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A«ml»nq«ri «u« 51 imd »1, c»»nl« «lm« «u«) 44» 1» sqm«,m»«f, 551» vra»ftMM »Mfnmd «uefa-lm. «»>1«IIMft, »I, «, ftachmM« «s-dl>i»nd« Dumm« dl, mrmlU,^ S Uhr bi dm »«lpi-eschSsft- Ein« «ewdhr ftr dl. in»)»ahm. dm «iu5sm »m n»MkI«i„n«n Lai« sool. m b«sbmml«r SI«ll< wird Ml ,^idm. «ich MI ftr dl, Blchllgt»« dm durch Fmuspmchm auk«»«dmm 5uz5-m. — gar Aüchgad. m« »mim« M,«mdlm SchrWLck. «dmnlmml dl. Schrift. I5lm, »«In« vmmlworiun,. — Uuimdmchmam d«, ft« schift»d5rl«dm d^rilndtn »«InEvnftrüch«. S«l Zahlung ».rzu, und Noickur, g.IIm Rata»« ul, nicht »«nlnbart. Yaltpt,«sch,st»ft<Nmi ft, liu«. LSHnlz. Schnmdm, Md Schwurz.ndm,. Nr. lSS. Freitag, den 15. Juli 1932. 85. Iahrg. Amtliche Anzeigen. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Papierfabrik Wildenau, G. m. b. H. in Schwarzenberg-Wil- denau, wird die Vergütung für die Geschäftsführung der Mit glieder des Gläubigerausschusses und zwar des Baumeisters Herrn Karl Adler und des Geschäftsführers Herrn Max Schramm, beide in Schwarzenberg, auf je 120 RM. festgesetzt. K 25/26. Schwarzenberg, den 13. Juli 1932. Das Amtsgericht. Ein Herrenfahrrad ist gefunden worden. (Auskunft er teilt die Polizeiwache.) Aue, 13. Juli 1932. Der Stadtrat — Polizeiamt. Die Malerarbeiten (Vorrichtungsarbeiten) in der 1. Bür gerschule an der Erlaer Straße während der großen Ferien sollen vergeben werden. Kostenanschläge sind im Stadthaus, Zimmer Nr. 61, zu entnehmen. Die Gebote sind in geschlosse- I nem Umschläge Lis spätestens Mittwoch, dem 20. Juli 1932, mittags 12 Uhr im Stadthaus, Zimmer Nr. 61, abzugeben. .Hier erfolgt zu vorstehend angegebener Zeit die öffentliche Oeffnung der Gebote. Der Rat behält sich die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung aller Gebote ausdrück lich vor. Schwarzenberg, 15. Juli 1932. Der Rat der Stadt. Mhch-Meigeimr. MeMier SlMWreM. Dienstag, den 2«. Juli 1922, norm. 10 Ahr im Wartesaal -es Bahnhofes zu Annaberg t. Srzgeb. Fi. Stämme: 45 Sick. 15,19 cm mit rd. 18 km, 116 dgl. 20/24 cm ---- 90 km, 160 Sick. 25/29 cm mit rd. 195 km, 67 dgl. 30/38 cm -- 120 km. Fi. Klötzer 1300 Sick. 15/19 cm - 150 km, 1400 dgl. 20 24 cm — 260 km, 1200 dgl. 25/29 cm — 330 km, 680 dgl. 30/34 cm -- 230 km, 420 dgl. 35/47 cm — 200 km. 3.00, 3 50. 4,00, 4.50 und 5.00 m lg. Aufbereitei: Abt. 13, 26, 35, 38,39,51,52,61,70,71 u. 73 (Kahlschläge). Forslaml Crottendorf. Forstkasse Schwarzenberg. Es ist alles ganz harmlos. Sagt Sir Simon. Genf, 14. Juli. Sir John Simon betonte heute gegen« über Vertretern der Weltpresse mit Nachdruck, daß die englisch- französische Erklärung sich lediglich auf Europa beschränke und nicht in der geringsten Weise auf außereuropäische Fragen, insbesondere auf die Schuldenfrage gegenüber Amerika Bezug nehme. Der Gedanke, daß es eine Frontbildung gegen Amerika sei, müsse ganz entschieden zurückgewiesen werden. Sie sei gegen keinen dritten Staat gerichtet, sie sei lediglich eine Aufforderung an die europäischen Völker, in der Zukunft Offenheit an Stelle der Geheimhaltung in ihren gegenseitigen Beziehungen zu setzen. Das Gentleman-Agreement zwischen den Gläubigermächten Deutschlands, so wiederholte Simon, habe mit dieser Erklärung nicht das geringste zu tun. Diese Vereinbarung sei eine ganz natürliche Abmachung, wie sie auch im Privatleben zwischen Gläubigern üblich sei. Zum Schluß erklärte Simon, daß in Lausanne keinerlei separate Geheim besprechungen stattgefunden hätten (??). Cs wäre gut, bei künftigen Schwierigkeiten in Europa sich zur Anwendung de« Lausanner Methode, die sehr gute Ergebnisse gezeitigt habe, zu entschließen, statt Geheimbeziehungen einzufädeln, dis Dritten schaden könnten. Ruhigere Deurleilung in Amerika. Washington, 14. Juli. Das Staatsdepartement sieht das Abkommen zwischen England und Frankreich, gegen das die Hearst-Zeitungen als eine neue Entente cordiale scharf agi tieren und das sie als Versuch verurteilen, Amerika zur Strei chung der Kriegsschulden zu zwingen, bei weitem nicht als das finstere Komplott an, als das es hinaestellt werde. -Amerika Hob? Europa Iahrey« ermahnt, sich und sesne politischen Probleme zü vsreinigen."ES'tMre dem- nach sowohl inkonsequent als auch töricht, wenn man diesen endlich erfolgten Schritt zur Beseitigung von Mißtrauen und Zwietracht kritisiere. Die Einigung mit Deutschland und die Einigung zwischen England und Frankreich seien gewaltige und bewunderswerte Leistungen, die nicht eine feindliche Ein heitsfront gegen Amerika zu bedeuten brauchten. Im Gegen teil, die Verständigung zwischen Frankreich und England helfe auch Amerika, indem sie wahrscheinlich Frankreichs Wunsch nach Sicherheit größtenteils befriedige und zu Zugeständnissen in der Rüstungsfrage geneigter mache. Washington, 14. Juli. In einem Brief des Präsidenten Hoover an Senator Borah heißt es: Unser Volk ist be friedigt von der Regelung des strittigen europäischen Pro blems und anderer politischer und wirtschaftlicher Fragen, die die Erholung Europas behinderten. Eine solche Aktion bedeutet einen wirklichen Fortschritt in der Repa rationsfrage und wird erheblich zur Stabilisierung de« Wirtschaft beitragen. Ich möchte es aber durchaus klarmachen, daß die Vereinigten Staaten vor der neulich in Lausanne abgeschlossenen Vereinbarung nicht um Rat ge» fragt worden sind, und daß sie an allen solchen Ver einbarungen in keiner Weise teilhaben und durch sie auch i n keiner Weise verpflichtet sind. Ich nehme nicht an, daß es die Absicht irgend einer dieser Vereinbarungen ist, ein gemeinsames Vorgehen unserer Schuld- ner zu bewirken; wenn es aber so ausgelegt werden sollte, so werde ich es nicht zulassen, daß das amerikanische Volk zu irgend einem Schritt in irgend einer Richtung ge zwungen wird oder daß unsere Politik in irgend einerWeise von einer Sache offener oder versteckter Kom binationen beeinflußt wird. Italiens Standpunkt zur Lausanner Schuldenregelung. Rom, 14. Juli. Ueber die heutige Sitzung des italienischen Ministerrates, in der — wie bereits gemeldet — die Tätigkeit der italienischen Delegation auf der Lausanner Konferenz gut- geheißen wurde, wird eine amtliche Mitteilung verbreitet, die die Rechtslage auf Grund des Lausanner Vertragswertes im Zusammenhang mit dem Gentleman-Agreement darstellt und über die grundsätzliche italienische Bewertung der Ergebnisse von Lausanne ausführt: Die Beschlüsse sind eine neue Be stätigung der Kompensierung zwischen Repara tionen und Schulden und bilden die erste entscheidende Etappe auf dem Wege zu deren endgültiger Streichung, die von Italien seit 1922 gefordert wird. Sie schafft überdies die unerläßlichen Voraussetzungen für eine tatsächliche währungs politische, finanzielle und wirtschaftliche Zu sammenarbeit zwischen allen Staaten, deren Notwendig keit ebenfalls in dem Beschluß des Faschistischen Großrates vom vergangenen April mit dem Ziel der Ueberwindung der gegenwärtigen schweren Depression und der entschlossenen Beschreitung des Weges zum Wiederaufbau Europas uno der Welt von neuem hervorgehoben worden ist. Rom, 14. Juli. Der italienische Geschäftsträger in Lon« don ist beauftragt worden, dem Forgein Office mitzuteilen, daß die italienische Regierung sich der britischen Initiative zugunsten eines europäischen Konsultativpaktes sehr gern anschließe. Die „Nebenverlräge". Nach dem „Vertrauensabkommen" ist nunmehr auch das sog. Gentleman-Agreement zwischen den Gläubigermächten ver öffentlicht worden. Der Wortlaut beider Verträge ist so viel- deutig, daß der volle Umfang ihrer Auswirkungen kaum über sehbar ist. Die beiden Lausanner Nebenverträge — ob noch andere vorhanden sind, steht dahin — haben jedenfalls das eine gemeinsam, daß sie die eigentlichen Hauptverträge sind und daß sie hinter dem Rücken der deutschen Delegation ab geschlossen wurden, ein Umstand, der im Gegensatz zu ihrer jetzt behaupteten Harmlosigkeit und zu dem . „Geist von Lau sanne" steht, von dem Herriot soviel Rühmens machte. * Das Gentleman-Agreement stellt sich rein äußerlich als ein Vorbehalt dar für den Fall, daß der Lausanner Vertrag nicht ratifiziert wird. Dann soll die Rechtslage für alle in Be tracht kommenden Reg^r^ngen dieselbe sein, wie vor dem Hoover-Moratorium, d ^^das Abkommen vom Haag tritt wie der in Kraft. In deutschen Regierungskreisen verweist man, wie verlautet, gegenüber dieser Tatsache auf die Versicherun gen, die Macdonald dem Reichskanzler in Lausanne und auch vor dem englischen Unterhause abgegeben hat: „Im Falle der Nichtratifizierung wird es eine neue Konferenz geben, deren Aufgabe es ist, sich zu überlegen, wie dann das einge tretene Vakuum auszufüllen wäre". Diese Erklärung in allen Ehren, sie kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Doungplan wieder auflebt, wenn eins der beteiligten Länder, nämlich Deutschland, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, den Vertrag nicht annehmen. Mindestens theoretisch können dann automatisch alle die Zwangsmaßnah men in Kraft treten, denen sich die unfähigen deutschen Unter händler im Haag unterworfen haben. Die Unsicherheit besteht also für uns weiter, es liegt mithin kein Grund vor, Lausanne über den grünen Klee zu loben. * Ueber die Natur des sog. „Dertrauensabkommens" sind seit gestern neue Lesarten bekannt geworden. Die französischen Zeitungen, welche von der neu erstandenen Entente schrieben, sind vielleicht etwas voreilig gewesen, denn es scheinen, beson ders in Bezug auf die Schulden Frankreichs an England, noch tiefgehende Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Ländern zu bestehen. Immerhin wäre es verfrüht, aus der Tat sache, daß die englische Regierung Deutschland eingeladen hat, dem Abkommen beizutreten, irgendwelche günstige Schlüsse zu ziehen. Dazu liegt umso weniger ein Grund vor, als es noch durchaus ungeklärt ist, ob unser Beitritt auf dem Boden völ liger Gleichberechtigung gewährleistet, und wie sich auf Grund der neuen Lage das Verhältnis der europäischen Mächte zu den Vereinigten Staaten gestalten wird. D» Die französischen Schulden an England. Paris, 14. Juli. Das Außenministerium veröffentlicht den Brief vom 8. 7., den der englische Finanzminister Cham berlain an den französischen Finanzminister Germain Martin Uber die französischen Schulden an England gerichtet hat. Es heißt darin: Die englische Regierung bedauert, unter den gegen- wartigen Umständen keine definitive Maßnahme zur Abänderung des englisch-französischen Ab kommens Uber die Kriegsschulden treffen zu können. Sie ist jedoch damit einverstanden, daß die durch die Erklärung der Mächte vom 16. Juni vorgesehene Zahlungs- aussetzuna sich auch auf die Annuitäten des französisch-eng- Das Gentleman-Agreement. Paris, 14. Juli. Das französische Außenministerium ver öffentlicht folgenden Text des Gentleman-Agreement, das zwischen den Gläubigern Deutschlands — Frankreich, Eng land, Italien und Belgien — zur Regelung der Ratifizierungs- bedingungen der Lausanner Abkommen abgeschlossen worden ist. Die Abkommen von Lausanne werden endgültig erst nach der l» lW Ahrgmye» vorgesehenen PatifizkrMg in -rast treten. Was die Glaubig^regierungen anbetrifst, tn deren Namen dieses Abkommen paraphiert wird, so wird die Rati fizierung nicht vorgenommen werden, bevor nicht eine befriedigende Regelung zwischen ihnen und ihren eigenen Gläubigern erzielt sein wird. Den Gläubigerregierungen steht es vollkommen frei, ihre Stellungnahme gegenüber ihren Parlamenten dar- zulegen, aber es wird keine präzise Bezugnahme für diese Regelung im Text des Abkommens mit Deutschland erscheinen. Wenn in der Folge eine zufriedenstellende Regelung der Schul- den der Glaubigermächte Deutschlands erzielt wird, werden die Regierungen dieser Länder die Ratifizierung vornehmen und wird das Abkommen mit Deutschland seine volle Auswirkung nehmen. Falls die in Frage stehende Regelungnichterzielt werden sollte, wird das Abkommen mit Deutschland nicht ratifiziert werden. Dadurch würde eine neue Lage geschaffen werden und die interessierten Regierungen hätten sich über das, was sie dann tun müßten, zu verstän digen. Bei dieser Eventualität würde die reguläre Stel lung aller interessierten Regierungen wieder die gleiche werden wie vor dem Hoover-Morato rium. Von diesem Abkommen wird die deutsche Regierung in Kenntnis gesetzt. * Eine englische Erklärung. London, 14. Juli. Zu dem englisch-französischen sog. „Vertraue ns abkommen" wird amtlich folgende Er klärung veröffentlicht: Im Zusammenhang mit den Berichten, die über die Aus legung der französisch-englischen Erklärung, zu deren Beitritt andere Regierungen eingeladen worden sind, in Umlauf ge setzt wurden, wird betont, daß die Behauptung, diese Erklä rung sei auf die englischen Schulden an die Vereinigten Staaten anwendbar, jeder Begründung entbehrt. Die Ver wendung des Ausdruckes „europäisches Regime" in der Cr- klärung schließt ausdrücklich die Frage aus, die nichteuro päische Länder berührt. Der Premierminister hat die Lage in seiner Unterhausrede dargelegt, als er erklärte: „Angesichts oer möglichen Folgen, die sich aus der Auffassung herleiten könnten, daß in Lausanne Europa sich zusammengetan hat, um eine Art Ultimatum an die Vereinigten Staaten zu unterbreiten, will ich es vollkommen klar machen, daß alles, was Lausanne getan hat, dazu diente, die inneren Schwierig keiten in Europa einzuschränken und Vorschlägen zuzu stimmen, die die dort vertretenen Nationen für wesentlich und möglich halten." lischen Abkommens und auf die Bestimmungen des An hanges I zum Haager Abkommen vom 31. August 1929 er streckt, und zwar bis zur Inkraftsetzung des Lausanner Ab- kommens oder bis entschieden sein wird, daß dieses Abkommen nicht ratifiziert wird. Im Falle einer Nichtratifizierung des Lausanner Abkommens wird die reguläre Stellung aller interessierten Regierungen untereinander wieder die selbe werden, wie sie nach dem Haager Abkomm en und nach dem englisch-französischen Schnldenabkommen be stand. In diesem Falle hätten die englische und französische Regierung gemeinsam die dadurch geschaffene Lage zu prüfen.