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Wilsdruffer Tageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das .WUsdrnncr Tageblatt» erscheint täglich nachm. 5 Uhr für den salzenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in »er WeschLstsstelle und dcn Ausgabestellen 2 Mk. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 Wb., bei Postbestellung r Wb. zuzüglich Abtrag- , .» ,, gebühr. Einzelnummern ILPsg. AllePostanstalicn Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Poftdot-nundunjercAu-- träger und Geschäftsstellen ! ! 2 nehmen zu jeder Zelt Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto deiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die ögcsxaltene Raumzeile W Loldpfennig, die t gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Golde pscnnig, die 3 gespaltene R-Klamezeile im textlichen Teile Ivo Goldpsennitz. Rachweifungsgebühr 20 Goldpscnnig. Bor- geschriebene Erscheinung»- tage und Platzoorschrifter werdcn nach Moglichk->t Fernsprecher: Amt Wnsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahmebisoorm.lvuhr — Mr die Richtigkeit der durchF-rnrujübermittrltenAnzeig-nübernchmcnwirkeincGarantie. IederRabatlanspruckerlischt,wennderBetragdurch KtageeingezogenwerdcnmutzoderderAustraggeberinKonkursgerät. AnzeigennehmenalleDermittlungsstellenentgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschalt Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forsirentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Sonntag, den 19 Juli 1925 Nr. 166. — 84. Jahrgang. Telegr.-Adr.: »Amtsblatt- Wilsdruff -Dresden Postscheck: Dresden 2640 Das Anleiheablösungsgesetz. Der Reichspräsident hat nun sowohl das Gesetz über die Aufwertung der Hypotheken und das Zweite, das über „die Ablösung öffentlicher Anleihen", vollzogen. Es mag ihm nicht ganz leicht geworden fein; aber sämtliche Kabinettsmitglieder waren der Meinung, daß die Gesetze in Kraft treten müssen. Der Reichspräsident hätte also für die Gegenzeichnung einer das Gesetz aufschiebenden Verordnung einen Minister zur Gegenzeichnung nicht gehabt, so daß im Falle der Weige rung des Präsidenten, das Gesetz zu vollziehen, eine Kabinettskrise ausgebrochen wäre. Ganz Deutschland ist sich Wohl darüber einig, daß eine solche Krise zurzeit eine völlige Unmöglichkeit ist. Nachdem der Reichstag das Anleiheablösungsgesetz am Donnerstag beschlossen hatte, hat der Reichsrat in seiner Mehrheit trotz starker Bedenken namentlich der Vertreter von Bayern, Sachsen und Württemberg seine Zustimmung gegeben. Dieses Anleiheablösungsgesetz ist gegenüber dem Aufwertungsgesetz dem Umfange nach be trächtlich geringer; immerhin enthält es noch 58 Para graphen. Es zerfällt in zwei Hauptteile, von denen der erste die Ablösung der Markanleihen des Reichs behandelt, der zweite die Ablösung der Mark anleihen der Länder, der Gemeinden und »er Gemeindeverbände. Für sämtliche Markan leihen des Reiches wird durch Ablösung die Anleiheab lösungsschuld des Deutschen Reiches geschaffen, in die die bisherigen Anleihen umgctauscht werden, und zwar die Schuldverschreibungen, Buchschulden und Schatzanweisun gen des Deutschen Reiches, ferner die Schulden der Länder, die das Reich bei der Verreichlichung der Eisenbahnen übernommen hat, und schließlich aller derer, die der . Finanzminister als Markanleihen des Reichs erklärt. Nicht ! umgetauscht werden die Schuldverschreibungen der f Zwangsanleihe von 1922 und die unverzinslichen Schatz- - anweisnngen, die Reichs- und Darlehnskassenscheine. Die Anleiheablösungsschuld ist unkündbar und unverzinslich bis zum Erlöschen der Reparationsverpflichtung. Je 1500 Mark Nennbetrag der Sparprämienanleihe, le 16 700 000 Mark Nennbetrag der L-Schätze 1923, je 50 Milliarden Mark Nennbetrag der L-Schätze 1924, je 1000 Mark Nennbetrag der übrigen Markanleihen des Reiches werden in 25 Reichsmark Nennbetrag der Anleihe- ablösnngsschuld umgetauscht, aber nur dann, wenn An leiheablösungsschuld im Nennbeträge von 12,50 Reichs mark oder einem Vielfachen davon zu gewähren ist. Der zweite Abschnitt des ersten Teiles behandelt nun die Rechte der Anleihealtbesitzer, d. h. also jener Gläubiger des Reichs, die nachweislich vor dem 1. Juli 1920 in den Besitz einer Neichsanleihe gelangt sind. In die Rechte der Anleihealtbesitzer treten übrigens auch gesetzmäßige Erben ein. Besonders behandelt sind noch Markanleihen, die auf Grund des gesetzlichen Zwanges zur mündelsicheren Anlage erworben sind. Der Anleihe- altbesitzer tritt nun in den Genuß desAuslosungs- rechtes. Dabei soll der Gläubiger, dessen Stücke der neuen Anleiheablösungsschuld ausgelost werden, das Fünffache des Nennbetrages seiner Ablösungsanleihe er halten. Er bekommt also genau wie der Neubesitz für 1000 Mark alter Neichsanleihe nun beim Umtausch 25 Mark Ablösnngsanleihe; er erhält bei der Auslosung dann 125 Mark, wozu noch pro Jahr eine Verzinsung von 4^H hinzukommt. Diese Zinsen sind aber nicht greif bar, sondern werden zum Kapital hinzugeschlagen und erst bei der Aufwertung ausgezahlt. Die Tilgung der Ablösungsanlethe soll in 30 Jahren erfolgen und für diesen Zweck sind jährlich mindestens 125 Mil lionen in den Haushalt des Reichs einzusetzen. Bedürftige Anleihealtbesitzer, d. h. solche, deren Jahreseinkommen den Betrag von 800 Mark nicht überschreitet, können auf Antrag eine Vorzugs rente beziehen; in dieses Recht treten übrigens auch! Erben eines Anleihebefitzers im ersten Verwandtschafts grad ein. Die Vorzugsrente beträgt 80 des Nenn betrages des Auslosungsrechts bis höchstens jährlich 800 Reichsmark, steigt um weitere 25 bis höchstens 1000 Reichsmark, wenn der Gläubiger auf sein Aus losungsrecht verzichtet, und um 50 26 bis höchstens 1200 Reichsmark, wenn der Gläubiger über 60 Jahre alt ist. Diese Rechte gelten nnr für Jnlandsdeutsche; eine Aus losung der Ablösungsanleihe ruht für die Bezieher der Vorzugsrente. Falls die Bezieher der Vorzugsrente eine Unterstützung öffentlich-rechtlicher Art erhalten sollten, so bleiben bei Feststellung ihres Einkommens 270 Mark dieser Vorzugsrente außer Ansatz. Außerdem erhalten die An stalten und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege als Anleihealtbesitzer eine Wohlfahrtsrente, für die Mittel aus den Einnahmen aus Zöllen auf landwirtschaft liche Erzeugnisse hereingebracht werden. Der Gesamt bettag der Wohlfahrtsrente ist nach oben hin aus jährlich höchstens 5 Millionen Reichsmark beschränkt; das gleiche Recht haben die öffentlich anerkannten Religionsgemeiw schasten. Höher istdieAufwertungderMarkbeträge derLänderund Gemeinden, teilweise bis auf das Doppelte, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit es zu- läßt; für getilgte Markanleihen der Länder besteht ein Nückwirkungsrecht des Gläubigers bei ausge- ver Auswärtig- Auslehutz?ur Note. Für Fortsetzung der Verhandlungen Berlin, 17. Juli. Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags trat heute zusammen, um die Aussprache über die Antwortnote auf die Note der französischen Negierung vom 16. Juni 1925 vorzunehmen. Anwesend waren: Reichskanzler Dr. Luther, Reichsaußenminister Dr. Stresemann, Reichs innenminister Schiele, Reichswirtschaftsminister Neuhaus, Reichsjustizminister Frenken sowie sämtliche Referenten des Auswärtigen Amtes und die Vertreter der Länder. Die Aussprache wurde eingeleitet mit ausführlichen Darlegungen des Reichskanzlers Dr. Luther und des Reichsautzen Ministers Dr. Strese mann. Dcn Vorsitz führte wegen Erkrankung des Abg. Hergt (Din.) der Abg. Müller-Franken (Soz.). Dr. Stresemann gab in ausführlicher Rede den Inhalt der deutschen Antwortnote den: Ausschuß zur Kenntnis und knüpfte daran Darlegungen über die außenpolitische Situation und den allgemeinen Stand der Sicherheitsfrage. In der sich anschließenden Diskussion nahmen die Abgeordneten Graf Westarp (Dtn.), Dr. Kaß (Ztr.), Dr. Breitscheid (Soz.), Dr. Scholz (D. Vp.), Stoecker (Komm.), Koch-Weser (Dem.), Graf Reventlow (Völk.), Hampe (Wirtsch. Vgg.) und Leicht (Bayer. Vp.) das Wort. Die Aussprache ergab, daß der Auswärtige Ausschuß in seiner überwiegenden Mehrheit den Grundgedanken der deutschen Antwortnote zustimmte. Der Auswärtige Ausschuß in seiner großen Mehrheit steht aus dem Stand punkt, daß die Verhandlungen fortgeführt werden müßten. Nur die Völkischen und Kommunisten nahmen einen gegen teiligen Standpunkt ein. * -HfsMMU des Wrgeüietes Düsseldorf, 17. Juli. Nach der amtlichen Mitteilung des Oberbefehlshabers der alliierten Vesetzungstruppen, General Guilleaumat, an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf haben die französische und die belgische Regierung beschlossen, die seir dem 11. Januar 1923 rechtsrheinisch besetzten Gebiete zu räumen, und zwar: 1. am 20. Juli vor Mitternacht werden geräumt sein u) das gesamte belgische Vesetzungsgebiet, di das »ranzösisch- Besetzungsgebiet, soweit es in der Provinz West falen liegt; 2. am 31. Juli 1925 vor Mitternacht wird ge räumt sein der Rest des französischen Besetzungsgebretes. In der Mitteilung, in der die Grenze des Gebietes, dessen Besetzung nacb der Räumung aufrechterhaltcn bleibt, im em- zelnen festgesetzt wird, wird weiter zum Ausdruck gebracht, cs werde von der französischen und der belgischen Regierung erwartet, daß gelegentlich der Nuhrräumung alles vermieden werden wird, was der Politik der Befriedung zuwiverlaufen könne, besonders, daß keine Kundgebungen bei dem Abmarsch ver Truppen oder gelegentlich ihres Anmarsches stattsinden Räumung -er Gankiionsstädte. Paris, 17. Juli. Wie dem „Temps" aus Brüssel gemeldet wird, hat die belgische Regierung im Einverständnis mit der franzö sischen und der englischen Regierung beschlossen, daß die im Jahre 1921 besetzten drei Städte Düsseldorf, Duis burg und Ruhrort in den nächsten Tagen zu gleicher Zeit mit dcn letzten Städten des besetzten Ruhrgebietes geräumt werden. * Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichs- mietengesetzes Berlin, 17. Juli. Die Regierungsparteien haben im Reichs- :ag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Reichsmietengesetzes -ingebracht, der die Erhebung der Zusatzmiete regelt. Wenn an Gebäuden oder Gebäudeteilen nach dem 1. Oktober 1925 mit Zustimmung des Mieters oder wenigstens der Hälfte der beteiligten Mieter bauliche Veränderungeu vorgenommen werden, die dcn Gebrauchswert erhöhen und nicht als Jn- standfetzuugsarbeUen gellen, so soll der Vermieter berechtig! sein, die zur Verzinsung und Tilgung des zweckmäßig aufgc- wandten angemessenen Kapitals erforderlichen Beträge nach dem Verhältnis der Friedensmiele aus die Mieter umzulegen,, ür die der Gebrauchswert der gemieteten Räume erhöht wird Im Streitfälle soll das Mieteinigungsami entscheiden. Kein Nordpolflug amerikanischer Lustschisfe. Ne» York, 18. Juli. Staatssekretär Wilbur lehnte er neut die Entsendung eines amerikanischen Luftschiffes nach dem Nordpol ab. Neue französische Schlappe in Marokko. Berlin, 18. Juli. Wie der „Berliner Lokalanzeiger" aus Paris berichtet, sind nach Meldungen aus Rabat mehrere vorgeschobene französische Posten aufgegeben worden. Der Feind verstärkt seine Truppen zwischen Fez und Oberleben, das ist das Heiligtum von Mulay Vrayeta, das von etwa 300 Rifleuten efetzt wurde. Die Lage zwischen den Stämmen des Tsul und des Brames wird als besonders ernst geschildert. Der größte Teil dieser Bvlksstämme ist abgefallen und nur noch einige wenige Elemente find Frankreich treu geblieben. Die französischen Feld lager bei Bab Moroudy wurden lebhaft angegriffen. Nur mit Unterstützung von Flugzeugen gelang es schließlich, den Angrif? abzuschlagen. Wetterbericht. Vorwiegend heiter bis wolkig, sehr warm, jedoch örtliche Wärmegewitter. Schwache Luftbewegnng aus östlichen t>is süd lichen Richtungen. sprochenem Vorbehalt. Auch hier gelten die entsprechender Bestimmungen über die Vorzugsrente bzw. die Aus losung, wobei die Einlösung auf das Zehnfache des Nenn wertes erhöht werden kann. Auch diese neuen Anleihen sollen in 30 Jahren getilgt werden; zur Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger der Gemeinderi kann die oberste Landesbehörde einen besonderen Treuhänder be stellen. Schließlich ist bedürftigen Altanleihebesitzern, die einen Besitz von weniger als 1000 Nennmark haben, eine Barabfindung von 16 Reichsmark für je 100 Mark sofort zu zahlen; beträgt ihr Jahreseinkommen über 800 bis 1500 Mark, so kann ihnen auf je 100 Mark eine Varab findung von 8 Reichsmark gewährt werden. Das Gesetz hat den Zweck, unter die zahlreichen bis herigen Anleihen des Reichs, der Länder und der Ge meinden einen Schlußstrich zu ziehen und den Weg für die A n l e i h e p o l i t i k der Zukunst frei« ! zumache n. Ltm die Chinakonferenz. Eine Zirkular note der Ver. Staaten. Die Regierung der Vereinigten Staaten überreichte »en Botschaftern des chinesischen Neunmächtepaktes eine Z i r k u l a r n o t e, worin der allmähliche Abbau der ex territorialen Rechte in China und die Einsetzung einer Studienkommission, wie sie im Washingtoner Pakt vorge sehen sei, vorgeschagen wird. Der Bericht der Studien kommission soll die Grundlage für den allmählichen und bedingten Abbau abgeben. Die Vereinigten Staaten be absichtigen, nicht plötzlich die exterritorialen Rechte äbzu- bauen; man hofft aber, daß schon die Ernennung einer Kommission die chinesische Stimmung bessern werde. Sollten die Mächte die Vorschläge annehmen, so schlagen die Vereinigten Staaten folgenden Arbeitsplan vor: 1. Kodifikation des chinesischen Rechts, 2. Fortdauer der fremden Gerichte, bis Chinn einen eigenen Nechts- körper geschaffen hat, 3 Einsetzung einer verantwortlichen chinesische» Acntralrgienmg, die repräsentativ genug sein mnß, um das Lebe« »ni. Eigentum der Fremden hin reichend z« schützen. England soll sich inzwischen bereit erklärt haben, an einer Konferenz über die chinesisch" Zollsrage nnd die Frage der Exterritorialität teilzunehmen. Erschwert werden aber c-lle friedlichen Absichten der beteiligten Mächte dadurch, daß, einer Nachricht aus Peking zu folge, in Südchina einneuer Bürgerkrieg au-- gebrochen sein soll. Konflikte mit Nolen. Optantenausweisung und Wirtschaftsverhandlungcn. Rach Mitteilungen aus zuverlässiger Quelle hat die polnische Negierung in Posen und Westpreußen die Beschlagnahme einer großen Zahl von Wohnungen, die Deutsche inuehabeu, angeordnet. Es ist die Aus weisung von über 10 000 deutschen Bürgern aus Polen zum 1. Augu st zu erwarten. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Optanten, d. h. deutsche Bewohner der an Polen abgetretenen Gebiete, die nicht die polnische Staatsangehörigkeit erworben, sondern er- klärt haben, daß sie deutsche Bürger bleiben wollen. In der Frage der Wirtschaftsverhandlun gen mit Polen hat die polnische Delegation aus das letzte Schreiben des deutschen Bevollmächtigten, in dem Deutschland die polnischen Forderungen als unannehmbar bezeichnete, bisher eine sachliche Antwort nicht erteilt. Der polnische Bevollmächtigte hat indessen mündlich angcrcgt, daß inan spätestens am 16. September zusanr mcnkomme, um die Lage einer Prüfung zu unter ziehen, und sich Vorbehalten, gegebenenfalls auch schon zu einenl früheren Zeitpunkt eine solche Zusammenkunft vor zuschlagen. Der deutsche Bevollmächtigte hatte sich schon früher zn neuen Verhandlungen bereit erklärt, sobald Polen anderweitige Vorschläge mache, und hat daher dieser Anregung zugestimmt. Als Folge des Wirtschaftskrieges mit Deutschland sind in Polen schwere Arbeitskonflikte ausge brochen. Eine Abordnung oberschlesischer freier Gewerk schaftler hat denk polnischen Außenminister erklärt, daß bei einer Fortdauer des Konflikts mit Deutschland 130 009 Arbeiter beschäftigungslos bleiben würden.