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Erscheint jchai Wochentag früh -Uhr. Inserate wer- d«n bi« Nachmittag« z Uhr für die nächst- «scheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit S L, berechnet. Amtsblatt -es Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg- sowie -er Kömgl. Gerrchtsamter uu- -er Sta-trathe zu Freiberg- Say-a un- Dran-. 120. Sonnabend, den SS. Mai. 1858. Tagesgeschichte. ! Dresden, 27. Mat. In der heutigen Sitzung der H. Kammer stand auf der Tagesordnung die Berathung des Be- richt« ter ersten Deputation (Ref. Abg. v. König) über Len ! Gesetzentwurf, Lie Erfüllung der Militärpflicht betr. Vor Be- ! ginn ter allgemeinen Debatte sprach der Präsident den Wunsch ! auS, daß zur Vereinfachung der Berathung die Frage über ! die Höhe der EtnstandSsumme nicht in der allgemeinen Debatte, sondern bei h. 68 erörtert werden möchte. Hierauf erklärte zu- nächst Abg. Oehmigen-Choren, daß er in dem vorliegenden Geschentwurfe, der sich übrigens durch Vereinigung von drei verschiedenen Gesetzen in eins als praktisch sehr empfehle, eine Bestimmung über die Stärke der Armee vermisse. Die Ver weisung auf die Bundeskriegsverfassung lasse manche Zweifel offen. Er Hchalte sich daher vor, geeigneten Orts und nament lich zu h. 19 Anträge zu stellen und werde von der Annahme ! derselben seine Schlußabstimmnng über daS Gesetz abhängig machen. Der Referent verweist, was Lie Stärke der Armee an- > beireffe, zwischen der und Lem vorliegenden Entwürfe kein un- mittelbarer Zusammenhang fiattfinde, auf die Berathung des Budgets, dessen Höhe damit in direktestem Bezüge siehe, u staatsminister v. Rabenhorst erklärt die Befürchtung einer be- ,, trächtlichen Vermehrung der Armee schon deshalb für unzu- lässig, weil Sachsen nicht in der Lage sei, in dem Maße Rekruten zu stellen. Abg. Riedel meint, der Gesetzentwurf habe ) im Lande viel Sensation, aber wenig Freude hcrvorgerufen. Auch er behält sich im Hinblick auf die Frage wegen der Stärke der Armee und der Höhe der Einstandssumme vor, ob er sich > schließlich für den Entwurf entscheiden solle. Nach einigen Schlußbemerkungen des Referenten ging man zur speciellen Äe- rathung über. Die hh. 1 und 2 wurden ohne Debatte unverändert ange- nominell. Bei h. 3 nimmt Abg. Hoffmann Anstoß an der Be- " stimmung, daß es der Militärbehörde überlassen bleibe, wenn > es die Verhältnisse gestatten sollten, die zweijährige Dienstzeit in der Kriegsreserve noch abzukürzen. Das Gesetz scheine ihm so unter Las Ermessen der Behörde gestellt zu sein. Zur Auf- kiärung Les Verhältnisses ergriffen der Referent und Abg. , v. Criegern das Wort, und befonders bemerkte Letzterer, es ) würde, wenn man Lem Ermessen gar keinen Spielraum lassen wolle, nichts übrig bleiben, als den betreffenden Satz und Lie darin enthaltene eventuelle Erleichterung ganz zu beseitigen, und Staatsminister v. Rabenhorst erklärte, Laß bei der Ungewißheit des Bedarfs eine andere Bestimmung gar nicht möglich sei. > Abg. Fahnauer fragt, ob die Deputation nicht Lie Frage einer! Verkürzung der activen Dienstzeit aus 5 Jahre, die bei einer j Verminderung der Armee auf 20,000 Mann auch genügen werde, in Betracht gezogen habe? Der Referent verneint dies und Staatsminister v. Rabenhorst macht auf die entgegensiehenden Bestimmungen der Bundeskricgsverfassnng und die Mehrkosten kürzerer Dienstzeit aufmerksam. Hierauf wurde der Paragraph einstimmig angenommen. h. 4 wurde, nachdem eine Anfrage des Abg. Fahnauer vom Referenten und Staatsminister v. Rabenhorst dahin beantwortet worden war, Laß auch seither die Einstandssumme mit 4 Pro- «nt verzinst worden sei, gleichfalls einstimmig angenommen. Bei tz. 5 wünschte Abg. Oehmigen-Choren die dem einzig ver bliebenen Sohne zugestandene Militärfreiheit, wenn die übrigen infolge des Militärdienstes ihren Tod gefunden, auch auf den Fall ausgedehnt zu sehen, wenn die übrigen Söhne invalid oder erwerbsunfähig geworden seien. Der Referent glaubt, die Befreiung Ler tzamilienernährer werde eine solche Bestimmung , großentheils entbehrlich machen. Dagegen will Abg. Oehmigen- Choren, wie in dem Falle des Verlustes aller Söhne bis auf einen durch den Tod, den Schmerz der Aeltern berücksichtigt und ihnen den letzten Sohn zum Tröste belassen wissen, während der Referent den Unterschied zwischen gänzlichem Verlust durch Len Tod und bloßer Verstümmelung hervorhebt. Staatsminister v. Nabenhorst gedenkt der den Invaliden zufließenden Pension. Der Referent warnt vor zu weit getriebener Humanität, die noch zu manchen andern Befreiungen führen könne. Hierauf wurde Ler Antrag vorbehaltlich des Oehmichen'schen Antrags angenom- men. Ueber letztern muß Lie Abstimmung', da sich gleichviel Mitglieder dafür und dagegen erhoben, wiederholt werden. Die tzh. 6 und 7 wurden ohne Debatte angenommen. Bet §. 8 fragt Abg. Berndt, ob die den praktischen Cursen der polytechnischen Schule Angehörigen auf die den Schülern der» selben und anderer höherer Bildungsanstalten zugestandene Zu» rückstellung Anspruch machen könnten- Der Referent kann diese Frage bei mangelnder Kenntniß der einschlagenden beson» dcrn Verhältnisse nicht beantworten und wünfcht solche Spe- cialitäten nicht ins Gesetz ausgenommen, sondern der Ausfüh rung überlassen zu sehen. In dem vom Abg. Jungnickel ange führten specialen Falle der nur im Winter jene Schule besu chenden Bauhandwerker dürfte sie zu bejahen sein. Abg. vr. Hermann beantragt, auch die Thierarzneischule unter Len An stalten, deren Schülern jene Vergünstigung zustehen solle, im Gesetz namhaft zu machen, wogegen StaatSminister v. Raben horst dies dem unzweifelhaften Einverständniß der Ministerien des Innern und des Kriegs überlassen zu sehen wünschte, und Abg. v. Criegern für die sich erst entwickelnde Lehranstalt de« allgemeinen Vorbehalt der Gewährung dieser Vergünstigung ausreichend fand. Ein Antrag des Abg. Berndt, die Besucher des von ihm erwähnten praktischen Cursus ebenfalls in der be treffenden Gesetzesstelle namhaft zu machen, fand nicht aus reichende Unterstützung. Bezüglich der Entscheidung der von ihm angeregten Frage erwähnten noch Abg. Göhler und der Referent die Jnscription als entscheidendes Moment. Der An trag des Abg. vr. Hermann, für Len der Antragsteller nochmals das Wort ergriff, wurde gegen 4 Stimmen, und hierauf der Paragraph mit der betreffenden Einschaltung einstimmig an genommen. Die 9 bis 11 wurden beziehentlich mit den von der Deputation vorgeschlagenen redaktionellen Aenderungen einstim mig ohne Debatte, §. 12 nach einigen Bemerkungen Les Staats- Ministers v. Rabenhorst und Abg. vr. Hermann über Lie Con sequenzen der Annahme des Hermann'schen Antrags ebenfalls einstimmig, tz. 13, wobei Abg. Fahnauer sich wider die seiner Ansicht nach nur aus Schönhcitsgründen beabsichtigte Nichtein« stellung kleinerer Leute aussprach, während der Referent ärzt liche Gutachten anführte, gegen eine Stimme, und ß. 14, nach dem eine Anfrage des Abg. Hoffmann vom Referenten durch Verweisung auf H. 19 beantwortet worden war, einstimmig angenommen. Auch die h§. 15 bis 18 gelangten nach den Deputationsvorschlägen ohne Debatte zur einstimmigen Annahme. Dagegen brachte bei §. 19 der Abg. Oehmichen-Choren Len angekündigten Antrag ein, in dem er, um willkürlicher Bestim mung der Armeestärke seitens der Regierung vorzubeugen, statt: ,,Die oberste Militärbehörde kann die über die zur Ergänzung nöthige Zahl Eingestellten zur Ersatzleistung verwenden," zu setzen vorschlug: „Die oberste Militärbehörde hat u. s. w.'^ Abg. Fahnauer beantragt Wegfall des hierbei gemachten Unter schiedes zwischen den mindestens 68 Zoll oder darunter Messen den und Ausloosung der Ueberzähligen. Dieser Antrag blieb aber ohne ausreichende Unterstützung. Der Referent findet, ob gleich ihm gegen die Befürchtung des Antragstellers daS stän dische Bewilligungsrecht des Kriegsbudgets ausreichenden Schutz zu gewähren scheint, den Antrag materiell nicht bedenklich. Nach dem der Herr Kriegsminister bemerkt hatte, daß von Willkür Les Ministeriums nicht Lie Rede sein könne, so lange das Bud--