagen. Vom Zeugen Ernst habe er den Eindruck, als ob dieser noch mehr wisse, als er sage. Hierauf trat eine Pause ein. Um 2 Uhr wurde die Verhandlung wieder ausge nommen. Gleich nach der Wiedereröffnung beantragte Oberstaatsanwalt Dr Jsenbiel, den Amtsanwalt und die beiden Schöffen zu laden, die in dem Münchner Staedele- Prozeß mitgewirkt haben; auch sie sollen noch einmal be- fragt werden, welchen Eindruck sie von dem ganzen Pro zeß gewonnen haben und ob sie eS für möglich halten, daß Ernst oder Riedel, von irgend einer Seite beeinflußt, vielleicht doch nicht ganz bei der Wahrheit geblieben find. Nach kurzer Beratung beschloß der Gerichtshof, diesem Anträge stattzageben. Die drei Zeugen werden geladen und sollen am Montag an erster Stelle vernommen wer den. Darauf wurde der Klavierträger Nepomuk Schömmer- München in den Saal gerufen. Dieser Zeuge hat in der Voruntersuchung die sehr belastende Aussage gemacht, daß er vor etwa zehn Jahren im Hotel zur Post in Murnau durch das Schlüsselloch einer Zimmertür gesehen habe, wie Fürst Eulenburg mit einem jungen Manne in nicht wieder- zugebender Weise Verkehr gepflogen habe. Er will sich der Persönlichkeit des Fürsten noch genau erinnern. Auch heute blieb er bei seiner damaligen Auhsage. Weiter wurde als Zeuge Fabrikdirektor Wilhelm Schumig aufgerufen. Ec ist früher in der Nähe von Wien ansässig gewesen und sollte darüber Auskunft geben, daß der Angeklagte mehrfach mit jungen Leuten in einem Hause zusammen- gekommen sei, in besten Nähe der Zeuge wohnte. Gegen 4 Uhr wurde die Verhandlung abgebrochen und auf Mon tag vormittag 11 Uhr vertagt. Emporkömmlinge von Eulenburgs Gnaden. Vor Jahren diente beim Münchener Leibregiment ein Soldat mit dem nicht gerade außergewöhnlichen Namen Kistler. Der junge Bajuvare, dessen Wiege in einem oberbayrischen Lehrerhause stand, erregte die Aufmerksam keit und das Wohlgefallen des damals am Jsarstrand preußische Staatsgeschäfte treibenden Grafen Philipp Eulenburg. Und zwar fand der weiland Legationsrat Philipp Eulenburg derart Gefallen an dem schmucken „Leibler", daß er ihn nach Beendigung seiner Dienstzeit zu sich in die Villa am Starnberger Sce nahm. Dort versah der ehemalige Leibsoldat die Pflichten eines braven Kammerdieners. Es scheint indessen, daß sein Geist doch zu Höherem strebte, denn als der Graf Eulenburg das Tuskulum am bayrischen See mit dem Botschafterpalais am Dvnaustrand vertauschte, avancierte der einstige Leib- soldat Kistler vom Kammerdiener zum . . . Botschafts sekretär. Und er bewährte sich unter den Augen seines Gönners derart, daß er, ein paar Stunden bevor Philipp Eulenburg dem Wiener Botschaftspalais aus Gesund- heits- und Zweckmäßigkeitsgründen Lebewohl sagte, zum Hofrat, zum Kaiserlich Deutschen Hofrat aufrückle. Vom Leibsoldaten zum Hofrat: Ein beträchtlicher Weg! Dieser selbe Herr Kistler, dem sein Gönner Eulenburg auch eine reiche Frau erwählte, steht jetzt in Moabit als Zeuge und ist dringend verdächtig, an einem anderen Zeugen (im Münchener Hardenprozeß) eine Verleitung zum Meineid versucht zu haben. In der Verhandlung zum 7. Juli hatte nämlich Zeuge Ernst behauptet, daß vor seiner Ver nehmung im Prozeß Eulenburg der Hofrat Kistler aus München wiederholt bei ihm war uud auch geschrieben habe, er solle, wenn er nach Berlin geladen werde, von Schmutzreien nichts sagen. Auf Grund dieser Zeugen aussage soll jetzt gegen den Hofrat Kistler ein Verfahren eingelcitet worden sein. — Als anderes Beispiel vom «Glück zu Eulenburg" wird die Geschichte eines Polizei- kommtssars erzählt, der es, dank der Gönnerschaft Philipp Eulenburgs, vom einfachen Matrosen auf der „Hohenzollern" bis zum Königlich preußischen Polizei- kommissarius brachte. Ausland. Wunderbarer Hagelfchlag i« Frankreich. O. L. X. Die „Lsmains roligisuss" von Sain-Diä veröffentlicht den Bericht des Elzpriesters Vuillemin von Remuemout an seinen Bischof über eine ganz außerordent lich wunderbare Begebenheit. Am 27. Mai 1907, um 7 Uhr abends, acht Tage, nachdem in Remirrmont auf Befehl des Papstes die Statue der Jungfrau (llotrs Dams äu Tresor) in Remiremont vom Bischof gekrönt worden war und gerade zu der Stunde, zu der am nächsten Tage eine große Prozession stattfinden sollte, die aber von der Behörde verboten wurde, geschah in Remiremont ein Hagelschlag, wobei Hagelkörner, groß wie ein Taubenet fielen. Und o Wunder! eine Anzahl von diesen Hagelkörnern trug den genauen Abdruck der Medaille, welche zur Feier der Krönung der Madonnen statue geprägt worden war! Zeugen dieser außerordent lichen Begebenheit find nach dem Bericht des Erzpriefters Vuillemin in Remiremont: 16 Männer, 26 Frauen, 6 Kinder: 48. — In Saint Etienne: 15 Männer, 32 Frauen, 1 Kind: 48. — In Saint Nabord: 1 Mann, 6 Frauen, 4 Kinder: 11. — Summa: 32 Männer, 64 Frauen, 11 Kinder: 117 Personen. In R-miremont fielen diese wunderbaren Hagelkörner in den Garten eines frommen Ehepaares. Trostlos eilten sie nach dem Hagelschlag ins Freie und meinten, all ihr Gemüse sei