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Dresdner W Journal. Nontglich Sächfisehev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehördeu. Nr. 209. - Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeSin Dresden. < Donnerstag, S. September 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mar! vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint» Werktags nachmittags. — Fernsprecher» Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4571. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift derSmal gespalt.Ankündigung«seite 25 Pf.,die Zeile grSßerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseile im amtl. TeUe 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich ^Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorn». 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Pfarrer v. vr. Georg Buch wald in Leipzig das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt verliehene Ritterkreuz 1. Klasse des Herzog!. Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären annehme und anlege. Nachdem bei der Abstimmung mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür erklärt haben, wird auf Grund von § 139k Absatz 1 der Reichsgewerbe ordnung hiermit angeordnet, daß in Glashütte die offenen Verkaufsstellen sämtlicher Geschäftszweige von Sonntag, den IS. September 1SSS ab um 8 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Ausgenommen hiervon bleiben 1. die Werktage vor den Sonn- und Festtagen, 2. der Montag und Dienstag in der Woche des Vogelschießens in Glashütte und 3. die Werktage vom 5. bis mit 24. Dezember. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf und das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — § 42d Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — 8 55 Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Aus nahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 146» der Reichsgewerbeordnung. I585div Dresden, am 3. September 1909. tzy20 Königliche Kreishauptmannschaft. Herr Bezirkstierarzt Veterinärrat Kunze in Chemnitz ist vom 10. September bis 9. Oktober beurlaubt und sind mit dessen Stellvertretung die Herren Bezirkstierärzte Kuhn in Flöha für die Amtsgerichtsbezirke Chemnitz (einschl. der Stadt Chemnitz) und Limbach und Dehne in Schwarzenberg für die Amtsgerichtsbezirke Stollberg und Zwönitz 6019 beauftragt worden. — Dresden, am 8. September 1909. Königl. Kommifston für Vas Beterinärwesen. Ernennungen, Besetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im «eschift-bereiche deS Ministerium» dc» Inner«. Ber- storben: Oberregierungsrat Frhr. v. Wöhrmann bei der Kreis- liauximannschaft Leipzig und AmtShauptmann Dost in Flöha. — Versetzt» RegierungSrat v. Wilucki von der AmtShauptmann- schaft Döbeln zur AreiShauptmannschaft Zwirkau, Regierungs amtmann vr. Bogel v. Frommann-Hausen von der Amts- Hauptmannschaft Marienberg zur Amtshauptmannschaft Döbeln, die Regierungsassessoren vr. Gerland von der Polizeidirektton Dresden zur AmtShauptmannschaftMarienberg und Vr.v. Zimmer mann von der Amtshauptmannschaft Löbau zur Amtshauptmann- schäft Meißen. — Angestellt: Assessor Segel als Regierungs assessor bei der Amtshauptmannschaft Löbau. Im Geschitft-Hereiche de- Ministers««- der Finanzen. Forstverwaltung. Versetzt: prüdiz. Oberförster Schulze, statt Ernst, Hilf-beamter, vom Raschauer auf das Fischbacher Revier; Simon, Förster, vom Fischbacher auf daS Marbacher Revier. — Befördert: Förster Schulz«, seither Revicrgehilfe aus Okrillaer Revier, -um Lilfsbeamten aus Raschauer Revier. — Gestorben: prüdiz. Oberförster Buchheim, Hilfsbeamter auf Langebrücker Revier <am 23. August). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. VdervertvattnnOSDevicht. Zwischen einem Hotelbesitzer und emer Ort-kranke«taffe war über tne Krankenversicherung-- Pflicht zweier von dem ersteren beschäftigten Lohnkellner Streit entstanden. Während jener die Ständigkeit de- Arbeits verhältnisses bestritt und geltend »nacht«, daß er den einen Kellner bereits 1904 und 1906 schriftlich bei der Ortskrankenkasse an gemeldet habe, aber zurückgewiesen worden sei, brachte die Kasse vor, daß der eine der Kellner mit seltenen Ausnahmen aus schließlich beim Kläger beschäftigt worden sei. Der andere sei mehrfach auch anderwärts tätig gewesen, doch habe auch er mit einer gewissen Regelmäßigkeit an bestimmten Tagen mit besonder lebhaftem Geschäftsgänge Aushilfsdienste geleistet. Beide seien deshalb versicherungspflichttg, und eS sei die Nachforderung der Versicherungsbeiträge vom 1. Januar 1907 ab gerechtfertigt. Das BerwaltungSgericht hat in letzterem Sinne entschieden. In der Berufungsinstanz ist dieses Urteil bestätigt worden. Das OberverwaltungSgencht spricht in seinem Urteile aus, die Auf fassung der Vorinstanz entspreche den Grundsätzen, die das Ober verwaltungsgericht über die Bersicherungspflicht sogenannter un ständiger Arbeiter und Gewerbsgehilfen aufgestellt habe, und fügt im einzelnen hinzu: Beide Lohnkellner seien nach ihren Angaben zunächst fast jeden Sonn- und Feiertag vom Kläger in der gleichen Weise beschäftigt worden. Außerdem seien sie bei ihm auch an Wochentagen, und zwar der eine in großem Umfange, aber auch der andere monatlich im Durchschnitte drei- bis fünf mal, als Aushilfskellner beschäftigt worden, ohne daß diese Dienste jedesmal auf einer neuen Abmachung beruht hätten. Dem stehe auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, die Zeugen hätten auf telephonische Anfrage ein Kommen mehr fach abgelehnt. Gerade aus diesen regelmäßigen an die Zeugen gerichteten Anfragen gehe hervor, daß der Kläger zunächst auf deren Tätigkeit rechnete. Unter solchen Umständen hätten die Borinstanzen ohne Rechtsirrtum daS Bestehen eines seitens der Zeugen auf unbestimmte Zeit eingegangenen, wenngleich oftmals unterbrochenen Beschäftigung-Verhältnisses angenommen. Durch die frühere Zurückweisung der Anmeldung werde an der Beitrags und Nachzahlung-Verpflichtung de» Klägers nicht- geändert. Diese beruhe auf 8 52 Absatz 1 des Krankeuversicherungsgesetzes und werde ausschließlich durch die Tatsache der Beschäftigung ver sicherungspflichtiger Personen begründet. Deutsches Reich. Bom Reich-invalivenfonv-. Nach dem Reichsgesetz vom 1. Juni 1909 geht mit dem 1. Oktober d. I. die Verwaltung des Reichs- invalidenfonds und des mit diesem verbundenen Hinter bliebenenversicherungsfonds auf das Reichsschatzamt über und hört mit dem gleichen Tage die bisher unter dem Namen „Verwaltung des Reichsinvalidenfonds" bestehende Behörde auf. Wie die „Neue Politische Correspondenz" erfährt, sind die zur Uberll tung des Invalidenfonds in die allgemeine Reichsverwaltung erforderlichen Anord nungen bereits getroffen. Die Übernahme wird im Laufe der nächsten Wochen stattfinden. Die zu übernehmenden Werte sind auch jetzt noch beträchtlich. Der Jnvaliden- fonds selbst besteht formell noch aus etwa 125 Mill. M., von denen allerdings ein erheblicher Teil schon durch Vorschüsse belastet ist. In den Hinterbliebenenversiche- rungsfonds, der nach § 15 des Zolltarifgesetzes zur An bahnung der Witwen- und Waisenversicherung gegründet wurde, ist bekanntlich nur in einem einzigen Jahre die Summe von etwa 47 Mill. M. gelangt. Auch für das laufende Jahr ist es zweifelhaft, ob irgendeine Über weisung an ihn erfolgen kann. Württemberg. Dem „Württembergischen Staatsanz." zufolge verlieh Se. Majestät der König von Württemberg das Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone dem bayerischen Kriegsminister v. Horn, dem General der Kavallerie v. Scholl, dem preußischen Kriegsminister v. Heeringen, dem Generalstabschef v. Moltke und dem General der Kavallerie v. Kleist; das Großkreuz des Friedrichsordens mit der Krone dem Chef deS Militär kabinetts General der Infanterie v. Lyncker; das Groß kreuz des Friedrichsordens dem General der Kavallerie v. Schubert, dem sächsischen Generalleutnant und General adjutanten des Königs von Sachsen v. Müller; das Komturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone mit dem Stem dem Generalleutnant v. Wachs und dem russischen Generalmajor Tatitschew; da- Komturkreuz 1. Klasse des Friedrichsordens dem Frhrn. v. Gebsattel, dem Generalmajor v. Oertzen und dem Generalmajor Frhrn. v. Marschall; da- Komturkreuz des Orden- der Württembergischen Krone den sächsischen Obersten v. Criegern und Frhrn. v. Salza und Lichtenau, dem preußischen Obersten v. Zastrow und dem bayerischen Obersten Walter v. Walthers ftoecker. Ausland. Die österreichischen Kaisermanöver. (W. T. B.) Groß-Reseri-sch, 8. September. Kaiser Fran- Joseph ist heute nachmittag um 1 Uhr hier eingetroffen und am Bahnhof von den Vertretern des Landtags und der Stadt begrüßt worden. Der Kaiser fuhr durch dicht gedrängte Spaliere, in denen die malerischen National trachten besonders aufsielen, nach dem Harrrachschen Schloß. Nach seiner Ankunft empfing der Kaiser den Erzherzog Franz Ferdinand, sowie den Generalstabschef Conrad v. Hötzendorf zur Entgegennahme des Berichtes der Manöveroberleitung. Um 2 Uhr begab sich Erz herzog Franz Ferdinand, sowie der Statthalter und der Ehrendienst nach Jglau zum Empfang des Deutschen Kaisers. Das Wetter ist herrlich. Jglau, 8. September. Se. Majestät Kaiser Wil helm traf heute nachmittag 4 Uhr auf dem festlich ge schmückten Staatsbahnhof ein. Auf dem Bahnsteig hatten sich zur Begrüßung eingesunden: Erzherzog Franz Fer dinand mit Gefolge, der dem Deutschen Kaiser zugeteilte Ehrendienst, und zwar der Generalkavallerieinspektor, General der Kavallerie Ritter v. Brudermann, und der Oberst des Generalstabskorps Eugen Hordliczka, ferner der Statthalter von Mähren Frhr. v. Heinold, der Sta tionskommandant von Jglau, Major Hermann, und Bürgermeister Jnderka. Kaiser Wilhelm in österreichisch ungarischer Generalsuniform entstieg dem Salonwagen, trat auf den Erzherzog Franz Ferdinand zu und begrüßte ihn in überaus herzlicher Weise. Nach Meldung des Ehrendienstes, des Statthalters, sowie des Bezirkshaupt manns trat Bürgermeister Jnderka vor und richtete an den Kaiser folgende Ansprache: Ew. Majestät! Freudig bewegten Herzen» begrüße ich als Vertreter der alten deutschen Stadt Jglau Ew. Majestät ehr furchtsvollst. Geruhen Ew. Majestät bei der Durchfahrt durch die Stadt Jglau die begeisterten Huldigungen, welche die Bewohner JglauS und der deutschen Sprachinsel Ew. Majestät, dem erhabenen Freund und treuerprobten Bundesgenossen unsere- heißgeliebten Monarchen darbringen, al- den Ausdruck der Gefühle tiefster Ver ehrung und unauslöschlicher Dankbarkeit allergnädigst entgegen nehmen zu wollen. Der Kaiser reichte dem Bürgermeister die Hand und dankte für den freundlichen Willkommensgruß. Erzherzog Franz Ferdinand stellte sodann dem Kaiser den Ehren dienst sowie die übrigen erschienenen Persönlichkeiten vor. Mit dem Kaiser waren im Hofsonderzug angekommen: Generalstabschef v. Moltke, Hofmarschall Graf v. Zedlitz und Trützschler, der diensttuende Generaladjutant General oberst v. Plessen, General L I» ouits Generalmajor Frhr. v. Marschall, Flügeladjutant Oberstleutnant v. Friede- bürg, Leibarzt vr. Niedner, Oberstallmeister Frhr. v. Reischach, Chef des Zivilkabinetts v. Valentini, Chef des Militärkabinetts General der Infanterie Frhr. v. Lyncker und als Vertreter des Auswärtigen Amtes der Gesandte Frhr. v. Jenisch. Kaiser Wilhelm trat dann im Automobil zur Rechten des Erzherzogs Franz Ferdinand die Fahrt nach Groß-Meseritsch an. Die ver sammelte Menge brach in laute Hoch- und Heilrufe aus. Auf den mit geschmückten Masten gekennzeichneten Wegen standen zu beiden Seiten deutsche Bauern und Bäuerinnen der an der böhmischen Grenze gelegenen Sprachinsel in ihren malerischen Nationaltrachten, die Feuerwehr von Jglau und Umgegend, zahlreiche Vereine und Korporationen mit ihren Fahnen. Auf dem Haupt platze hatte sich der Berghäuerzug postiert. Dieser sonst alljährlich am 24. Juni stattfindende Berghäuerzug, ein farbenreiches Schauspiel, erinnert an die Tatsache, daß Jglau einmal eine der bedeutendsten Bergbaustädte des Deutschen Reiches gewesen ist. Diesem Zuge gegenüber hatte das Stadtkollegium mit der Stadtkapelle Aufstellung genommen, sowie die Bürgermeister der deutschen Ge meinden der Jglauer Sprachinsel. Groß-Meseritsch, 8. September. Der Empfang des Deutschen Kaisers gestaltete sich zu einer spon tanen herzlichen Kundgebung durch die gewaltige längs der Jglauer Straße angesammelte Menschenmenge. Feuer wehr und Schulkinder, davon viele in ländlicher Tracht, bildeten Spalier. Als daS Automobil des Kaisers im Stadtgebiete ankam, erschollen Heil-, Slava- und Hurra rufe, die sich auf dem ganzen Wege fortsetzten. Im Schloßhofe halten sich zum Empfange eingefunden die Erzherzoge Karl Franz Joseph und Leopold Salvator, die gesamte Manöveroberleitung, der Landeshauptmann von Mühren Graf Serenyi sowie Bürgermeister Cermak mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung. Kaiser Franz Joseph, der die Uniform deS Kaiser Franz Garde- Grenadier-Regiments trug, war in die Mitte des HofeS getreten. Die Majestäten eilten aufeinander zu, schüttelten Sich die Hände, küßten Sich auf beide Wangen und verblieben einige Zeit im Gespräch. Hierauf begrüßte Kaiser Wilhelm den Erzherzog Karl Franz Joseph, der preußische Husarenunisorm angelegt hatte, und den Erz herzog Leopold Salvator herzlichst mit Handschlag. Dann wandte Sich der Kaiser den anwesenden Generalen zu. Hierauf nahm Er die Vorstellung de- Landes hauptmann-, de- Bürgermeister- und der Gemeinde-