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preryn Nr. l-t BeranlNvttLicher ^»chrMriter, Drucker und Verleger Otto Meye, tu Mm? W. sa Aöchr. Freitag den War; M23 statt. Der Stadtrat. Adorf, den 24. Februar 1923. Der Stadtrat. Adorf d V., den 27. Februar 1923. durch schlag Der oberbehördlich genehmigte 19. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Adorf t. V. vom 17. Dezember 1915 wird unter Bezugnahme auf den entsprechen den Aushang im Rathause hiermit öffentlich bekannt gemacht. j Finanzminister die Steuerschraube anzieben, werden in Frankreich die Steuerzahler mit Glacehandschuhen angefaßt, ihnen werden die Lasten ferngehalten, un ter denen die übrigen Völker seufzen, und der Staat arbeitet mit einem starken Defizit. Wenn sich dis französische Regierung dagegen wehrt, daß ihre Bürger mit einem unerträgli ^n Steuerdruck belastet werden, so wäre das ja verständlich, aber so schlimm ist es , noch lange nicht. Schon vor zwei Jahren hat der ' damalige britische Ministerpräsident Llohd George ge- ' sagt, die ganze Neparationsangelegenheit sei ohne wei teres zu erledigen, wenn Frankreich nur einen ent- i sprechenden Steuerbetrag aufbringe. Den französischen Kleinkapiialisten ist auch nicht ein Verlust der Zinsen aus den russischen Anleihewerten zugemutet worden, was das bolschewistische Moskau niast bezahlt, das ersetzt die Staatskasse in Paris. Man sieht, wie es mit dem Wortlaut des Vertrages von Ber- ! sailles bestellt ist, nach dem das Deutsche Reich min- ; bestens so viel Steuern auf den Kopf seiner Bevölkerung ! aufbriugen mußte, wie Frankreich. Von der Seine Tel Dr. Grenzdote Montag, Lev 2. April 1923, Adorf, den 26. Februar 1923. Der Wahlleiter. Naundorf, Schulleiter. Anlage L. 8 9. Spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag ist zur Einreichung von Wahlvorschlägen öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatte des Stadtrats zu Adorf und durch An in der Schule auszufordcrn. Bewerber, gegen deren Wählbarkeit der Wahlletter Bedenken erhebt, können innerhalb der Frist des 2. Absatzes durch andere ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der Unter zeichner des Wahlvorschlags einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt. In gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur Höchstzahl (8 10 Abs. 2) nachträglich ergänzt werden. Gegen Verfügungen, die der Wahlleiter auf Grund dieser Bestimmungen erläßt, kann die Entscheidung des Wahlvorstandes angerufen werden. 8 13. Der Wahlvorstand entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahl vorschläge. In den Wahlvorschlägen werden die Namen der Bewerber gestrichen, deren Per sönlichkeit nicht feststeht, deren Zustimmungserklärung fehlt, die nachgewiesenermaßen nicht wählbar sind oder die aus verschiedenen Wahlvorschlägen benannt sind. Bewerber, die auf demselben Wahlvorschlage mehrmals benannt sind, gelten als nur einmal vorgeschlagen. Bleiben danach auf einem Wahlvorschlage mehr Namen stehen als zulässig find, so werden die Namen gestrichen, die in der Reihenfolge der Benennungen der zulässigen Zahl nachfolgen. Nicht zuzulasfen sind Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht sind oder den sonstige» Erfordernissen dieses Nachtrags nicht entsprechen. UMM MMMk AW l L Auf Grund des § 468 der R.-V.-O in der Fassung dcs Gesetzes vom 30. 4. 1922 hat das Oberversicherungsamt Zwickau den 7. Nachtrag zur Kassensatzung erlassen. Hier nach werden ab 1. 3. 1923 für den Fall der Erkrankung versichert: Hausgewerbetreibende, die in eigenen Betriebsstätten und im Auftrag und für Rechnung anderer Gwerbetreibender, öffentlicher Körperschaften oder gemeinnütziger Unter nehmen Erzeugnisse Herstellen oder bearbeiten. Sie gelten für solche auch dann, wenn sie Roh- und Hilssstoffe selbst beschaffen, Z l62 Abs. 1 der R.-B.-O. Die Arbeit- sowie Auftraggeber sind verpflichtet, Hausgewerbetreibende innerhalb drei Tagen zu melden. Vorübergehende Dienstleistungen bleiben versicherungsfrei. Ferner ist der Grundlohn ab 5. 3. 23. auf Mk. 3600. täglich festgesetzt worden. Beitragstabellen sind an Kassenstelle zu entnehmen. Der Vorstand der Allr em ineu Ortskrankenkasse Adorf i, V. Rich. Fritzsche, Vors. Wernratswahl öetr. Auf Grund von 88 9 flg. des Nachtrags zur Ortsschulordnung für die Volksschule der Stadt Adorf i. V., Elternrat betr. vom 21. Dezember 1921 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägcn bis spätestens den 19. März 1923 — einschl. — auf. Die näheren Bestimmungen über die Wahlvorschläge pp. sind aus der Anlage ersichtlich. Die Elternratswahl findet am hieß es, die französischen Abgaben feien Viet höher, als die deutschen. Das war nicht einmal tatsächlich der Fall, dann wurde die Rechnung künstlich zurecht ge macht, und heute heißt es, die deutschen Industriellen seien reich. Dabei wird die entwertete deutsche Papier mark als voll angesetzt, die immer noch viel tiefer steht, als der Franken. Dieses Exempel tut also der Rechnung des englischen Parlamentsmitgliedes Snowden keinen Abbruch. Da die freiwillige deutsche Kohlenlieferung voll kommen genügende Mengen für Frankreich und Bel gien ergeben hätte und in Paris wirklich kein Geldman gel besteht, so sind alle diese Redereien von einer schlimmen Finanzlage nur Heuchelei. Daß das fran zösische Wirtschaftsleben unter den Folgen der heu tigen Ruhraktion leidet, ist etwas anderes, das kann aber die gesamte Lage nicht auf den Kopf stellen. Was wir leisten sollen, das könnten wir im vol len Umfang nur fertig bringen, wenn wir die ganze deutsche Erwerbstätigkeit wieder erreicht haben würden, und die ist nicht von heute auf morgen zu erzielen. Wer Hai Recht? . In allen ihren poetischen Auslassungen gibt die Aanzüsische Regierung bekannt, daß die Unanziclle Lage ihres Staates schlecht, und daß sie auf die prompte Lahlung der deutschen Reparations-Verpflichtungen an- gewleseu sei. Daß diese miserable Finanzlage Frank- reich gestattet, die stärkste Waffcnrüstung der Welt zu unterhalten, ist allerdings mehr als sonderbar, aber waruber geht man in Paris hinweg. EM* Im Gegensatz zu den Ken hat jetzt der englische ArbeiterführrMZnowden dar- Selegt, daß Frankreich nicht etwa arm, sondern das reichste Lapd in Europa sei. Tatsächlich arbeite es nicht mit Nnterbilanz, sondern es habe ein jährliches Plus von 400 Millionen Psund, also eine ganz ungeheure ^umme, die in der Tat kein anderer Staat aufzuwei- hat. .Wer hat nun Recht, und woraus erklärt sich dieser schreiende Rcchnungsuntersthied? Während überall die Mörser Grenzbote A Arvrf, Bad Elfter, Dravid ach, Drasgrüu, BreiLevfeld, Ebmath, Freiderg LHm kfW r Od.» v. u^rgettevgrün, Hermsgrün, Ivßelsdurg, Levbetha, Wühlhauserr, Reberrreuch, MemteVgrkv Sirbevbr»««, Sohl, Wohlbach rmd da» übrige obere Vogtland. tsiplich mit AsEZme der Tage nach Soun- u- Feiertagen- Vorauszubezablendkr Bezugspreis monatlich 2700 Mark bei Zu- Dkr«-.vm der 5 gOpaltenen Petiizeile wird mü 120.- Mk- bencknet, bei r DK tE 200.- Mk. Dre amtliche Petit Zeile (halbe Blattbreite) 300 - Ml- Bei Plotzvorichrist 2S7° Aufschlag Zrinaubender Satz nach erhöhtem Taris. JnseWkvvvkML, durch WW jedes Re rsmütwnmecht aus. Anzsigenonnkhms bis -0 Uhr fr^ gröbere Ittlerare ta^s vorher erbeten. likes Blatt enthält Vie crmMHen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Oelsmtz, des Amtsgerichts, der BrntsLN- waftschaft und des Stadkrans Adorf. W »WW Ws w WM W. - Diejenigen Grundstücksbesitzer oder zum Nießbrauch eines Grundstücks Berechtigten, die die ge etzliche Miete berechnen, werden an die Einzahlung des Zuschlages für grotze Instandsetzungsarbeite» auf die Zeit vom 1. 1v. bis 31.12, 1022 (80 v. H. der Erundmiete) ans das Haus Konto erinnert. Gleichzeitig werden die Mieter bezu». Mieteroertreter darauf aufmerksam gemacht, daß.nach unserer Bekanntmachung vom 10. 1 1923 die Kontrolle über die ordnungsmäßige Einzahlung der Zahlungsbeträge der Mteteroertretnng über» lassen bleibt. Tiefe hat demzufolge die Aufgabe, künftig darauf zu achten, daß die E inzahlungen auf das Hauskonto pünktlich und ordnungsmäßig erfolg n. In der Bekanntmachung sind die Tage zu bezeichnen, an denen spätestens die Wahl dorschläge eiuzureichen sind. Wahlvvrschläge können auch vor der öffentlichen Aufforderung eingereicht werden. 8 10. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter spätestens am 14. Tage vor dem Wahl tag einzureichen.- Sie dürfen nicht mehr als 24 Namen enthalten. Die Bewerber sollen mit Zu-und Vornamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf, sowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich angegeben sein, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge auszuführen. In den Vorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat. Kein Bewerber darf in mehreren Vorschläge» zugleich oder in einem Vorschlag mehr mals aufgeführt sein. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Derselbe Stimmberechtigte darf nicht mehrere Wahlvorschläge unter zeichnen. Die Unterzeichner sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufes oder Stan des, ihres Wohnortes und ihrer Wohnung beifügen. - 8 H' In jedem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann bezeichnet werden, der für di Verhandlungen mit dem Wahlleiter und dem Wahlvorstaud und zur Rücknahme dcs Wahlvorschlags bevollmächtigt ist. In derselben Weise kann ein Stellvertreter des Ver trauensmannes bezeichnet werden. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahlvorfchlags schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald oie Erklärung dem Wahlleiter zugeht. Die gleichen Personen können nicht als Vertrauensmänner für mehrere Vorschläge ernannt werden- 8 12. Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge und hat die Vertrauensmänner unverzüglich jur Beseitigung von Mängeln der eingereichten Wahlvorschläge au,zufordern. Die Mängel der Wahlvorschläge können nur bis zum 7. Tage vor dem Wahltage beseitigt werden. Innerhalb derselben Frist müssen die Bewerber, die au: mehreren Wahl- Vorschlägen benannt sind, dem Wahlleiter erklären, für welchen Wahlvorschlag sie sich ent scheiden. - Der Wahlleiter soll darauf hinwirken, daß nicht dieselben Unterschriften unter meh reren Wahlvorschlägen stehen. > » "!> ' ->» '« !->».< ——.ll. >!