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WMUMWW E» wud« auß«d«w v«öffenttichtr Bedannlwachungm d« eiadträt« zu «u« Md Schwarztabtkg. Nr. 303. 85. Jahrg Dienstag, den 27. Dezember 1S32 ten Gegenstandes tritt. Ja 9/32 * Nach dem Feste lichen — in den Anfängen stecken bleibt. * Die Reichsregierung hatte, wie der „E. D." mitteilte, zum Weihnachtsfeste ein Füllhorn von Gaben über das Volk aus- geschüttet. Es handelt sich um zahlreiche Millionen, die für allerhand gute Zwecke bestimmt sind. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, daß damit eine durchgreifende Hilfe nicht ge leistet werden kann. Vielmehr ist die Zahl der Bedürftigen zu groß, als daß der Not auch nur einigermaßen gesteuert werden könnte. Wie von der privaten Hilfstätigkeit, so gilt auch von der-öffentlichen das Bild von dem Tropfen Wasser, der auf dem heißen Stein verzischt. Wie der „E.V." schon am vergangenen Donnerstag mit teilen konnte, befindet sich unter den Weihnachtsgaben der Neichsregierung noch das sog. Notwerk an der deutschen Jugend. Am Tage vor dem Fest haben Reichspräsident und Reichsregierung auch das sog. Notwerk an der deutschen sagens des behördlichen Presseapparates dem größten Teil der jugendlichen Arbeitslosen erst nach dem Fest bekannt wird. Von dem Notwerk gilt das, was oben von den Hilfsmaßnah- men im allgemeinen gesagt wurde. Es ist nicht allzuviel, was es bietet, immerhin kann es segensreich wirken, wenn «s nicht — wie leider anderweite Ansätze der Arbeit an den Jugend Trotz der Unzulänglichkeit der Hilfsmaßnahmen sind nirgends gewalttätige Störungen des Weihnachtsfriedens zu verzeichnen gewesen. Die notleidenden Massen haben damit wieder eine Disziplin bewiesen, die überall anerkannt werden wird. Freilich wäre die Auffassung falsch, als ob nunmehr die Ruhe und Ordnung fün diesen Winter gewährleistet wäre. Es muß vielmehr die Durchführung der Arbeitsbeschaffungs- pläne der Reichsregierung mit aller Energie in Angriff ge nommen werden, sonst kann es schließlich zu Explosionen der Not kommen, denen gegenüber alle Sicherheitsmaßregeln ver- sagen. ast md des Schneeberg, Schneeberg, L« wowM-M' Md« «KN« r« n, »4 mm bE «-<«<«<.I» «»„«-«»«M »II »» lSMlt«nm»U,« °»d 1»), ««IN, er. Nr dl« « mm dr« a-NM ««»Imi«,«II« »0, <MN»ir»i ISO, N' dl« »0 mm dM« Mill. Lolmar«»!« es. <nm»erl»»» ««l-mlm»»». V»l»s»««-N»n»» > V«W« «r. leer«. »«»<l,t«-OIr»-a»»I»i SM«, Nr. es. Berlin, 24. Dez. Auf Grund der Amnestie sind in Preußen bis zum Sonnabend über 4800 Gefangene aus der Haft entlassen worden. Berlin, 26. Dez. Vom 1. Januar 1933 ab ist die Einfuhr von Rundholz und Schweineschmalz nur mit Be- willigung gestattet. « enihaliend die «»Mehe» der «misha» * Bezirbsverband» Schwarzenberg, der Amtsgericht« in Au« Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, der Slabtröt, in Grünhain, Lößnitz, Reust der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Verlag L. M. Gärtner, Aue, Sachfe«. «« »1 m» »L U»-N !»-» »«» 440, Sch««»««, 1<d Schl»«,»««»«, »»1» vr-dlmwNIb WM»«» bigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Er teilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteiger- mrl«^ «k«im»l<« s<dri ML, Id««««« dl« SLrift. I««m, »«di« »«rmkmrlims. — Unlndnchm,« d«, a» >MI»d«»rI,»« d«,r»id« »«»««nhirlL«. «ü gotzlung». «NM m» N«lum> «<M» «ab«, -l» «14» v«N«b«N. -—»t««s»aft»»«am t»i «m, Mpi,». m» S4»«i«d»w. Amtliche Anzeigen. Folgende im Grundbuche für Johanngeorgenstadt auf den Namen des Handelsmannes Karl Ernst Anger in Johann georgenstadt eingetragenen Grundstücke sollen am Freitag, dem 17. Februar 1933, vorm. 19 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt S72, nach dem Flurbuche 27,7 Ar groß und nach dem Der- kehrswert auf 23 000 RM. geschätzt. Die Drandversicherungs- summe beträgt 25 000 RM., sie entspricht dem Friedensbau preis vom Jahre 1914 (81 des Gesetzes vom 18. 3. 1921, GDBl. S. 72) Hausgrundstück mit Wohn- und Niederlags gebäude nebst Laden und Stallung an der Wittigsthaler Staatsstraße in der Nähe des Bahnhofs, 2. Blatt 838, nach dem Flurbuche 59,4 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 575 RM. geschätzt. Feld im Siedlungsgelände oberhalb der neuen Stadthäuser, ohne direkten Zufahrtsweg, 3. Blatt 1297, nach dem Flurbuche 23,1 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 650 RM. geschätzt. Wiese, steiler Dergabhang zwischen Staatsstraße und Bahnhofssteig. Die Einsicht der Mitteilun gen des Grundbuchamts und der übrigen die Grundstücke be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grund stücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 8. De zember 1932 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteige- rungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Ver teilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu- Das Nolwerk an -er Deutschen Ingen-. Ein Aufruf des Reichspräsidenten. Berlin, 26. Dez. Der Reichspräsident und die Reichs- regierung erlassen folgenden Aufruf: Die Not der Ar beitslosigkeit lastet schwer gerade auch auf der deutschen Jugend. Weder Arbeitsbeschaffung noch Ar beitsdienst können verhindern, daß mit dem Anbruch des Winters Hunderttausende von jungen Deutschen mit dem Schicksal der Erwerbslosigkeit und der Untätigkeit zu ringen haben. Darum rufen Reichspräsident und Reichsregierung das deutsche Volk zum Notwerk der deutschen Jugend auf. Das Notwerk soll der arbeitslosen Jugend Gelegenheit zu ernsthafterberuflicherBildungsarbeit dienen und ihr sonstige sinnvolle geistige und körperliche Betätigung ermöglichen. Es soll ihr in Verbindung damit täglich eine warme Mahlzeit sichern. Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft aller Teile der Bevölke rung müssen in diesem Notwerk zusämmenwirken, um die arbeitslose Jugend körperlich und geistig gesund und lebens, tüchtig zu erhalten und ihren Willen zu kameradschaftlicher Selbsthilfe zu stärken. Die freiwilligen Anstren gungen der Bevölkerung werden die planmäßige Unter- stützüng des Reiches erfahren. Die Reichsregierüng stellt allen geeigneten Einrichtungen, insbesondere auch frei willigen Kameradschaften junger Arbeitsloser, die sich in den Dienst des Notwerkes stellen und es praktisch verwirklichen, Beihilfen zur Verfügung. Sie sollen vor allem die vorge sehene Verpflegung ermöglichen. Die Förderung des Notwerkes der deutschen Jugend ist dem Reichsarbeitsmini st er übertragen. Er wird die notwendigen Anordnungen treffen. Berlin, 26. Dez. Der Reichspräsident ist in der Woche vor Weihnachten erneut Großvater geworden. Seinem Sohn und persönlichen Adjutanten, Oberst Oskar v. Hindenburg, wurde das dritte Töchterchen, das vierte Kind, geboren. Oberst v. Hindenburg ist mit Margarete, geborener Freiin v. Mahren- Holz, »erheiratet. Die christlichen Gewerkschaften fordern Erweiterung der Winterhilfe. Berlin, 26. Dez. Der Vorstand des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften hat an die Reichsregierung ein Schreiben gerichtet, in dem dringend gebeten wird, die in Aus sicht genommenen Maßnahmen in bezug auf die Winter hilfe zu erweitern. Die Notlage sei in Anbetracht der auf ein Minimum gekürzten Unterstützungen so groß, daß daraus nicht nur ernste kulturelle und gesundheitliche Ge fahren, sondern auch schwere Gefahren für den Staat und die Volksgesamtheit entstehen müßten. Das, was bis jetzt an Be- schlüssen für die Winterhilfe bekannt geworden sei, reiche nicht im entferntesten aus, um der gewaltigen Not und der daraus resultierenden Gefahren Herr zu werden. Am dringendsten sei eine allgemeine Erhöhung derUnterstützungen für die Erwerbslosen, Kleinrentenempfänger und sonstige Hilfsbedürftige. Wenn aber die Reichsregierung glaube, diese Erhöhung zur Zeit nicht durchführen zu können, müßte zum mindesten ein einmaliger, für den Haushalt wirklich ins Ge wicht fallender Geldbetrag gegeben werden. Zur Förderung des Notwerkes sollen unverzüglich in den Bezirken aller Arbeitsämter Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Sie sollen unter Vermeidung überflüssiger Organisationsarbeit alle Stellen zusammenfassen, die sich der arbeitslosenIugendannehmen: neben dem Arbeitsamt vor allem die Gemeinden (Jugend- und Wohlfahrtsämter, Berufsschulen), die Freie Wohlfahrts- und Jugendpflege (insbesondere die Winterhilfe), die Geistlichkeit und Lehrerschaft, die Jugendverbände aller Art, die Berufs verbände der Arbeitnehmer, Arbeitgebervereinigungen usw. Der Reichsarbeitsministcr hat sich an sämtliche Lan desregierungen sowie an die kommunalen, charitativen, wirtschaftlichen und sonstigen in Betracht kommenden Spitzen verbände gewandt und sie um Unterstützung des Notwerkes und Mitwirkung bei seiner Durchführung gebeten. Berlin, 26. Dez. Die Weihnachtsfeiertage verliefen in der Reichshauptstadt in völliger Ruhe. Der Reichsp rü den t verbrachte die Festtage im engsten Familienkreise. Einige Reichsminister, darunter Außenminister v. Neurath, haben Weihnachten außerhalb Berlins verbracht. Der Reichs kanzler war in Berlin verblieben. Irgendwelche politischen Ereignisse sind nicht eingetreten. Da die Bestimmungen über den Burgfrieden noch in Kraft sind, unterblieben auch Kundgebungen politischer Der- einiaungen. Nur eine am Sonntag abend in Moabit tagende Versammlung eines „Naturwissenschaftlichen Vereins" erwies sich als öffentliche politische Veranstaltung der KPD. und würde aufgelöst. Auch im übrigen Reiche verliefen die Weihnachtstage ruhig und dhne nennenswerte Störungen. Das politische Leven stand überall im Zeichen des Burgfriedens. Berlin, 24. Dez. Das Notwerk an der deutschen Jugend, zu dem Reichspräsident und Reichsregierung auf rufen, wird auf Anordnung des Reichsarbeitsministers durch die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Für das Notwerk stehen aus Reichsmitteln im laufenden Haushaltsjahr 9 Millionen RM. zur Verfügung. Hier- aus dürfen Beihilfen solchen Einrichtungen und insbe- sondere auch solchen freiwilligen Kameradschaften gewährt werden, die allein oder in Zusammenwirken mit anderen Stellen junge Arbeitslose im Alter bis zu 25 Jahre außer zu gemeinsamer Mahlzeit durchschnittlich mindestens vier Stunden am Tage zusammenhalten. Hiervon sollen nach Möglichkeit zwei Stunden der beruf lichen Fortbildung dienen, die übrige Zeit soll sport- licher Betätigung und geistiger Bildungsarbcit gewidmet sein. Die Beihilfen sollen so berechnet werden, daß höchstens je nach den örtlichen Verhältnissen 15 bis 25 Pfennig für jeden Teilnehmer gewährt werden. Sie haben regelmäßig zur Voraussetzung, daß sich auch andere — private oder öffentliche — mit eigenen Mitteln an der Verpflegung und den sonstigen Aufgaben des Notwerkes beteiligen. Die Rekchsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslösenverstche- rung wird die hiernach erforderlichen Maßnahmen in engstem Einvernehmen mit den Körperschaften, Verbänden, Vereini gungen und allen sonstigen Stellen einleiten und durch führen, die sich nach ihrem Aufgabenkreis mit der Hilfe für die arbeitslose Jugend befassen. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 21. Dezember 1932. Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie- tend versteigert werden: Mittwoch, den 28. Dezember 1932, vorm. 9 Uhr im ge- richtlichen Versteigerungsraum: 1 Tischsprechapparat, 1 Klei- derschrank, 1 Singer-Nähmaschine, 1 Schranksprechapparat. Am gleichen Tage, vorm. 10 Uhr im „Taft Georgi" in Lößnitz: 1 Schreibtisch, 1 «ipplori. Privat). Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ane. Mittwoch, den 28. Dezember 1932, vorm. 10 Uhr sollen im gerichtlichen Versteigerungsraum 1 Poste« Damenkleider, Damenmäntel, Backfischmäntel, Blusen, Jacketts, Windjacken, Kinderkleider, Kleiderstoffe, 1 Poften Pelzwaren meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 28. Dezember 1932, sollen öffentlich meist bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Vorm. 10 Uhr in Schwarzenberg 1 Möbelwagen, 1 Geld schrank, 1 Schreibpult mit Aufsatz, 1 Sofa, 1 Pfeilerspiegel, 1 Schreibmaschine (Progreß I), 1 Scheibenbüchse, 1 Blitzablei- terprüfungsmeßbrücke. Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Borm. 10 Uhr in Lanter 1 kleine Schreibmaschine, 8 ver schiedene Bilder, 1 Schreibtisch. Sammelort der Bieter: Fremdenhof zum Löwen. Mittags 1 Uhr in Waschlelthe 1 Singer-Nähmaschine. Sammelort der Bieter: Gasthof zur Tonne. Der Eerichtsvollzieber de« Amtsgericht» Schwarzenberg. Gewerbesteuer Ane. Erinnert wird an die Entrichtung der 8. Rate Gewerbe steuer, fällig gewesen am 15. Dezember 1932. Die Säumigen werden auf ihre Kosten gemahnt werden. Aue, 27. Dezember 1932. Der Rat der Stadt — Steueramt. Der von den Stadtverordneten beschlossene II. Nachtrag zum Ortsgesetz über Ruhelohn und Hinterbliebenenversorgung für die Arbeiter der Stadt Schneeberg vom 29. September 1928 ist von der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg als Staatsaussichtsbehörde ergänzt worden. Er wird hiermit ver kündet und liegt ein« Woche lang in der Hauptkanzlei zur Einsichtnahme aus. Schneeberg, den 24. Dezember 1932. Der Stadtrat. In Verlust geraten ist das von der Sparkassenverwaltung in Lößnitz ausgestellte Spareinlagebuch Nr. 4756, lautend auf den Namen Anna Christiane Albert, Lößnitz. Gemäß 8 21 der Sparkassenordnung der Stadt Lößnitz wird der etwaige Inhaber dieses Buches hiermit aufgefordert, seinen Anspruch bei dessen Verlust innerhalb 4 Wochen vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, hier anzumelden. Lößnitz, am 23, Dez. 1932. Der Sparkaffenausschuß. Erleichterung sür Liriegs-eschS-lgte. Berlin, 24. Dez. Der Reichsarbeitsminister hat angeordnet,' daß für die Krisenunter st ützung von Personen, denen nach den Reichsgrundsätzen über Voraus setzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge gehobene Für sorge zusteht, nicht der Richtsatz der allgemeinen Fürsorge, sondern der der gehobenen Fürsorge oder Grenze im Rahmen der Sätze der Arbeitslosenversicherung sein soll. Der Erlaß tritt mit Wirkung vom 9. 1. 1933 in Kraft.