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ochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. M 1. 1902. Sonnabend, den 6. September Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Weichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier B ast in Reichenbrand und Clemens Bahner in Siegmar entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. ün die gsekrte CiNVoknerlckait von keickenbrand, Siegmar, Neustadt und kabenitsin. Dem vielfach geäußerten Verlangen nach einem Blatte, welches inmitten der Gemeinden Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein erscheint, zu entsprechen, habe ich mich endlich entschlossen, ein „Wochenblatt" für diese Orte herauszugeben. Dasselbe erscheint jeden Sonnabend Nachmittag und wird jeder Haushaltung unentgeltlich zugestellt. Das „Wochenblatt" ist kein politisches Blatt; es bezweckt vielmehr nur, den geschäftlichen Verkehr in den genannten Gemeinden zu vermitteln und bietet beste Gelegenheit zu billigen Ankündigungen jeder Art. Der Preis für Anzeigen beträgt 10 Pfennige pro einspaltige Korpuszeile. Bei größeren Inseraten und öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung. Für zweckentsprechendes Arrangement der Anzeigen wird stets Sorge getragen. Indem ich für das mir bisher bewiesene Wohlwollen bestens danke, bitte ich um gütige Unterstützung meines neuen Unternehmens. Hochachtungsvoll l Crnlt klick. Bekanntmachung. Die neuaufgestellte Geschäfts-Ordnung des hiesigen Gemeinderathes vom 1. Juli a. c. ist von der Königlichen Amtshauptmannschaft genehmißt worden und tritt vom 1. Januar 1SV» ab in Kraft, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rabenstein, am 27. August 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeindesparkaffe Reichenbrand. Nachdem der II. Nachtrag zu der hiesigen Sparkassenordnung, die Erhöhung der Einlegerguthaben bei Privaten aus 3000 Mark und bei Kassen, Vereinen, Mündeln und dergleichen auf 5000 Mark betreffend, oberbehördlich genehmigt worden ist, liegt derselbe im Expeditionslokale der Sparkasse zu Jedermanns Einsicht aus. Reichenbrand, am 29. August 1902. Der Gemeinderat h. Woget, Gem.-Vorst. Gemeindeabgaben. Am 1. September u. c. ist der 3. Ternun der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes auf 1902 fällig gewesen. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dieses mit dem Bemerken hier durch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelaffenen I4tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 5. September 1902. Der Gemeindevorstand. Kogel. Bekanntmachung. Den 1«. September 1SV2 wird der III. Termin der diesjährigen Rente fällig. Es wird hiermit darauf aufmerksam gemacht und aufgefordert, diese Steuer bis spätestens am. SI. September n. e. an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuentrichten. Nach Ablauf der gedachten Frist wird das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Rabenstein, den 2. September 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Den 1. September LS02 wird der HI. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentliche« Kenntniß gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. September n. e. , an die hiesige Gemeindekasse abzuführen find. Rabenstein, den 16. August 1902. Der Gemeinderath. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz für den Bau eines Theiles der vom Architekt Curt Müller in Rabenstein projektirten Verbindungsstraße von Rabenstein nach Siegmar und zwar für die über die Parzelle Nr. 132 führende, auf dem Theilbebauuugsplan mit —Li bezeichnete Strecke die Feststellung der Straßen- und Baufluchtlinien in Gemäßheit von § 27 des allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 bewirkt und die baupolizeiliche Geuehmigung ertheilt hat. Rabenstein, am 20. August 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. 8—12 Uhr Vorm, und 2—6 Uhr Nachm. geöffnet und expedirt auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 31/2 °/g verzinst und streng geheim behandelt. — Zur Zeit der Obstreife spielt der Zank apfel nicht selten seine bekannte Rolle; er ist sogar im stände, nachbarliche Freundschaft zu zerstören, denn die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen sind meist unbekannt. Das Eigentumsrecht an einem Baume steht demjenigen zu, auf dessen Grund und Boden der Stamm aus der Erde kommt. Geschieht das auf der Grenze, so teilt sich das Eigentumsrecht. Ein Besitzer hat das Recht, auf sein Grundstück über hängende Zweige fremder Bäume abschneiden zu dürfen oder solches vom Eigentümer zu verlangen, nur gehören dieselben dem letzteren. Wurzeln fremder Bäume in seinem Grund und Boden kann er ebenfalls entfernen und diese gehören ihm. Alle Früchte, auch die über hängenden, gehören dem Eigentümer des Stammes, welcher jedoch behuss des Abnehmens derselben das Grundstück des Nachbars ohne dessen Erlaubnis nicht betreten darf. Uebergefallene Früchte find Eigentum dessen, auf dessen Grund und Boden sie fallen. Schönau. (Variete Wintergartens DieLeiter des Etablissements „Wintergarten" sind stets eifrig Kleinere Nachrichten. Wabcnstein, 4. September. Heute wurde dem auf dem Rittergut Niederrabenstein seit dem Jahre 1865 ununterbrochen als landwirthschaftlicher Arbeiter beschäftigten Karl Hermann Geithner von hier das ihm vom Königlichen Ministerium des Innern ver- > liehene Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit durch Herrn Amtshauptmann Or. Hallbauer.in Gegenwart der Herren Gemeindevorstand Wilsdorf und Rittergutbesitzer Händel ausgehändigt. Wenn Herr Amtshauptmann vr. Hallbauer in seiner »Ansprache hervorhob, daß die Verleihung des Ehren- lzeichens ein Beweis seltener Treue in der Arbeit sei Rund deshalb seine volle Anerkennung aussprach, lies les sich auch Herr Rittergutsbesitzer Händel nicht I nehmen, seinem Arbeiter Geithner in Dankbarkeit s und Werthschätzung für seine langjährige treue Arbeit ' auf dem Rittergut Niederrabenstein dadurch auszu drücken, daß er ihm für die Zukunft neben seinen bisherigen Bezügen freie Wohnung im sogenannten Forstgut bewilligte, ein fürsorglicher Akt, für den Herrn Händel der gebührende Dank auch an dieser Stelle gezollt sein mag. Kabenllein. In Nachgehung einer amtshaupt mannschaftlichen Verfügung über Vorkehrungen zur Bekämpfung der Tuberkulose (Schwindsucht) hat der hiesige Gemeinderath in seiner letzten Sitzung die An schaffung eines von der Firma: Dresdener Chemisches Laboratorium Ligner in den Handel gebrachten Desinfektionsapparates be schlossen. Der Apparat ist schon von mehreren Ge meinden mit guten Erfolgen benutzt worden und muß deshalb seine Anschaffung für die hiesige Gemeinde nur wünschenswerth sein. Waöenstein, am 5. September 1902. Bei der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im Monate August dss. Js. 69 Einzahlungen im Betrage von 19667 Mk. 96 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 14 Rück zahlungen im Betrage von 2078 Mk. 80 Pf. Eröffnet wurden 14 neue Konten, geschloffen 1 Konto. Zinsbar angelegt wurden 27 396 Mk. 45 Pf. Die Gesammt- einnahme betrug 34631 Mk. 50 Pf., die Gesammt- ausgabe 29475 Mk. 25 Pf. und der baare Kaffen bestand am Schluffe des Monats 5156 Mk. 25 Pf. Der gesamnite Geldumsatz im Monat August beziffert sich auf 64106 Mk. 75 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage von