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Freitag, 175. 22. September 1848. Dies«« Bl«« ersch««t täglich Abe«»» ««» tk »«rch alle Poß- MlkaU«» »««Z». ««» »««la«»«« P» bezieh«». Dresdner Journal. Wr«s ft» »«« Vtertel1«h« 1'itrhlr ZvseeeiaXKsbäh- re« ftrbe»A«o» «i«er gespsttoe» Z eLU » »f. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigtrt von Karl Bie-erruan«. Anzeigen aller Art für da- Abends erscheinende Blatt werden bi- 12 Uhr Mittags angenommen. Inhalt. LUdermana't achter Bericht an feine Wähler. — Tagesgeschichte: Dresden: Sitzung der ersten uud zweiten Kammer; Hauptversammlung des DaterlandSverrin; deutscher Verein. Berlin. Frankfurt. Wien. Prag. Pesth. Mailand. Sicilien. Paris. Wifsen- fchaftund Kunst: Hoftheater: „Rorma". — Feuilleton. — Geschäftskalrndrr. —Ortskalender. — Lngekommese «ekseade. - -V . .. V. Bekmmtmachung. Zu Unterstützung der vaterländischen Industrie beabsichtigt das Kriegsministerium, künftig ebenso, wie eS schon hinsichtlich des übrigen Ausrüstungsbedarfs bisher geschehen ist, auch die Bewaffnungsgegenstände, namentlich Keuergewehre, blanke Waffen und Eisenmunition, vorzugsweise aus inländischen Werkstätten und Fabriken zu beziehen, insoweit es sich mit dem administrativen und technischen Interesse für das Armeematerial verträgt. Der Zeughauptmann, Oberst Dietrich zu Dresden, der sich im Auftrage des Ministeriums durch eigenen Besuch der sächsischen Eisenwerke und Waffenfabriken fortwährend in aenauer Kenntniß von deren Zustande und Erzeug» nissen halten wrrd, ist demgemäß angewiesen, den Besitzern und Vorständen derselben, welche Lieferungen für das Haupt» »euahaus zu übernehmen wünschen, nicht allein Muster zu den verschiedenen Waffen, Waffentheilen und allen andern zur Ausrüstung der Truppen und Fuhrwerke gehörigen Gegenständen des Armeematerials auf Verlangen zu verabfolgen, sonder» auch die erforderliche Auskunft über die bestehenden Lieferungsbedingungen, Uebernahmeproben und Larpreise zu ertheil«. Anträge und Anfragen in dieser Beziehung sind daher an den Zeughauptmann zu richten. Im Voraus muß jedoch bemerkt werden, daß die Militärverwaltung zwar geneigt ist, eine billige Rücksicht auf die Schwierigkeit des ersten Anfangs neuer Fabrikerzeugnisse zu nehmen, dagegen aber auch erwartet, daß eine wesentliche Erhöhung der bestehenden, schon sehr hohen Reglementspreise nicht beansprucht und von den Produzenten dahin getrachtet werden wird, denjenigen Anforderungen zu genügen, welche die übernehmende Behörde, der Armee gegenüber, zu machen verpflichtet ist. Dresden, den 19. September 1842. Kriegs-Ministerium von Buttlar. Kollark. Achter Bericht an meine Wühler. Wer Deschlnsi der deutschen Nationalversammlung in der WaffensMstandssrage. Geehrte Mitbürger! Rach dreitägiger heißer Debatte, welche am letzten Tage von früh hack 10 bi- Abend- halb 8 Uhr ohne Unterbrechung dauerte, hat die Nationalversammlung ihren Beschluß in dieser ernsten, für die Gegen» wart uad Zukunft Deutschland- so hochwichtigen Frage gefaßt. Die einfache Richtgeaehmiqung de- Vertrag- vom 26. August ist mit eine« Mehr von 21 Stimmen (258 gegen 237) verworfen, dagegen folgender vermittelnder Antrag, der von einem Theile der schleswig-holsteinischen Abgeordneten sechst au-ging, mit einer gleichen Stimmenmehrheit angenommen worden. Dersilbe lautet: ,Die Nationalversammlung beschließt: 1) die Vollziehung de- Waffenstillstände- zu Malmö vom 26. August, soweit solcher nach der gegenwärtigen Sach lage noch au-führbar ist, nicht länger zu hindem; 2) die provisorische Eentralgewalt aufzufordem, die geeigneten Schritte t« thun, damit auf den Grund der dänischerseit- amtlich erklärten Bereitwilligkeit über die nothwendigen Ratifikationen de- Vsrtrag- vom 26. August baldigst eine Verständigung eintrete; 3) die provisorische Centralgewalt aufzufordern, wegen schleu- nigerEinleitung vonFrieden-verhandlungen da- Erforderliche wahr zunehmen. Der Vertrag vom 26. August wird also nunmehr in Vollzug gesetzt werden, soweit er noch ausführbar ist. Letztere- bezieht sich darauf, daß manch« Punkte de- Vertrag-, in-besondere Art. 7, der wegen der interimistischen Regierung der Herzogthümer, sowie wegen der Gesetzgebung-- und Verwaltung-maßregeln Bestimmung trifft, durch den energischen Widerstand der Bevölkerung in den Herzogchü» mern durchaus unau-führbar geworden sind. Graf Mottke, der an di« Spitze der Regierung treten sollte, hat sofort, nachdem er in- Land zu kommen gewagt, wieder au- demselben flüchten müssen, und die dä nische Regierung selbst scheint auf dessen Wiedereinsetzung zu verzich ten. Die schle-wig - holsteinische Lande-versammlung hat fich für per manent erklärt und sofort eine Verfassung für die Herzogthümer an genommen, welche deren Rechte und Ansprüche gegen Dänemark sichert. Die schle-wig-holsteinischea Truppen sind unter den gemeinschaftlichen^ Oberbefehl de- preußischen General- v. Bonin gestellt, wodurch also auch Art. 17 des Vertrag- unwlrksam gemacht wäre. Die Lauen» burg'schen Stände haben ebenfalls gegen die Wiedereinsetzung der vorigen Regierung protestirt und erklärt, daß sie nur die gegenwärtige, - vom Bmide-tag eingesetzte Behörde anerkennen würde«, — damit fiele Art. 9 «eg. So bliebe allerdings von dem ganzen Vertrage nur