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Weißeritz-Ieitung Anzeiger für Dippoldiswalde nnd Umgegend. 69. Jahrgang. Dienstag, den 17. Februar 1903. Nr. 21. Vermrlworllichrr Vedakteur: Panl Jelpw. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 Pfg., solche aus unserer Amtshaupt- manuschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag.— Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten zeile 20 Pfg. - Druck und Verlag von Carl Jelpre m Dippoldiswalde. Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Die „Weiheritz-Zritung" «Meint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und mird an den vorhergehen- denWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1 M. 28 Pfg , Zweimonatlich A4 Pfg., einnwnatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle Postan ¬ stalten, Postboten, sowie unsere 'Austräger nehmen Bestellungen an. - — - , Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zn Dippo dwwa e. Die Vergütung für die von den Gemeinden im Monat Februar dieses Jahres an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für 50 Kilo Hafer 7 M. 20,l Pfg-, „ .. „ Seu 3 „ 65 „ „ „ Stroh 2 „ 80,o „ Dippoldiswalde, am 13. Februar 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. S». Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde wird l. für die Stadt Glashütte und die Orlschaften Berthelsdorf, Dittersdorf mit Rückenhain und Neudörfel, Cunnersdorf, Hausdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchau, Niederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz Lo»1rx, äs» 23 kodraar ä1v8es Padres, vorruittax > 211 vür, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte, 2. für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Berthelsdorf, Ditters dorf mit Rückenhain und Neudörfel, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau vienstax, üs» 24. ksdruar äiksss Lakrk8, varmittas 8 Mw, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, 3. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein r>) mit den Anfangsbuchstaben A bis mit A »littwood, äs» 25. kodruar äivsss 6aLrs8, vormittax '/-S vkr, und b) mit den Anfangsbuchstaben 8 bis mit 2 Vo»»er8lax, äs» 26. redr»ar üieses äräires, vormittax /-S VLr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein und 4. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit I mit Ausnahme der Stadt Dippoldiswalde und der Orte Cunnersdorf, Hausdorf und Johnsbach k^eitax, äs» 27. kedraar äivsss «lakres, vormittag 8 Mr, b) mit den Anfangsbuchstaben A bis mit y mit Ausnahme der Orte Luchau und Niederfrauendorf SMnabsnä, äs» 28. ksbruar üivses «lakres, vormiltax 8 Mr, c) mit den Anfangsbuchstaben R bis mit 2 mit Ausnahme der Orte Rein hardtsgrimma und Schlottwitz Illontax, äs» 2. Marr äiv8S8 «lakrss, vormittax 8 Mlr, und cy für die Stadt Dippoldiswalde, sowie die fünf Orlschaften des Amts gerichtsbezirk Altenberg: Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falken hain und Schellerhau vlSllstax, äs» 3. Narr älS8S8 «lakrss, vormittax 8 Mr, im Nathause allhier, die Losung für den gesamten Aushebungsbezirk aber Wttvood, äs» 4. Marr äiS8S8 «kakrsa, vormittax 8 vkr, im Nathause zu Dippoldiswalde stattfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. 8 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 das Erscheinen in dem unberaumten Losungs- termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gelost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anbcraumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen ausserdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Örtsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich airgestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, das; sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Ältestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befreit werden. ..... Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich IM 1., 2. oder 3. Mllltarpfllchtiahre befindet darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne dab ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachcrsatz zugeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, datz sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhaft ge- fuhrt Ubem ge Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, das; sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 8 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann- schaft A Person, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. ... Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushcbungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß 8 6I,z und 8 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 20. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommisson Mittwoch, den 4. März dieses Jahres, vormittags 10 Ahr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathhause allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 12. Februar 1903. Der Zivilvorsitzende der Königs. Ersatz-Kommission des Aushebungs bezirkes Dippoldiswalde. 147 Lossow. Hn. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Wilhelm Robert Krumpoll in Kipsdorf (Pöbeltal) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußvsrzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vcrmögensstücke der Schlusstermin auf den 14. März 1W.3, vormittags >/2l1 Ahr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Dippoldiswalde, den 13. Februar 1903. X d2. Königliches Amtsgericht. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Das fürchterliche Schneetreiben Ser letzten Tage hat endlich nachgelassen nnd hat schönem ruhigen Winterwctter, bei drei Grad Kälte Platz gemacht. Hoffentlich wird uns noch eine prächtige Schlittenbahn beschert. — Dem Bernehmen nach finden diesjährige Stuten Musterungen und Fohlenschauen und die darauf folgenden Fohlen- nnd Stutenprämiierungen statt am 1b. April in Kesselsdorf, 6. Mai in Crumbach, 7. Mai in Zella, 18. Mai in Großhartmannsdorf und am 19. Mai in Dippoldiswalde. Die Prämiierung er folgt in Kesselsdorf und Crumbach für I- und 2jährige Fohlen, in Großhartmannsdorf für 3- und 4jährigc selbst- gezogene Stuten sowie ältere Stuten mit mindestens drei Nachkommen, in Zella und Dippoldiswalde für 3- und 4jährigc jelbstgezogene Stuten und für unter Zncht- bedingnngen erkaufte Zuchtjtuten. — Wie aus einer Bekanntmachung der Wettin- Stistung für das sächsische Handwerk hervorgeht, sollen die diesjährigen verfügbaren Zinsen am 23. April d. I. in Beträgen von 50 bis 80 Mark au bedürftige und würdige lunge Handwerker zum Zwecke der Förderung ihrer weiteren gewerblichen Ausbildung und zur Unter- stützung derselben beim Besuche von Fachschulen, verteilt werden. Bewerbungen, bestehend in einem selbstge schriebenen Gesuch, aus welchem der bisherige Lebensgang, Name, Alter, Wohnort, sowie die bisherige Tätigkeit des Bewerbers ersichtlich sein muß und in dem anzugeben ist, ob und welche Lehranstalten bisher besucht worden sind und unter Zuhilfenahme des Stipendiums besucht werden sollen bcz. wie das Stipendium sonst verwendet werden soll sind unter Beifügung von Zeugnissen bisheriger