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läge»! oromm ^wieger- ne Meb« spreche«, md vr. Mutter l danke« n Ober- ircke ge- rr Lehrer nk, Herz- und Be- und für te. Der n. Hinter- rr große ieustädtel, »wie Herr und die lll« Mi^- ndeS von hierdurch 3 d, Sonn- m RathS- v. Plötz des Bun- andwirthe tzeude er derselben n Halsband während der «selben wolle 2 mrzmberg. mpfohlm«, Nt Arznei), »er Rach besonderer en und ist heke». : „I^isdv's n Dresden. Rettung bo« w« vorwtffen. Steinmetzstt.2-. ErfgebDolkssmz«! Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Lelrgramm-Adresse: volkeftrund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg sl. Au« 2». Schwarzenberg lS- Freitag, den 1. Mürz 1895. Post-ZeltungMste Nr. >110. Älmtoliliitt lür die KSnigL und städtischen Lehörden in Sue, grünhain, Hartenstein, llohann- georgenstadt, Lößnitz, Neustädtch Schneeberg, Schwarzenberg und Mldmsels. Der „Erzaeblrgische Bolksfreiind" erscheint täglich mit «»«nähme der Laa« . nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement vierteljährlich l Mark 80 Pfg. IO.. »ZI. Inserate werden pro »gespalten« Zeile mit lOPfa-, im amtlichen Theil die * »gespalteneZeile mit 80 Psg., Reklamen die »gespaltene Zeile mit25Psg. berechnet; tabellarischer, außergewähnlicher Satz nach erhöhtem Tarif. Jnseraten-Annahme für die am Rachmittag erscheinend« Nummer di» So»- - mittag 11 Uhr. Line Bürgschaft für die näqsttägiae Aufnahme der An«eigen Mob bet. an den vorgeschrtebenen Tagm sowie an bestimmter Stelle wird nicht , gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Borau»b«j-Hlun«. Für Rückgabe 10nr00»e etngesandter Manuskripte macht sich die Redacttan nicht »erantwortllch. " G r l a hp das diesjährige Musterungsgeschäft in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg bett. Unter Hinwels auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der königl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden a., die Militärpflichtigen des Jahrganges 187ö und b., diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhallen haben, oder von der Gestel- lung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, >«ra«laßt, zu dm nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission »ünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehr-Ordnung an- gedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in dm Loosungsterminen dm Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., Die von der Ersatz Commission ausgesprochene/im LoosungSscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgütig, erst von der Königl. Ober-Äsatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine vtrhindert find, haben ein ärztliches Zeugniß rinzureichen, welches, soferu der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist. (8 621 der Wehr-Ordnung). 3 ., Mi"tärpflich1ig«, welch« sich im MustrrungStermin« freiwillig zur Aushebung melden und dadurch aus ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit dgrauf reibneu, beM MMbupMeschäst deMjvMmT?SPP«l- thekl^berwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, fie können da- gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Eiustellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugrtbeUt zu werden, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, wtlche gern eingestellt sein wollen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4 ., Militärpflichtig«, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzett bet der Cavalieri« verpflichtrn, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach gekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahr«. (8 12„ der Wehr-Ordnung.) Reflectirende haben, daferu sie daS 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meldend« durch Civilverhältnisse nicht gtbundrn ist und sich untadelhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Been digung des Musterungsgeschäfts einzureichen. 5 ., Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haken auf eigrne Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamtete« Arztes beizubringen. (8 65,6 der Wehr- Ordnung.) Die bezüglichen Protocolle sind spätestens im Musterung-- termiue vorzulegkn. 6 ., Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Bor- legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (8 8 32 und 63,7 der Wehr-Ordnung.) Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Ge- stellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurück- stellvngsantrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf Le» zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohne» e ngestellt werden (8 32,3 der Wehr-Ordnung.) Stützt sich e'n Zurückstell, ungsantrag auf die ArbeitS- bezw. Aufsichtsunfähigkeit der Eltern pp. de» Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztlich« Untersuchung im Musterungs termine bestätigt werden, und haben sich di« Betheiligten persönlich mit einzu- sinden. (8 8 33,5 und 63,7 der Wehr-Ordnung.) Zeugnffse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienst« oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kinntntß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstellunaSant,äge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden de, Königl. Ober-Ersatz Commission zur Entscheidung borge- legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen Linnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, Lei der Königl. Amtshaupt. Mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be- scheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörden haLen für Pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; da» zur Musterung deputtrte Mitglied des Stadtrathe», StadtgemeinderatheS oder Gememderathe» hat die Rekruten zu begleiten und die RekrutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstige« Belegstücke« ' milzubringen. (8 8 61,3 und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 13. Februar 1895. Der Civilvorfitzende der Ersatz-Commission in den QMeöungS- bezirken Schützender« und Schneebr och- von Mrstng. , Gefchäftspla«. I. Musteriwgstermine. 1 ., im Aushtbungsbrzirke Schwarzeirterg: »., im Musterungsorte J»ha*«ge«rge»ftadt, im Rathhause zu Johanngeorgenstadt, vo« Vormittags */,10 Uhr a«: den S. März 1895 für die Militärpflichtig« aus dm irrten: Breitenbrunn, Brettmhof, Jugel, Steinbach, Steinheid«!, WittigSthal und Johanngeorgenstadt; d., im MusterungSorte Schwarzenberg im Bad« Ottenstein in Schwarzenberg, von Vormittags 8 Uhr an: den 11. März 1895 für die Militärpflichtigen aus de« Orten: BermSgrü«, Beierfeld, »em»- bach und Bockau, dm 12. März 1895 für di« Militärpflichtigen an« den Orten: Crandorf, Erla, Grkuhat«, Grünstädtel, Langenberg «tt Förstel, Markersbach mit Unteiffcheib«, Mittweida mit Obermittweida, Nmwelt mit Untersachsenstld und Obersachsenfeld, dm 14. März 1895 für die Milttärpflichtigm aus dm Otten: Lauter, Raschau, Waschleith« und Wildmau, dm 15. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Otten: Pöhla, RitterSgrü«, Teller- Häuser und Schwarzmberg; 2 ., im AuShebungSbeztrk« Schneeberg: »., im MusterungSorte 8Sß«itz, im Rathhause zu Lößnitz, von BormWags 9 Uhr cm: dm 18. März 1895 fü, die Milttärpflichtigm au» den Otten: Alberoda, Dittersdorf, Grün«, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannmstiel, Oberaffalter, Oberpfanneastitt, Streitwald und Lößnitz, d., im MusterungSorte Eibenstock, i ' in der Eberwein'schm Restauration in EiLmstock, von Vormittags 9 Uhr an: dm 19. März 1895 für die Militärpflichtigen aus dm Orten: Neuheide, Schönheide uub Schönheiderhammer, den 20. März 189S für die Milttärpflichtigm au» dm Otten: CarlSfeld mit WeiterSglaS- Hütte, Blaumthal, Hundshübel, Muldmhammer, Neidhardtsthal, Oberstützmgrüa, Sosa, Unlerstützengrün, Wildmthal und WolsSgrün, dm 21. März 1895 für die Militärpflichtigen aus Eibenstock; e., im MusterungSorte Schneeberg, im Gasthofe zur Sonn« in Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: dm 22. März 1895 für di« Militärpflichtigen aus Aue, dm 23. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Otten: Auerhammer, AlLemas, d Lindenau, Niederschlema, Neudörfel, Oberschlema, Schindle,'» Werk und Zelle, dm 25. März 1895 für die Militärpflichtigen au» dm Otten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Neustädtel und Zschorlau, den 26. März 1895 für die Milttärpflichtigm aus Schneeberg; II. Loosungstermine. i., dm 16. März 189S von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgang«» 1875/95 au» dem AuShebungSbeztrke Schwakenberg im Bade Ottmstet« de Schwarzenberg, 2-, den 27. März 1895 von Vormittag» 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrgang«» 1875/95 aus dem AuShebungSbeztrke Schneeberg im Gasthofe zur Sonne irr Schneeberg. Bekanntmachung. Nachdem di« Einschätzung zu den Gemeindeanlagen auf da» Jahr 1895 beeret worden ist, liegt da« Cataster, vom Tag« de» Erscheinm» dieser Bekanntmachung an ge- rechnet, 14 Tage lang zur Einsicht der Steuerpflichtigen au». Etwaige Reklamationen wegen zu hoher Abschätzung, sind gehörig begründet, binnen obig«, Frist an dm mtterzeichneim Gem«ind«rath einzuntchen. Nach Ablauf dieser Frist «in- gehend« Reklamation«« könnm keine Beachtung finden. BemSbach, den 27. Februar 1895. Der Gemeinderath. Schrrfig. Bürgerschule Schwarzenberg. Sonnabend, den S. März 18Y5, Gchul-eldei«ua-«e in der MuUWnmer Nr. 6. Handelsschule zu Schneeberg. Gegründet 1876. Begim» -e- Unterricht» im neu« Schuljahr: Mittwoch, dm 24. Apr. — AnfuabnreprSstmg: Montag, dm 22. April, früh 8 vch. — UaterrichtOfach«: I. Nemfree. Abt. r kstnsu» dreijährig. Deutsch m. Korresp., Französisch, Englisch, Rech«, «ins. n. dopp. Buchs., HandelSwissensch., Wechselleh«, Kontorarb., Stmogravhie, Gmg^ Sch«tbm. — ». Sewerbl. Abt.: Kursus zweijährig. Deutsch m. Kornsp., Rech«, eins. B«chf., Ha«d«l»wissmsch., Wechsellehre, Kontor«»., Grog,., Scheibe«. — ' Amaeld«»ge« «rbttm an Herm Stadt,. Fr Freytag oder dm Uwter^i^eeta».