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MiS.äLL. Sonnabend, dev 18. Februar L8^R. Aaußmer W Nachrichten. Kreisblatt fiir den Ärets-Directions-Lyirk Lautzen. . Amtsblatt für die Gerichts und Verwaltungsbezirke Bantzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Oftritz, Bernstadt nnd Reichenau. Redactcur und Verleger: E. M. MvUse in Bautzens Bekanntmachung, das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft in den Anshebungsbezirken Zittau und Löbau betreffend Zur Vornahme des diesjährigen Departements-Ersatz-Geschästs in den Aushebungsbezirken Zittau und Löbau sind von der König!. Departements-Ersatz- Commission folgende Tage anberaumt worden und zwar: I. im Aushebungsbezirle Zittau: L) für die Musternngsstation Groß schön au der 3. März, von früh 8 Uhr an, b) für die Mustern,«gSstatio» Zittau der 4. und 6. März, von früh 8 Uhr an, II. im Aushebungsbezirke Löbau: a) für die Musterungsstatton Zittau der 7. März, von früh 8 Uhr an, b) für die Musterungsstatron Löbau der 8., 9. und II. März, von früh 8 Uhr an. Bei diesem Aushebungsgeschäfte sind sämmtliche nachstehends verzeichnete Mannschaften, welche bei dem diesjährigen Kreis-Ersatz-Geschäst concurrirt haben, einer Snperrevision zu unterwerfen, als: -i) die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten, d) die als dauernd dienstunbrauchbar bezeichneten, v) die zur zweiten Classs der Ersatzreservo in Vorschlag gebrachten und ü) die zur ersten Clasfe der Ersatzreserve designirten Mannschaften, sowie überdies e) die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten. Diese Mannschaften haben sich wie folgt zu gestellenr I. aus dem Aushebungsbezirke Zittau: Freitag, den 3. März, im Gasthofe „zur Post" in Großschönau aus sämmtlichen Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Ebersbach und Großschönau; Sonnabend, den 4. März, im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Zittau aus der Stadt Zittau und folgenden Ortschaften des Gerichtsamtsbczirks Zittau, als: Althörniß, Bertsdors, Dittelsdorf, Drausendors, Eckartsberg, Großporitsch, Hainewalde, Hartau und Hirschfelde; Montag, den 6. März, ebendaselbst aus den übrigen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Zittau, als: Jonsdorf, Kleinschönau mit Kleinporilsch und Luptin, Lückendorf, Mittelherwigsdorf, Mitteloder- wih, Neuhörnitz, Niederoderwiß, Oberherwigsdvrf, Oberseisersdorf, Öberullersdors, Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hain, Petbau, Radgendorf, Rohnan, Rosen thal, Scharre, Spitzcunnersdorf und Wittgendorf. II. aus dem Aushebuugsbezirke Löbau: Dienstag, den 7. März, im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Zittau aus der Stadt Oftritz und sämmtlichen Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Ostritz nnd Reichenau; Mittwoch, den 8. März, im Gasthofe zum „Lamm" in Löbau aus der Stadt Löbau und folgenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Löbau, als: Altlvbau, Bellwitz, Bischdort, Breitendolf, Carlsbrunn, Dollgowitz, Ebersdorf, Eiserode, Georgewitz, Glossen mit Goßwitz und Antheil Mauschwitz, Großdehsa, Großschweidnitz, Herwigsdorf, Hochkirch, Kittlitz, Kleindehsa mit Kötschau und Streitfeld, ltleinradmeritz, Kleinschweidnitz, Körbigsdorf, Kohlwesa nnd Kottmarsdors; Donnerstag, den 9. März, ebendaselbst aus den übrigen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Löbau, als: Kuppritz, Lauda, Laucha, Lautitz mit Alt- und Neu-Cunnewitz und Antheil Mauschwitz, Lawalde, Lehn mit Jauernick, Mittelsohland a. Rthst., Rechen, Niedercunnersdorf mit Neucunnersdorf, Ober- und Nieder-Oltenhain, Niedersohland a. Rthst., Nietken, Ober cunnersdorf, Obersohland a. Rthst., Oelisch, Oelsa, Oppeln, Peschen, Plötzen, Rodewitz, Rosenhain, Sornßig, Unwürde, Wendischcnnnersdors, Wendisch-Paulsdorf, Wohl«, Zöblitz und Zschorna, sowie aus der Stadt Bernstadt und sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Bernstadt; Sonnabend, den II. März, ebendaselbst aus der Stadt Weißenberg und sämmtlichen Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Herrnhut und Weißenberg. Den Ortsbehörden werden demnächst, resp. durch die K. Gerichtsämter, besondere Ordres für jeden einzelnen Militairpflichtigen br. m. zugehen und sind dieselben nebst den ihnen auf gleichem.Wege zukommenden Gestellungsattesten sofort nach Empfang, den betreffenden Mannschaften zu behändigen, die er folgte Behändigung der Ordre aber ist in den mit zurücksolgenden — am Gestellungstage wieder abzugebenden — Nachweisungen bei jedem Namen zu bemerken. Däfern Militairpflichtige, welche der Kgl.Departements-Ersatz-Eommission vorzustellen sind, inzwischen den Aushebungsbezirk, in welchem sie nack> 8 20 der Militair-Ersatz-Juftructiou gestellungspflichtig sind, gewechselt haben sollten, oder vor Beginn des Departements-Ersatz-Geschästs noch wechseln sollten, so sind dem Unterzeichneten von den Ortsbehörden in Gemäßheit 8 92 sub 2 der Militair-Ersaß-Jnstruction unter Rückgabe der betreffenden Ordre's und Gestellungs atteste schleunigst die erforderlichen Angaben zu machen. Von der persönlichen Gestellung vor der Kgl. Departements-Ersatz-Eommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht. Im letzteren Falle ist der Kgl. Departements-Ersatz-Eommission am Gestellungstage ein Attest des betreffenden Arztes vorzulegen. Ein Militairpflichtiger, welcher der erhaltenen Ordre zur Gestellung keine Folge leistet, oder bei Aufrusung seines Namens im Aushebungslocale nicht an wesend ist, verfällt in eine Geldstrafe bis zu IO Thlr., im Falle des Unvermögens in entsprechende Gefängnißstraje und kann außerdem durch gesetzliche Zwangs- mütel zur sofortigen Gestellung angehalten werden, was Seitens der Ortsbehörden den Gestellungspflichtigen noch besonders vorzuhalten ist. . Die Ortsvorstände, resp. Stadtrathsmitglieder haben an den anberaumten Gestellungstagen mit ihren Mannschasten zu erscheinen, letztere rechtzeitig lU»t- 8 Uhr) vorzustellen und darauf zu sehen, daß dieselben beisammen bleiben, sowie ihre Gestellungsatteste und Ordre's mit zur Stelle bringen. Löbau, den 14. Februar 1871. Die König!. Kreis-Ersatz-Commission in den Anshebungsbezirken Zittau und Löbau. Der Civil-Vorsibende: Amtshauptmann v. Thielau. Jochim. Bekanntmachung an die Mitglieder des ärztlichen Kreisvereins des Regierungsbezirks Bautze«. Durch den Tod des Königl. Bezirksarztes vr. Just in Zittau ist die Stelle eines Vorsitzenden des ärztlichen Kreisvercins und zugleich außer ordentlichen Mitgliedes des Landes-Medicinal-Collegiums erledigt, und ist daher nöthig zu einer Neuwahl zu verschreitcn.