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Wochenblatt für UulsnitZ, Königsbrück, Aadeberg, Aadeburg, Moritzburg und Umgegend. Srscheini Mittwochs u. Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 8 Pf. für den Raum einer gespaltenen Eorpu«-Zcile be rechnet und sind bis spätesten« Dienstag« und Freitag« früh » Uhr hier aufzngeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DrriuniNm.WuMr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kans«. Moritz Tschersich, Dresden: An. noncenburau von Max Rnschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Comp. daselbst Haasenstem nnd Bögler daselbst und Engen Fort daselbst. Sonnabend den23.September 1871. Moimements-EilllMmg. Hierdurch erlauben wir uns, unsere geehrte» Leser zu dem mit dem 1. October 1871 beginnenden neuen Quartale aus ferneres Abonnement freundlichst einzuladen, und bitten zugleich diejenigen unserer Abonnenten, welche unser Blatt durch die Post beziehen, ihre Bestellungen bei den.chetr. Postämtern rechtzeitig eingehen zu lasten, damit in der ferneren Zusendung keine Unterbrechung > stattfinde. Die Nedaction des Pulsnitzer rc. Amts- nnd Wochenblattes. Bekanntmachung, öffentliche Versteigerungen betreffend. Obschon nach dem Gesetze vom 10. September 1870 Z 3 öffentliche Versteigerungen, oder öffentliche Veräußerungen gegen MeistgeLot a« Sonntagen nicht gestattet sind, so sind doch dergl. in neuerer Zeit lviederbclt öffentlich angekündigt worden und von dem unterzeichneten Gerickls- amte ;u untersagen gewesen. Das Letztere macht daher andurch auf die angezogene gesetzliche Bestimmung unter Verweisung auf die Strafe, welche Zuwiderhandlungen nach sich ziehen und unter dem Bemerken aufmerksam, daß von nun an Zuwiderhandlungen unnachsichtlich werden bestraft werden. Pulßnitz, am 15. September 1871". Das Königliche Gerichtsamt daselbst. - _ , Fcllmcr. Bckann tM ach Nach H 17, 5 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 ist im Laufe deS gegenwärtigen Jahres eine Erueuerungswahl für die Handels- und Ge werbekammer vorzunehmen und ist im Bezirke des Gerichtsamtes Königsbrück, welcher eine Wahlabtheilung für die Wahlen zur Gewerbekammer iu Zittau bildet, ein Wahlmann zu ernennen und die unterzeichnete Behörde mit Leitung dieser Wahl beauftragt worden. Zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, sowie zugleich wählbar sind alle dem Gerichtsamtsbezirk angehörende Gewerbetreibende, welche u. als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger als 10 Thaler, aber mindestens I Thaler —- —- ordentlicher Gewerbesteuer besteuert sind, oder b. ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Gewerbesteuercataster mit mindestens 1 Thaler —- —- angesetzt sind, 6. 25 Jahr alt und 3. nicht nach tz 73 unter v bis A und i und ß 74 der allgemeinen Städteordnung oder nach § 29 Nr. 1 bis 5 und 7 der Landge meindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, und werden dieselben andurch aufgefordert, ihre Stimmen den SV. September 1871 in der Zeit von Vormittags 9 bis Mittag 12 Uhr und Nachmittags 3 bis 5 Uhr im hiesigen Gerichtsamte mittels Stimmzettel in der geordneten Maße abzugeden. Die an der Wahl Theil nehmenden Berechtigten haben, wie hierzu noch besonders zu bemerken, bei der Anmeldung.zur Abstimmung die Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im zuletzt vorhergezangenen Termin und die nach !; 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erfor derlichen Legitimationen beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der oben unter a ä angeregten Erfordernisse nachzuweisen. Königsbrück, am 2. September 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. ' In Stellvertretung: Zeißig, Res. Rathskellcr-Verpachtung. Der hiesige Rathskeller soll mit dem daraus ruhenden Wein-, Bier- und Branntweinschauk und den sonstigen Gerechtigkeiten und Be- fugnissrn vom I. April künftigen Jahres an aus anderweile 6 Jahre unter den vorher auf hiesiger Rathsexpevition ausliezenden, übrigens auch vor dem Bietungstermine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige werden daher hiermit geladen, in dem auf den 2. Oktober Js. Vormittags IO Uhr anberaumten Verpachtungstermine im hiesigen Rathösessionszimmer sich einzufinven, über >pre Vermögeusverhältnisse unv sonstige Fähigkeit zur Ueber- nahme der Pachtung sich gehörig auszuweisen und sodann unter den gestellten Bedingungen Mittags 12 Uhr des Zuschlags gewärtig zu sein. Königsbrück, den 5. September 1871. Der Stad tratst. — Reinhardt, Bürgermeister. Bekanntmachung. Bei einer Sammlung für die Abgebrannten zu Laußnitz sind , 57 Tblr. 2» Ngr. 2 Pf. Angegangen, wofür der unterzeichnete Stadtrath den milden Gebern hierdurch jemen wärmsten Dank ausspricht. Königsbrück, ven 19. September 1871. Der Stadtrath. Reinhardt, Bürzermstr. V'bui