Volltext Seite (XML)
Ter erschrixt j»riAst: 4>Hlti»»ch »»> G»n>,«dk«r. Nt»nnfM?ni«Pr»»8 : viertel- Ehrlich «b »ch.Urr 1,0b Mk. -ei ^xfrndxnz dnrch B»tev in» Hxu? I Merk 2!» 'itirnnize, dxvch Vie Post l,Vb "-»k»iiri»l.L«stellzeId.Be- <tellun>,ttn<hx!«« «uch unser« eitnngkdvtrn zer» entgegen. Amtsblatt für tzie ArtsKe^ir^? sen Kememderat zu Bretnig. Fxs » r « t », die 4 zespsU» «ne »»rpuSzeUe 1S Pfz. fttr Juserexten i» RSdertale, fttr «lle üdrigen 1b Pf»., !» «xU» lichen keil SO Pf,., und ir» NeklameteU 30 Pfg., nehve» außer unserer KeschästSstelle «nchsä»tlicheDnnoncen-Expe. ditionen jederzeit ent,ege«. Bei größeren Aufträge» «ad Wiederholungen Rabatt. LMAMZMM WrSNl-InNe'r ^äuzWa;ü-r, ?rsn^reMa! UNS Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Num-ner bis Dienstac vormittags 11 Ubr, für die «Lonnabend-Nnmmcr bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 17. Mittwoch, den 28. Februar 1917. 27. Jahrgang Gemüsebau. Soweit irgend möglich, ist der Ankauf von Samen zur Anzucht von Gemüsepflanzen durch die Gemüsebauenden zu unterlassen, da bei der Knappheit an Samen die größte Aus nutzung desselben statt inden muß. Genügend Gemüsepflanzen stehen zur Verfügung. Zu! Erleichterung Les Verkehrs ist eine Bestellzentrale für Gemüsepflanzen bei Herrn Gärtnercibcsitzer Schulze in Kamenz gegründet worden, von wo aus nachgewiesen wird, bei welchen Gärtnern die verschiedenen Gemüsepflanzen erhältlich sind. Die Pflanzen selbst kommen frisch ans der Erde durch die nachgewiesenen Gärtner zum Verkauf. Alle Gcmüscbauenden sind von den Ortsbchöcden nachdrücklich auf diese Bestellzentrale hinzuwcisen. Die Preise für die Gemüsepflanzen werden sich in angemessenen Grenzen halten. Die Königliche Amtshauptmannschaft wird mit den Gärtnern hierüber das Nötige vereinbaren. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. Februar 1917. Anbau- und Lieferungsverträge bezüglich Früh- und Herbstgemüse. Auf Anordnung der Reichsregierung hat der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft sich soweit als möglich das in seinem Bezirk erzeugte Früh- und Hsrbstgemüse zu sichern. 1. Der Kommunalverband will sich hierbei der Gemüsehändler und Gemüsegärtnereien (Handelsgärtnereien, Schloßgärtnereien und anderer größerer Gärtnereien) bedienen und mit ihnen' Verträge auf Lieferung bestimmter Mengen der einzelnen Früh- und Herbstgemüsearten abschlicßen. 2. Alle Gemüsehändler und Gemüsegärtner, die bisher im Bezirke der Amtshauptmann schaft Kamen; Gemüse aufgekauft haben, gleichgültig ob sie im Bezirke der Amtshanptmannschaft ihren Wohnsitz haben oder nicht, werden hiermit aufgefordert, sich bei der Königlichen Amts hauptmannschaft bis zum 1. März 1917 schriftlich zu melden. Zugleich wollen sie mit anzeigen, nach Früh- und Herbstgemüse getrennt, welche Menge der einzelnen Gemüsearten sie dem Kommunalverband voraussichtlich im kommenden Jahre zu liefern imstande sein werden. 3. An Frühgemüse kommt in Frage: Spargel, Rhabarber, Erbsen, Bohnen, Mohrrüben, Mairüben, Karotten, Kohlrabi, Frühweißkohl, Gurken, Wirsingkohl, Welschkraut, grüne Zwiebeln, Blumenkohl, Rot kohl, Spinat. An Herbstgemüse kommt in Frage: Hcrbstweißkohl, Daucrweißkohl, Rotkohl, Dauerrotkohl, Wirsingkohl, gelbe Kohl rüben, weiße Kohlrüben, rote Speiscmöhren und weiße Möhren. 4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Abschluß der Lieferungs- Verträge mit dem Kommunalverband den Gemüsehändlern und Gemüse gärtnern große Vorteile sichert. Voraussichtlich wird nämlich ein Höchstpreis für Gemüse festgesetzt. Ist dieser' niedriger als der Vertragspreis, so bleibt der Anspruch des Ge müsehändlers auf den höheren Vertragspreis unberührt. Sollte jedoch der Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so Vars der Gemüsehändler die Zahlung des höheren Höchstpreises verlangen. 5. Die Königliche Amtshauptmannschaft wirs alsdann die Gemüsehändler und Gemüse gärtner, die sich gemeldet haben, zu einer gemeinsamen Verhandlung einladen, in der alles Nähere besprochen werden wird. 6. Alle Landwirte, die die unter Ziffer 3 genannten Gemüsearten feldmätzig anzubauen gedenken, wollen sich ebenfalls dis zum 1. März 1917 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft melden. Die Königliche Amtshauptmannschaft ist bereit, auch mit ihnen je nach Wunsch Anbau oder Lieferungsverträge abzuschließen. Auch für diese Verträge gilt das unter Ziffer 4 Gesagte. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. Februar 1917. 8. Verfahren bei der Abgabe. 8 2. Die Annahmestellen bestehen in folgenden Orten und sind zu den nachgenannten Zeiten geöffnet: a. Annahmestelle I Kamenz. Zwingerstraße (früheres Geschäftslokal von Spönnemann) Sonntags von ^11—1 Uhr, Donnerstags von 2—4 Uhr, b. Annahmestelle II Pulsnitz, am Markt Nr. 324 Montags und Freitags von 2—4 Uhr, c. Annahmestelle III Großröhrsdorf, Bischofswerdacrstraße 259, Dienstags und Freitags von 3—5 Uhr, 6. Annahmestelle IV Königsbrück, Hintere Gasse Nr. 158 l, Dienstags und Freitags von 10—12 Uhr. 8 3. Die getragenen Kleidungs- und Wäschestücke werden angenommen, wenn sie sich wieder zu gebrauchsfähigen Sachen Herrichten lassen. Schuhwaren weroen in jeder Beschaffenheit, also auch, wenn sie zerrissen sind, angenommen. 8 4. Falls Bezahlung für die abgclieferten Gegenstände gewünscht wird, wird der Kaufpreis durch Sachverständige, die hierfür in Pflicht genommen worden sind, festgesetzt. Der festge setzte Kaufpreis ist und bleibt bindend und kann nicht nachträglich abgeändert werden. Der Kaufpreis wird an der Annahmestelle sofort entrichtet. 8 . . Ueber jedes abgelieferte Stück wird ein Empfangsschein sowie auf Verlangen eine Abgabebescheinignng ausgestellt. Diese berechtigt den Inhaber, von der zuständigen Aus fertigungsstelle ohne Prüfung der Notwendigkeit sich einen Bezugsschein für ein gleichartiges Kleidungsstück, dessen Anschaffungspreis gewisse gesetzlich festgelegte Preisgrenzen übersteigt (z. B. Rockanzug über 150 Mk., Beinkleid über 35 Mk.), oder bei Abgabe von Luxusschuhwaren (aus fcttfarbigcm echtem Ziegenleder, Kalb- oder Lackleder, Tanz- und Hausschuhe aus Seide, AtlaS, Wildleder mit Absätzen von mehr als 3 cm Höhe) für ein gleichartiges Paar ausstellen zu lassen. Ueber den gezahlten Kaufpreis wird durch Namenunterschrift des Abliefernden quittiert. Ist die Abgabe unentgeltlich erfolgt, so ist dies auf der Abgabebescheinigung zu vermerken. L. Altwarenhändler. 8 s. Gewerbetreibende, die mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und getragenen Schuh waren Kleinhandel treiben, dürfen dieses Gewerbe nur noch bis z«M 28. Februar 1917 ausüben. Die dann noch in ihrem Besitz befindlichen getragenen Kleidungs- und Wäschestücke und Schuhwaren können den Annahmestellen zum Ankauf angeboten werden. Die Festsetzung des Kaufpreises erfolgt gemäß § 4. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft Kamenz, am 23. Februar 1917. Anmeldung zur Schulaufnahme. Die schulpflichtigen Kinder in Bretnig sind Donnerstag, den 8. März, nachmittags ^4 Uhr in Zimmer 8 der Oberschule anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis Ostern dieses Jahres., dagegen aufnahme berechtigt auch die Kinder, die spätestens bis zum 30. Juni d. I. das 6. Lebensjahr erreichen. Für alle Kinder ist der Impfschein, für nicht in Bretnig Geborene jedoch auch die standesamtliche Geburtsurkunde und die pfarramtliche Taufbescheinigung (die der Kostenersparnis halber der Geburtsurkunde beigefügt sein kann) vorzulcgen. Zur Vermeidung unnötigen Wartens sei hier bemerkt, daß die Entgegennahme der Anmeldung auswärts geborener Kinder voraussichtlich erst gegen ^2 5 u h r wird erfolgen können. Bretnig, den 27. Febr. 1917. Der Ortsschuliuspektor. Abgabe und Verwertung von getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und Schuhwaren. 8. Aufforderung zur Abgabe. 8 i- Um den Verbrauch an Stoffen, Kleidungsstücken und Schuhwaren möglichst einzuschränken und der ärmeren Bevölkerung den Ankauf getragener Kleider, Wäsche und Schuhe zu billigen Preisen zu ermöglichen, werden auf Anordnung der Reichsbekleidungsstelle in Kamenz, Pulsnitz, Großröhrsdorf und Königsbrück die in § 2 bezeichneten Annahme stellen errichtet. Die dort nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgelieferten Stücke werden nach gründlicher Desinfektion zu anderen gebrauchsfähigen Stücken verarbeitet und wieder zum Verkauf gestellt werden. Die gesamte hierfür erforderliche Bewirtschaftung über nimmt der unterzeichnete Kommunalverband. Es ergeht hiermit an alle Einwohner des Bezirks die Auf forderung, diejenigen getragenen Kleidungs- und Wäschestücke, die noch gebrauchsfähig sind, sowie getragene Schuhwaren an die nachgenannten Annahmestellen abzuliefern. Soweit diese Ablieferungen nicht unentgeltlich erfolgen, wird bei der Ab lieferung von hierfür verpflichteten Sachverständige« der Wert abgeschätzt und der Betrag sofort auSgezahlt. Mit Rücksicht auf das in 8 5 näher bezeichnete Recht, für das abgelieferte Stück einen neuen Bezugsschein sich auöstellen zu lassen, ohne daß die Notwendigkeit der Anschaffung nach geprüft wird, wird gebeten, den Annahmestellen recht viele gebrauchsfähige Kleidungs- und Wäschestücke sowie Schuhwaren abzuliefern. Alles Nähere ist in den Annahmestellen zu erfahren. siurzr ksArMr». ! östlich von Saaralben brennend zum Absturz f gebracht. Im Januar sind 170 feindliche Handelsschiffe Nordwestlich des Tartarenpasses wurde der vor- von insgesamt 336 000 Br.-Reg.-To. durch übergehend in österreichisch-ungarischen Gräben kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte ver- cinaedrungene Russe durch Gegenangriff zu- lorcngegangen; außerdem wurden 58 neutrale rückgeworfen. Fahrzeuge' mit 103 500 Tonnen, insgesamt Im Görzischcn wurde ein italienischer Angriff also 268 Schiffe mit 439 500 Tonnen ver- 'm Abschnitte von Verlorba unter schweren senkt. Verlusten des Gegners vollständig abgeschlagen. Eikundungsaufträge führten unsere Stoßtrupps westlich von Lievin bis tief in die feindliche Stellung, in der Zerstörungen vorgenommen wurden. Aus Petersburg wird gemeldet: Nach Nachrich ten von der Front brachten im Verlaufe der letzten Angriffe in der Seengegenv und im Verlaufe der Kämpfe bei Baranowitschi die Englische Vorstötze südlich von Apern, sowie zwischen Armentieres und Arras, die teilweise nach starkem Feuer einsetzten, wurden von uns abgewiesen. Oestlich von St. Mihiel blieb eine 'ranzösische Unternehmung erfolglos, eine eigene, in meyr der Mosel zu gelegenem Waldgebiet, brachte 12 Gefangene ein. Ein französisches Luftschiff wurde in der Nacht zum Sonnabend durch Abwehrfeuer im Walde Deutschen zum ersten Male PanzerautoS von einem neuen Typ, sogenannte Tanks, zur Verwendung. Lyoner Blätter melden aus Paris: Da infolge dec Festsetzung von Höchstpreisen für Butter diese fast ganz vom Markte verschwunden sei, beabsichtigt die Regierung die Beschlagnahme aller Buttervoxräte. 80 000 Tonnen Munition explodierten am 2. Februar in dem Lager Rennes (Frankreich).