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Vie Mrirmgea Ser ü-llootlnirger Zchlen beweisen. Zahlen tauschen aber auch. Von dem Mittel, täuschende Zahlen in geschickter Aufmachung auf marschieren zu lassen zur Ermunterung der Stimmung im Bigenen Volke, zur Erschütterung der Siegeszuversicht bei d«i Gegnern, machen besonders die Engländer den ausgiebig sten Gebrauch. Die Ziffern brauchen dabei an sich nicht einmal falsch zu fein; sie täuschen nur durch die falsche Beziehung, in die sie zur Wirkung des U-Bootkrieges gesetzt werden. Und so ist denn auch nn englischen Parlament sowohl wi« namentlich in der Fachpresse mit Recht wiederholt daraus hingÄvfesen'worden, datz die Wirkungen des ll-Bootkrieges keineswegs dadurch klargestellt werden können, daß man den versenkten Frachtraum allen Schiffen gegenüberstellt, die in England aus- und einlaufen, daß man also auch den gesamten KMenverkehr, kleine Fahrzeug« und Motorboote, die viels- leicht mehrere Male an einem Tage in verschiedenen kleinen Häfen aus- und «inlaufen, mitrechnet. Nur der Frachtraum,^ der England von Uedersee mit dem notwendigen Krieg«. Sonntag, -m SS. Juli 1817 7«. Jahrgang - ?! bei Annahme Reichst" ' Auszal IX. Wer die übereigneten Kupfermengen nicht innerhalb der in der Enteignungsanordnung vorgeschriebenen Zeit abgeliesert hat, macht sich strasbar. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung der ablieferungspflichtigen Gegenstände als Vollstreckungsmaßregel ausKosten de» Besitzers. Die Verpflichtung des Besitzers zum Entfernen der Kupfer- und Matinmengen von den Bauwerken besteht auch für die zwangsweise abzuholenden Kupfer- und Matinmengen. - Den von der zwangsweisen Einziehung Betroffenen werden ebenfalls Anerkenntnisscheine Annahme der Uebernahmepreise oder Quittung bei beabsichtigter Inanspruchnahme des Schiedsgerichts ausgehändigt. Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden von der zur ihluna kommenden Summe in Abzug gebracht bezw, auf der Quittung vermerkt. Flöha, den 19. Juli 1917. . Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha, material, Rohstoffen und Lebensmitteln versorgt, kommt viel mehr entscheidend in Betracht; nur er kann sich den U-Booten auf offenem Meere als Zielscheibe darbieten. Nun macht aber der Küstenverkehr in England etwa 80 Prozent der Schiffahrt, der Auslandsdienst nur etwa 20 Prozent aus. Der Wert der englischen Scheinstatistik geht schon hieraus aus das klarst« hervor. Nach englischen Ziffern standen für den UÜberseeverkehr Englands bis zu Beginn der verschärften Seesperre <1. Febr.) rund 9l/z Mllionen Tonnen zur Verfügung. Rechnet man den neutralen Schiffsraum, der seitdem dem Sperrgebiet sernbleibt, mit nur einer Million Tonnen, so würde England am 1. Februar 1917 aus eigenen und fremden Schiffen gr/z Millionen Tonnen Schiffsraum zur Besorgung seines Ueberseeverkehrs zur Verfügung gehabt haben. Davon wur- den versenkt: im Februar 781 500 Tonnen oder 9,19 Proz. Der natürliche Abgang von Schiffen infolge Havarie, Alter, Strandungen usw. wird von Fachleuten auf monatlich etwa SS 000 Brutto-Register-Tonnen veranschlagt. Demgegenüber erricht dir Leistungsfähigkeit im Schiffsbau der Entente -s und aller Neutraler gut gerechnet monatlich nicht mehr als 250000 Br.-R.-T. Selbst den für England günstigsten Fall angenommen, das; alle Neubauten in seinen Dienst gestellt werden, hätten England am 1. März 7913 500 Br.-R-T. zur Verfügung gestanden. Davon wurden im März versenkt 885 000 Tonnen oder 11,18 Prozent. Unter Zugrundelegung dieser Berechnung ergibt sich, das; von dem England zur Ver fügung stehenden Frachtraum versenkt wurden: Im Februar 781500 To. (von 8 500000) ----- 9,19 Proz. Im März 885 000 To. (von 7913 500) ---- 11,18 Proz. Im April 1091000 To. (von 7 223 500) ----- 15,24 Proz. Im Mai 869000 To. (von 6 327 500) -- 13,73 Proz. Im Juni 1000000 To. (von 5 653 500) --- 17,69 Proz. Würde sich die Ziffer des versenkten Frachtraums im laufenden Monat Juli auch nur auf der Höhe des monat lichen Durchschnitts von 931000 Br.-R.-T. halten, so würde sich der für England verfügbare Frachtraumbestand um 19,20 Prozent verwindern. Wir sehen daraus die unerbitt lich fortschreitende Verminderung des in englischen Dünsten fahrenden Frachtraum», selbst wenn infolge der verringere beizubringen. Erklärt der Mlieferer sich hiermit nicht einverstanden, so wird ihm an Stelle de» An- erkenntnisscheines eine Quittung ausgehändigt, au» der die Gruppe und das Gesamtgewicht der abgelieferten Kupfer- oder Matinmengen hervorgehen müssen, In diesem Falle ist der Anttag auf endgültige Festsetzung de» Uebernahmepreise» von dem Betroffenen, unmittelbar an da» Reichsschredsgericht für Kriegswirtschaft, Berlin V7 10, Vittoriastraße 34, zu richten.. In dem Anträge ist anzugeben, wann und von wem die Kupfer- und Platinmenaen abgeliesert worden sind und von wem die Abnahme ausgeführt wurde. Femer stNd nach Möglichkeit Rechnung»; belege, Zeichnungen oder Photographien beizufügen. . ... Durch die Inanspruchnahme des Reichsschiedsgerichts erleidet die Ablieferung keinen Aufschub. Denjenigen Personen, die sich nachträglich mit dem Uebernahmepreis einverstanden erklären, wird die Quittung gegen einen Anerkenntnisschein umgetauscht und der anerkannte !.! ? ' - Frankenberger Tageblatt Bezirks- Amtsblatt für die MA Amtshanptmamischast Flöha, das Kömgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Frankenberg . Verantwortlicher Redakteur: Ern st Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Aluminium-Annahme. Die anderweite Annahme von Aluminiumgegenständen findet statt in der Zeit vom 23. bis 2«. ds. Ms. und zwar von Nachmittag 4—7 Uhr im GrundWS Markt 6 (Eingang Carolastrabe). Diejenigen Aluminiumbesitzer, die entgegen der Bekanntmachungen de» Stadtrats vom 8. und 13. Juni ds. I». ihre Alumnuumgegenstande nicht zur Ablieferung gebracht, sowie alle die jenigen, die solche Gegenstände weder gemeldet noch abgeliefert haben, werden hierdurch auf gefordert, diese Gegenstände in der oben angegebenen Zeis abzugeben. Nach Ablauf der An nahmezeit werden Haussuchungen vorgenommen und diciemgen, d,e auch dann noch im Besitze solcher Gegenstände sind, unnachsichtlich Zur Anzeige gebracht werden. Hierbei wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Eigentum an dm beschlagnahmten Gegenständen, soweit deren Meldungen und infolgedessen auch die Zustellung einer besonvttm Enteignungsanordnung unterblieben, auf den Reichsmilitärfiskus übertragen worden ist. , Die Bekanntmachung .des Stadtrats vom 8.,6.1917, Aluminium-Ablieferung bett., findet für vorbezeichnete Annahme sinngemäße Anwendung. Frankenberg, am 20. Juli 1917.Der Siadtrat. Verkauf von Quark heute Sonnabend, den 21. ds. Ms., bei Holler, Winklerstraße, Schaarschmidt, Albertstraße, Nenning, Schloßstrabe, Kerber, Markt, Walther, Töpferstrabe, Fiedler, Seegaffe, Leiteritz, Chemnitzer Straße, Herold, Waffergaffe, für den I.BrottartenbezirlvonNr. Ibis 100 gegen 2.Abschnitt der Landes-SperrkartefürJuli ,, » 2« „ " 1001" Schluß ,, 1. ,, ,, „ » » Auf jede Marke entfällt V« Hfund Quark zum Preise von 00 Pfg. Mr das Pfund. — Sind die Abschnitte bereits mit Magermilch beliefert, so darf Quark darauf nicht abgegeben werden. StaLtrat Frankenberg, den 21. Juli 1917. Verkauf von Dofeu-Milch Montag, den 2». d. M., Nachmittag 2-0 Uhr an die Bewohner de» 4. Brottartenbrzirk». Auf einen Haushalt dir zu 5 Köpfen entfällt 1 Dose, auf einen solchen mit mehr Köpfen 2 Dosen. — Fleischausweiskarten sind vorzulegen. Stadttat Frankenberg, den 21. Juli 1917. Weitere AusfÜhrungsbestimmunge« " zu der Bekauutmachung über die Beschlagnahme, Enteignung und Adlteferuuu der bei öffentlichen und private« Bauwerke« z« Blitzichutz- a«lage« und zur Bedach««« verwendete« Aupferme«ge« ei«fchl. kupferner Lachriunen, Abfallrohre, Fenster« und Seftmbabdeckuuge» sowie einschließ lich der an vlitzschutzanlageu befindliche« Platiuteile. .2n Ausführung der Bekanntmachung der stellv. Königlichen Generalkommandos xn und XU vüM 9. Marz 1917 wird noch folgendes bekannt gegeben : I. Bön der Bekanntmachung werden bettoffen alle Besitzer (natürliche und juristische Per- sonen, einschl. öffentlichrechtlicher Körperschaften und Verbändet von Bauwerken, auch kirchlichen stiftischen, kommunalen im Eigentum des Reichs oder eines Bundesstaates stehend, bei denen Kupfer oder Platin in nachstehend näher bezeichneter Weise angebracht ist, H- Alle Kupsermengen — wenn auch verzinnt oder mit einem anderen Ueberzug versehen —, die bei folgenden Bauwerken Verwendung befunden haben: Gruppe 1: Dachflächen, Fenster- und Gesimsabdeckungen,"Abdeckungen von vorgebauten " ' Dachfenstern und Dachluken, Attiken vor Dachrinnen, alles in einfacher Ausführung und von einfacher Form; Gruppe 2: wie Klaffe 1, jedoch in komplizierter (kaffetierter, ornamentierter und geirie- . . bener) Ausführung und von komplizierter Form; Gruppe 3: Dachrinnen und Abfallrohre; Gruppe 4: montierte Blitzschutzanlagen »»ml ««p g«kSi-lg«n Pi«»«««»« gellen vom 9. März ab als beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf solche Gegenstände, die aus Material hergestellt find, da» von der Knegsrohstoffabteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums oder durch di» Militärbefehlshaber freigegeben worden ist. Hl. Ausgenommen sind nur solche Kupfermengen, welche sich befinden: ») kn Anlagen, deren Herstellung oder Anbringung vor dem Jahre 185» erfolgt ist: b) an physikalischen und dergleichen Instituten, bei denen wegen der magnetischen Störungen Lisen für den Bau überhaupt ausgefchallet und Kupfer verwendet wurde; 0) an Leuchttürmen. IV. Von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung können befreit werden: ») solche Kupfermengen, für die ein besonderer kunstgewerblicher oder kunstaeschichtlicher Wert durch einen von der Landeszentralbehörde bestimmten Sachverständigen fest gestellt worden ist »00 «I«» S»»eiin»»»»v»n «>««- v»»vw»oM»I»M«d»I«onn!M»rio>>uns)z b) die zu Blitzschutzanlagen gehörenden kupfernen Erdleitungen nebst Zubehör, wenn fie ungewöhnlich fies unter Mauerwerk oder befestigte Hofe oder Straßen verlegt find und ihre Entfernung mit ungewöhnlich hohen Kosten verbunden wäre: 0) kupferne Blitzschutzanlagen an hohen Fabrikschornsteinen ohne äußere Steigeisen, an Türmen und anderen Bauwerken von ungewöhnlicher Höhe, wenn die Abnahme ungewöhnliche Kosten verursachen würde; 6) Butzschutzanlagen, wenn sie sich auf besonders gefährdeten Bauwerken befinden, in denen explosive oder hochbrennbare Stoffe wie Spiritus, Benzin, Oel und dergleichen gelagert oder verarbeitet werden. ZWWM,» »u« »w« int» vn»»pn<>vt,en«t«n Sogi-0n«tung »n «Ina «»eNinunntvnnvnn«» «w* «Sni,ttoti«n «in»»t>«up»ninnnnol»n§» klvtta »u v. Die Zustellung der Enteignungsanordnungen ist bisher nur auf Grund früherer Mel dungen erfolgt. Diejenigen, durch die Beschlagnahme Betroffenen, denen eine Enteignungsanordnung bis jetzt noch nicht zugegangen ist, sind zur Meldung der beschlagnahmten Kupfer- und Platinmengen verpflichtet Die Meldung hat kn der Zeit Vom 2V. Juli viS 3V. Juli dieses Jahres d«i de« Behörden des jeweiligen Wohnorte», Stadttäten, Bürgermeister oder Gemeinde- vokstanden zu erfolgen, wo auch die erforderlichen Meldescheine erhältlich sind. VI Auf Gruno der Meldungen geht jedem Meldepflichtigen eine Anordnung bett. Eigen- tUMSÜbertragung auf den Reichsmilitärfiskus zu. Sobald diese Anordnung dem Besitzer zugeht, wirh dar Eigentum an den betroffenen Gegenständen auf den Reichsmilitärfiskus übertragen. Die ,Abnahme der Kupfer- und Platinmenaen ist zwar vorzubereiten, sie hat aber »ficht »or Eingang dieser Anordnung bei dem Bettoffenen und dann nicht eher zu erfolgen, Ml»«» i»«. Die Ersatzleitungen sind gleichzeitra mit den: Entfernen der Küpferleiter anzubringen/ die Auswechslung ist also Zug um Zug ohne Zwischenzeit vorzunehmen. Als Ersatzstoffe für enteignete Blitzschutzanlagen kommen verzinkte Eisenseile und verzinktes Bandeisen'in Bettacht. Soweit diese Ersatzstoffe nicht hier zu beschaffen sind, können sie durch Vermittelung der Metallmobilmachungsstelle Berlin 8vV 48, Wilhennstraße 2», bezogen werden, wdnn es sich nicht um größere Mengen handelt. Die Metallmobilmachungsstelle hat eine besondere Abteilung für ErsatzbeschMung eingerichtet, welche Abschlüsse auf größere Mengen von Ersatz stoffen mit industriellen Werken trifft, sodaß in nächster Zeit auch größere Mengen von Ersatz stoffe« zu erhalten sein werden. vH. Die Ablieferung der enteigneten Kupfer- und Platinmenaen hat innerhalb der gestellten Frist und an die in der Anordnung genannten Stelle zu erfolgen. In der Sammel- stene werden die abgelieferten Gegenstände sofort in Anwesenheit des Ablieferers gewogen und darnach der Uebernahmepreis festgesetzt. vlll. Personen, die mit den lestaesetzten Uebernahmepreisen einverstanden sind, wird ein Anerkenntnis ausgestellt, aus dem das Gewicht der abgelleferten Kupfer- oder Platinmengen, der Uebernahmepreis und die genaue Adresse des Eigentümers heworaehen. Auf Grund des Anerkenntnisschemes wird der darin festgesetzte Betrag sofort durch die beauftragten Behörden ausaezahlt. es sei den«, daß über di« Peffon des Berechtigten Zweifel bestehen. Ergibt das Grundbuch, daß das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist, so darf die Auszahlung nur mit deren Zustimmung, andernfalls nur zur Wiederherstellung des Dache« und nur mach Verhältnis des Fortschreitens der neuen Eindeckung erfolgen. Durch die Annahme des Anrrkenntnisscheines oder der Zahlung gilt das Einverständnis mit dem festgesetzten Uebemahme- prei» aldchindend ausgesprochen. Falk der Ablieferer sich mit dem festgesetzten Uebernahmepreis nicht zufrieden geben will, hat er dies bei ber Ablieferung ausdrücklich zu erklären. Ls wird dann ein Uebernahmepreis nach 8 8 der Bekanntmachung Nr. M. 200/1.17 berechnet werden; hierfür sind Rechnungsbelege Arbeitsnachweis völlig kostenlos für Arbeitgeber uub Arbeitnehmer aller Berufe durch den Bezirksarbeitsnachweis bei der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha und dessen bei sämtlichen Gemeinde behörden des Bezirks bestehenden Nebenstellen. Außerdem Frauenmelbestelle bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft Flöha zur Beratung für arbeitsuchende Frauen und Mädchen (Sprechstunde Mittwochs 3—6 Uhr). GemciudeverbaudSstzarkassc Niederwiesa AE/s Proze«t Tägliche Verzinsung