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Auf Wunsch unentgeltliche Pr- sendung. Al« Beiblätter: I, Jllustrirte« Sonntagsblatt (Wöchentlich); L landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: rbiiltwoch und Sonnabend Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für dir einspaltig« Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HescHäftsstelr-n: Buchdruckereim von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groh- röhrSdorf. Annoncen-BureauSvonHaasm- stein L Vogler, Jnvalidmdank, Rudolph Moffe und G. L. Daube t Lomp. Zu WuLsnitz ^für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Znferat- V >) sind bis Dienstag und Freitag Druck und Verlag von E. L. Förster'« Erden in Pulsnitz. Wütigster Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. 28. Juni 1888. Mittwoch. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Schmiedemeisters August Bernhard Büttner, z. Z. in Dresden, eingetragene Grundstück (Schmiedenahrung) Nr. 71 des Brand- catasters, No. 87, 664 des Flurbuchs, Folium 276 des Grundbuchs für Lichtenberg, 1 Hektar 25,, Ar groß, mit 67,„ Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 14 100 Mark, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 1. August 1888, Vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 17. Angu st 1898, Vormittags 10 Uhr, als Bersteigernugstermin, sowie der 29. A u g u st 1898, Vormittags 10 Uhr, ' als Termin zu Berkiiuduug des Bertheiluugsplanes anberaumt worden. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermin anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermin in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts cingesehen werden. Pulsnitz, am 14. Juni 1898. Königliches Amtsgericht. V. Weber. Hofmann. Die Körkommission für den hiesigen Bezirk besteht während der Zeit vom 1. September 1898 bis mit 31. August 1904 aus folgenden Herren: Bezirksthierarzt Weigel in Kamenz als Vorsitzenden, de» Rittergulspachtern BlÜMich in Räckelwitz und Hauffe in Liebenau als Mitglieder und Gutsbesitzer Or. Weitzmann in Pulsnitz M. S., Rittergutspachter Nicke in Bischheim, Vorwerksbesitzer Aron Kelling in Kamenz und Rittergutspachter Bobe in Reichen bach als Stellvertreter. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t Kamenz, am 11. Juni 1898. von Erdmannsdorff. Anonyme Eingaben laufen jetzt in großer Menge hier ein. Meistens betreffen sie den Besuch d-.r Tanzmusiken durch Fortbildungsschüler. Die Königliche Amtshauptmannschaft wird solange als möglich und soweit das gewünscht wird, den Namen derjenigen Personen nach Außen hin verschweigen, die begründete Beschwerden erheben; muß aber andrerseits verlangen, daß wenigstens ihr gegenüber die Anzeigeerstatter die Wahrheit der Angaben vertreten. Erfolgt die Anzeige aber ohne Namensunterschrift, so muß angenommen werden, daß Rachsucht oder andere niedrige Beweggründe vorliegen. Anonyme Anzeigen werden deshalb unbcach'et bleiben. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 22. Juni 1898. von Erdmannsdorff. Hundesperre betreffend. Am 20. dieses Monats ist in Weitzbach bei Königsbrück ein fremder Hund — Spitzbastard, männlichen Geschlechts, blaßgelb mit weißen Flecken, circa 1 Jahr alt, ohne Halsband und Steuermarke — dessen Besitzer und Herkunftsort nicht zu ermitteln gewesen ist, getödtet und lollwuthkrank befunden worden. Nach Z8 37 und 38 des Neichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruction zur Ausführung dieses Gesetzes vom 27. Juni 1895, § 16 flg. und H 3 flg. der Sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 30. Juli 1895, wird daher für die Ortschaften Weißbach, Schmorkau, Gottschdorf, Neukirch, Koitzsch, Reichenau, Gräfenhain, Königsbrück, Stenz, Steinborn, QuoSdorf und Zietsch die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 19. September 1898 verhängt und die sofortige Tüdtung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus den als gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sichern Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleisch rhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sichern Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwieder innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher laufend betroffen und dabei weggefangen «erden, so kann deren sofortige Tödtung an geordnet werden, falls dies durch die Umstände geboten erscheint, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 oder Haft zu belegen. Wissentliche Uebertretungen der vorstehend angeordneten Vorsichtsmaßregeln werden nach ß 328 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu einem Jahr bestraft. Zur Untersuchung und Aburtheilung solcher Fälle ist das betreffende Amtsgericht zuständig. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 oder Hast, nicht unter einer Woche, verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, spätestens binnen 24 Stunden der Ortspoli zeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntniß unverzüglich hier einzusenden hat. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. Juni 1898. , von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Bezirksschulinspektor, welcher vom 25. Juni ab auf 4 Wochen beurlaubt ist, wird während dieser Zeit von Herrn Schulrath vr. Gelbe in Grotzeuhaiu vertreten. Alle schriftlichen Eingaben sind nach wie vor hier emzureichen. Nur in dringlichen Angelegenheiten wolle man sich unmittelbar an den Herrn Vertreter wenden. — Hier über werden die Herren Ortsschulinspektoren noch ausdrücklich ersucht, vorkommende Vertretungsfülle unter Berücksichtigung früher getroffener Einrichtungen soweit als möglich selb ständig zu erledigen und nur den Erfolg anzuzeigen. Der Königliche Bezirksschulinspektor. vr. Hartmann. Freitag, den I. Juli 1888, Nachmittag 4 Uhr, gelangen in Hermann Menzel's Gasthof in Pulsnitz M. S. größere Posten von trockenen Farbenwaaren als: 50 Kg metallgrau, 50 kg kalkgrün, 100 kg weiß, 60 kg altgold, 60 Kg blau, 100 kg grün, 60 Kg gelb, 65 Kg braun, ferner ein Faß enthaltend 160 kg Bleiweiß, 30 Kg Möbelüberzuglack und einige kleinere Posten verschiedener Lack gegen Baarzahlnng zur Versteigerung. Pulsnitz, den 27. Juni 1898. Sekr. Kunath, Gerichtsvollzieher.