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Sächsische Elbzettung Mchlnlchrl««» ,I«,«l««« »«««,«« »k»«U, »reis, «»«Ipe»,«»,^ O«i«ad«ne««u, b,«<bii»i vr» ,ichl .»» «8r,««g d»« «U,n,«p,UIe» od» »um «»Spruch a»I Ll-lerunn dk« ZrU««,. SSchfische Schweiz Tageszeitung für die Landgemeinden Altendorf, Kleingießhübel, Kleinhenn«»»- darf, Krippen, Lichtenhatn, Mittelndarf, Ostrau, Porschdorf, Postelwitz, Profs««, Rathmannsdorf, Reinhardtsdors, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendisch föhre, sowie sllr das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz Druck und Brrlaa r Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke — Berantworlllch: K. Rohrlapp« Tageblatt für die Di«f« Blatt enthalt di, amtlichen Bekanntmachungen für den Stadtrat, das Amtsgericht, das Hauptzollamt zu Bad Schandau und des Finanzamtes Sebnitz Osmeindeverbands-Girokonto: Bad Schandau 86 :: Bankkonto: Dresdner Bank Zweigstelle Schandau u Postscheckkonto: Dresden Nr. 838 27 Fernsprecher: Bad Schandau Nr. ZS — Draht»Anschrift: Elbzeitung Bad Schandau »ychelat tttsl.nachm. 1 Ubk mit A«»«abme der Sonn-«.yeterloge Btj»g«vrel« sstr die Woche vom 18 N« 28. 2. t«I-a«« getracht «t> lüoid-Psg sür Selbstabholer 40 Sold Pf. lklnz. Nummer Ib Bold Pf. vel ProduUlone« »erleuerunge«, LrhShuugcn der Löhne u. Maleriallenprelle behalte« wir uni da« Recht der Nachsorderung vor. »In,eiaenvrei« ,in Moidmar>>: Die Sgelpalteni «2 mm »reite Petit,eile lb Pienui,, fil, -««!,«,8,e Nuf. traqzeber 20 Plennig 8.', mm drelte RetlamezrUe 8 - Pfennia. Dadellarlicher Katz nach beloodrrew Daris, «el Wiederholungen enliprechender Rabalt. — Anzeigenannahme f», alle in und «»«iLndychin Leitungen. Nr. 40 Bad Schandau, Sonnabend, den 46. Februar MH 68. Dahrg. Für eilige Leser. * Mit dem Ablauf des Ermächtigungsgesetzes ist auch di« AmtSdauer des FünszehnerauSschusseS des Reichstages abge laufen, und der Ausschuß hat seine Arbeiten beendet. * Die Umwandlung der Meicl-Seiseirbahnen in ein finanziell selbständiges Unternehmen mit der Bezeichnung „Deutsche Reichsbahn* ist mit dem 15. Februar vollzogen worden. * Frankreich will ein neues Gelbbuch hcrausgeben, um darin di« Berechtigung der Sorge für seine Sicherheit gegen über Deutschland uachzuweiscn. * Der britische Premierminister Macdonald hat den deut- schen Botschafter Dr. Sthamcr empfangen. * Der Präsident der französischen Republik Millerand «mp- sängt den deutschen Botschafter v. Hoesch Sonnabend in ossi- zieller Audienz. * In der Schweiz findet am Sonntag die Volksabstimmung über die Heraufsetzung der Arbeitszeit von 48 auf 5-1 Stunden statt. . Zufrie-enheLi -er Sachverständigen^ Arbeitsbeendignng am 1. März. Der in Paris eingetroffene Vorsitzende der Ersten Sachverständigenkommission erklärte einem Vertreter des „Petit Parisien", er habe nnr zu sagen, das, er von der ihm in Deutschland geivührtcn Unterstützung sehr be friedigt sei. „Alle Auskünfte, die wir brauchten, wur den uns sehr gewissenhaft gegeben. Alle Personen, die wir befragten, gaben uns ehrlichen Bescheid." Die in den Zeilnngcn erschienenen Angaben über die Beschlüsse der Sachverständigen bezeichnete General Dawes als un richtig. Die Folgerungen und Vorschläge des Aus schusses würden erst dann bekannt werden, wenn der Aus schuß seinen Bericht fertiggestellt hat. Diese Arbeit werde am Montag, den 18. Februar, beginnen und soll, wenn irgend möglich, bis zum 1. März beendet sein, Dr. Sa-acht Montag in Paris. Paris, 15. Februar. NeickfSbaukpräsldeut Dr. Schacht wird am Montag hier cintrcsfcii, um mit den Sachverständigen über die Begründung der deutschen Goldnotenbank zu beraten. In hiesigen politischen Kreisen glaubt man allgemein, daß die Frage der Goldnotenbank nunmehr in den nächsten Tagen vollkommen entschieden werden wird Die Sachverständigen wieder an der Arbeit. Paris, 15. Februar. Die Sachverständigen des Komitees Dawes habe» bereits heute srüh ihre Arbeiten wieder ausgenommen. Don 5 bis 6 Uhr hatten sie eine lonpe Unterredung mit Barthou, dem Präsidenten der Ne parationskommission. Es bestätigt sich, daß Dr. Schacht am Montag von dem Ausschuß vernommen werden wi d. An seine Vernehmung dürfte sich dann eine Aussp ache mit dem Vertreter der französischen Negierung und höchstwahr, scheinlich Tirard anschließen, in der die wirtschaftliche Be- de-ttwg des Nuhr- und Nheinpfandes erörtert werden soll. Sir John Bradbury ist heute nachmittag nach London ab, gereist. Anleihe und Müratorium für Deutschland. Dcrlln, 15. Februar. Man nimmt an, daß der Erste Sach« verständigcnausschnß in Paris eine internationale Anleihe für Deutschland Vorschlägen wird, die basiert sein soll auf dem größten Besitz, den Deutschland hat, auf den deutschen R e i ch s e i s e n b a h n e n. Die Sachverständigen sind ein- mütig der Auffassung, daß eine solcl>e Anleihe zustande ge bracht werden kann, aus der Frankreich nach Maßgabe seiner Beteiligung an der Neparationsguote alsbald erhebliche Sum men zur Überwindung seiner Finanz- und Währungsnot er halten könnte. Selbstverständlich müßte ein Moratorium sür Deutschland vorangchcn. Die Verhandlungen mit Frankreich. Berlin, 15. Februar. Wie man erfährt, haben sich die Ver- -Handlungen mit Frankreich bisher auf das Rhein- und Ruhr- gebiet beschränkt. Da diese Fragen nur einen Teil des gesam ten Neparationsprobleins ausmachen, hat ihre Klärung bisher nur geringe Fortschritte gemacht. Von französischer Seite ist innerhalb der letzten zehn Tage der Gesamtkomplex der Fragen wesentlich erweitert worden. Die Verhandlungen werden von deutscher Seite ausschließlich von der Rcichsrcgierung und nicht von Privatpersonen geführt. Das Kapital der Goldnotenbank. London, 16 F-brnar. Loui ,,Daily Lhronicle" sind für die Goldno-rnbank zunächst !t Milliarden Goldmark, später 4.8 Milliarden geplant. 'Anfangs sind 60 Reserve vorgesehen. General Seeckt in Weimar. Weimar, 15 Februar. Die heutige Ammftnheit des Geneials der Heeresleitung v. Seickt trug rein militärischen Charakter urd galt aueschließlich der Besichtigung der in Weimar stehenden Truppenteile. Für morgen ist eine Be- fichtigung der Truppen in Jena und Rudolstadt vorgesehen. Untersuchung in -er Pfalz. Abwehr streik in Neustadt. Dte in Speyer «ingetroffen« Sonderkommission der Rhelnlandkommisston hat die Vertreter der Stadt, des Kreistags und der pfälzischen Presse empfangen. Die Kommission, wurde erklärt, sei gekommen, „um Ruhe und Ordnung zu schaffen", wobei sie die Hilfe der Bevölkc- rung, des Kreistags und der Presse beanspruchen müsse. Die Bevölkerung werde aufgcfordert, mit unbedingter Ruhe die Maßnahmen, die der Ansschnß für nötig halte und treffen würde, abzuwarten. Unruhen, Kundgebungen usw. würden bestraft. In der ganzen Nheinpfalz werden von den Franzosen wieder zahlreiche Haussnchungen vorgenommcn. In mch- reren Slädlen ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen verboten. In Landau wurde die Verkehrs sperre verhängt nnd sämtliche Versammlungen verboten. Die früheren deutschen Beamten sind wieder in das Be zirksamt eingezoaen Der englische Standpnnkl. In der Pfakzfrage steht die englische Negierung, nach Londoner Blättermcldungen, ans dem Standpunkt, daß die Souveränität des Meiches oder Bayerns durch die ncucrnannte alliierte Kommission nicht verletzt werden dürfe. Die Vorgänge in Pirmasens könnten diese Auf fassung nur verstärken, weil sie auf die Abwesenheit der von den Separatisten vertriebenen znständigen deut schen Behörden zurück",führen seien, Von Franzosen beschützte Separatisten. Bergzabern, 15. Februar. Die Bevölkerung wollte die Separatisten mit Gewalt aus dem Bezirksamtögcbäudc ver treiben. Die Franzosen griffen jedoch ein und trieben die Leute auseinander. Eine Abteilung von etwa 5V Spahis traf zum Schutze der Separatisten ein. — Das Dczirksamts- gcbäudc in Landstuhl ist von den Separatisten geräumt. Ein Teil der Bevölkerung zog uuler Glockengeläut« vor das Stadthaus, holte dort die separatistische Fahne herunter und hißte eine Fahne in den baveriscl-en Landcsfarben. Daraus wurde auf dem Vczirksamtsgcbäydc ebenfalls die separatistische Fahne hcruntcrgeholt. * Die Pfalz vor neuen entscheidungsreichen Tagen. Gpeyer, 16. Februar. Der Kreistag der Pfalz wird »« strikt ablednen, sich freiwillig als Pfalzregwruag zu koi'ftttnterrn oder sich durch »inen Machisprnch der Nb'tn« landkommtssion dazu machen zu lassen. Die pfälzische Be völkerung ist sich bewußt, daß die Pfalz vor nenen, schick- ialsfchwerrn und enttcheidungSrrichen Tagen steht. Die Erregung in der Bevölkerung ist sehr groß. Kreier Verkehr im befehlen Gebiet. UlleVerkehrsbeschränk ungen aufgehoben. Die Rheinlandkommission teilt mit, daß die Ordon- nanz 177 für alle besetzten Gebiete aufgehoben wird. Der Verkehr ist demnach innerhalb der besetzten Gebiete voll kommen frei. Ebenso ist die AuSftchr von ausländischen oder inländischen Brennstoffen (Kohle, Koks oder Braun kohle) nach Sem unbesetzten Deutschland und dem Ausland wieder gestattet. Di« Einfuhr ausländischer Kohlen bleibt jedoch weiter von einer Einfuhrbewilligung abhängig. Di« französisch-belgische Eisenbahnregie teilt mit, daß die Schnell- und Personenzüge Mainz- Düsseldorf direkt über Köln gehen. Artikel 26» des Versailler Vertrages. Einig ungmitderReparationskom Mission Das schiedsgerichtliche Verfahren zwischen der deut schen Negierung und der Neparationskommission über die Auslegung des Art. 260 des Versailler Vertrages ist nach fünfwöchenUichcn Verhandlungen in Paris be endet worden. Nach Art. 260 ist die deutsche Negierung verpflichtet, Rechte und Beteiligungen deutscher Staats angehöriger an Unternehmungen öffentlichen Nutzens und Konzessionen in den abgetretenen Gebieten Öster reichs, Ungarns, Bulgariens, der Türkei, Rußlands und Chinas herauszugebcn. Es ist die Bestimmung, die im Versailler Vertrage noch von dem französischen Verlangen übrig geblieben ist, das gesamte deutsche Auslcmdsvermögen binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des Versailler Vertrages an die Entente zur Deckung für die Reparationsschuldcn auszuliefern. Die deutsche Negierung hatte gegen eine Reihe von Ver suchen, die Bestimmung anders auszulegen, anzukämpfcn. Namentlich interessierten die Staatsgebiete der Tschecho slowakei und Bulgariens. In dieser Frage führten schon die mündlichen Verhandlungen zu einer Einigung; jedenfalls ist von einer Herausgabe von Aktien deutscher Gesellschaften mit dem Sitz in Deutschland keine Rede mehr. AWdieZ.Sleuerverordmmg bring- Ende des Ermächtigungsgesetzes. — Auf- Wertung 15°/o. — Sparkassen und Lebens versicherungen. — Anfwertungüstekle. — Znflationsgewittne. — 30 °/, Friedensmiete. Mit dem 15. Februar ist das auf drei Monate be schlossene Ermächtigungsgesetz abgelaufen, mehr als 70 Verordnungen, teilweise tief einschneidcnstcr Art sind in diesem Zeitraum erlassen worden, in dem der Reichstag sich selbst seiner verfassungsmäßigen Rechte be geben hatte. Alle Gebiete des privaten wie des sozialen Lebens eines jeden deutschen Staatsbürgers wurden ge troffen. Drei Steucrverordnnngen brachten eine völlige Umstellung des gesamten Steuersystems nach Inhalt und Form, die Jnsüzabbauverordnungen griffen nicht minder tief in das Nechtsleben wie die Schl ich tungS- und die Arbeitszeitverordnung in daS Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer ein. Die Loslösung der Reichsbahn und der Post waren zugleich mit der B e a m t e n a b b a> v e r o r d n u n g der Versuch, Ordnung in den Neichshanshalt zu bringen. Noch läßt sich gar nicht abschen, welche Wirkungen alle diese Ver ordnungen ausübcn werden, zumal da einige von ihnerr erst kurz vor Toresschluß herauskamcn. So auch die dritte Steuernotverordnung. Der Reichstags- und der Neichsratsausschnß hatten schwerste Bedenken gegen sie, aber jede Partei andere, so daß die Negierung ihre ursprüngliche Fassung nur wenig geändert hat. Sie enthält 65 Paragraphen und zerfällt in neun Artikel, die im Abdruck allein vier große Zei» tungsscitcn füllen. Zuerst wird die so heiß umstrittene „Nufwertu n g" jetzt endgülüg geregelt. Alle früheren „Rechtsverhältnisse, die die Zahlung einer bestimmten, in Neichswährung lautenden Geldsumme zum Gegenstand haben" und durch den Währungsverfall entwertet sind, werden also auf 15 des Goldmarkbetrages aufgewertet. Für Forderungen, die schon vor dem 1. Ja nuar 1918 galten, ist unter „Goldmarkbetrag" der Nominal betrag zu verstehen, für spätere gilt der Berliner Dollar kurs zur Berechnung des „Goldkerns". Das gilt aber nicht bloß für Hypotheken, Obligationen und ähnliche Schuldverschreibungen, sondern auch für Spar kassenguthaben und Ansprüche ans Lebens- v e r s i ch c r n n g e n. Außerdem ist eine Herabsetzung der Aufwertungshöhe möglich, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schuldners verlangt. Damit können also Hun derttausende von Deutschen endgültig eine»! Strich durch 85 A ihres früheren Vermögens machen. Freilich wird die zur Prüfung von Streitigkeiten eingerichtete „Auf- wert u n g s st e l l e" allerhand zu tun bekommen. Ebenso können vorläufig die unglücklichen Besitzer von Anleihen des Reiches und der Länder, aber bald auch der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften und Anstalten den eben erwähnten Strich ziehen; denn diese Anleihen werden w c d e r v e r z i n st, n o ch c i n g e - l ö st „bis zur Erledigung sämtliclier Neparationsverpflich tungen". Das ist auch eine KricMiquidiernng auf Kosten Armer und Ärmster. Ladet somit das Reich seine papie renen Schulden einfach ab, so wird im 3. Artikel die Geld entwertung zur Steuer» »el le für Reich und Länder gemacht. Alle physischen und juristischen Personen, die zur Tilgung von Sclwldvcrschrcibnngen der oben angedeutclen Art berechtigt oder verpflichtet gc'vefen sind oder noch sind — aber nicht etwa die „Personen" öffentlichen Rechts, wie z. B. die Kommunen —, müssen eine Steuer von 2 des nm den Anfwertungsbetrag verminderten Goldmark betrags entrichten und, wenn die SclMlden getilgt sind, kassiert der Staat die Differenz ein, die sich zwischen dem Geld betrag der TilgungSsumme und dem jetzigen Anfwertnngs- betrag zuzüglich jener 2 ergibt. Jene Mündiger, denen die Hypotheken nsw. vor dem 1. Jann'ar 1924 ausgezahkt worden sind, erhalten also nicht etwa eine Nachzahlung, sondern die vereinnahmt das Reich. Ein nicht minder gutes Geschäft wird es dadurch machen, daß der Reichs» sinanzminister die N o t ge l d i n fl a ti o n s g e w i n u e bis zu 80 wcgstcucrn kann, jenen Gewinn nämlich^ der sich aus der Differenz zwischen dem Goldwert des Not geldes am Tage derAusgabe und dem der Einlösung ergibt. Unterliegen diese Jnflationsgewinne dem Zugriff des Reiches, so erhalten auch die Länder und die Gemcin- den das Bestencrnngsrecht auf solche anderer Art. Zu nächst einmal auf bebaute G r u n d st ü ck e. Für diesen Zweck wird die Mictzinsbildnng, wie sie im Neichsmieten-- gesetz sestgelogt war, für nicht mehr verbindlich erklärt; di« Mieten „sollen allmählich gemäß der allgemeinen Wirt schaftslage den Friedensmieten angenähert werden". Am 1. April 1924 soll sie 30 der Miete vom 1. Inti 1914 erreicht haben, wodurch die Betriebs- und Jnstandsctznngs- kostcn gedeckt sein müssen. Den Eigentümer trifft nun di« Anfwertuttgssteuer, ihre Höhe — ein bestimmter Prozent satz der Fnedcnsmieie — fcstzusetzen, bleibt den Län- dern überlassen. Bei den unbebauten Grund stücken wird eine Steuer erhoben, die sicb inhaltlich mit der oben entwickelten, dem Reiche znstehcnden, deckt und ab 1 November 1925 allmäblicb adzubczablen ist. Di«