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Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Kernfprecher Nr. 210. Eibenstock 18» so. Jahrgang. Mittwoch, den 6. August DaS Kankursverfahre« über das Vermögen des Hotelbesitzers Nrn»« S«inb>»rck 8eIiS»Iivrr, früher in Eibenstock, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 31. Juli 1913. , Königlicher Amtsgericht. Holzversteigerung. Schönheider Stuatsforstrevier. Mittwoch, den IS. Angnst ISIS, vor«, v Uhr Gasthaus „Zur Post" in Schönheide 1743 w. Klötze 7—12 cm stark, 329 w. Klötze 13—15 am stark, 576 . 16-22 , , 247 , . 23-41 , 48 . Deröstaugen 8—15 , 1080 , Neisstangm 3u5 , 4.« rm w. Nutz scheite, 5,s rm w. Autzknüppet, 26,s rm w. Areunscheite, 110,« rm w. Are»«- kniippel, 25 rm w. Keste, auf dem Wegeaufhteb i. Abt. 26 u. 27, i. d. Durchfstgn. d. Abt. 54 u. 73 u. als Einzelh. i. d. Abt. 1 bis 87. Sämtliche Hölzer mit Ausnahme der auf dem Wegeaufhieb i. Abt. 26 u. 27 sind gerückt. Kgl. Forstrevierverwaltnng Schönheide. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Die Krupp-Affaire vor dem Kriegsgericht. In der Verhandlung des Krupp-Prozesses am Montag teilte der Verhandlungsleiter mit, es sei ein ärztliches Attest eingegangcn, wonach Frau Brandt wegen ihres leidenden Zustandes nur an Gerichtsstel le erscheinen könne, wenn sie im geschlosseinen Auto mobil vor das Gerichtsgebäuoe gefahren wird. Der Gerichtshof beschließt, die Zeugin sogleich in einem geschlossenen Automobil zu holen. Seitens der Ver teidigung wird erklärt: Der Angeklagte Hoge habe einige Bemerkungen gemacht, die nicht zu billigen fei en, die aber zur Annahme führen könnten, er wol le jein Geständnis widerrufen- Hoge, dessen Ver halten seinem hochgradig nervösen. Zustande zuzuschrei ben sei, gebe nach wie vor zu, daß er Din-s ge, zu deren Geheimhaltung er verpflich tet war, Brandt mitgeteilt, und daß er sich mithin des Ungehorsams gegen einen Dienstbe fehl schuldig gemacht habe. Er glaubte, durch seine Mitteilungen an einen" Vertreter der Firma Krupp keinen Verrat zu begehen. — Hauptmann von El lerts begutachtet: Der ihm vorgelegte Kornwalzer (Es ist dies ein Kornwalzcr, über den in nichtöffentli cher Sitzung beraten wurde und dessen Inhalt deshalb nicht bekennt ist. D. Red.) sei augenscheinlich von ei nem Beamten des Kriegsministeriums in sehr über stürzter Weise abgeschrieben worden, sodaß er eine Anzahl Fehler enthalte. Major Schoof schließt sich dem an. — Vertreter der Anklage: Herr Major, es handelt sich doch im vorliegenden Falle gewisser maßen um ein Duell zwischen Krupp und der Rheini schen Metallwarenfabrik. Cs mußte daher für Krupp sehr wesentlich sein, so zeitig wie möglich den Ge richt aus der Feldzeugmeisterei zu erfahren. Der Sach verständige bejaht das. Der Vertreter der Anklage fragt weiter: Ist es nicht möglich, daß Brandt an gesichts seines nervösen Zustandes falsch abgeschrieben hat? Sachverständiger: Auch das ist möglich. — Es soll darauf über zwei Kornwalzer verhandelt wer den, deren Inhalt streng geheim gehalten ist. Die Öffentlichkeit wird darauf ausgeschlossen. Nach Wiederherstellung dec Öffentlichkeit wurde der Untersuchungsrichter Dr. Wetzel als Zeuge vernom men. Er sei dreimal in Essen gewesen und hatte den Eindruck, daß er schon das erste Mal völlig überraschend gekommen sei, sonst wären wohl die Karnwalzer ver nichtet gewesen. Er habe eine große Anzahl Schrift stücke in den Schreibtischen der Herren von Dewitz und Ecrius beschlagnahmt. Brandt war durchaus klar, er machte den Eindruck eines etwas gebrochenen Man nes, aber eines Mannas, der mit der Wahrheit nicht zurückhält. Er bezeichnete sich als Hauptschuldiger und hatte keineswegs die Absicht, andere unnötigerweise zu belasten. Er sei erstaunt gewesen, als er jetzt in den Zeitungen von einer Gehirnerschütterung und Gedächt nisschwäche des Brandt las. Ebenso sei er erstaunt gewesen, daß drei der Angeklagten Brandt besucht ha ben. — Der Verhandlüngsfühcer erwähnt alsdann, daß der Abgeordnete Liebknecht km Reichstage gesagt habe, eS handle sich um ein zweites Panama, Und es dürfe nichts vertuscht werden. — Direktor Dräger gibt auf Befragen zu, daß er zu Brandt gesagt habe, er hätte klüger gehandelt, wenn er die Sachen 'ver nichtet hätte. Es wäre eine Dummheit von ihm, daß er sich noch Copien gemacht habe. — Major Fra ne vom Kriegsministerium begutachtet ihm vorgcleg- te Koruwalzer. Sie handelten von der Mobilmachung und über die Neubewaffnung. Major Koch erklärt, die Berichte skien aus der Feldzeugmeisterf in Berlin Und nicht aus Spandau, da sie das Material in schr kon zentrierter Form wiedergäben. — Auf Veranlas sung Les Verhandlungsführers spricht sich Oberleutnant Jung vom Kriegsministerium über das Verhältnis der Heeresverwaltung zur Firma Krupp aus: Ich muß die Presscmitteilung, baß Oberstleutnant Brandt vor Gericht als Zeuge erklärt hat, für die Firma Krupp gäbe es bei der Heeresverwaltung keine Geheim nisse, als unrichtig bezeichnen- Das hat Oberstleut nant Brandt niemals sagen wollen. In artilleristi scher Beziehung gibt es vor Krupp allerdings kaum ein Geheimnis, da Krupp hier der Lieferant ist. Im übrigen gibt es auch hier eine Grenze, und es gibt eure ganze Anzahl von Dingen, die streng geheim sind und von denen Krupp niemals etwas erfährt Die große Mehrheit der Kornwalzec ist im Interesse der Landesverteidigung als geheim zu bezeichnen Die Angeklagten waren jedenfalls nicht befugt, Mitteilun gen an Brandt zu machen Dil. Preise waren geheim zu halten. Die Firmen machen es der Hee resverwaltung zur Pflicht, bezüglich der Preise strengste Verschwiegenheit zu wah ren, und das ist auch stets das Bestreben dec Hee resverwaltung gewesen. Ob die Bekanntgabe der Preise der Heeresverwaltung Schaden gebracht, läßt sich nicht ohne weiteres sagen. Wenn die Kenntnis der Konkurrenzpreise die Firma Krupp veranlaßte, billi ger zu liefern, so war dies selbstverständlich von Vor teil für die Heeresverwaltung. Die Lieferanten ma chen aber schon von vornherein billige Preise, da sonst die Gefahr vorliegt, daß sie bei der Ausschreibung aus- fallen. Gänzlich ausgeschaltet kann lein Lieferant wer den, da dre Lieferanten die Last auf sich nehmen, stets einen Stamm von Arbeitern, die nötigen Einrichtun gen u. s. w. auch in Friedenszeiten zu unterhalten, nm in der Lage zu sein, bei Ausbruch eines Krieges sofort die Ansprüche der Heeresverwaltung erfüllen zu können. — Auf Anfrage ocs Verhandlungsfüh rers, ob eine Firma durch den Verrat oer Konkur renzpreise durch die Angeklagten die Heeresverwaltung auf Schadenersatz verklagen könne, bemerkt dec Sach^ verständige, Las sei eine juristische Frage, die er nicht so ohne weiteres beantworten könne. — Die Sach verständigen werden darauf vereidigt. Der Vertreter der Anklage und Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Hainau beantragen, die Zeugen, gegen die ein Strafverfahren schwebt, nicht zum Eide zuzmässen. Das Gericht be schließt, darüber zu beraten. Es tritt deshalb eine halbstündige Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung erscheint als Zeugin Frau Brandt: Im'März, als mein Mann noch in Haft war, besuchte mich Tilian. Wir schütteten uns gegenseitig unser Herz aus, ein Be- einslujsungsversuch hat nichtstattgefunden. Eines'Tages sind Schleicher und Hinst in meiner Wohnung in Rahns dorf gewesen, als mein Gatte schon entlassen war. Bei de seien sic geradezu erschrocken über den Besuch ge wesen. Ihr Mann hätte erklärt, der Besuch sei ihm sehr unangenehm, da er ausdrücklich versprochen hal be, mit niemand über die Angelegenheit zu reden. Nach dem die Zeugin noch auf Befragen bemerkt, daß nie mand an sie herangetreten sei, um sie zu beeinflussen, wird sie vereidigt. Die Zeugen Brandt, Eccius und Dräger und von Dewitz werden auf Gerichtsbeschluß nicht vereidigt, da gegen sie ein Verfahren schwebt. Die Beweisaufnahme ist damit beendet. Darauf ergreift der Vertreter der Ankla ge, Kriegsgcrichtsrat Dr. Welt, das Wort. Im November 1912 überreichte Abgeordneter Dr. Liebknecht dem Krügsminister eine Anzahl Kornwalzer. Der Kriegsminister veranlaßte sofort eine umfassende Un tersuchung. Nachdem die Schuldigen festgestellr wa ren, wuvdcn sie verhaftet und eine eingehende Haus- uchung v'rgenommen. Herr Brandt wurde felbstver- tändlich nicht nach Berlin versetzt, um die Krähen- üße des Herrn von Schütz zu verschönen Eine po- itische Spionage schelkt in dem gegen wärtigen Prozeß nicht vorzultegen Dem Brandt lag in der Hauptsache daran, die Kvnlurrenz- preiie zu erfahren. Tilian mag zunächst aus Freund schaft für Brandt gearbeitet haben. Es war System von Brandt, den jungen Herren weniger bares Geld zu geben, sondern die Zeche für sie zu bezahlen, weil dadurch die Entdeckung schwerer war. In längeren Darlegungen kommt der Vertreter der Anklage zu dem Sclstuß, daß Brandt den Tilian bestochen habe. Die Ailgeklagten haben sich auch im Sinne des Paragraphen 2 des Spionagegeset- zes schuldig gemacht. Sie wußten, daß die Firma Krupp mit Militärattachees auswärtiger Staa ten in Verbindung stand und konnte" nicht wissen, ob indirekt eine fremde Macht von den militärischen Dingen Kenntnis erhielt. Die Angeklagten, ha ben daher auch Landesverrat begangen- In derseloen Weise wie Tilian haben sich auch du An geklagten Schleuder, Schmidt und Hinst schuldig ge macht. Sic wußten nämlich, daß die Sachen im In teresse der Landesverteidigung geheim zu halten waren- Ebenso mußten sie wissen, daß durch ihre Handlungs weise das Ansehen der Heeresverwaltung erheolich ge schädigt worden ist. Dröse Hal sich ebenso im Sin ne der Anklage schuldig gemacht, dagegen ist der An geklagte Hoge der Einzige, der seine Finger rein gehalten hat, er hat sich nicht bestechen lassen, es kommt daher bei ihm nur militärischer Unge horsam und Vergehen gegen das Splvnagegesetz in Betracht. Dann geht der Vertreter der Anklage näher auf den Fall Pfeiffer- ein. Bet Bekanntwerden der Sache mußte sofort die Vermutung entstehen, daß je mand aus dem Kriegsministerium dem Brandt Ma terial geliefert habe. Der Vertreter oer Anklag- be leuchtet die gegen Pfeiffer vorliegenden Belastungs- Momente. Die Möglichkeit, daß ein anderer als Pfeif fer die Kornwalzer dem Brandt geliefert hat, ist nicht ausgeschlossen. Die Kornwalzer zerfallen in drei Gruppen. 1. in die Konkurrenzpreise, die aus der Feldzeugmcisterei stammen. 2. diejenigen aus der Ar- tillerieprüfungskommisston und 3. allgemeine Nachrich ten, dis Nur aus dem Kriegsministerium stammen können. Die Angeklagten haben sich dauernd der Be stechung, des militärischen Ungehorsams und des Ver rats militärischer Geheimnisse schuldig gemacyr. ^Ks war bisher der Stolz des preußischen Staates, daß seine Beamten unbestech lich sind. Das Schmiergelderwesen ist lei der auch auf den preußischen Beamten stand hinübergesprungen Es ist Pflicht des Gerichtes, durch hohe Strafen es zu verhüten; u suchen, daß die Bestechlichksit auf dem preußischen Beamtenkörper weiter umsichgreift. Das Vergehen der Angektaglen ist geradezuunerhört. Ich beantrage: Gegen Tilian und Hinst je neun Mona te Gefängnis, gegen Schleuder acht Monate, gegen al le drei Dienstentlassung, gegen Schmidt sechs Monate Gefäng nis und Degrad ation, gegen Dröse drei Monate Gefängnis, gegen Hoge drei Monate Festung, gegen Peiffer ein Jahr Gefängnis und Amtsentlassung. Die Untersuchungshaft soll nicht i» Anrechnung gebracht werden. Außerdem beantragt der Vertreter der Anklage, daß bei den Angeklagten die eryaltsnen Gelder für die Zechen etnzuztehen seien- Verleid ige r Dr. Wirt sucht in längerer Re d' für Tilian den Nachweis zu führen, daß von einem zweiten Panama keine Rede sein könne. In der Oeffentlichkeit und im Reichstage seien die ungeheuerlichsten Beschuldigungen und Uebertreibungen verbreitet worden. Sache des Gerichts sei es, diese auf Las richtige Maß zu rückzuführen. Dem Angeklagten Tilian sei höchstens militärischer Ungehorsam nachzuweisen. Von einer Bestechung könne keine Rede jein, da er sich doch nur in kameradschaftlicher Weise einige Male habe frei Hal-