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Fernsprecher: Vel! Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 18 Pfg- berechnet. Für Inserate größeren Ilmfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ilhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 14 Sonnabend, den 5. April 1813. Nachstehende Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 3. April 1913. Der Gemeindevorstand. Die Kreishauptmannschaft stellt fest, daß der Antrag auf Einführung des Achtuhrladenschlusses für die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in Rabenstein von zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt worden ist. Es wird daher und nach Gehör der Amtshauptmannschaft Ehemnitz und der Gemeinde Rabenstein hiermit angeordnet, daß von Sonntag, den 6. April lS13 ab die offenen Berlanfsstellen aller Geschäftszweige in Rabenstein während aller Tage im Jahre auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen zu halten sind. Ausgenommen sollen bleiben: 1. der Fastnachtsdienstag, 2. die Sonnabende vor Palmarum und vor Ostern, 3. die Sonnabende in den Monaten Mai bis mit August, 4. die Sonnabende vor dem Ernte- und Kirchweihfeste, 5. die Werktage vom 6. bis 24. Dezember und 6. der 31. Dezember, sofern er auf einen Werktag fällt. Während der Zeit, in der die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art, sowie das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe (8 42b Abs. 1 R. G. O.), sowie im Gewerbebetriebe im Ämherziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1 R. G. O.) verboten. Ausnahmen können von der Amtshauptmannschaft zugelassen werden. Die Bestimmungen der 88 139c und 139<l der R. G. O., die Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter betr., werden durch diese Anordnung nicht berührt. Zuwiderhandlungen werden nach 8 146a der R. G. O. mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, im Unvermögensfalle mit Hast bestraft. Chemnitz» am 25. März 1913. Die Kreishauptmannschaft. Gemeinde Rabenstein. I. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staats eisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrlente I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions - Urlauber, zur Disposition der ErsatzbehSrden Entlassenen und Ersatz-Reservisten, sowie II. alle von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt Bezeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. H. Aufgebots zu überführen sind: a) der Jahresklasse 1905 und 1900, d) der Jahresklasse 1902, die volle drei Jahre und länger gedient haben, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Chemnitz-Altendorf, im Restaurant „Wiesenburg" am Montag, den 21. April 1913 nachmittags 1 Uhr stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiangsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Im übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. W, itte, i Der Gemeindevorstand. WM" WOnM, sleinlMl, mWMt Mbar ist Ser FOMn-AilstrW mit meiner LMrbe. "HW lO^ogefieAegmä^kf!^ Fernsprecher 325. 1>! sKnal Nnr?r 2 Herren »halten Logis 2 bis; Hem« Reichenbrand, Nevoigtstr. 1. Rottluff, Walder Waldenburger Straße 53c. Herre« erhalte« Lagis MW« kau« Logis erhalle« ' Siegmar, Louisenstraße Nr. 12, I. Siegmar, Hofer Straße 28, p. l. Siegmar, Amalienstraße 11, 1 Tr. r. Reichenbrand, Hofer Straße 55 ii. können Kost und Logis erhalten S r Zuwiderhandelnde setzen sich Weiterungen aus. Rottluff, am 3. April 1913. Vskslöls prima Qualitäten. feinste geröstete Kaffees in bekannter Güte, in den Preislagen 1,6V, 1,8Ü, 2,—, 2,40 per Pfund. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 4. April 1913. Der Gemeindevorstand. ^inerslwssser stets frische Füllungen. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. April 1913. Erprobte hochkeimfähige K6MÜ86- unä KIum6n-8amen Baumwachs, Obstbaumkarbolineum. 1< ' A' «Ude», Zahl alt, ist preiswert zu Anständiger Herr zumMitbcwohnen eines gutmöbl. Zimmers gesucht Siegmar, Hofer Str. 49II. Et. r. Benutzung von Gemeindeareal. Wiederholt ist beobachtet worden, daß Gemekndegrundstücke —hauptsächlich öffentliche Wege und Seitengräben derselben — durch Ablagerung von Baumaterialien und Schlacken, durch Ausstellung von Wagen rc., durch Ausgrabungen u. s. w. von privater Seite benutzt worden sind, ohne daß die erforderliche Genehmigung hierzu bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande eingeholt worden ist. Alle diejenigen Personen, welche Gemeindeareal in obengenannter Weise in Anspruch nehmen wollen, werden deshalb hiermit auf die rechtzeitige Genehmigungseinholung aufmerksam gemacht. Schließung der Expeditionsräume. Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Standes amtes bleiben wegen Reinigung Montag, den 7. April d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 11 bis 12 Uhr vormittags werden jedoch dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 3. April 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die am 1. April 1913 fälligen Brandversicherungsbekträge sind nach Ortsgefahrenklasse III "0 1V< Pfg. pro Einheit bis spätestens zum 8. April dieses Jahres Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 27. März 1913. Der Gemeindevorstand. Lsbirgs-iiimbserssft garantiert rein. i Bekanntmachung. Am 1. April dss. Ihs- waren die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1913 mit H Pfennig von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und für maschinelle Betriebsgegenstände Wso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Die Beiträge sind bis spätestens den 10. April 1913 Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. April 1913. Pferdevormusterung. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Chemnitz vom 26. März 1913 ""gedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 27. März 1913 Nr. 84), auf welche noch besonders hingewiesen °>rd, findet die diesjährige Pferdevormusterung für Rabenstein am Montag, den 7. April 1913 'ormittags 8 Uhr 55 Minuten und für den Gutsbezirk Oberrabenstein, am gleichen Tage '»»mittags 8 Uhr 30 Minuten statt. Als Musterungsplatz wird die Kreuzung der Post- und Kirchstratze an der mittleren Schule bestimmt. Zeder Pferdebesitzer, der Pferde vorzuführen hat, wird bei Übersendung des Nummerzettels kd bez. Bestimmungstäfelchens durch die Ortsbehörde noch besonders zur Vorführung seiner Pferde auf- itlö , werden. Es wird jedoch schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß die Vorführungsbestimmungen ffell' "halben beachten sind, auch daß die vorzuführenden Pferde mit gereinigten nicht geschmierten II"' >usen, möglichst auf Trense mit 2 Zügeln vorzuführen sind und vor Ankunft des Herrn Kommissars Vilich zur Stelle und der Nummernfolge nach geordnet sein müssen. Die hiesigen Beschlagschmiede und Pferdebesitzer werden zur Teilnahme an der Dormusterung 'hiermit eingeladen. Rabenstein, am 29. März 1913.Der Gemeindevorstand. Gemeinde Reichenbrand. I. alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staats- xrft"ftnbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Wehrleute I. Aufgebots, Reservisten» Dispositions - Urlauber, zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen und Ersatzreservisten, und II alle von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt Be- jeichneten, soweit sie zur Landwehr I. bezw. H. Aufgebots zu überführen sind: s) der Jahresklasse 1905 und 1900, ill b) der Jahresklasse 1902, die volle drei Jahre und länger gedient haben, - ^en hierdurch Befehl, zu der in Grüna im Hotel Clautz am Freitag, den 25. April 1913 sei Nittags 12 Uhr stattfindenden „ Kontrollversammlung big pünktlich zu erscheinen. :alh Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Ml Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche h^-mden keine Berücksichtigung. Im übrigen wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Am 1. April dieses Jahres werden die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1913 I Hm Höhe von IV2 Pfennig von jeder Versicherungseinheit fällig und sind spätestens bis zum 10. April 1913 «n die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 25. März 1913. Der Gemeindevorstand. Pferdevormusterung. „kl Nach der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Chemnitz vom 26. März 1913 Niiabgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 27. März 1913 Nr. 84) auf welche noch besonders hingewiesen die diesjährige Pferdevormusterung für Reichenbrand — Mittwoch den 9. April 1913 vorm. 9 Uhr 25 Min. statt. Als Musterungsplatz wird die Turnstratze und als Aufstellungsplatz für die Pferde die hier bestimmt. Zeder Pferdebesitzer, der Pferde vorzuführen hat, wird bei Übersendung des Ein Herr kann gute» Logis er halten bei voukal, Siegmar, Linden- 2 SchWele« z« «eraiiele« Siegmar, Hofer Straße 28, 1. Et. r. »^Aummerzettels und bez. des Bestimmungstäfelchens durch die Ortsbehörde noch besonders zur Vorführung —seiner Pferde aufgefordert werden. Es wird jedoch schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß die sL>vorführungsbestimmungen allenthalben streng zu beachten sind, auch, daß die vorzuführenden Pferde mit gereinigten, nicht geschmierten Hufen, möglichst auf Tremse mit 2 Zügeln vorzuführen sind, und >or Ankunft des Herrn Kommissars sämtlich zur Stelle und der Nummernfolge nach geordnet sein müssen. . Die hiesigen Beschlagschmiede und Pferdebesitzer werden zur Teilnahme an der Vormusterung hiermit eingeladen. I I - Reichenbrand» am 29. März 1913. Der Gemeindevorstand.