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und V seh vom »eS jetzt T die dem ntlich bis- S der zeige ichen oder der oder indes nun und »leih- säch- ichen 234, dem renn enen Ler- ieser rden vor- Her, neu m von ut § 4 >ere ist fandes oelcher erhält- eihern Heuer, Kosten Denn rn bei lraum iänder ligkeit ur bis i>satz 2 f alle nicht, f. zu Über« nhern igung wird, es »um Pfand- euer»- neben ie Ver- ie Ber« »eig im ne Er- ;hr All« Ns sind sonder- Pfänd en und n. Da lig zur jl ent« cherung auf die e Em der in eboten, derung rnfähig rspruch Pfand« Vet«g*pret»: Beim ve-uge durch die Spedition, Große Zwingerstraße 2V, sowie durch die , draschen Postanstalte» 3 Mark vrerteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint, Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigung-seite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Delle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermäßigg. auf GeschäftSanz eigen. — Schluß der Annahme vorn». 11 Uhr. Amtlicher Teil. Ältliche» Kmchl dri Knizl. z««Wii st» Ur -rlniiimelei Aber die am 15. November 1909 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 7971 1. Milzbrand. Amtsh. Bautzen: Niederputzkau (1); Dippoldis walde: Höckendorf (1); Chemnitz: Lenkersdorf (1); Marienberg: Mittelsaida (1); Glauchau: Ebersbach (1); Zwickau: Langenbernsdorf (1); zus. 6 Gem. u. 6 Geh. 2. Tollwut. Amtsh. Löbau: Zöblitz (1). S. Räude der Pferde. Amtsh. Zwickau: Lichtentanne (l). 4. Rotlauf der Schweine. Stadt Dresden (1). 5. Tchweineseuche einschl. Schweinepest. Amtsh. Löbau: Neundorf (1); Dippoldiswalde: Hirschbach (1); Leipzig: Sestewitz (1); Rochlitz: Ditt mannsdorf b. Penig (1); zus. 4 Gem. u. 4 Geh. 6. Seflügelcholera. Amtsh. Dresden-A.: Leutewitz (1), Zauckerode (1); Dippoldiswalde: Schlottwitz (1); Freiberg: Dorf chemnitz (3); Großenhain: Pausitz (1), Rostig (1), Weißig am Raschütz (1); Stadt Leipzig (2); Stadt Chem nitz (1); Amtsh. Flöha: Ortelsdorf (1); Schwarzen berg: Aue (1), Schönheiderhammer (1); zus. 12 Gem. u. 15 Geh. 7. vrustfeuche der Pferde. Amtsh. Pirna: Pirna (1)) Meißen: Neukirchen (1); Stadt Leipzig (1); Amtsh. Leipzig: Markranstädt (1); Stadt Chemnitz (2); -us. 5 Gem. u. 6 Geh. 8. Rotlanffeuche der Pferde. Stadt Dresden (2); Amtsh. Dippoldiswalde: Johnsbach (1), Luchau (1), Reichstädt (2); Stadt Leipzig (1); zus. 5 Gem. u. 7 Geh. S »ehirnrückeumarkseMzündung der Pferde. Amtsh. Meißen: Breitenbach (1), Kottewitz (1); Borna: Greifenhain (1), Hemmendorf (1); Kleinherms dorf (1), Lobstädt (1); Chemnitz: Gablenz (1); Flöha: Zfchopau (1); Schwarzenberg: Schönheide (1); zus. 9 Gem. u. 9 Geh. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I» Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Justiz. Der Rechtsanwalt vr. Paul Gräser in Zwenkau ist zum Notar für Zwenkau auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. -(Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Drebde«, 19. November. Se. Majestät der König ist gestern früh nach vorhergegangenem eintägigen Be such Allerhöchstseiner Durchlauchtigsten Schwester, Ihrer K. und K. Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Josepha in Wien, wohlbehalten in Tarvis angekommen. Dresden, 19. November. Ihre König!. Hoheiten die Frau Prinzessin Johann Georg und Prin zessin Mathilde besuchten heute mittag in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck und der Hofdame Freiin v. Gärtner den vom Pestalozziverein im Verein-Hause veranstalteten Basar. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. - Sicherem Bernehmen nach ist Sr. Exzellenz Hru. Wirkl. Seh. Rat v. v. Zahn, Präsident des Evangelisch lutherischen Lande-konsistoriumS, für Ende März nächsten Jahres der nachgesuchte Übertritt in den Ruhestand bewilligt und zu seinem Nachfolger der Vor tragende Rat im Ministerium de- Kultus und öffent Irchen Unterricht- Hr. Seh. Rat vr. Böhme ernannt svvrden. ---- Das Ministerium de- Innern hat im Einverständ nisse mit dem Ministerium de- Kultu- und öffentlichen Unterrichts bezüglich der Befreiung der Schüler ge werblicher oder landwirtschaftlicherFortbildungS- schulen von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule unter dem 7. No vember 1907 nachstehende Verordnung an die Kreishaupt mannschaften erlassen: Nach § 32 der Ausführungsverordnung vom 25. August 1874 zu dem Gesetze, das Bolksschulwesen betreffend vom 26. April 1873 können die Schüler einer dem Ministerium des Innern unterstellten gewerblichen und landwirtschaft- lichen Fortbildungsschule durch das Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Ministerium des KultuS und öffentlichen Unterricht- von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule befreit werden. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter richts wird zukünftig sein Einverständnis zu der Befreiung vorbehältlich der Prüfung des Einzelfalles im allgemeinen nur dann erklären, wenn sich der Unterricht an diesen gewerblichen Schulen auf mindestens 6 Wochenstunden bei 3jährigem Kursus oder auf mindestens 7 Wochen stunden bei 2jähngem Kursus erstreckt, und soweit nicht schon durch Gliederung der allgemeinen Fortbildungsschule in Fachklassen dem örtlichen Bedürfnisse nach Ausbildung für das spätere Berufsleben der Schüler Rechnung ge tragen werden soll. * Die vorläufig festgestellten Verkehrseinnahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen im Monat Ok tober 1909 betragen 13 915 000 M. oder 552 700 M. mehr als im gleichen Monate des vergangenen Jahres, wovon 4570400 M. (231000 M. mehr) aus den Personen- verkehr und 9344 600 M. (321 700 M. mehr) auf den Güterverkehr entfallen. Die Gesamteinnahmen der Sächsischen Staatseisenbahnen vom 1. Januar bis 31. Oktober d. I. betragen nach vorläufiger Feststellung 130143 569 M. oder 5 278 233 M. mehr als im gleichen Zeiträume des Vorjahrs. Hierzu trugen der Personen verkehr 46387793 M. (2 577225 M. mehr) und der Güterverkehr 83755776 M. (2701008 M. mehr) bei. Zeitungsfchau. Die Frage der Arbeitsvermittelung hat nochun längst in unserem engeren Vaterlande weitere Kreise näher beschäftigt, wobei die entgegengesetzten Meinungen laut wurden. Sie ist jetzt wieder durch die Errichtung eines Arbeitsnachweises seitens des rheinisch-westfälischen Zechenverbands und die dagegen erhobenen Vorstellungen der Bergarbeiter in den Vordergrund des öffentlichen Inter esses gerückt. Da ist vielleicht eine Mitteilung darüber nicht unwillkommen, welche Lösung die Frage gerade im letzten Jahre in einigen Staaten des Auslands er fahren hat. In der Schweiz, wo in den Arbeitsämtern der Gemeinden »schon seit zwei bis drei Jahren die süddeutsche Einrichtung der Arbeitsvermittelung über die Grenzen der einzelnen Ortschaft hinaus, wobei man sich Listen über die offenen Stellen und des Fernsprechers bedient, nachgeahmt wird, ist ein ParlamentSbeschluß zustande gekommen, durch den von StaatS wegen der Verkehr der öffentlichen Arbeitsnachweise untereinander einheitlich geregelt und auS Staatsmitteln unterstützt wird. Man hat dafür einen Betrag von 50000 FrcS. im eidgenössischen HauShaltplan ausgeworfen. Bemerkenswerter ist da» Vorgehen in Ungarn. Dort ist von dem Ministerium unter der Leitung des Staatssekretärs Szterönyi eine neue Gewerbeordnung auSgearbeitet worden, die in ihren U 501 bis 540 den Arbeitsnachweis zum erstenmal er schöpfend und bis ins einzelne gesetzlich regelt. Der Entwurf geht von der obligatorischen Einführung von Gemeindearbeits nachweisen in Gemeinden mit über 10000 Einwohnern aus. Diese Nachweise werden durch BezirkSarbeitSvermittelungSanstalten und diese wieder durch die Arbeitsvermittelungshauptanstalt der Hauptstadt Budapest untereinander verbunden und in ständige Be ziehung gebracht. Der Verkehr zwischen den Arbeitsnachweisen wird durch Portofreiheit und Listen der offenen Stellen begünstigt. Die gewerbsmäßige Vermittelung soll dadurch beseitigt werden, daß nach Inkrafttreten de- Gesetze» keinerlei neue Konzession er teilt werden darf; bestehende dürfen von der Gemeinde abgelöst werden. Darüber binau» wird auch jede Vermittelung durch Ver eine und Gesellschaften untersagt, d. h. also, die Jnteressenten- arbeitSnachweise werden ohne Entschädigung sofort aufgehoben Am interessantesten jedoch ist die Entwickelung in England. Hier hat der englische Hnndelsminister Winston Churchill bekannt lich am 19. Maid. I. ein Ersetz über Arbeitsnachweis angekündigt, da» inzwischen bereit» einstimmig von beiden Häusern de» Parla ments genehmigt und veröffentlicht worden ist. Durch dieses Gesetz wird der ArbeitSnachwei» als rein staatliche Organisation für ganz Großbritannien mit einem Schlage geschaffen. ES sollen über 200 staatliche ArbeilSnachweiSstellen eröffnet werden. Zu dem Zwecke ist ein Kredit von 2 bis 3 Mill. M für die nächsten Jabre bewilligt. Charakteristisch ist die Begründung, die der Handel4minister Churchill diesem Gesetzentwürfe gegeben hat. Er weist darin hin auf die Entwickelung, welche die deutschen öffent lichen Arbeitsnachweise genommen haben, und stellt sie als das Muster hin, aber gleichzeitig erklärt er mit einigem Stolze, daß sein System der einheitlichen staatlichen Organisation de- Arbeitsnachweise- da- deutsche Vorbild überflügeln werde. Die englische Regierung geht auch sofort mit großem Eifer an die Ausführung de- Gesetzes. Zu diesem Zwecke hat u. a. der Minister Churchill selbst in diesem Sommer verschiedene deutsche Arbeitsnachweise bereist. Ja, man sieht in England schon den Tag kommen, wo nach Regelung der Organisation der öffentlichen Arbeitsnachweise für das Mutterland die Regierung eS unter- nehmen wird, die öffentlichen Arbeitsnachweise auch in den eng lischen Kolonien einheitlich zu organisieren und dadurch die wirt schaftlichen Bande zwischen Mutterland und Kolonien durch ein weiteres zu verstärken. Damit eröffnet sich ein Ausblick auf die großartigste Arbeitsnachweisorganisation der Welt. Die vorstehenden Angaben sind einem im letzten Hefte der „Sozialen Praxis" unter der Überschrift „Der Ausbau der öffentlichen Arbeitsnachweise in Deutschland" veröffentlichten Aufsatz des Regierungs« rats Dominicus in Straßburg entnommen. Der Ver fasser kommt darin zu dem Schlüsse, daß wir in Deutsch land im letzten Jahre im Verhältnisse zum Ausland mit dem Ausbau der öffentlichen Arbeitsnachweise nur wenig vorwärts gekommen sind. Damit das Ausland, das auf unseren Vorarbeiten baut, uns in dieser Hinsicht nicht dauernd überflügle, tritt Dominicus, wie bereits früher, dafür ein, durch Reichsgesetz eine einheitliche Organi- sation von öffentlichen Arbeitsnachweisen zu schaffen, etwa in der Weise, daß von Gesetzes wegen ein Zwang zur Errichtung öffentlicher Arbeitsnachweise in allen größeren Gemeinden ausgesprochen und damit die allmähliche Ab- schaffung der gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise verbunden wird. Die Kosten, meint er, würden sich auf das Reich, die Einzelstaaten und die Gemeinden verteilen und nicht allzu hoch sein, zumal man sich zunächst darauf be- schränken könnte, die vorhandenen öffentlichen Arbeits« nachweise unter Hinzufügung von verhältnismäßig wenigen, neu zu gründenden einheitlich zusammen zufassen. Sollte jedoch das Reich sich zu dem Erlaß eines solchen Gesetzes in absehbarer Zeit nicht entschließen können, so wäre es nach dem Dafürhalten von Dominicus jetzt an der Zeit, daß die norddeutschen Bundesstaaten sich nach dem Muster der süddeutschen Staaten gegebenen falls im Gesetzeswege energisch der Sache der öffentlichen Arbeitsnachweise annehmen. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hofe. (W. T. B.) Donaueschingen, 18.November. Se. Majestät der Kaiser begab Sich mit dem Fürsten Fürstenberg und der Jagdgesellschaft mittags zur Fuchsjagd in das Revier Amtenhauserberg. Zur Erinnerung an die im vorigen Jahre in Donaueschingen erfolgte Begrüßung Sr. Majestät des Kaisers durch den Grafen Zeppelin mit seinem Luftschiff wurde vom Fürsten Fürstenberg eine Bronzetafel gestiftet, die, nach einem eigenhändigen Ent würfe des Kaisers von dem Bildhauer Sauer gefertigt und am Fürstlichen Schlosse angebracht, gestern im Bei sein des Kaisers enthüllt wurde. Die Tafel trägt folgende Inschrift: 7. November 1908. Zu Ehren der Ankunft Sr. Majestät des Kaiser« und Königs Wilhelm II. traf Graf Zeppelin mit semem Luftschiff „Z. I", Se. Kaiserl. Hoheit den Kronprinzen Wilhelm an Bord, genau zur tags vorher angesagten Stunde, von Manzell kommend, um 2 Uhr 5 Min. nachmittags bei klarem, schönem Wetter vor dem Schlosse ein und paradierte über dem Schloßhofe, von allen, die das Glück hatten, diesen un vergeßlichen Augenblick mit zu erleben, m t begeistertem Jubel stürmisch begrüßt'. — Es folgen die Namen der damals im Fürstlichen Schloß versammelt gewesenen Ge- sellschaft, mit dem Generaladjutanten Grafen Hülsen- Häseler an der Spitze. Bom Bunde-rate. (W.T. B.) Berlin, 18. November. In der heutigen Sitzung de- Bunde-rat- wurde zu einer Anzahl von Etats nach den Anträgen der Amschüsse Zustimmung erteilt. Der R-ich-ha«-hatt-et«t für lS10. Der dem Bundesrat vorgelegte Entwurf zum Reichs- Haushaltsetat für das Rechnungsjahr 1910 schließt in Einnahme und Ausgabe im ordentlichen Etat ad mit 2 660 305 450 M. (gegen den Etat für 1909 einschließlich de- Nachtragsetats 6 858 991 M.). Von den Aus ¬ gaben deS ordentlichen Etat- entfallen 2 311747078 M. (4- 75 517 288 M.) «us die fortdauernden und 348 558 378 M. (— 68 658 297 M) auf die einmaligen Au-gaben: bei leiden Ansätzen beruht da- Mehr und Minder gegenüber dem Borjahre zum Teil auf nur rech- Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 26S IM) Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeSin Dresden. <r Freitag, 19. November Noniglieh Sächsischer Staatsanzeigcr. Dresdner Journal.