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Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Fernsprecher Nr. )4 Tel.-Adr.: Grenzbots Freitag, den 27. September 1918. 226. Iahrg. 83 Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Der Grenzbote ericheint täglich mit Nus- - nähme des den Sonn-undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 ' 80 Pfg- Dsstollungen werden in ; der Geschästsitells, von den Nusträgern des s Dlaktes, fowis von allen Kaiserlichen Host- : anstaltsn und Postboten angenommen r Antigen von hier und aus dem Nmtsgerichks- ; bezirk Adorf werden mittO'Psg.,don auswärts ; mit 15 Hfg. die 5 mal gespaltene Grundzeile r oder deren Raum berechnet und bis Mittags r 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten Reklamen dis Aeils 30 Psg. , , Ausgabe der Sperrmarken für Dollmilch auf die nächste Bersorauna-zeil LÄ1?""ag, 27. September 1918, im Sitzungsz^er Haufes nur gegen Vorlage der roten ÄNilchuummern: Nr. 1 — 200 nachm. 1 — 2 Uhr „ 20t - 400 „2-3 „ „ 40t - 600 „ 3 - 4 „ „ 601 - 800 „ 4 - 5 „ 80t — Ende „ 5 — 6 „ Dre Abholungszeiten sind streng einzuhalten. Nachträgliche Aus gabe nur gegen 50 Pfennige Gebühr. Adorf, den 26. September I9l8. Stadtrat Auszahlung der Mietjinsdeihilse aus das 3. Vierteljahr 1918 Sonnabend, de» 28. September d I., vormittag 9 — 11 Uhr im Sitzungszimmer des Ratbause«. - Die Auszahlung erfolgt nur an die Hausbesitzer oder deren Beauftragte Der Stadtrat. 1 SW N SMMM, Freitag abends 8 Wr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Anschaffung einer Schreibmaschine. 3. Erhöhung des Wirtes des DkpulalhKzts. 4. Teuerungszulagen. Hieraus nichtöffentliche Sitzung. Der Stadtverordnetenvorsteher. Sie neue Metöverordnung. Keine Zwangs-Einquartierung. ! Ter Bundesrat für das Deutsche Reich hat die neue Mietsordnung und die Maßnahme zur Bekämp fung einer Wohnungsnot beschlossen. Sehr gerechter Weise wird den lokalen Verhältnissen Rechnung ge tragen und daher den Gemeinden Vollmacht für die Einführung der in Aussicht genommenen Vorschriften gegeben. Tie Zahl derjenigen Städte mit einer wirk- jlichen Wohnungsnot wird nicht allzu groß sein, es wird im Gegenteil nicht an solchen Orten fehlen, in Denen genügend Heimstätten vorhanden sind. Es lag daher auch rein Grund vor, eine allgemeine Beunruhi gung zu schaffen, wie sie durch den früher ausgetauchten Gedanken einer ..Zwangs-Einquartierung" geschaffen war. Diese Jdr» ist in den neuen Bestimmungen voll ständig fallen gestusen. Ebenso sollen nur leerstehende Gelasse zur eventuellen Unterbringung Obdachloser her angezogen werden, keine eingerichteten Wohnungen. Tie Aufgabe und die Befugnis des Miets-Eini gungsamtes ist erweitert worden. Tas Amt kann die Verlängerung der Mietsvertragsdauer bis zum Höchst maß von einem Jahre beschließen, gleichviel ob eine Kündigung von Seiten des Vermieters vorausgegangen ist oder nicht. Ebenso kommt es nicht in Betracht, ob eine Mietserhöhung verlangt ist oder nicht, nur müssen die gesamten Verbästuftse angemessen erscheinen, um diese Wohltuc für den Mieter äuszusprechen. Hat der Mieter selbst gekündigt, so hat es dabei seist Be wenden. Ein Allster, welcher das Miets-Einigungs amt anrusen will. hat dies sofort bei Empfang der Kündigung zu tun, ein verspäteter Antrag ist nicht zulässig Tie Kompetenz des Amtes ist auch auf After- und Weiter-Vermietungen ausgedehnt worden, es kann dazu seine Erlaubnis erteilen, wenn diese vom Haus besitzer ohne triftigen Grund verweigert wurde. Tas ist namentlich wichtig für ein Weitervermieten an kin derreiche Familien. Bei Neuvermietungen bleibt die bisherige Freiheit des Mietsvertrages aufrecht erhalten. Handelt es sich aber um eine Stadt, in der eine tatsächliche Wohnungsnot bereits besteht, so kann das Einigungsamt die im Vertrage vorgesehene Miete auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Der Antrag dazu kann aber nur von der städtischen Behörde und nicht auch von dem Mieter gestellt werden. Außerdem kann in solchen Notstandsbezirken die Gültigkeit der Kündigung von der Genehmigung des Einigunpsamtes abhängig gemacht werden. Von dem Amte getroffene Vergleiche sind sofort vollstreckbar, während für die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen ein gerichtlicher Erlaß erforderlich bleibt. Für Notstandsgebiete, also kür Bezirke, in welchen tatsächlich eine Wohnungsknappheit festgestellt worden ist, werden den Gemeinde-Vorständen durch Verfügung der Landesregiernugen ganz besondere und außer ordentliche Vollmachten zugestanden. Die lokalen Be hörden können anordnen, daß Gebäude, welche Wohn zwecken dienen, nicht abgebrochen werden, und ferner untersagen, daß Wvhngelasse zu anderweitigen Zwecken <etwa zu Bürozwecken )benutzt werden. Tic Gemeinde kann eine Anzeigepflicht für leere oder leer werdende Wohnungen anordnen und dieselben bei einer Weige rung des Hausbesitzers Wolmungsuchenden zuwersen und zwangsweise den Mic-socritag cbschließen. In diesem Jalle tritt die .GemeG(< als Hauptmieter ein^ der Woynungsuchende als Aftrfmiel'-r. Weiterhin kann die lokale Behörde vom Hau^lrf^r die mietweise Be nützung von leer stehenden Räume'; auordnen. Strei tigkeiten entscheidet auch hier das Mists-Ernigungs- amt, gegen dessen Urteil Be. neunen nicht zulässig sind. Auch ist dem Amt die T-e^als zugesprochen, in angemessenen Fällen Gebühren zu erheb-rn Zwangs- Einquartierungen sind, wie schon eingangs bemerkt, nicht vorgesehen, bei denen sich auch niemand Wohl befunden haben würde. Tie Maßnahmen zum Schutze der Mieter sind sehr weitgehende, während die Hausbesitzer in ihrem Verfügungsrecht und in der Preisbemessung für ihre Wohnungen wesentlich beschränkt werden. Tas Hoch gefühl, Hausbesitzer zu sein, wird dadurch erheblich vermindert werden. Zweck der neuen Bestimmungen ist es natürlich nicht, angesichts der bedeutend gesteigerten Unterhaltungskosten für Wohnhäuser und Wohnungen den Eigentümern das Leben schwer zu machen; darum sind auch alle Schikanen zu verurteilen und zu freund lichem Ausgleich zu raten. Ueber diese neuen Schutz maßnahmen für die Mieter hinaus ist natürlich mancher praktische Weg zur Vermehrung der Wohnstätten offen, und von der Einsicht und Erfahrung der deutschen Stadtbehörden darf erwartet werden, daß alles ge schieht, was sich der Notwendigkeit gemäß empfiehlt. Sehr wichtig bleibt die Dezentralisation der Wohnung- suchenden, damit verhütet wird, daß einzelne Orte über laufen werden, während anderswo Gelasse nicht Nach frage finden. Hoffen dürfen wir aber auch, daß sich mit der Zeit mancher Ausgleich im Wohnungs-Angebot und in der Nachfrage vollzieht, der auf den ersten Blick nicht so klar zu Tage liegt. iVm. Sie Fachbildung in Rumänien. Von A. Kutschbach. Mit seltener Energie hatte man in Rumänien unter dem Einflüsse des Königs Carol und seiner geist reichen Gemahlin, der Dichterin Carmen Sylva, einer geborenen Prinzessin von Wied, die Pflege der Bil dung und zwar der Fachbildung im besonderen in die Hand genommen. Tie landwirtschaftliche» Schulen Tas Gewerbeschulwesen hat in Rumänien einen beachtlichen Umfang aufzuweisen. Ta sind zunächst die landwirtschaftlichen Schulen. Hiervon gibt es drei Arten: Landwirtschafts-Elementarschulen, untere Schu len und Hochschulen. Die Landwirtschafts-Elementar schulen haben den Prattischen Unterricht des rationellen Ackerbaues mit Bezug auf den Kleinbetrieb zum Zweck. Tie Unterrichtsdauer hierbei beträgt zwei Jahre. Die unteren Landwirtschaftsschnlen verfolgen das Ziel, theoretische Kenntnisse des Ackerbaues zu geben, um gute Landwirte zu bilden und um die Lehrer für die Landwirtschafts-Elementarschulen vorzubilden. Tie Schule zählt drei Klassen und der Besuch einer jeden währt ein Jahr. Die Hochschule für Landwirtschaft und Fostkultur Lliedert sich in zwei Abteilungen, in die „Zentralschule für die Landwirtschaft" zu Herastrau und in die „Spezialschule für Forstwirtschaft" zu Bra- neschti, beide Ortschaften rn der Nähe von Bukarest gelegen. Ter Zweck der landwirtschaftlichen Hochschule ist, das Lehrpersonal für die praktischen Ackcrbauschulen das Personal für die Musterwirtschaften des Staates, gute Verwalter für die Privätgüter, sowie das sachver ständige Personal zu bilden, welches für die Dienste des Ackerbau- und Domäne nininisteriums erforderlich ist. Die Spezialschule für Forstwirtschaft bildet Forstbeamte für den Staat und Privatbesitzer heran. Außer der landwirtschaftlichen Hochschule bestehen 6 untere undt 18 Landwirtschafts-Elementarschulen. Die Kurse der Schulen dauern drei Jahre. Schulen für das Handwerk. Auch die Handwerkerschulen teilen sich in drei Arten: in elementare, untere und höhere. Die Elemen» tar-Handwerkerschule bildet Handwerker für alle In* dustrien und insbesondere für das Kleingewerbe aus. Tauer des Unterrichts für jedes Handwerk zwei Jahre. Tie unteren Handwerkerschulen haben ihre Zöglings zu verschiedenen Handwerkern ausZubilden, die in in dustrieller Weise ausgeübt werden sollen. Ihre Kurse werden in drei Abteilungen zerlegt: vorbereitende, mittlere und höhere. Tie vorbereitende und die höhere Abteilung besitzen je zwei Klassen von einjähriger Tauer, die mittlere Abteilung drei Klassen mit je ein jähriger Tauer. Tie höheren Handwerkerfchulen dienen zur Erlernung der Handwerke, welche vorgeschrittene theoretische Kenntnisse erfordern. Neben den Schulew sind Werkstätten im Betrieb, in denen durch die Aus führung des Erlernten die praktische Ausbildung des Schülers vollendet wird. Tie Tauer der Studien be trägt 6 Jahre. Es gab 12 Elementar-Handwerkerschu- len, außerdem drei weitere, mit denen eine Weinbau schule verbunden war, ferner 2 untere und 2 höhcrq Handwerkerfchulen. Tas Haudclsschulwcsen. j Handelsunterricht wird in besonders eingerichteten» Elementar-Handelsschulen, in höheren Handelsschulen, in Handelskursen, die des Abends und an Sonn- und« Feiertagen abgehalten werden, und endlich in den Han-« delsklassen der Gymnasien und Lyceen erteilt. Dia Tauer des Unterrichts in den Elementar-Handelsschulew beträgt 3 Jähre, in den höheren Handelsschulen vier Jahre. Die Abend- und Sonntagsrurse umfassen drei! Jähre mit einem Minimum von 6 Stunden in derj Woche. -i- Auch für die bildenden Künste besitzt Rumänien zwei Spezialschulen. Sie führen die Bezeichnung „Aka demie der iiidcnl en Künste" und haben ihren Sitz in Bukarest und Jaisv. Tas Studium dauert drei Jahre^ Ihnen schließ: sich eine Architektur-Schule in Bukarests an, ferner ein Konservatorium für Musik und drama tische Kunst ebendaselbst, des weiteren die national» Schule für Brücken- und Straßenbau, die Hochschule für Tierheilkunde, die pharmazeutische Hochschule und das pädagogische Universitätsseminar. Auch die Mili tärschulen dürfen bei dieser Aufführung nicht über gangen werden, da sie ebenfalls eine wichtige Aufgabe in der Volksbildung zu erfüllen Haven. Außer den bis her erwähnten Swulcn gibt es noch andere, welche für die Ausbildung verschiedener Arten von Beamten Sorge tragen. Sv z. B. Schufen, in denen die Notars für die Landgemeinden gebildet werden, Schulen für Post- und Tewg aphcnbeämte^ Schulen für Eisenbahn- beamte ufw. Um den Mädchen ebenfalls eine bessere Bildung zu ermöglichen, sind Sekundärschulen für Mädchen er richtet worden, von denen die einen dem unteren Kurs des Lyceums (Sekundärschulen 1. Grades), die anderen dem höheren Kurs des Lyceums (Sekundärschulen 2. Grades) etilsprechen. Von den ersteren gibt es 6, von den letzteren 4. Ferner bestehen 29 Gewerbe-