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Vokgtlü»bischer Anreise?. z. Stück. Plauen, Sonnabends den 15« Januar 1820. Da durch daS Rutsch,!» Mt Schlitten und das sogenannte HLlseln der Kinder in de« Straßen und Gassen der Städte und Dörfer schon manches Unglück veranlaßt worben ist, und es daher jeder Polizeibehörde obliegt, auf die Verhütung dieses Unfogö ein besonderes Augen« merk zu richten, gleichwohl aber wahrzunehmen ist, daß dies« Aufsicht an den meisten Orten, wo nicht ganz, doch gar sehr, vernachlässiget wird; so findet man sich Kreishauptmannschaftsr wegen bewogen, hierdurch sämmtliche Obrigkeiten und Localpolizeibehörden in den Städten und Dörfern deS hiesigen Kreises an ihre avfhabenden Pflichten zu erinnern, und dieselben zn veranlassen, dergestaltige Verfügungen zu treffen, daß dieses Rutsche!» ufid Häiseln aufdetr Straßen und Gassen oder sonstigen öffentlichen Plätzen durchaus-nicht gestattet, sondern streng verboten, mir Wegnahm« der Schlitten und Gefängnißstrafe sofort bestraft und über die AuSr führung des Verbots nach Befinden durch die Tag, und Nachtwächter gehörige Aufsicht ge« führet werde. So wie denn auch zugleich sämmtliche Kreis-Gensd armes angewiesen werden, «ufdte Befolgung dieser Anordnung allenthalben genau zu invigilirett. Planst» den 5. Januar r82v. ' Königl. Sächs. Voigltändische KreiShauptmannsch-ft, Edler von der Planitz. Alle rückständige Anzeigen über den Nahrungszusiand hiesigen Kreises, nicht minder die Verzeichnisse der Feoer-kisch-Geräthschaften, der Teiche, Brunnen und Wasser, so wie die Cf« .tracte aus den Armen, Lassen-Rechnungen jeden Ortes, welch, bei Ablauf des Jahres 1819 allbier einzureichen gewesen, werden bei Vermeidung der sonst gesetzlich angeordneten Strafen, hiermit in Erinnerung gebracht, und deren Eingang binnen 8 Tagen unfehlbar allhter erwart tet, welches denjenigen wohllöbl. Obrigkeiten des Kreises, welche damit noch im Rückstände sind, andurch bekannt gemacht wird. Neuensalz, am n. Jan. 1820. Kön. Sächs. Dolgtl. Amtshauptmanoschaft, Heinrich Leopold von Beust. Zur Chronik Voigtlands. Auf dem Steinigt bei Bergen hat eine le- bige Frauensperson Namens Christiane Ja cobi», 19 Jahre alt, den zr. December 1819 Abends ein Kind geboren, welches sie am Munde und Halse mit einer Schaaf, Schwere beschädiget, so daß es nach Verlauf einiger Stunden verstorben. Neue