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Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Da, »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werklagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— AM. Kei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten und Post boten, unsere Austrägern. x— .. >. Geschäftsstelle nehmen zu jeder Zeit Bestellungen ent- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend gegen. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung cingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto bciliegt. alle anderen Stände des WilsdruAer Bezirks Anzeigenpreise laut ausliegender Preisliste Nr. 5. - Z i s s e r - G e b ü h r - 20 Rpsg. - Dörge,chrieben» Erscheinung-,age und Platwün,che werden nach Möglichkeit berücksichtig,. — An, e, g - n . A nn - h m e dmch"°F"rom? Mermtt^ Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 »tten An,eigen"überne^ men wir keine Gewähr. — — — - Der Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch aus Nachlaß. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 223 — 94. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 »«HÜI Dienstag, den 24. September 1935 Leidensweg deutschen Volkstums. Zu den Memelwahlen am 29. September. Je näher der 29. September heranrückt, an dem im IMemelland die Landtagswahlen stattfinden sollen, um so unverblümter und brutaler wird der Kampf dieses öst lichen Zwergstaates, der doch mit in erster Linie gerade Deutschland seine Existenz zu verdanken hat, gegen das Deutschtum im Memellaub. Kann Kowno die Wahlen nicht mehr verhindern, so will es doch wenigstens die Deutschen daran behindern, ihre deutsche Stimme abzugeben. Um dies zu erreichen, bedient sich Litauen, das doch Anspruch darauf erhebt, als Kulturvolk angesprochen zu werden, Methoden, die wohl in der Zeit der Sklaverei unter worfenen Staaten gegenüber angcwendet wurden. Und wenn alles nicht fruchten will, dann dreht man in Kowno den Spieß um, jagt in die Welt die niedrigsten Lügen hinaus und versucht ihr klarzumachen, daß nicht Litauen die Deutschen, sondern die Deutschen Litauen bedrohen. Als Helfer findet sich dann eine stets verleumdungsbereite Pariser Presse, die die Gelegenheit benutzt, um einen ihrer berüchtigten Hetzfeldzüge gegen Deutschland zu beginnen. Aber wir lassen uns nicht beirren. Die Worte, die der Führer in seiner Nürnberger Reichstagsrede an Litauen adressierte, gelten für uns weiter: „Gesetz- und vertragswidrig mißhandelt und gequält" wird das Deutschtum, das nichts anderes will als deutsch bleiben. 140 000 deutschstämmige Volksgenossen ringen dort in jenem unglücklichen Lande an der Nordostgrenze Ost preußens um ihre billigsten Menschenrechte. Das Grenz landdeutschtum der Nachkriegszeit kennt viele Beispiele grenzenloser Demütigung und unerhörter Rechtsbrüche. Das Verhalten Litauens gegenüber dem Memelgcbiet ist die Krönung dieser geschichtlichen Untaten. Litauen hat alles getan, um von vornherein das Wahlergebnis zu seinen Gunsten zu verfälschen, dadurch den bereits geschaffenen rechtlosen Zustand zu einem Dauerzustand zu machen und der Weltöffentlichkeit zu beweisen, daß das Memelgebiet eine litauische Mehr heit hat. Als Gerüchte entstanden, die über eine Wahlein schränkung berichteten, erklärte die Regierungspresse Litauens: „Die litauische Regierung sei bestrebt, ihre Pflichten in bezug auf die Memelkonvention und das Statut loyal zu erfüllen." Einige Tage später schon kam die gesetzliche Legalisierung eines unglaublichen Wahl terrors. Bereits durch Verordnung vom 12. Juli 1934 wurde dem litauischen Kriegskommandanten die Befugnis gegeben, Angehörigen „staatsgefährlicher" Organisa tionen, die nicht sechs Monate vor ihrem Verbot aus getreten sind, das Wahlrecht zu entziehen. In einem Erlaß des litauischen Staatspräsidenten über die Abänderung des Wahlgesetzes zum memelländischen Land tag vom 14. August 1935 (Regierungsanzeiger Kowno vom 16. Angust 1935) wurde durch die Abänderung von 20 Paragraphen der bisherigen Wahlordnung ein noch schärferer Wahlterror gesetzlich sanktioniert. Allen ehe maligen Mitgliedern von litauischerseits als „umstürz lerisch" bezeichneten Organisationen (Saß-Partei, Neu mann-Partei) wurde ebenfalls das aktive nnd passive Wahlrecht genommen (8 4), ohne daß diese tatsächlich jemals etwas gegen den litauischen Staat unternommen hätten. Dqrüber hinaus läßt Litauen durch politische litauische Polizei sämtliche Pässe der deutschen wahlberech tigten Bevölkerung nach prüfen mit dem Ziele, durch die Behauptung irgendwelcher Mängel bei der Paß ausstellung den Paß entziehen zu können und dadurch ebenfalls die Teilnahme an der Wahl unmöglich zu machen. Mit diesen Schikanen ist es Litauen bis jetzt gelungen, weit über 1 1 0 0 0 d e u 1 s ch st ä m m i g e Memelländer, also einen sehr erheblichen Teil der wahlberechtigten deutschen Bevölkerung, von der Wahl auszuschließen. Sogar vier Spitzenkandidaten der deutschen Einheitsliste hat Litauen auf diese Weise aus geschaltet. Naturalisierte Bürger, die von einem anderen Staat (gemeint ist Deutschland) die Zusicherung besitzen, in dessen Staatsverband znrückznkehren (ß 5), dürfen nicht gewählt werden. 8 39 des Gesetzes nimmt auch die Mög lichkeit, auf die Liste mehr Kandidaten zu setzen, als Ab geordnete zu wählen sind. Dadurch soll erreicht werden, daß bei dem Vorhandensein nur einer einzelnen memel ländischen Liste durch spätere MTindatsaber- kennung das Zustandekommen einer Mehrheit ver hindert wird. Der Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl wurde gebrochen und den litauischen Organen die Möglichkeit gegeben, nachträglich die Wahl zu kon trollieren. Die bisherige Bestimmung, daß jeder Wähler nur eine Stimme besitzt, wurde gestrichen; eine neue Bestimmung in diesem Erlaß ordnet gegen jedes Recht die Zwangsvereidigung der mcmelländischen Abgeord neten auf die Beachtung der litauischen Gesetze an. Auch die Art der Wahl, die nach dem litauischen Wahl gesetz durchgeführt wird, ist schon technisch ungeheuer um ständlich, und geeignet, Fehlerquellen hervorzurufen, die Eis itSN Mell ss die RWeMe. Beginn des dritten Winterhilfswerkes — Wer erhält die Monatstürplakette? Erst wenige Tage trennen das deutsche Volk von dem großen, historischen Ereignis von Nürnberg, das stärkster Ausdruck des Gemeinschaftsgeistes war, und schon richten wir unsere Gedanken auf das große Werk dieses Geistes wahrer Volksgemeinschaft, das Wintcrhilfswerl, das am 1. Oktober wieder beginnt. In Nürnberg hat der Hauptamtsleiter der National sozialistischen Vvlkswohlfahrt, Hilgenfcldt, den großen Rechenschaftsbericht über das Winterhilfswcrt 1934/35 vorgclcgt, das ein Ausdruck des Sozialismus der Tat ist. Millionenzahlen hat Hilgenfcldt vor uns auf- zichen lassen, Zahlen von Selbstlosigkeit, Opfermut und Nächstenliebe. Wenn jetzt der Führer zum Winterhilfswerk 1935/36 aufrust, so wird die Nation dem Ruf mit demselben Eifer und demselben Pflichtbewusstsein, wie am Wintcrbeginn der Vorjahre folgen. Die Zahlen des Winterhilsswcrks sind »ns Verpflichtung nnd Ansporn zur Nachahmung im kommenden Winter. Wohl ist die Not dank dem energischen Kampf gegen die Arbeitslosigkeit geringer geworden, aber noch haben wir die Pflicht, den etwa 1)4 Millionen Arbeitslosen und denen, denen der Segen der Arbeit noch nicht ausreichend Brot gibt, durch den Winter zu helfen. Die Volksgenossen, die ein fühlbares Opfer für das Wintcrhilsswerk 1935/36 bringen, werden wieder wie im Vorjahr, Monatstürplakette» erhalten. Für den Erwerb dieser Monatstürplaketten hat der Reichsbeauftragte für das Winterhilfswerk, Hilgen- feldt, im Einverständnis mit dem Herrn Reichs- und preußischen Minister des Innern und dem Herrn Reichs- finanzminister folgende Richtlinien erlassen: Anspruch auf Aushändigung der Plakette haben: 1 a) L o h n - und Gehaltsempfänger, die wäh rend der sechsmonatigen Dauer des WHW. 1935/36 (1. Oktober 1935 bis 31. März 1936) ein Opfer von 10 v. H. ihrer Lohnsteuer an das WHW. leisten; b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, gegen ein Opfer von monat lich 0,25 Mark; c) Fe st besoldete, die neben ihrer Lohnsteuer leistung noch zur Einkommen st euer veran lagt werden, wenn sie neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von 10 v. H. ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe v.on 3 v. H. ihres für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetragcs an das WHW. entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt ist. Diese 3 v. H. werden also lediglich von der Einkommensteuerrestschuld er rechnet. 2a) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommen bezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, soweit sie monatlich ein Opfer in Höhe von 3 vs H. des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuer betrages an das WHW. entrichten; b) Inhaber von offenen Handelsgesell schaften und Kommanditgesellschaften, wenn sie monatlich 3 v. H. des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW. entrichten; e) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Ein kommensteuer veranlagt werden, wenn sie einen Mindestbetrag von monatlich 1,— Mark während der Dauer des Winterhilfwerks opfern. 3. Kapitalgesellschaften (namentlich Aktien gesellschaften und GmbH.), wenn sie während der sechsmonatigen Dauer des WHW. (vom 1. Oktober 1935 bis 31. März 1936) ein Opfer in Höhe von ins gesamt 20 v. H. der ihnen auferlegten Voraus zahlungen auf die Körpxrschaftssteuer bringen. Falls im vorhergehenden Geschäftsjahr ein entsprechendes Einkommen nicht erzielt wurde und Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer nicht festgesetzt sind, er halten sie die Plakette, wenn sie für die sechsmonatige Dauer des WHW. insgesamt V, v. T. des Reinver mögens vom letzten Bilanzstichtag opfern. Wer weder Reinvermögen besitzt, noch Vorauszahlungen auf die Korperschaftssteuer leisten muß, hat sich, um die Plakette zu bekommen, mit einem seiner Leistungs fähigkeit entsprechenden Betrage zu beteiligen, minde stens aber monatlich 1,— Mark an das WHW. zu ovkern. Die Richtlinien enthalten lediglich Mindestsätze zum Erwerb der WHW.-Plakette. Es wird jedoch die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß das von den Einzel personen und Firmen zu bringende Opfer in einem angemessenen Verhältnis zur tatsäch lichen Leistungsfähigkeit steht. Das gebührenfreie Abbuchungsverfahren, die Ein topf-, Pfund- und Reichsstraßensammlungen bleiben von dieser Regelung unberührt. dann eine Ungültigkeit in der Regel der für die deutsche Liste abgegebenen Stimmen bedingen. Denn während der deutschen Bevölkerung jede Möglichkeit einer Wahlauf klärung, ganz zu schweigen von einer Wahlpropa ganda, genommen wird, werden die eingebürgerten Großlitauer, zum Teil noch Analphabeten, in eigenen Schulungskursen auf die Abgabe der richtigen litauischen Stimmen gedrillt. Die Wahlkreiskommission selbst wurde gemäß eines Erlasses des litauischen Staatspräsidenten durch den Präsidenten des Direktoriums des memelländischen Land tages, Bruvelaitis, bestimmt. Dieser hat in alle Stimm bezirke zu Angehörigen der Wahlkommission aus schließlich als Deutschenhasser bekannte Großlitauer eingesetzt, die Mitglieder der Mehrheitsparteien des Landtages aber völlig unberücksichtigt gelassen. Man kann sich denken, auf welche Weise von diesen Kom missionen die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt! Darüber hinaus wurden Tausende von Groß- litauern wahlberechtigt im Memelland eingebür gert und ihnen durch fehr merkwürdige Gesetze Wahl möglichkeit gegeben. Die Bevölkerung wird seit Monaten einer unerhörten Bespitzelung unterworfen, diese geht so weit, daß für Denunziationen über staatsfeindliche Äuße rungen hohe Spitzelgelder bezahlt werden. Trotz all dieser Schikane und allen Terrors fühlt sich Litauen mit seinen Wahlaussichten sehr unwohl. Es ist sich durchaus nicht sicher, daß die Wahl mit einem Siege Litauens enden wird. Bereits die Wahl zum ersten memelländischen Landtag am 19. Oktober 1925 hatte ein überwältigendes Bekenntnis der Bevölkerung zu den deutschen Parteien gebracht, von 29 Abgeordneten zogen 27 Vertreter der deutschen Parteien in den Landtag ein. Mit Not und Mühe konnte Litauen durch Reststimmen zwei Mandate erhalten. Ebenso war cs mit den fpäteren Wahlresultaten. Litauen brachte es lediglich zu einer Höchstzahl von 5 (unter 29) Abgeordneten des Memel ländischen Landtages. Dies hinderte es aber nicht, daß es eine unerhörte Diktatur im Memellgnd aufrechterhielt. Bezeichnend ist. daß fett 1923 von 15 Direktorien nur zwei verfassungs mäßig zustande kamen. Die Autonomie, die dem Memel gebiet durch die Memelkonvention vom 8. Mai 1924 ge geben wurde und die sich auf alle Bereiche des öffent lichen Lebens erstreckte, wnrde von Litauen vom ersten Tage an in das Gegenteil umgekehrt. Um dies gefahrlos tun zu können, wurde der Landtag, der auf Grund des allgemeinen und geheimen Stimmrechts der Garant dieser Autonomie sein sollte, systematisch ausgeschaltet. Das deutsche Volkstum wird durch Auflösung von Schulen, durch Verbot von kulturellen Vereinigungen, durch die Unterbindung jeder finanziellen Hilfe, durch das Verbot jeder Presse- und Versammlungsfreiheit, durch wirt schaftliche Drosselung und durch körperlichen Terror auf das unerhörteste geknebelt und unterdrückt. Deutschland wünscht mit allen Ländern der Welt in Frieden zu leben. Selbstverständliche Voraussetzung dazu ist jedoch die Achtung des deutschen Volks tums. Tas Verhalten Litauens dem unglücklichen Memelland gegenüber bedeutet eine fortgesetzte Beleidi gung des Deutschtums. Keine Gnade will das Memelland, sondern sein Recht. Mögen endlich die Garantiemächte des Memelstatuts sich ihrer Pflicht bewußt werden! * Vor einem neuen Schritt -er Signaiarmächte in Kowno? In französischen politischen Kreisen will man, wie aus Paris gemeldet wird, wissen, daß die Vertreter Frankreichs, Englands und Italiens, un beschadet der von dem litauischen Außenminister in Genf abgegebenen Versicherungen, in den nächsten Tagen einen neuen Schritt bei der litauischen Regie rung unternehmen und darauf Hinweisen werden, daß die drei Signatarmächte einer gerechten und un- b e e i n f l n ß t e n D u r ch f ü h r u n g der Wahl in Memel höch ste Bedeutung bcimessen.