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Amts- und Änzeigeblatt für den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«jugSprei« vterteljShrlich M. 1.80 einschlteßl. EM Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps«., de« »Illustrierten Unterhaltungsblatt»' in der stll. LweNflSm, ^UrlZstlO, r)UN05YUvel, sür auswärtige 1b Pfg. Im Reklameteil di« ^UgrvMll Reuheide,Oberftatzengran,Schönheide, "°"" L S-7L Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, wildenthal usw. Fet -Zdr.:-mtsvkatt. Pernsprecher Ar. 11V. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. >, ÜL-— - «s. Jahrgang. — - - — ^/274 Sonnabend, de» 25. November ISIS. Höchstpreise sür Wild. Punkt III der Ausführungsverordnung zu der Bekanntmachung über die Regelung der Wildpreise vom 24. August 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 959) erhält folgende Fassung: Wird unzerlegtes Wild im Kleinverkaufe durch den Jäger selbst an den Ver braucher abgegeben, so dürfen di« für den Großhandel mit Wild gesetzten Preise nicht überschritten werden; für die Abgabe einzelner Stücke zerlegten Rehwildes, Schwarzwildes, Rot- und Damwildes verbleibt es bei den unter Ziffer ll festge setzten Preisen, wenn die Zerlegung nach Entfernung der Decke oder Schwarte stattgefunden hat. Dresden, den 17. November 1916. 5798 Ministelium des Innern. ^an8m Das Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern: 10 und 68 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 21. November 1916. 1168 II bl Ministerium des Innern. Dem Bezirksverband Schwarzenberg ist von der Landesfuttermittelstelle eine kleine Menge Maismehl für Geflügel zugewiesen worden. Der Bezirksverband wird bis auf weiteres das Maismehl zum Preise von 30 Pfg. für das Pfund denjenigen Geflügelhaltern liefern, die sich schriftlich verpflichten, für je des ihnen gelieferte Pfund Maismehl innerhalb der nächsten 4 Wochen 2 frische Eier gegen den von der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau festgesetzten Preis von 28 Pfg. für das Stück an die örtliche Eiersammelstelle oder an einen vom Bezirksver band bestellten Aufkäufer abzugeben. Wer die vorgeschriebene Zahl Eier nicht abliefert, hat für jedes fehlende Ei auf das Maismehl 0,35 M. (für '/, Pfund) nachzuzahlen. Anträge auf Zuteilung des Mehles sind bet den Ortsbehörden zu stellen, bei de nen auch Verpflichtungserklärungen entnommen werden können. Schwarzenberg, am 21. November 1916. Der Mezirksveröand der Königs. Amtshauptmannschaft Schwarzenverg. Dr. Wimmer. Der Bezirksverband Schwarzenberg zahlt bis einschließlich den 15. Dezember 1916 für die Tonne gesunden, trockenen, reinen und mahlfähigen Roggen 18.— M. Druschprämte. Schwarzenberg, am 21. November 1916. Der Wezirksveröand der Königs. Amtshauptmannschaft Schmarzenöerg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Verkehr mit Milch. Inhaber von Milchkarten, denen es noch nicht gelungen ist, für die ihnen zu stehende Milchmenge oder einen Teil davon einen Lieferer zu finden, fordern wir hier mit auf, dies Montag, den 27. d. Monats unter Vorlegung der Milchkarten in unserer Lebensmittelabteilung zu melden. Wir wollen uns einen Ueberblick über die einschlägigen Verhältnisse verschaffen und darnach den etwa erforderlichen Ausgleich anstreben, ohne freilich eine Verbind lichkeit für den Erfolg vorläufig geben zu können. Eibenstock, den 23. November 1916. Der Stcrötrat. Verkauf von Kleie Montag, den 27. d. M., Vorm. 8 Uhr im Magazingrundstück. Es werden folgende Kleiemengen zugeteilt: für 1 Rind 7 Pfd., für 1 Schwein 5 Pfd., für 1 Ziege 3 Pfd. Preis: 8'/, Pfg. daS Pfd. Eibenstock, den 23. November 1916. Der Staötrat. Fleischverkauf. Sonnabend, den 25. dss. Mon., verkaufen die Fleischer: Lang, Uhlmann, Heidrich, Meichtzner, M. Müller, Schürer Rind-, Schweine-, Kalb- und Schöpsfleisch. Preise: Rind 2,80 M-, Schwein 2,10 M-, Kalb 2,80 M., Schöps 3,50 M. Auf den Kopf entfallen 150 § Fleisch. Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. Der Verkauf erfolgt für die Haushaltungen mit den Buchstaben 6 in der Zeit von 8—10 Uhr vorm., N-<t u. V L „ „ „ „ 10-12 „ «u. 8 „ „ „ „ 1—3 „ nachm., U H ,, „ ,, ,, 3 5 „ „ Nachverkauf findet nicht statt. Eibenstock, den 24. November 1916. Der Stcrölrak. Fleischverkauf. Unsere Bestimmungen und Einrichtungen wegen des Verkehrs mit Fleisch verbürgen eine glatte Abwickelung des Verkaufsgeschäftes ebensowohl, wie die Berücksichtigung aller Verbraucher bei den Verkäufen. Wenn sich trotzdem in einzelnen Fällen Hemmungen ergeben haben, so tragen daran nicht nur die Verkäufer, sondern auch ein großer Teil der Käuferschaft die Schuld, indem sie sich immer wieder über die Vorschriften hinweg setzen. Wir fordern Verkäufer und Verbraucher hiermit erneut auf, je an ihrem Teile dazu beizutragen, daß der Absatz des Fleisches reibungslos und gerecht stattfinden kann. Insbesondere bestimmen wir anderweitig folgendes: 1) Die bekanntgemachten Verkaufszeiten und Käufergruppen sind in jedem Falle als maßgebend zu erachten. Käufer, die sich außerhalb der für sie maßgeben den Zeiten zum Verkaufsstande begeben, sind unbedingt zurückzuweisen. Die städtischen Aufsichtsbeamten sind befugt, den betr. Käufern die Fleischmarken taschen wegzunehmen. 2) Die Vorausbestellung von Fleisch oder Fleischwaren und die Hinterlegung der Fleischmarkentaschen bei den Fleischern je vor Beginn des Verkaufs in der Gruppe, der der Käufer angehört, ist verboten. 3) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Ordnungsstrafe bis zu 30 Mk. geahndet werden, soweit nicht nach den einschlägigen gesetzlichen Be stimmungen höhere Strafen anzuwenden sind. Sollten Verkäufer bis zum Schluß der Verkaufszeit in keiner der in Frage kom menden Verkaufsstellen Fleisch erhalten haben, sd wird ihnen anheimgestellt, dies in der Polizeiwache zu melden, damit nach Möglichkeit ein Ausgleich geschaffen und die An gelegenheit untersucht werden kann. Eibenstock, den 24. November 1916. Der Skaötrctk. GnWim M mntgMichk» KkM »in Zpeiftkohlrübkn werden an Erwerbslose Sonnabend, den 25. dfs. Monats bis 10 Uhr vormittags in unserer Polizeiabteilung ausgegeben. Die Rüben können an diesem Tage vormittag von 9 Uhr ab im Hause Maga zinstraße 10 abgeholt werden. Eibenstock, den 23. November 1916. Der Slcrötral. Verkauf von kleinen roten Möhren im Grundstücke Vachstraße 1 Montag, den 27. d. Monats von vorm. 9 Uhr ab. Das Nahrungsmittelausweisheft ist vorzulegen. Auf die Haushaltung werden bis 10 Pfund Möhren zugeteilt. Preis: 18 Pfg. für 1 Pfund. Eibenstock, den 23. November 1916. Der Slaölrat. Hm ThmwtlhskI m der AomWmchit Ist zu berichten, daß Kaiser Karl ourch eine Proklamation an feine Völker vom 21. ds. die Regierung übernommen und durch ein gleichzeitiges Handschreiben an Herrn von Körber diesen und die übrigen Mitglieder des österreichischen Mi nisteriums in ihren Stellungen bestätigt hat Ferner sind folgende^ Meldungen eingegangen: Berlin, 23. November. Der Kaiser hat an den Kaiser von O e ste r rei ch ein Telegramm gerichtet, worin es heißt: Auf das Tiefste erschüt tert von dem Heimgang Deines hochverehrten Oheims, des Kaisers Franz Joseph Majestät, sage Ich Dir Meine innigste und herzlichste Teilnahme. Wir, die Wir einer jüngeren Generation angehören, waren gewohnt, in der ehrwürdigen Gestalt des Heimgegangenen Monarchen ein Vorbild schönster Herrschertugenden und wahrhaft königlicher Pflicht erfüllung zu erblicken. Das deutsche Reich ocrliert in ihm einen treuen Bundesgenossen, Ich persönlich einen väterlichen, hochverehrten Freund. Mitten im größten Weltkrieg hat Gottes unerforschlicher Wille Ihn, treu bis zum letzten Atemzuge an der Sette seiner Verbündeten stehend, dahingenommen und Ihm nicht mehr gestattet, den Ausgang des Kampfes und die Wiederkehr des Friedens zu sehen. Der Segen des Heimgegangenen möge über Dir und Deinen Völkern weiter walten. Kaiser Karl hat darauf u. a. folgendes geantwortet: Habe ullerwärm- stcn Dank für all die Verehrung und echte Freund schaft, die Du dem Hochseligen, der Dich so sehr hochgeschätzt hatte, bewahrest. Wie D^ine und Seine Bündnistreue im jetzigen Weltkriege felsenfest stand, so soll es für uns bleiben, indem das leuchtende An denken und der Segen des Verewigten uns geleit n »rügen, auf der gemeinsamen Bahn zum ehrenvollen Erfolge unserer gerechten Sache. Das walte Gott. In treuer Freundschaft drückt innig Deine Hand Karl. Wien, 23. November. Die letzten Worrr, welche Kaiser Franz Joseph sprach, nachdem inan ihn zu Bett gebracht hatte, waren: Ich bin müd«. Wien, 23. November. Die Leichenfeier für Kaiser Franz Joseph wird sich zu einer großar tigen Trauerkundgebung gestalten. Der Lei chenzug wird sich am 30. November aus der Hof burg über den Burgplatz durch die Ringstraße und die Wollzeilc zur Stefanskirche beweg m, wo Kar dinal Pisfl die feierliche Einsegnung vornehmen wird, worauf die Leiche in der Kapuziner-Gruft beige setzt werden wird. Dresden, 23. November. Aus Anlaß des Ab lebens Sr. Maj. des Kaisers und Königs Franz Joseph hat Se. Maj. der König nachstehendes Beileidstelegramm abgesandt: Seiner Maje stät dem Kaiser, Wien. Nimm Mein herzlichste- Bcilcid zu dem unendlich schweren Verluste, den D», Deine Familie und Dein Reich erlitten haben. Auch Ich beklage in dem Dahingeschiedenen einen Väter-