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LWdmffer Tageblatt Fervfvrecher Wüs-ruff Nr. 6 Wochenblatt fÜs WllsdpUff UNd LlMgLgENd Pofisch-6toat-L-iprig Lsvrs »M »k>«n<chn>- »« «E on» Z»p4M r Ich, kk »«, f»>-»d-o To«. 2>r,!>s«prrj« dri «»naMch 4 IM., »«ch unferr IluOrlq« ,u4«k«»«n ix »«« St«»! »«««Mch 4.40 IM., «f drin Land« »M H», »mch »t« x,st d»p>««n »^Ij4»«Nch »^0 MI. mk Zxstekkm^edltz«. «L p»stanßatkn »nd p»fld»tn, f«wl« M^»> »Eti«r w>» G«k»<Ift-S«a- «hm«, >«»««^>1 »«str0»n^n «m,r«rn. An Zaki« HSHerrr »«wall, Arle« sd«r 2«<r>«d4ft»riu>^» »«I »« 2«p«-«« I«t»»» «»«drxch «nf Li«f«n»a, »" z«ku»4 »d«r «tki»»4 de« Setugspeetse«. Erscheint seit dem Iahre 1841 Vtefe« Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshaaptmonnschast Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, -es Forstrentamts Tharandt W«r«O«i «» Drmker: «rthar Afch«»ke m Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Herman» Lästig, für den Inseratenteil: ArtHnr Aschnnke, deid« in WiladrnG. Aife,ll»n«dn-I« 1 MI. Ii-e di« »««spalten, -I»kSN«^iI- »der der«» Aavm, L»Ial>re>« ps«^ IkeN«»« rw NN Sei Mrderbatan, an» Zahr««aufkag «ndprrwendee prei-nochla». »«lanntmachunqkn kn amtlich«« Teil I»» »« SekSrden) die r-e-pckene Kocpv«,,IK Z MI. Tlachweijuaak-Grbük« so Pf» »n^tqcnannapm« »« »««n>!»am4 10 Uyr. Zür di« I!iLt!gt«ti d«r durch Zernruf üdermlkelien An-«!««» üdeeaehm«» wir I«Ine inarank«. Ad«, Kadnür «ntdwch erUIchl, wenn d«r Sek«« durch KIa»c eki-e-o^n scrd«n mut »der »er Auftrags«»«, kl K»«I»«« ^r». Nr. 92. Donnerstag den 21. April 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. Berkaus van bähuiislken Braunkohlen Setr. Posten böhmischer Nußkohle li (für Füllöfen geeignet) zur Verfügung. Der Verkauf der Kohle erfolgt durch die Firma Max Henker, Meißen, Uferstraße. Der Preis der Kohle beträgt ungefähr 16 Mark für den Zentner frei Elbkai. Bezugsanträge sind unmittelbar und schnellstens an vorgenannte Firma zu richten. 63211 K. Meißen, am 19. April 1921. z», Die Amtshauptmannschaft. Kehrlöhne des Schornsteinfegers. Mit Wirkung vom 1. April 1921 hat der unterzeichnete Kehrbezirk die Kehrlöhne des Schornsteinfegers neu festgesetzt. Die Vergütung des Schornsteinfegers setzt sich zu sammen aus einer Grundgebühr, die sich aus nachstehender Grundgebührenordnung er gibt und einem Zuschläge, der zum Ausgleich der Teuerung bestimmt ist und von Zeit zu Zeit neu festgesetzt wird. Der Teuerungszuschlag beträgt bis auf weiteres 75 v. H. der Grundgebühr. In der Grundgebühr ist die Vergütung für das Wegschaffen des Rußes, das bei jedesmaligem Kehren zu erfolgen hat, sowie die ortsübliche Meldung des Kehrens und die vorherige Anzeige des Ausbrennens der Schornsteine inbegriffen. Wenn nach ortsüblicher Meldung der Schornsteinfeger unverrichteter Sache wieder gehen muß, weil er an der Arbeit verhindert wird oder sie auf Verlangen des Grund stücksbesitzers oder der Bewohner verschieben muß, so ist er berechtigt, für sein vergebliches Erscheinen und für den dadurch entstandenen Zeitverlust die Hälfte der Gebühren zu beanspruchen. Die Festsetzung der Gebühren für die Reinigung der dem Kehrzwange nicht unter liegenden Schornsteine sowie der Kanäle oder der sog. Füchse unterliegt der freien Ver einbarung. Die Schornsteine sind in folgenden Kehrfristen zu reinigen: Keller gelten allgemein, Dachgeschosse nur dann als besondere Geschosse, wenn sie entweder Feuerungen enthalten oder wenn der Schornstein den Fußboden des Dachgeschosses um wenigstens 4 Meter — an der kürzesten Seite gemessen — überragt, und zwar wird auf alle 4 Meter ein Ge schoß gerechnet. 5. Für das Kehren eines dem Kehrzwange unterliegenden Dampfschornsteines ») bis zu 20 Meter Höhe 6,00 Mr. b) bei größeren Höhen für jedes weitere angefangene Meter .... 0,4V Mk. Für das AuSbrennen eines Schornsteines 7,50 Mk. Das zum Ausbrennen erforderliche Material hat der Hausbesitzer zu liefern. 7. Für das Kehren von Heizungsschornsteinen und Schornsteinen für ge. werblich« Feuerungen (z. B. Bäcker, Fleischer, Schmiede, Gasthäuser, landwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Landwirtschaft als Hauvt- detrieb anzusehen ist), ist ein Zuschlag von SV»/, zu berechnen. Das Gleiche gilt für alle Schornsteine, die von innen zu besteigen sind. 8. Für das Reinigen von Backofenkanälen a) für das 1. Meter 0,60 Mk. d) für jedes weitere Meter 0,25 Mk. 9. Für sonstige Dienstleistungen usw. für 1 Stunde 4,00 Mk. 10. Für das Reinigen und Prüfen von Schornsteinen bei Neubauten für jeden Schornstein 2,50 Mk. Handelt eS sich jedoch nur um einen Schornstein, so sind für diesen zu entrichten 4,00 Mk. 11. Für Kehrarbeiten, die in der Nachtzeit oder an Sonn- und Festtagen ausgeführt werden, sind die doppelten Gebührensätze zu entrichten. Als Nachtzeit gilt die Zeit von K Uhr abends bis L Uhr morgens. a) bei Feuerungen zum gewöhnlichen HauSwirtschaftsbetriebr im Sowmerhalb» jahr zweimal, im Winterhalbjahr dreimal, b) bei Feuerungen gewerblicher Betriebe je nach der Inanspruchnahme der Schorn steine; bei Brauereien, Brennereien, Schankwirtschaften, Bäckereien und überall, Vom 25. April bis 7. Mai d. I. sollen die Schornsteine im hiesigen Stadt bezirke gereinigt werden Wilsdruff, am 19. April 1921. z». Der Staütrat. Z54» Mk. 0,60 Mk. 0,10 rs t! 0,30 0,20 Km ye^ famr * ist tk nan« 1 sei te d^ di «.ox. 55/21. Amtsgericht. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Hugo Oskar Dusch, Kaufmann in Wilsdruff, Zcllaer Straße 15, an dem Vermögen seiner Ehefrau Marie Elsa Busch verw. gew. Greß geb. Bürger in Wilsdruff, Zellaer Straße 15, durch Ehevertrag vom 11. April 1921 ausgeschlossen Kohlenkarten im Gemeindeamt. Grumbach, am 20. April 1921. worden ist. Wilsdruff, am 15. April 1921. undgebühr gilt stets für die Strecke des 1. Gebäudegeschosses, durch /welches der Schornstein geführt ist. Die neue Konferenz. einer heimischen Arbeitersorgen ledig, hat der bri- Ministerpräsident sich in der Montagsitzung des Haufes wieder einmal den gemeinsamen europäi- Schwierigkeiten zugewendet. Er tat das genau in eichen Art und Weise, die man bei ihm ja nun schon tlgem zu studieren Gelegenheit hatte. Mit gerunzel- irn, mit grollendem Ton in der Stimme fällt er über rmen Sünder her, den er gerade vorhat: Deutsch- vietz es diesmal, sei noch im Verzug mit der Wie- Itelluilg, mit dem Verfahren gegen die Kriegsbe- Zum Staatssekretär für die besetzten Gebiete im Westen r bisherige Regierungspräsident in Köln, Dr. Brand, er st worden. sloyd George schlug tm englischen Unterhause eine neue Krenz vor, die sich mit den weiteren Zwangsmaßnahmen l Deutschland befassen soll. neuen Lage rm Augenblick verzichten sollte, um die heiklen Dinge, über die man sich unterhalten müßte, lieber der im Grunde doch allein verantwortlichen Regierung zu über lassen, so bliebe dieser doch immer noch ein ziemlich wei ter Spielraum im Rahmen der Erklärung des Minister präsidenten, der ja seine Worte sorgfältig zu wählen weiß. In Frankreich beginnt man denn auch der notwendi gen Rücksichtnahme auf ande're Leute, die es immer noch auf der Welt gibt, allmählich etwas Rechnung zu tragen. Was am 1. Mai geschehen werde? Gar nichts, erklärt jetzt ein Pariser Blatt. Man werde Deutschland endgültig mitteilen, was es zu tun habe. Lehnt es ab, dann be richtet die Reparationskommission an die Regierungen, und dann wird der Ovcrste Rat zusammentreten; wann und wo lasse sich natürlich noch nicht sagen. Dringe auf dieser neuen Konferenz der französische Standpunkt nicht durch, daun, aber auch dann erst werde die französische Regierung sich in die Lage versetzt sehen, bestimmte Ent schlüsse zu fassen. Die Drohung, die in diesem Programm entwurf enthalten ist, würde sich also weniger gegen Deutschland als gegen die Bundesgenossen der französi schen Republik richten, und diese sind es also, in erster Reihe England und danach die Vereinigten Staaten, die sich vor allem zu der Ankündigung zu äußern haben, daß Briand mit seinen Gendarmen auf eigene Faust vorgehen werde, falls man ihm auf der neuen Konferenz seinen Willen nicht ließe. Die internationale Lage bedarf da nach, so sehr die französischen Hetzer sich auch Mühe gebentz glauben zu machen, daß sie vollkommen klar und eindeu tig sei, vorläufig noch immer durchaus der Klärung. Für üas 2. Geschoß Für -das 3. Geschoß Für ^jedeS weitere Geschoß, ganz gleich, ob in diesem Geschoß dir Feue rungen in die Schornsteins einmür.den oder nicht, sowie für je 4 volle an Ler kürzesten Seite gemessene Meter Höhe über den Dachfirst . . 1. Für das einmalige Kehren eines jeden Schornsteines eine Grundgebühr von Die " Ein weiierer Bssehungsplan. Elberfeld und Iserlohn. Nach dem „Echo de Paris" finden im Laufe diese* Woche Konferenzen statt, andenen die militärischen und Grumbach. Donnerstag den 21. Avril nachmittags von 3—S Uhr Ausgabe der »ene« aten und mit der Entwaffnung. Bisher habe es lleigung gezeigt, praktische Vorschläge zur Aussüh- es Friedensvertrages in diesen Punkten vorzulegen. Idaher gebieterische Pflicht der Alliierten, über wei- r;ritte eine Konferenz zu veranstalten, und es könnte »notwendig erweisen, die Unterwerfung unter die Bestinni«ungen des Friedensvertrages zu erzwingen. Llovd Ebeorae süatc hinzu, er könne nicht sagen, wann und 2. 3. 4. * Äer Reichstag wird voraussichtlich nur drei Wochen bet ken sein. Eine Sommertagung soll vermieden werden. wo besonders stark gefeuert wird, mindestens allmonatlich. Der Schornsteinfeger ist dafür verantwortlich, daß die Reinigung der Schornsteine genügend oft gesch/ieht. Die bei den einzelnen Kehrtsrminen sich ergebenden Rechnungsbeträge können nach oben auf volle 10 Pfennige abgerundet werden. „»r Wilsdruff, am 31. März 1921. Der Vorsitzende des Kehroerbandes Wilsdruff. Gebührenordnung für das Schornsteinfegergewerbe. Mit Wirkung vom 1. April l921 an haben für das Schornsteinfegergewerbe folgende Grundgebührynsätze zu gelten: tcW - -M - tere^ sich all wo eine solche Konferenz stattfinden werde. Die Regie rung würde auf Grund der Annahme vorgehen, daß das britische Volk wünsche, den Vertrag von Versailles durch- gesührt zu sehen. Falls aber das Unterhaus von einer anderen Auffassung ausgehe, so könne, wenn es dies wünsche, zu jeder Zeit eine Unterhaltung stattfinden. Man sieht, Lloyd George macht sich genau die gleichen Voraussetzungen zu eigen, mit denen Herr Briand jeden Tag, den Gott werden läßt, gegen uns arbeitet; darunter auch die Beschuldigung, daß wir mit der Entwaffnung im Rückstände feien, obwohl er ganz gewiß noch nicht ver gessen hat, daß vor kurzem einer seiner Amtskollegen vor demselben Unterhaus ausdrücklich anerkannt hat, daß unsere Entwaffnungsleistungen befriedigend fortschritten. Dem Leiter der englischen Politik kommt es, das wissen wir schon lange, gar nicht darauf an, ob seine Gründe sachlich zutreffen oder ob sie durch einen bloßen Wind hauch in die Luft geblasen werden können: was er jeweils aus politischen Antrieben will, das sagt oder tut er und kümmert sich einen Pfifferling darum, ob man ihm dabei Ungereimtheiten in Wort oder Schrift nachweifen kann. Aber die Voraussetzungen, die in Paris zu Ankündigun gen und Vorberatungen geführt haben, deren unmittelbar bedrohlicher Charakter mit Händen zu greifen ist, reichen bei Lloyd George einstweilen nur dazu aus, die Notwen digkeit einer neuen Konferenz anzusagen, von der heute uoch nicht einmal feststeht, wo und wann sie stattfinden soll. Natürlich wird es sich dabei nur um eine interalli ierte Zusammenkunft handeln; daran, daß man auch deutsche Vertreter zuziehen anhören könnte, ist nach allem, was in den letzten Wo geschehen ist, gewiß nicht zu denken. Aber auch der E /»Apparat als solcher ist nicht mehr so rasch in Bewegm^ gU setzen, daß man schon bis zum 1. Mai mit dem weiteren Unterdrückungspro- gramrn gegen Deutschland fertig sein könnte. Selbst wenn das Unterhaus, wir, -chd George es ihm väterlich- sürioralich nabeleat. auf »elbständiae Erörteruna der / Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die! Beisetzung der Kaiserin in Potsdam erfolgte unter ungeheurer Teilnahme der Bevölkerung ohne jeden Zwischen fall. / * Tfie Konferenz der deutschen Ernährungsminister in Brem-jn beschloß baldigste Aufhebung der Milchzwangswirt schaft -und der Beschränkungen des Fremdenverkehrs. Der Gemeindevorstand. Mi* Genehmipung der AmtShaupimannschait Meißen wird Mk. der Kommunikationsweg Klipphausen—Naustadt vom 2S bis mit 27. April wegen Massenschutt gesperrt. Der Verkehr wird über Klipp hausen bezüglich Naustadt verwiesen. »r, Röhrsdorf, am 19. April 1921. Der Gemeinderat.