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IrWirgWer PMHMich. Tage- und Ämlsblall für die GerichtSümter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, ' Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz. 2K«. j ! DHrstaff, den 16. H-vember. 1 ! 186». Preis vierteljährlich 13 Nqr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittag- 11 Uhr. Lä!vtaIlLäuoK. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten Vermögen des Handelsmann« Car lHeinrich Salzer in Lauter der Eoncursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger genannten Salzers bei Strafe de- Ausschlusse- von dem Schuldenwesen und bei Ber« tust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hiermit geladen, den 25. November 1865 Vormittag» 10 Uhr, an hiesiger GerichtSamtSstelle persönlich, oder durch Bevollmächtigte, welche zu einem Vergleiche berechtigt und von Ausländern mit ge richtlicher Vollmacht versehen sein müssen, zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und darüber mit dem bestellten Concur-vertreter, Herrn Bürgermeisirr Advocat Weidauer hier, sowie nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 3 Wochen zu beschließen, hierauf aber den.10. Januar 1866 der Publikation eines Ausschließungsbescheides gewärtig zu seEhiernüchst den 18. Januar 1866 Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung von je S THlr. —- —- Strafe anderweit an Gerichtsstelle zu erscheinen, mit dem Rechtsvertreter die Güte zu pflege» und womöglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche in diesem Termine außenbleiben, oder zwar erscheinen, jedoch übe* die Annahme oder Zurückweisung eines Bergleichsvorschlags nicht, oder nicht deutlich sich erklären, für einwilligend werden geachtet werden, dafern aber rin vergleich nicht zu Stande kommen sollte, - den M. Februar 1866 der Publication eines LocationSerkenntnisseS sich zu gewärtigen. - Auswärtige Liqnidanten haben wegen Insinuation künfüger^Mdungen und Aujex-Mngen einen hiesigen Sachwalter zu. Wellen. Schwarzenberg, am 8. September 1865. f —^Königliches Gerichtsami. Wichmann. Bekanntmachung. Die Einfebrankttnfl des Hmrdehaltens betreffend Hoher Anordnung gemäß und nach mehrfach in öffentlichen Blättern enthaltenen Nachrichten über Unglücksfalle, welche durch tolle Hunde zeither vorgekommen sind, finden wir uns veranlaßt, die Bestimmungen des wegen Einschränkung deS HundehaltenS und der Vorkehrungen wider das freie Herum laufen der Hunde erlassenen Mandats vom 2. April 1796, nämlich: „Niemand soll seinen Hund außerhalb deS Gehöftes, oder der Behausung frei herum laufen lassen. Bringt er ihn auf die Straße, so hat er ihn an einer Leine rc. zu führen oder eS muß derselbe mit einem Beißriemen oder mit einem Maulkorbe versehen sein, bei Strafe von 10 Ngr. zur Armencasse. Die- gilt auch von Denen, die der Hunde zu ihrem Gewerbe benöthigt sind," eiuznschärfen und bemerken hierbei, daß die, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, unnachsichtlich bestraft werden. Zwönitz, am 8. November 1865. Der Stadtrat h daselbst. vr Steeger, Bürgermeister. Bekanntmachung " Nachdem von uns im Einverständnisse mit dem Stadtverordneten-Collegium und mit Genehmigung deS König!. Ministerii deS CultuS und öffent lichen Unterrichts festgesetzt worden, . , daß von jedem hier wohnhaften schulpflichtigen Kinde, welches nicht in hiesiger Ortsschule unterrichtet wird, sondern entweder Privat unterricht am Orte genießt, oder die Bürgerschule in Schneeberg besucht, die Hälfte des höchsten Schulgeldersatzes als Entschädigung zur Echulkasse erhoben und bezahlt werden soll, so wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Einrichtung von Nenjahr 1866 ab ins Leben tritt, der zu entrich tende Schulgeldcrsatz aber für jetzt auf 1 Thlr. 6 Ngr. 4 Pf. jährlich festgesetzt ist, und in halbjährigen, zu Ostern und zu Michaelis fälligen Raten post numersnäo an hiesige Schnlkasse abzuführen, damit aber Ostern 1866 in der Weise zu beginnen ist, daß da die erste Rate mit Mr einem Viertel de- Be trages d. i. mit 9 Ngr. 1 Pf. fällig wird. Neustüdtel, den 14. November 1865. Der Stadtrath daselbst. Speck, Brgrm. (6^6-77) Bet a « ch u n g. Das Regulativ, über die Einführung einer Hundesteuer in der Stadt GrünWn ist vo» der Königlichen Hohen Kreis-Direktion zu Zwickau in allen seinen Punkten und Clanseln bestätigt morden, was, und daß solches nebst der desha» an das hiesige Königliche Gerichtsamt erlassenen, uns mittel» beson derer Verfügung in Abschrift mitgetheilten Verordnung vom 22. September 1865 M Kenntnißnahme für Alle, die davon betroffen werden, im Rathhause allhier am gewöhnlichen öffentlichen Orte au-gehangen worden ist, hierdurch bekannt gemacht wird, mit dem Bemerken, daß Herr Stadtcasstrer Schwarz mit der Einnahme dieser Steuer, — welche gefaßtem Beschlusse zu Folge erst mit de» 15. November dieses Jahres beginnt, — und der Ausgabe der über die erfolgte Entrichtung zu verabreichenden Marken beauftragt worden ist, und daß die auf die Zeit vom 15. November bi» mit 31. December diese» Jah res gefällige Steuer in den ersten Tagen deS Monat« December ». für die Folgezeit aber gemäß Z. 1 deS Regulativs in der dort bestimmten Frist z« Vermeidung der in K. 6 angedrohten Strafe praeanmeranäo zu entrichten ist. Grünhain, am 13. November 1865. H e r Gtadtgemeinderath das. Viehweger, vürgermstr.