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NMnOrAMatt Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Woü)tNb!üik fÜk WWdsUsf UNd ÄMgegLNd Postscheckkonto Leipzig 28644 Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage nachmittags S Llhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Gelbstabholung monatlich 4 Ml., durch unsere Austräger zugetragen in der Stadt monatlich 4.40 Ml., auf dem Lande 4^0 Ml., durch die Post bezogen vierteljährlich 12 Ml. ohne Zusteklungsgebühr. Alle postanstaltsn und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg oder . sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit dem Zahre 4844 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amkshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, -es Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt sowie die wichtigsten Veröffentlichungen der Ministerien, der Kreishauptmannschast Dresden und der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Echriftleitung: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. InserüonSprels SV pfg. für die v gespaltene Korpuszette oder deren Raum, Lolalprels 20 Pfg., Reklamen r Ml. Bei Wiederholung uud Iahresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil tnur von Behörden) die r gespaltene Korpuszeile r.sa MI. Rachweisungs-Gebühr so pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Feder Rabatt anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nr. 2L5. Freitag den 17. September 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 28. August 1920 (Sächsische Staats zeitung Nr. 199 vom 30. August 1920) werden nachstehend dis 2. Ausführungsbrstimmung vom 4. September 1920 (RGBl. S. 1336) und die 3. AuSführungsbestimmuAg vom 5., September 1920 (RGBl. S. 1637) zu dem Gesetz über dis Entwaffnung der Be völkerung vom 7. August 1920 (RGBl. S. 1553) bekanntgegebm. Die Anträge auf Beförderung v«n Waffen für Beamte nach § 3 der 3. Ausführungs bestimmung sind an das Ministerium des Innern durch die Kreishauptmannschaftcn zu richten. Dresden, den 14. September 1920. 15/16 II V/. Mmisterinm des Innern. Zweite Ausführungsbestimmuug zu dem Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920. Vom 4. September 1920. Auf Grund des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (RGBl. S. 1553) wird mit Zustimmung des vom Reichstag gewählten Beirats ver ordnet, was folgt: Artikel I. Die erste Austührungsbestimmung zu dem Gesetz über die Entwaffnung der Be völkerung vom 7. August 1920 (RGBl. S. 1553) und vom 22. August 1920 (RGBl. S. 1595) wird wie folgt geändert. 1. 8 1 Ziffer e erhält folgende Fassung: Armeereooloer und Armeepistolen. 2. Im Z 2 tritt als Ziffer x hinzu: bei Armeepistolen: Glcitschiene und Lauf. Artikel 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, am 4. September 1920. Der Reichsksmmissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung. Dr. Peters. Dritte AusführuugsSestimmung zu dem Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920. Vom 5. September 1920. Auf Grund des Z 9 des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (RGBl. S. 1553) wird zur Verhütung von Waffenschiebungen mit Zu stimmung des vom Reichstag gewählten Beirats verordnet, was folgt: > Jede Art der Beförderung von Militärwaffen, wesentlichen Teilen von Militär waffen und von Munition auf der Eisenbahn, mit der Post, auf Schiffen, auf Kraft fahrzeugen und sonstigen Fuhrwerken sowie auf Luftfahrzeugen ist verboten. Das Ver bot gilt nicht für dir auf Grund des Friedensvsrtrages für die interalliierten Truppen zu befördernden, als solche gekennzeichneten Ersatz-, Nachschub- und Abschubtransporte. 8 2. Von dem Beförderungsverbote des Z 1 Satz 1 sind ausgenommen: 1. Waffen- und Munitionstransporte, deren Inhalt nach dem Friedensvertrag an die alliierten Mächte auszuliefern ist, 2. Waffen- und Munitionstransporte, deren Inhalt zwecks Durchführung des Friedensvertrags und zwecks Erfüllung der in dem Abkommen von Spa übernommenen Verpflichtungen zur Ablieferung an Sammelstellen oder zur Zerlegung und Verschrottung bestimmt ist. Die Transporte sind als solche zu kennzeichnen. 8 3. Von dem Beförderungsverbote sind ferner ausgenommen Waffen- und Munitions- tcansporte, die für die Reichswehr und die zur Ausübung ihres Berufs mit Waffen ver sehene Beamtenschaft bestimmt sind, sofern für sie in jedem Einzelfall eine Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigung wird bei Transporten für die Reichswehr durch das Reichs- ! wehrministerium. bei Transporten für die Beamtenschaft durch die Zentralpolizeibchörden i der Länder erteilt. B« Transporten, für die Begleitpapiere ausgestellt werden, ist die Genehmigung auch auf den Begleitpspieren zu vermerken und zu beglaubigen; bei sonstigen Trans porten hat der Transportführec eine Ausfertigung der Genehmigung bei sich zu führen und den zuständigen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. 8 4- Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkünvung in Kraft. Berlin, am 5. September 1920. Der Rcichskommissar für die Entwaffung der Zivilbevölkerung Dr. Peters. Trotz wiederholten Verbots ist zu bemerken gewesen, daß in den Straßen und öffentlichen Gewässern hiesiger Stadt Federvieh frei umherläust. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 2. Juni 1896 wird dieses Verbot ! anderweit in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen nunmehr unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 10 Mark für jeden einzelnen Fall bestraft werden. Wilsdruff, am IK. September 1920. «ves Der Stadtrat. Kleine Zeitung für eilige Leser, * Auf der Brüsseler Konferenz am 24. September sollen alle Staaten einschließlich der Vereinigten Staaten durch je drei Delegierte vertreten sein. Deutschland, Österreich und Luigarien werden eingeladen, Delegierte zu entsenden, die aber nur beratende Stimme haben sollen. » Der deutsche Geschäftsträger in London, Gesandter Sthamer, ist zum außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter ernannt worden. * Der Luftverkehr Deutschland-Schweiz wird demnächst er öffnet werden. * Der Staatskommissar in München hat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine öffentliche Versammlung des Republikanischen Führerbundes verboten. * Der Rücktritt des Präsidenten der französischen Republik, Deschanel, soll unmittelbar bevorstehen. * England plant im Hinblick auf die Gefahr des Berg arbeiterstreiks ein Kohlenausfuhrverbot. * 42 von Deutschland ausgelieferte Passagierdampfer und über 100 Frachtschiffe werden in London zum Verkauf ge bracht. * In dem Prozeß wegen der Ermordung des Grafen Stefan Tisza wurden zwei Angeklagte zum Tods verurteilt. polnisches Land? Der polnische Aufstand in Oberschlesten ist wieder etwas abgeflaut, und ganz wie vorauszusehen war bläst Herr Korfanty, der Oberbefehlshaber der polnischen Plebiszit- kommisston in Veuthen, nicht etwa zum Rückzug, bewahre, nein, nur zur Kampfpause. Er weiß von den Posener Erfahrungen her nur zu gut, wie es gemacht wird. Man springt, wenn der Augenblick -günstig erscheint, einen oder auch mehrere Schritte vor, vollführt ein ohrenbetäubendes Geschrei, um sich der Welt wieder einmal als verfolgte Unschuld zu präsentieren, und sammelt, wenn der unmittel bare Zweck dieser Kampfhandiung erreicht ist, neue Kräfte m neuem Sturm. Inzwischen übt man sich wiederum im Gebrauch der Sprache des Unschuldlammes, die von der unbelehrbaren Entente immer noch so gläubig hingenommen wird, und steckt schmunzelnd die kleinen Geschenke ein, durch die das arme polnische Volk für die ausgestandenen Schrecken, für die erlittenen deutschen Greueltaten einiger maßen entschädigt werden soll. Bis zum nächsten Mal. Herr Korfanty hält es also Meder einmal an der Zeit, oU ftmem oberschtesischen Volke zu sprechen. Neue Putsch- aonckiten auf Seiten der Polen? Welche Vsrleumduna! Kann man sich ein friedlicheres Land denken, als dieses Ge biet um Kaitowitz und Beuthen, um Pleß und Rybnik, um Gleiwitz und Oppeln? Allerdings, es hat vor kurzem anormale Verhältnisse dort unten gegeben, aber längst wären Herr Korfanty und die Seinen zur Ruhe und Ordnung zurückgekehrt, wenn nur die vermaledeiten Deutschen nicht immer wieder als Friedensstörer dazwischenkämen. Aber den »alldeutschen Machinationen" ist natürlich, wie überall, so auch in Oberschlesten, das schlimmste zuzutrauen. Be hauptet doch Herr Korfanty nichts geringeres, als daß zwischen Agitatoren dieser Richly, und kom munistischen Sendlingen Besprechungen stattgefunüen hätten, um Werkzeuge für neue Auftuhrptäne von deutscher Seite zu gewinnen. Was habe man diesem Treiben auf polnischer Seite anderes entgegenzusetzen als die Aufforderung, Ruhe und Besonnenheit zu wahren und alle Kräfte für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ord nung einzusetzen? Allenfalls könne man es sich noch an gelegen sein lassen, diese kommunistischen und alldeutschen Agitatoren auf mehr oder weniger frischer Tat zu ertappen und sie den interalliierten Behörden auszuliefern. Vielleicht ist es dtewr Ratschlag gewesen, Lem in Radzionkau bet Beuthen der dortige Vertraczensmann des Verbandes heimatstreuer Oberschlesier, ein Landjäger Golla, zum Öfter gefallen ist. Der Befund lautet: Von unbekannten Tälern erschossen —, aflo ein „Mißverständnis" offenbar, ntchls weiter. Warum Ueß er sich auch als „alldeutsches Werkzeug" -mengen? Ein Barbar weniger — was braucht Korfanty sich weiter darum zu kümmern? Ihn schmerzt es um so heftiger, daß von öemscher Seite der Versuch gemacht wiro, die polnische Bevölkerung gegen die italienischen Besatzungstiuppen auszureizen und einen Gegensatz zwischen den französischen und den italienischen Besatzungstruppen zu konstruieren. Man solle nur Len italienischen Truppen und Behörden überall mit der gleichen Freundlichkeit begegnen, wie Len französischen, dann würde man, das ist offenbar der Hinter gedanke, zu den alten französischen neue italienische Freunde für die gute polnische Sache hlnzugewümen. Lie Unwider stehlichkeit polnischer Schmeicheleien hat schon so oft auf der wetten Wett unschätzbare Dienste geleistet, darum soüien gerade die Italiener imstande sein, ihr Herz mit einem drei fachen Panzer von Erz dagegen zu wappnen? Und endlich: wer die Ruhe und Ordnung stört, sagt Korfanty, trägt zur Verschiebung des Termins der Volksabstimmung bei. „Diese aber brauchen wir, so schnell wie möglich, denn sie soll formell den Stand der Dinge in Obmchlesien bekräftigen, nämlich, daß Oberschlesten polnisches Land ist und geistig und moralisch bereits einen Teil der freien Volksrepublik Polen bildet." In diesem Punkte, was den Wahltermin betrifft, werden die deutschen Oberschlesier ausnahmsweise einmal mit Herrn Korfanty vollkommen übereinstimmen. Auch sie haben keinen dringenderen Wunsch, als daß den jetzigen, ebenso schrecklichen wie unhaltbaren Zuständen im Lande so rasch wie nur irgend möglich ein Ende gemacht werde. Freilich sind sie dabei von der Überzeugung geleitet, daß das Bekenntnis des oberschlesischen Volkes anders ausfallen wird, als Herr Korfanty es angeblich erwartet. Oberschlesien polnisches Land? Niemals ist es das gewesen, wofür es kein schlagenderes Zeugnis gibt, als dasjenige des vormaligen polnischen Erzbischofs von Posen-Gnejen, Dr. o. Stablewski, der in den achtziger Jahren Les vorigen Jahrhunderts den deutschen Charakter des Landes und seiner Einwohner allen polnischen Ansprüchen gegenüber auf Las unzwei deutigste anerkannt hat. Allerdings, seitdem ist viel Wasser die Oder heruntergelaufen, aber deswegen kann doch nicht schwarz in weiß und Recht in Unrecht verwandelt werden. Herr Korfanty liebt es freilich, die Entwicklung, die er herbeiwünscht, durch die Glut seiner Phantasie, durch seine Leidenschaft treibhausmäßig zu beschleunigen, und Laß ihm üabei auch Lie bedenklichsten Mittel unö Kampfmethoden gerade gut genug sind, Las haben unsere oberschlesischen Brüder und Schwestern in diesen furchtbaren Wochen an ihrem eigenen Leibe genugsam erfahren. Was die Polen über dies unter „Ruhe und Ordnung" verstehen, ist auch noch eine be sondere Frage. Die Wiederaufnahme geordneter Arbeitstätigteit in den Kohlengruben ist jedenfalls darunter nicht eindezogen. andernfalls könnte ja den Deutschen die genaue Erfüllung der Kohlenvsrpflichtungen, gemäß dem Abkommen von Spa, auch fernerhin ermöglicht werden, was den geheimen franzö sischen Wünschen schwerlich entspräche. Oberschlesten wird, aller Naturgeschichte und allem Selbstbestimmungsrecht der Völker zuwider, um so sicherer „polnisches Land" werden, je ärger die deutsche Regierung ihren Versailler Gläubigern gegenüber ins Unrecht gesetzt wird. Also weiß jeder Pole von selbst, was er zu tun hat. Sollte bei dieser Lage der Dinge nicht auch jeder Deutsche ohne weiteres wissen, was er zu tun hat? Lislierrs HaySlungsfreiheii. Zweifel über die Abmachungen in Aix les Bains. Die italienische Presse scheint sich in berühmten Gegen satz zu der Panser Auffassung zu stellen, daß in Aix les Bains zwischen Giolitti und Millerand gleichsam ein neues Bündnis zwischen Frankreich und Italien mit der Spitze gegen Deutschland abgeschlossen worden sei. Die Italiener stellen völlige Handlungsfreiheit Italiens fest, die unerschüttert