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R'ockr»l>Intt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg mid Umgegend. Erscheint: Mittwoch» u. Sonnabend» früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12z Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum rimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 11 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. SrchsundrwmyiBcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kauft». M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von L. Gras und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonvme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag veiliegen oder nicht. Hxpeit — ______ . April Seine Majestät der König haben aus Anlaß des* auf den 13. llufi' fallenden 25. jährigen Gedenktages des Gefechtes bei Düppel Merhöchstfich bewogen gefunden, ein Erinnerungskreuz' für die Theilnahme an dem Feldzüge 1849 in Schleswig-Holstein zu stiften und das Kriegs-Ministerium mit der Ausgabe dieser Kreuze allergnädigst zu beauftragen. Dieses Erinnerungszeichen besteht aus einem broncenen Kreuze, dessen von Lorbeer und Eichenkränzen umwundene Mittelschilder auf der Vorderseite den Allerhöchsten Namenszug, auf der Rückseite die Jahreszahl 1849 zeigen. Dasselbe wird an einem gelben viermal blau gestreiften Bande getragen. Anspruchs berechtigt sind alle Offiziere, Aerzte, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften, welche an dem gedachten Fetdzuge^bei dem diesseits aufgestellten Contingente Theil genommen und sich durch ihre Führung dessen würdig gemacht haben. Die sür den Verlust der Orden und Ehrenzeichen geltenden allgemeinen Bestimmungen finden auch auf diese Decoration Anwendung. Alle der acüvcn Armee nicht mehr angehörigen zur Empfangnahme dieses Erinnerungskreuzes Berechtigten, werden hierdurch aufge fordert, ihre Ansprüche bis zum 15. Mai dieses Jahres geltend zu machen, und zwar die Offiziere, Aerzte und Diejenigen, welche ihren Wohnsitz außerhalb Sachsens ge nommen haben, birect bei dem unterzeichneten Kriegs-Ministerium, alle Uebrigen aber, unter Beifügung ihres Militairabschiedes und obrigkeitlichen Führungsattestes, bei dem Landwehr-Vezirks-Commando ihres dcrmaligen Aufenthaltsortes, welches seinerseits das weiter Erforderliche wegen Verabfolgung der Kreuze veranlaßen wird. Dresden, 12. April 1874. ' ' Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Bekanntmachung. Wie wahrzunehmen gewesen, herrscht hier noch die Unsitte des Scherbenwerfens und sogenannten Polterns an Vorabenden von Hochzeiten, und sind auch schon Beschwerden hiergegen erhoben worden. Man macht deshalb darauf aufmerksam, daß diese Unsitte als Erregung ruhestörenden Lärm's bez. Verübung groben Unfug's nach Z 360,,, des Reichsstrafgesetz buchs mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft zu bestrafen ist, und daß die Polizeiorgane zur Aufsichtsführung und Anzeigeerstattung in vorkommenden Fällen noch besonders mit Anweisung versehen worden sind. Königsbrück, am 15. April 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. Kinder und Vorjchule sür Blinde benutzt jetzt dort delinirten weiblichen Correctionärc das Gebäude des aufzuhebenden Gerichtsamts blödsinnige werden die werden in Grünhain Oelsnitz i. Oper „Lohengrin" schloß den Festact. In den Pausen während dessetbett geruhten der König, sonne auch Se. köi'igl. Hoheit der Prinz Georg, sich mit den Veteranen Jahren, welche nach tz 57 des Reichsstrafgesetzbuches in besonderen Anstalten oder Räumen, getrennt von anderen älteren Gefangenen, ihre 'Strafe verbüßen müssen, sollen in Sachsenburg bei Frankenberg mit landwirth- fchaftlichen Arbeiten beschäftigt werden. Die Strafanstalt Waldheim, welche nach Einführung des neuen Straf gesetzes, wonach der dritte Diebstahl mit Zuchthaus be straft wird (K 244) sehr schnell überfüllt wurde und feit 2 Jahren gegen 200 seiner männlichen Insassen an Zwickau abgeben mußte, soll nun dadurch entlastet wer den, daß das Weiberzuchthaus in die Strafanstalt Hoheneck verlegt wird, während die Zwickauer Anstalt nun wieder zur Verbüßung längerer Gefängnißstrafen verwendet wird. Es werden demnach in Zukunft in Sachfen folgende staatliche. Straf- und Besserungsan stalten bestehen: 1) Waldheim, Zuchthaus sür Männer, 2) Hoheneck, Zuchthaus für Weiber, 3) Zwickau, Landcs- gesängniß für Männer, 4) Voigtsberg, Landesgefängniß sür Frauen, 5) Hohnstein bei Stolpen, Correctionsanstalt Deutsches Reich. ! Versicherung unwandelbarer Treue mit einem dreimaligen Dresden, 14. April. (Dr. I.) Die bereits er-'Hoch auf Se. Majestät, in welches die ganze Festver- wähnte ErümerungSfeler, welche die Veteranen aus dem sammlung begeistert einstimmte. Das Finale aus der schleswig - hvtsteüaichcn Fctdzugc von 1849 aus Anlaß " des 25jährigen Gedenktages des Gefechts von Düppel gestern veranstaltet hatten, begann Nachmitnrgs 4 Uhr mit einem Concert, ausgefuhrt von der Capelle des Lew- grenadier-RegimentS Nr. 100. Tie großen, schönen Säle der „Svelelät" waren festlich deconrt und von den Veranstaltern des Feges mir ihren Angehörigen und zahlreich eingeladenen Güsten bald in allen ihren Räumen gefüllt. Wahrend des Eoncertes brachte der Vorstand des Festcoinltce'S, Herr Rehmtz, ein eingegangenes Schrei ben des kgl. Kriegsministenums zur Verlesung, worin dieses demselben die von Sr. Maj. dem König vollzogene Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Theilnehmer an dem schleswig-hvlileimschen Feldzuge von 1849 zur Kenntmß brmgt, mit der Bemerkung, daß das köiugl. Kriegsmimsterttim sich „der fegen Zuverßchl hingiebl, wie dieser neue Beweis allerhöchger Huld und Gnade sür die Betreffenden auch ein nur erneuter Antrieb sein Zöchte, jetzt wie in kommenden Zeiten unbedingt und Unler allen Verhältnissen die Gesinnung treuer Ergeben heit für König und Vaterland zu belhüligen". Diese Miltheilung wurde von der Festversammlung mit nicht enden wollenden stüi mischen Hochrufen auf Se. Majestät den König ausgenommen. Gegen .^8 Uhr erschienen in der Festversammlung Se. Excellenz der Kriegsminister General der Eavalerte v. Fabrice, mehrere Herren Ge- neräte und zahlreiche höhere Osfiziere, denen bald auch k. der Prinz Georg folgte. Um 8 Uhr ver- aöC Trompeten die Ankunft Sr. Majestät des cnll rm' -""d nach der Einführung und Begrüßung Aueryochs^d^il durch den Festkomitee begann sodann der etgeruftchx Festactus. Eröffnet wurde derselbe von durch den Marsch böroiguo von Franz ein kurzer Prolog folgte, gesprochen von ^ra u Afturann, welche am Schlüsse desselben dein prachtvolles Blumenbouquel überreichte, das von ^aMät mit ersichtlichem Wohlgesallen angc- nommen wurde. Hieran schloß sich Weber'L Jubelouver türe. Die Festrede hielt der Vorsitzende des Festcvmite's, Herr Rehmtz. Dieselbe führte in gedrängter Kürze die tzauptinomente des Antheils der sächsischen Armee an dem schleswig-holsteinischen Kriege von 1849 vor, gedachte der hohen Auszeichnung, welche am heurigen Gedenktage jener Kämpse Se. Majestät der Komg welcher als Prinz Albert in dem Gefechte von kuppel sich ruft den sächsischen Truppen besand und zum ersten Male, uni dem Range eines Hauptmanns der Artillerie, un Feuer stand — den Veteranen aus jenem schleswig-holsteinischen Kriege durch die Stiftung etnes besonderen Ennnerungs- peuzes hat zu Theil werden lassen, und schloß nach der verlegt. Tie Strafanstalt Voigtsberg bet V., jetzt als Filiale des Landesgefängnisses! Zwickau zur Tetentwn jugendlicher männlicher Verbrecher s benutzt, soll die weiblichen Sträflinge aufnehmen, die zu? mehr als 4 Monaten Gefängniß vcrurtheilt sind und' bisher in Hoheneck bei Stollberg dctinirt wurden. Dies männlichen und weiblichen Sträflinge Von 12 bis 18 — soweit der beschränkte Raum es gestattete — in huld vollster Weise zu unterhalten, wobei Se. Majestät viele derselben als Bekannte aus jener Zeit begrüßte. Durch den Borsch enden des Feftcomitee's wurden dem Könige hierbei auch die eingegangenen zahlreichen Telegramme vorgelegt, worunter eines, von den Bewohnern Glücks burgs ausgegangen, Allerhöchfidenselben besonders zu interessiren schien. Um 9 Uhr verließen Se. Majestät und Se. köuigl. Hoheit der Prinz Georg die Versamm lung, welche nun, nachdem noch ein „fechterisches Lebens bild" vorgeführt worden war, zu dem driften Theile des Festprogramms überging, einem solennen Balle. — (Dr. N.) Jni Monat Mai sollen die vom Mi nister des Innern bereits in der Zweiten Kammer be sprochenen Veränderungen in der Belegung der sächsischen Strafanstalten beginne». Hubertusburg soll künftig nur noch als Anstalt für weibliche Irre, Landeshospital, Landeskranken- und Siechhaus, Erziehungsanstalt für für Männer, 6) Grünhain, Correctionsanstalt für Frauen, 7) Sachsenburg, Landesgefängniß für Jugendliche, 8) Bräunsdors bei Freiberg, sowie 9) Großhennersdorf bei Herrnhut, Erziehungs- und Besserungsanstalt für ver wahrloste Kinder. — Als Hanptgegenstand der Berathung in der diesjährigen Versammlung der deutschen Realschulmänner ist die Erörterung der zukünftigen Organisation des höheren Schulwesens in Aussicht genommen. Daneben wird die Frage zur Discusfion kommen, mit welcher Sprache der fremdsprachliche Unterricht an deutschen höheren Schulen zu beginnen habe. Es ist diese Frage deshalb von großer Wichtigkeit, weil es von Sachmännern für wünschenswerth erachtet wird, daß nicht mehr die lateinische Sprache mit dem Sextaner, Quintaner und Quartaner betrieben werde, um einen Uebergang auch von einer Realschule auf eine andere Anstalt zu er möglichen. Dresden. Laut Verordnung der königl. Lotterie- direction zu Leipzig werden von und mit der jetzigen 5. Classe der 85. Lotterie sämmtliche Gewinne blos inner halb dreier Monate vom letzten Ziehungstage einer jeden Classe, in welcher das Loos gewonnen und zwar nur noch gegen Ablieferung der Gewinnloose ausgezahlt. Gcwinngelder, welche bis dahin nicht abgefordcrt, sind der Staatskasse verfallen und müssen von den Collec- teuren an die Direction abgeliefert werden. Mit Ablauf der drei Monate erlischt mithin die Giltigkeit der Ge winnlose. Sollte Jemandem ein Gewinnloos verloren gehen, so muß der Betreffende, will er sich den Gewinn sichern, selbiges innerhalb 6 Wochen vom letzten Ziehungs tage der Classe, in welcher solches gewonnen, als ver loren anmelden, nach welcher Frist dann der Gewinn gegen Quittung ausgezahlt wird. Nach 6 Wochen ist eine Verlustanmeldung nicht mehr zulässig und der Be treffende daher seines Gewinnes verlustig. Das lotterie spielende Publikum wird, um sich vor Verlust- zu schützen, Lotterieloose gut ausbewahren, Gewinne prompt erheben und etwaige Verlustamncldungen rechtzeitig bemerken müssen. Dresden. Wie dem Tr. I. von der königlichen Landescommission für die Wiener Weltausstellung mitge lheilt worden ist, wird einem Erlasse des k. k. österreich. Handelsministers zufolge Lie Zustellung der von der internationalen Jury zuerkannten Diplome und zu prägenden Medaille» nicht anders möglich und in ähn licher Weise auch bei den früheren Weltausstellungen in London nnd Paris der Fall gewesen fei, erst gegen Mitte dieses Jahres und zwar durch Vermittelung der Ansstelllmgscommifsion der einzelnen an der Weltaus stellung belheiligt gewesenen Länder erfolgen. — Das Generalpostamt richtet im Interesse der Förderung des Postverkehrs das Ersuchen an das Puh-