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SechsnnddreWgster Jahrgang 13. August 1884 Mittwoch Nachmittags 5 Uhr, Baarzahlung zur Versteigerung. Kunath, Gerichtsvollzieher. in Brot, Gramm Außer der Kaffecportion haben die Einquartierten Getränke nicht zu Pulsnitz, am 7. August 1884. von den Betheiligten an Rathsexpeditions Bemerkungen. den, der ihm für eine Sendung Branntwein Geld schul- // // // i ci, 6., Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Wtber's Erben in Pulsnitz. AmtsölaLt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtratkes zu Aulsniß. stelle Einsicht genommen werden. Pulsnitz, am 11. August 1884. Name des Unternehmers (Firma.) GeschäftsstepM «Ur Königsbrück; bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. .Dresden: Annoncen-Bureaus Haaseuftoi» L Voaler u. Jnvalideud««!. Leipzig: Rudolph «»isa Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: IkinschließUch des jeder Sonnabend-Nummer deUieacnden SomNanSblatteS) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raun, einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Nhr hier aufzugeben. 1000 250 120 150 300 2000 25 15 Die Brotportion vertheilt sich gleichmäßig auf die Morgen-, Mittags- und Abendkost. Als Morgenkost ist Kaffee oder eine Suppe, als Mittagskost Fleisch und Gemüse, als Abendkost Gemüse zu verabreichen. Jeder Person ist eine gehörige Lagerstätte und ein Handtuch, sowie das nöthige Wasch- und Trinkgefäß zu gewähren, außerdem aber die Benutzung des Kochfeuers, das Koch-, Eß- und Waschgeräthe zu gestatten. Die Zahl der zu verquartierenden Mannschaften wird den Quartiergebern vorher angesagt werden. Jeder Quartiergeber hat sich das Quartierbillet von den einzuquartierenden Mannschaften aushändigen zu lassen und als Beleg aufzubewahren. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Formular für die Anmeldung. Staat: Sachsen. Regierungsbezirk: Bautzen. Stadtgemeindebezirk: Pulsnitz. Anmeldung, Grund von 8 11 des Unfallversicherungse Bekanntmachung, die Anmeldung der nnfallverficherungspflichtigen Gewerbe betreffend. In Gemäßheit von H 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli d. I. hat jeder Unternehmer eines unter den H 1 des Gesetzes fallenden Betriebes den letzteren unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der darin durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen binnen einer von dem Reichs versicher- d. o., ungsamte zu bestimmenden Frist bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Nachdem diese Anmeldungsfrist durch Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 14. Juli d. I. auf oie Zejt bis zum 1. September d. I. festgesetzt worden, so werden alle Unternehmer solcher versicherungspflichtigen Gewerbe hierdurch aufgefordert, die gedachte Anmeldung unter Verwendung des nachgedruckten Formulars zur Vermeidung von Geldstrafe bis zu 100 Mark, längstens bis zum 1. September d. I. in hiesiger Nathsexpedition zu bewirken. Von der durch das Neichsversicherungsamt veröffentlichten Anleitung für die Anmeldung der versicherungspflichti Gewerbe kann dl 1717 l117Ck^1ldi IsHl /lil von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» od« ^4t4V1vU4l44jv <4tts 44 Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XpelMivN Ü68 ^Mt8blLttSS> Zeitereignisse. — Die Rückkehr des Prinzen Georg nebst Familie nach Dresden ist auf den 14. August festgesetzt. Die — — o - -. e,— prinzliche Familie wird während der nächsten Zeit einer gerichtlichen Vorladung haben kann, zeigt folgender Brief geschrieben. Der Brennereibcfitzer verklagte den wiederum aus ihrer Villa in Hosterwitz Wohnung nehmen, Fall, der aus Nordhausen berichtet wird: Ein Brannt-l Gastwirkh, dieser jedoch erschien nicht zum Termin, so»« woselbst gegen Schluß des Monats auch Prinz Fried- wetnfabrikant hatte einen Gastwirth, Stütz in Dachrie- rich August aus Ferien aus Straßburg eintrifft. d—, b.. ih... sä. .i... sch». — Wie unangenehme Folgen die Nichtbeachtung bete, gemahnt und dieser ihm hierauf einen beleidigenden —— „ Donnerstag/den 14. Angnst 1884, gelangen im hiesigen Gerichtsgebäude eine Lade, eine Flinte, dtci Baumsägc»mnd eine TascheMhr gegen B Pulsnitz, den 11. August 1884. / -/ X Bekanntmachung die Einquartierung betr. Bezüglich der vom 18. zum 19. d. M. allhier zu erwartenden Einquartierung wird auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1875 betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht in Frieden hiermit Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Die Einquartierung, welche Montag, den 18. d. M. wahrscheinlich gegen Mittag hier eintrifft verbleibt bis Dienstag, den 19. d, M. früh im Quartier. Die Mannschaften außer den Offizieren erhalten Quartier nlit Verpflegung. Die mit Verpflegung Einquartierten haben sich in der Regel mit der Kost des Quartiergebers zu begnii i sie haben jedoch Anspruch, daß ilMn als Verpflegungsportion gehöriger Zubereitung und guter Qualität gewährt werden: (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. R'ockrnblätt sür Pulsnitz, Königsbrück, Kndrbrrg, Niidrbnrg, Moritzbnrg und Umgegend. Fleisch (Gewicht des rohen Fleisches) Reis oder Graupen resp. Grütze oder Hülsenfrüchte oder Kartoffeln und Salz, Kaffee (Gewicht in gebrannten Bohnen) fordern. Pulsnitz, am 1884. *) z. B. Baumwoll-Spinnerei, Weberei, Färberei, Appretur, Holzsägemühle, Getreidemühle, Oeltnühle. **) z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Dampf-, Wind-, Wasserkraft, GaSmotore rc. Montag, den 18. August, Viehmarkt in Pulsnitz Gegenstand des Betriebes. *) Art des Betriebes. **) Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen