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» / 73. Jahrg Sonntag, den 16. Mai 1920 Markenausgadebezlrk vorm. 3. Unlermieler erhallen keine Karlen. Fällen Aut Blatt 257 des Handelsregisters, die AKIiengesellschafi «vlzskoss- und Papierfabrik zu Schlema bet Schneeberg in N ederichlsma belr, :st heule eingelrage» worden, dah 8 l? des Gesell Stb ÜUs W-biNbk Itkailsnorirnna nnm 7 Annl 19QO aklieüni>srt morden ist- r 0 9 . _ Das Amrsgerrchl. Alle Obslbaumbeiitzer 16- 22 23- 29 30-36 37-43 44 -50 Slu.M.cm 6-7 8-12 13-1S Glömme r 1 Eiück l Schneeberg 23 Slück 1 12 Schneeberg Umtausch -er Abschnitt« e -er Landeekarlosselkart«. Wettere amtliche Bekanntmachungen betinSen sich im 1. Beiblatt. Miiwoch» »en 2«. Mai 1820, vormillag 8 Ahr» in -er Dahnhossgaslwirifchast Karlenslein. 1 1 1 10 112 23 2 9 3 9 18 10 6 540 5 11 9 27 161 134 1 2 60 von 7 3 84 56 13 64 74 3-4 Uhr 841-1260 1261-1680 Z M Die Müschen Lebensmillelkarlen sind vorzulegcn. .Vie Zeiten sind genau einzuhaiten. 4-5 Uhr 1681-2100 Zimmer 17 2101-2550 Zimmer 18. Ler Sia-lral. Die Firma Söchfische Emaillier- und Stanzwerke vorm. <8ebr. Gnllchlel A. S- in Lauler beabsichtig! in dem Grundstück Orlslislen-Nr. 75 für Lauler eine Teergewinnanlag« zu errichlen (8 16 ss. der Reichsaewerbcordnung). Die Planunlerlagen liegen hier zur Einsichl aus. Elwaige Einwendungen sind-soweit sie nicht auf besonderen Privalrechlslilcln beruhen, bei Ver lust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekannlmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Amls- hauplmannschast anzubringen. Schwarzenberg, den 11. Mai 1920. Die Amlskauplmannschafk. auf den Vertrauensmann übertragen. Berlin, den 1. März 1920. Der Rctchskommlssar für die Kohlenverteilung. .. Stutz. Oessenlliche Schulvorstands-Sitzung Moalag, -«» 17. Mai 182-, ab«,-, 7 Ahr, in Zimmer 1 »er Schul,. Socha«, den 14. Mai 1920. Der Schnlvvrslau-. erfolgt Montag, -en 17. Mai 1920» nach«, von 2—8 Uhr» ia der Bürgerschule (gegenüber dem Slraudehaus). 38 52 schajlsoerlrags oom 7. April 1900 abgeändert worden ist. > Schneeberg, den 11. Mai 1920. Aue. 9. 10. 11. Eicher Ahorn: Esche: Rotbuche: Fi., Ta. «lwa, Kieser: Sich«: Ahorn: Esche: Linde: Dresden, am 12. Mai 1920. Der Verbandswahlleiter des Wahllrelsverbandes 16 (Sachsen). Stadtrat Reichardt. 1. 2. 3. 4. Die Versteigerung ersolgt unter den üblichen Bedingungen zum Meislgebot und gegen Barzahlung. Fürstlich« Forstrevierverwaltung un- Fürstlich,- Aenkamt Slein, Erzg«b. Oessenlliche Sitzung -es Bezirksausschusses findet statt Donnerstag, -en 20. Mai 1928» nachm. 2 Uhr im Saale des amtrhauplmannichaillichen DienstgedSudes. Zwickau, am 11. Mai 1920. Die vmtshaupkmannfchask. Auslobung In der Nacht vom 29. April zum 30. April 1920 sind zwei in der Kartensleknerslrab« lagernd« Temenlrohre von Bubenhanü zertrümmert worden. , 5» Mark Belohnung erhält derjenige, der uns den oder die Täler namhast machen kann, sodatz wir ihn der gerichtlich Be strafung zutühren können. Schneeberg, den 15. Mai 1920. Der Sla-lrat. Fi., Ta., Kl. etwa: 923 SO eschene Slangen 5. 6. 7. 8. Klötzer: s 1 LStznitz. Kohlenkartenansgabe. Die Ausgabe der neuen Kohlenkarlen findet gegen Rückgabe »er allen flödt. Kohleuaua«! weisKarlen im Ralhaus, Zimmer Nr. 6 in der folgenden Reihenfolge stall. Montag, -en 17. Mat 1929, Markenausgabebezirk vorm. 8—>/, 9 Uhr. . . '/, 9- 10 . . . 10-'/,12 . v«, .0r»l<d»r-Uch« «U»aia »1 Muilchm, du La,« »ach Son»- »nd FilUagen. monaMch Marli H0 durch dl« Na-Uiqn tr«> in» Ila»»! durch dl« Po» d«zog«» »leUrllLhrüch war» ir eo, «onalllch Mar» 1.30, U»»,l,«»pr«>I> I« NmUd>aNb<pr» dir Mmm d«r Up. Solonel^rll« so Pt,.. a»R»eu« so PI,., «lnlchllrbllch ?In. »««nllrarr, lm amMHe» L«ll dl, halb« 2«U« 4.00 W»., I» RrdlamrliU dl« IM« L.00 W». P»m«d«<r.n»at», e«lp,l, Sir. irres. - - '/,'2- 1 - Dienslag, -en 18. Mai 1929, Markenausgabebezirk vorm. 7—'/, 9 Uhr, I /'io^'/,'l2 . . '/12- 1 . Mittwoch, »en 19. Mai 1929. 7-'„9Uhr, 9— 10 . 10-'/,12 . (ordern wir hiermit auf, an ihren Obstbäumen sogenannte Fangringe zur Bekämpfung der Obstbaum- schüdlinge anzubringcn und die früher bereits angebrachten Fangringe zu erneuern. Auskunft über die Anlegung der Fangringe erteilt auf Wunsch unser städtischer Parkwärter, Herr Korb. Aue, den 11. Mai. 1920. Der Rat der Stadt. — Polizciabteilung. — Fleischbeschau belr. Es wird in Erinnerung gebracht, daß gemäß 8 3 des Ortsgesctzes der Stadt Schneeberg über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 1. März 1909, daß der Schlachtvieh» und Fleischbeschau, saugende Ferkel, Zickel und Lämmer, deren Fleisch zum Genüsse für Menschen dienen soll, auch dann unterliegen, wenn ihr Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu 150 Mark oder mit Haftstrafe bis zu ,14 Tagen belegt. i Schneeberg, den 12. Mal 1920. Der Stadtrat. 15 cm Unlerstärke, 765 (schiene . . 4—12 . 15 Rm. erlene Nntzrotte« aus der Sandwiese. Tageblatt - Amtsblatt?" Us'M^sss berg und Zwickau» sowie der Staals- I »«Kn. und Städtischen Behörden in Aue, Grünhaln, Kartenstein» Johanngeorgenstadt, I »«4 Löbnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von C. M. Gärtner, Ane» Erzgeb. ! Femfprech - Anfchlülle: Au« 81. Lößnitz (Amt Aue) 440, Schneeberg 10, Schwarzenberg 19. M» ^Drahtanschrift: Dolkssreunü Aueerzgebirge. I s»w-rzn>b^ Der nachstehend« Nachtrag zu der in der Sächsischen Staatszeitung Nr. 224 vom 30. Sep tember 1919 abgedruckten Bekanntmachung über die Einschränkung de» Verbrauch» elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 wird unter Hinweis auf die zu drcser Bekanntmachung am 8. November 1919 erlassenen und in der Sächsischen Staatszeitung Nr. 258 vom 10. November 1919 veröffentlichten Aus- pihrungsvorschristcn des Arbeitsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. . Dresden, am 11. Mai 1920. / Ardelt»ml»tstert«m. - Nr. 111 Schneeberg. Der Gasprets ist infolge emeuter Steigerung der Kohlenpreise und sonstiger Unkosten wie folgt neu festgesetzt wordan! Gas aus Gasmesser 1.79 W. i« Kubikmeter, Das auf Automaten 1.75 M. je Kubikmeter. Koks kostet ab 12. Mai 1929 »er Zentner 18 M» Schneeberg, den 14. Mai 1920. Der Sla-kral. 4. Zusatzkarlen werden nicht ausgegeben. 5. Die Kohlenkarleu werden mir an erwachsene Personen aus gegeben. 6. Die Brennvoffadteilung bleibt während der Äusgabezeit für den öffsnNchen Verkehr geschlossen. Di» Ausgabezeiteu sind streng einzuhalten» »a »ie Karten sortlausen» bezirksweise amneriert sin». Nachzügler bekommen di« Karlen erst am Freilag» »en 21. Mai 1929 vorm. 8—19 Ahr gegen Zahlung einer Gebühr in der Brennslossableilung ausgehändigt. Bezugsscheine aus Brennstoffe erhalten im Sommerhalbjahr lediglich solche Beiriede, di« di« Brennstoffe gewerblich, also nicht zur Beheizung von Ardeitsräumen brauchen. Lößnitz, den 14. Mai 1920. Der Bal »er Sladt. Für den Wahlkreisverband Nr. 10, umfassend den Freistaat Sachsen, für die Neichstagswahs ist der Unterzeichnete zum Verbandswahlleiter ernannt worden. Er fordert nach 8 16 der Ncichswahlt ordnung zur Erklärung über die Verbindung von Kreiswahlvorschlägen auf. Verbunden werden können mehrere Krctswahlvorschläge des Wahlkreisverbandes, jedoch mq dann, wenn sie derselben Reichswahlliste angeschlossen sind. Die Verbindung muß von den auf den Kreiswahlvorschlägen bezeichneten DertranenspersoneG oder ihren Stellvertretern übereinstimmend spätestens am 2». Mat 1920 M den unterzeichneten Verbandswahlleiter, Dresden, Neues Rathaus, schriftlich erklärt werden. """i Soweit die Verbindung vom Derbandswahlausschusse zugelassen wird, werden die Reststimmen die sich bei der Teilung der auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge entfallenden Stimmenzahl durch 60 000 ergeben zusammengerechnet. Auf je 60 000 dieser Summe wird vom Derbandswahlausschusse den Krciswahlvorschlägen nach der Zahl ihrer Rcststimmen je ein Abgeordnetensitz zugestellt. Hierbei bleiben jedoch die Reststimmen unberücksichtigt, wenn nicht wenigstens auf einen der Verbandskreis- Wahlvorschläge 30 000 Stimmen abgegeben worden sind. Bei gleicher gab! von Rcststimmen auf mehreren Kreiswahlvorschlägen entscheidet über die Reihenfolge das Los. Die bei der Verrechnung der Reststimmen im Wahlkrcisverband nicht verbrauchten oder nicht berücksichtigten Reststimmen werden ihrem Reichswahlvorschtage überwiesen. Zu Beisitzern des Verbandswahlausschnsses sind ernannt worden: / Die Herren Lehrer Max CIajus in Dresden, Dr. jur. Richard Gronau in Niederlößnitz, Buchhalter Hans Ittner in Dresden und Oberlandesgerichtsrat Gustav Adolf Wahl in Dresden, und als Stellvertreter sind ernannt worden: Die Herren Stadtrat Ernst Lorenz, Postsekretär Otto T h o l o t w s k y, Kassierer Her« mann Paulus und Professor Otto Koch, sämtlich in Dresden. Nachtrag zur Bekanntmachung über die Einschränkung de» Verbrauch» elektrischer Ardelt vom 9. 9.1919. (Auszug aus dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 54 vom 4. März 1920.) Auf Grund der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft- Heiß- und Leitungswasscr vom 21. Juni 1917 RGBl. S. 543) und der 88 1, 3 und 6 der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswasser vom 3. Oktober 1917 (RGBl. E. 879) wird meine Bekanntmachung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 (veröffentlicht in Nr. 213 de» „Deutschen Reichsanzeigers" vom 18. September 1919) Wie folgt geändert: i > I. 8 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: .... 3 a. Die Regelung des Verbrauchs erfolgt für Abnehmer, die im Jahre mehr als 12 000 Kilo wattstunden verbrauchen, durch die Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann. Zuständig ist die Kohlenwirtschaftsstelle ,in deren Bezirk die Detriebsstlltte des liefernden Stromvcrsorgungsunternchmens liegt. 3d. Für Abnehmer, die im Jahre weniger als 12 000 Kilowattstunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Verbrauchs durch die Kommunalbehörden (und zwar tn Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern durch die Gemeindcvorstände, im übrigen durch die Vorstände der Kommunalverbände) im Einvernehmen mit der Kohlenwirtschaftsstelle. Unbeschadet des Rechtes auf Regelung des Verbrauchs im Einzelfalle haben die Kommunalbehörden zusammen mit der Kohlenwirtschastsstelle sobald wie möglich die generelle Regelung des Verbrauchs durch Ortsvorschriften vorzunchmen. 3o. Der Ncichskommissar für die Kohlenverteilung kann auf Antrag der zuständigen Kohlen» wirtschaftsstelle, Abteilung Elektrizität, nach Anhörung der Kommunalbehörden (3d) die Grenze von 12 000 Kilowattstunden für den betreffenden Bezirk oder sür einzelne Gemeinden de» Bezirk» oder für einzelne Abnehmer verschieben. 3ä. Die gemäß Ziffer 3 a oder 8 b erfolgte Regelung des Verbrauchs ist entweder öffentlich bekannt zu machen (bei generellen Regelungen, Ortsvorschriften und dergl.j ober dem Verbraucher schriftlich oder telegraphisch mitzuteilen. 3o. In Zwcifclssällcn, die bei der Durchführung dieser Bestimmungen entstehen, sowie in den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwischen der Kohlenwirtschaftsstelle und dem Vertrauensmann (3 a) bezw. zwischen der Kommunalbehörde und der Kohlenwirtschaftsstelle (3 b) nicht erzielt wird, entscheidet der Ncichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizität. 3 k. Die Uebcrwachung der Innehaltung der getroffenen Vcrbrauchsregelung obliegt in erster Linie dem Vertrauensmann der befugt ist, zu seiner Unterstützung Hilfskräfte hcranzuzieheg. Daneben ist für die Uebcrwachung im Falld 8 s die Kohlenwirtschastsstellr, im Falle 3 b neben Ler Kohlen- Wirtschaftsstelle die Kommunalbehörde zuständig. II. 8 S Absatz 1 fällt weg. ! ! ' - III. 8 9 erhält folgende Fassung: V Aufpreis sür den Mehrverbrauch. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsnnternehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelassene Dtenge hinaus verbrauchte Kilowattstunde bis zum 1. April 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. April 1920 mebrverbrauchte Kilowattstunde einen Aufpreis von 1 Mark zu zahlen. Die Verteilung der eingcgangenen Aufgelder hat nach den in den Richtlinien gegebenen Be stimmungen zu erfolgen. IV. 8 10 erhält folgende Fassung: Etromsperrung. Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt dem Verbraucher den Srtom zu sperren: ») bei Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Vertrauensmannes in dringenden Not fällen (8 6), d) nach vorausgegangener besonderer Warnung, o) bei wiederholt notwendig werdender Erhebung des Aufpreises, L) bei Stromentnahme innerhalb der festgesetzten Sperrstunden. Die Kohlenwirtschastsstelle kann die Befugnis zur Stromabsperrung L-3 Uhr L.-M.-K.-Nr. 1-42N 421-640 Hierbei machen wir auf folgendes aufmerksam: 1. Die Broimarkenlasche ist vorzulegen. 2. Kvhlenkarien werden nur an Kaushallungen abgegeben.