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Dresdner Journal : 26.01.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186901260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690126
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-01
- Tag 1869-01-26
-
Monat
1869-01
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 26.01.1869
- Autor
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2«. Kdommnratsprrtst: I» loräL. Ndrlicd: «rklr.—Kxr ^j»i>rliei>: I „ 1» „ «ovAlliek:— » IL „ Nu»»«io«Li<uiuo«ro: 1 „ 2 IRlr. 8t»»>p«Ie«dUt>r, »u-,«rö«IK ö«, »orckä. 8uo<i«» ko»t- »oä 8tso>p»l»«»eül«^ü>i»»l- Insrralenpretst: kür ä«o k»om einer xeipelteoeo Heller 1 Her. Vnter „Liv^esenllt" üi« 2eils: 3 H^r «rschtiuni: H^Iick, «it Xv,o»dm« äer Sono vock ^«1«»^«, 4d«ock» Nir äea tolxeoäen r«U. DimStag, den 26. Januar. — ...» .. -.-. - —. " —-, — , , » -- DreMerÄumal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 1869». NnseralenimnalMr auswürt«: l.»1x»iL: t« Lx^xv.rerr«», CowivtiilvQÜr ü«» lireeilner ^ourael»; «deoa»».: H k!«oir», Li n,» Lo»r; I»mdarx-I«rU»- Vien-Leipii^-S»»«! -Lriurktvrt ». H ; Lnz»»»r»i» t Vool.«», Lerlür. Onorivi'ueü« irucßk., Lurena, ltirovi-rii »on.«; Lremeo: L. 8c»l.orr«, Lre^eo:!,. Xnauveeuyur«»», 8iLL L t'«,v«o; LriurlcNtrt ».H : »'»vke Kuodb.; LSln: ilv. 8Lv„r«, k»ri»: 8»v^s, Lerrir», 8vr.r.i,« L6»., (ö, kieee ä« I»8our,«); L». LnuxiL,', LueNd.» Vieo: ^i.. Orrxl.r». qerauogrbrr: NLni^I. Lrpeäitioo ä«, l)r«,6o»r ^onr»»I^ OreeÜeo, Heriellitre.i« Ko. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 23. Januar. Seine Majestät der König haben Allerhöchst-Jbrem bisherigen Geschäftsträger am Kaiserlich Russischen Hofe, Legationsrath Rudolf Friedrich Lr MaiStre unter Abberufung von diesem Posten die Genehmigung allergnädigst zu ertheilen geruht, den von dem Bundes-Präsidium ihm übertragenen Posten eines Minister - Residenten des Norddeutschen Bundes bet den La Plata Staaten zu übernehmen. Bekanntmachung vom 16. Januar 1869, die Ernennung der Geschwornengerichts-Präsidenten auf das Jahr 1869 betreffend. Mit Allerhöchster Genehmigung hat da- Ministe rium der Justiz in Ausführung der Bestimmung in tz 4 des Gesetzes vom 1. October 1868, daS Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Unter suchungssachen betreffend, zu Geschwornengerich-- präsi deuten auf das Jahr 1869 ernannt und zwar 1) für das Gcschwornengericht des Dresdner Be zirks den Dircctor des Bezirksgericht- Dresden, Ge heimen Justizrath Neidhardt, 2) für das Gcschwornengericht des Leipziger Be zirks den Oberappellattonsrath von Criegrrn, 3) für das Geschwornengericht des Chemnitzer Bezirk- den Direktor des Bezirksgerichts Chemnitz, Appellationsrath Edelmann, 4) für das Geschwornengericht des Zwickauer Bezirks den Direktor des Bezirksgerichts Zwickau, Appellationsrath Seifert, und 5) für das Geschwornengericht des Bautzner Be zirks den Direktor des Bezirksgericht- Löbau, Gareis. Dresden, den 16. Januar 1869. Ministerium der Justiz. Ur. Schneider. Rosenberg. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Lelegraphische Nachrichten. Aeitung-schau. (Pesti naplo.) Dagesgeschichte. Dresden: Ballfest bei der Frau Gräfin v. Hohenau.— Berlin: Verhandlungen des Abgeord netenhauses. Tagesbericht. Vermischtes.— Schles wig: Eisenbahnang-legenheit. — München: Von der Abgeordnetenkammer. Internationale Kunstaus stellung. — Wien: Das englische Kronprinzcnpaar. Tagesbericht.—P r ag: Vond. Bezirksvertretungcn.— Krakau: Interpellation der Polen. — Pesth: De menti. Hirtenbrief des Fürstprimas. — Paris: Vom gesetzgebenden Körper. Graf Walcweki nach Athen. ZnrConferenz. Dementi. Aus dem Gelbbuch.— B ern: VomThurgaucrVcrfassungsrath.—Brüssel: ! Der Tod d. Kronprinzen.—Florenz: Kammervhdlgen. f — Madrid: Vermischtes. — London: Kirchliches. . Von der Marine. Aus Sydney. — Kopenhagen: Aus dem Volksching. — Stockholm: Vom Reichs tage. Noth auf St. Barthelemy. — St. Peters burg: Ernennungen. — Riga: Journalistisches. — Aus West polen: Erleichterung des Grenzverkehrs. — Konstantinopel: AusKandia. Circulardepesche aus Anlaß der Konferenz. — Serajewo: Ver mischtes. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichtrn. (Schneeberg.) Statistik und VolkSwirthschaft. Feuilleton. Inserate. TageSkalender. Börsen- nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Madrid, Sonntag, 24. Januar. (W. T. B.) Heute wurde in der protestantischen Kirche zum ersten Male öffentlicher Gottesdienst abgehalten. Lissabon, Sonntag, 24. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer ist aufgelöst worden. Die Einberufung der neuen Kammer erfolgt am 4.Mai. Konstantinopel, Sonntag, 24. Januar. (W. T. B.) Hobart Pascha hat die Gewässer von Syra auf daS Versprechen der städtischen Behörden hin verlassen, der Dampfer „EnosiS" werde sich auü dem Hafen nicht entfernen. Es heißt, der Vicekönig von Aegypten stelle im Kriegsfall 50,060 Mann und die Flotte zur Ver fügung der Pforte. Dresden, 24 Januar. In unsrer letzten 'Nummer wurde telegraphisch ge meldet, daß ein ungarisches Blate, „Pesti naplo", sich in Bezug auf die jüngste preußisch-österrei chische Zeitungspolemik in einer sehr beachtens- werlhen Weise ausspricht. Heute liegt dieser Artckel ausführlicher vor und es wird für unsre Leser nicht ohne Interesse sein, den telegraphisch stgnalisirten In halt desselben etwas näher kennen zu lernen. Das ge nannte Blatt, das Organ der Deakpartci, spricht zu nächst seine Befriedigung darüber aus, daß jener be dauerliche Federkrieg sein Eude erreicht hat, und fährt dann fort: „Angesichts der hohen Intelligenz unsrer norddeutschen Nachbarn sind wir überzeugt, daß auch sie aus dem Ereignisse einige beachtenswerthe Elfah- rungen geschöpft, welche das Verhältniß der beiden Staaten zu einander beleuchten. Wir hoffen, daß sie vor Allem zur Ucberzeugung gelangt sind, daß in dem österreichisch-ungarischen Staate jede Cabinetspolitik unmöglich geworden ist und daß gegenwärtig Regie rung und Volk von gleichen Gefühlen beseelt sind hin sichtlich der Aufrechterhaltung und Wahrung der Selbst ständigkeit, fern von allen Repressions- oder Rcstaura- tionsgedankcn. Und wenn die traurigen Momente, an welchen der Federkrieg so reich war, gar keine Spur jenseits der nördlichen Grenzen der Monarchie zurück- gelassen hätten, so hält dies uns doch nicht ab, den Schleier der Vergessenheit über diese betrübende Epi sode zu breiten. Auch werden nicht wir es sein, die wir zuerst die Hände ausstrccken, um diesen Schleier zu lüften. Ja, wir können unsern preußischen Colle- gen die Versicherung geben, daß, wenn sie in Wahrheit das gute Einvernehmen mit der österreichisch-ungarischen Monarchie aufrecht erhalten wollen, sie auf unsre größte Bereitwilligkeit in dieser Richtung rechnen können. So fern liegt uns jeder Gedanke, die Verhältnisse zu ver bittern, so sehr liegen uns die Interessen des Friedens und der Humanität am Herzen, daß wir dircct ihret halben die Aufforderung an die gcsammte österreichisch- ungarische Presse richten wollen, sie möge diesen un glücklichen Conflict als vollständig beseitigt und als radical behoben anschen und von jeder Discutirung desselben ablassen. In der beiderseits eingctretcnen Wendung sehen wir einen Schritt zur vollständigen Wiederherstellung der sreundnachbarlichcn Verhältnisse. Wir besorgen nicht, daß die letztem Ereignisse sie ge trübt haben könnten. — Wahrlich, jeder der beiden Staaten, sowohl Preußen als unsre Monarchie, ist von dem Ringen nach endlicher Consolidirung vollauf in Anspruch genommen. Diese im Nachbarstaate zu trüben, ist keinem vernünftigen Menschen unter uns eingefallen, und von dem Augenblicke an, da wir über zeugt sind, daß man in Berlin nicht bestrebt ist, un sere friedlichen Arbeiten zu trüben, kann der Nord deutsche Bund unsrer aufrichtigsten Sympathien über zeugt sein. Wir ivollen nicht in der einen Hand die Kelle, in der andern den Degen halten, und die mo derne Cultur hat viel zu tief Wurzel gefaßt im Nord deutschen Bunde, als daß man dort an solchen Zustän den Gefallen finden könnte. Jntriguen haben sich nie mals und werden sich nie vertragen mit dem Charakter der österreichisch ungarischen Völker. Wer unS in un serm eignen Lande in Frieden läßt, der kann überzeugt sein, daß wir ihn unbehelligt lassen werden." Tagtsgtschichlt. Dresden, 25. Januar. Bei der Gemahlin Sr. königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Frau Gräfin v. Hohenau, hat vorgestern Abend auf Schloß Albrecht-beeg ein glänzendes Ballfest statt- gcfandcn, dem auch Ihre königl. Hoheiten der Klou- pnnz nnd Piin; Georg, sowie Sc. kön'gl. Hoheit der Erbgroßhcrzog von Mecklenburg-Schwerin beiwohnten. Se. königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen war zu diesem Ballfcste aus Berlin auf Schloß Aldrechis- berg cingctrofsm. * Berlin, 24. Januar. Im Abgeordnet en- hausc bildete gestern den ersten Gegenstand der Ta gesordnung die Vorbcrachung über den Gesetzentwurf, betreffend den Eigenlhumscrwerb und die dingliche Be lastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten. Zu diesem Gesetzentwürfe liegt eine große Zahl von Amendements vor, darunter eins vom «bg. Or. Oetker, welches beantragt: den Gesetzentwurf an eine Commission znr Prüfung zu überweisen. Die Abstimmung über diesen Alltrag wiro am Schlüsse der Generaloiscussion erfolgen. Der Gesetzentwurf besieht ans sechs Abschnitten, und Abg. Twesten beantragt, eine Generaldebatte über jeden einzelnen Abschnitt cintreten zu lassen, weil cs dadurch möglich werke, die Debatten sachlicher zu halten. Abg. »r. Waldeck er klärt sich, dagegen nnd das Hans lehnt den Twesten'- schen Antrag ab. Der nste Redner in der Gcneral- discussion ist der Abg. vr. Bähr (Kassel). Derselbe erörtert zunächst das Bedürfnis einer tiefgreifenden Reform des Hyvothekenrechts sowohl in formeller, wie materieller Beziehung, uns erachiet deshalb die Einbringung dieses Gesetzes für eine zeitgemäße, dem Bedürsniß entsprechende. Er geht sodann auf die einzel nen Abschnitte näher ein, zu welchen er verschiedene Amende- m nts gestellt Hal. Abg. Reichensperger (gegen die Vorlage): Der Gesetz entwurf habe besonders den Zweck, das Grundeigenthum zu einem möglichst bequemen Object der Verpfändung zu machen. Es srage sich, ob eS möglich sein werde, dem Grundbesitze durch Hypothekenbanken denselben Segen zuzuwenden, w e dem Han- delscreoit durch die Handelsbanken. Der Redner erörtert darauf den großen Unterschied zwischen der Verpfändung von Waaren und von Grund und-Boden. Die Hauplricdlung des Gesetz entwurfes müsse dabin gerichtet sein, die Entlastung der Grundbesitzung möglichst zu erleicklern. Er sei der Ansicht, daß das Streben der Gesetzgebung dah n gerichtet sein müsse, den kleinen Grundbesitz möglichst zu befestigen und den hochverschul- deten Grundbesitz möglichst zu halten. Regierung-commissar geh. Justizrath vr. Förster erörtert znr Vertheidiguna der Vorlage die Gesichtspunkte und die all gemeinen Grundsätze, die dem Gesetzentwürfe zum Grunde liegen. Zunächst bedürfe es wohl kaum der Versicherung, daß die Staaisregieruna von der Uebcrzeugung dnrcherungen ist, daß Entwürfe von solcher Tragweite, wie der vorliegende, nie mals absolut fertig werden können. Die StaatSregierung werde deshalb die Abänderunqsaniräge der eingehendsten und unbe fangensten Prüfung unterwerfen. Dabei bleibe freilich zu wün schen, daß die Aendeiungen, welche der Entwurf erleidet, n cht die Einheit des Princips und des inner» Zusammenhangs des Gesetzentwurfes alteriren niöge. Der Regierungscommissar schließt mit den Worten: Das System des allgemeinen Land rechts ist schon vielfach wesentlich geändert worden, und eine noch viel umfassendere Umgestaltung steht ihm bevor, sobald der Norddeutsche Bund das Obligationenrecht festgestcllt haben wird. Wir müssen den Muth haben, das Ueberlieserte zu ändern. Wie nun auch der Beschluß aussallen möge, er wird immerhin daS Zengniß dafür ableacn, daß wir den Willen haben, ein einheitliches nationales Recht zu schaffen. Abg v. Bötticher beantragt, die Vorlage an eine beson dere Commission von l4 Mitgliedern zu überweisen. Abg. Lasker (für die Vorlage): Der Entwurf der Regie rung sei so klar und durchsichtig, daß man alle seine Vorzüge und alle seine Mängel auf den ersten Blick erkennen könne. Daß dem jetzigen Zustande ein Ende gemacht werden müsse, darüber sei kein Zweifel Die Cumulation von Principien, wie sie heute noch bestehe, habe die Folge, daß eine ungeheure Consusion über den eigentlichen Besitzer entstehe. Der Redner rügt, daß der Entwurf eine große Zahl von Nebensragen gänz lich unerwähnt gelassen, daß man neuen Wein in alle Schläuche gelhan habe, und empfiehlt deshalb Ueberwelsung an eine Com mission. Abg. Nr. Waldeck (gegen die Vorlage): In dem gegen wärtigen Stadium sei es ganz unmöglich, in die Sache so cin- zugehen, wie es bei einer so großen Frage notbwcndig sei. Die Vorlage ändere die ganze bisherige Gesetzgebung von Grand auS. Der Gesetzentwurf befördere es, daß auch mit den Hypo theken ein ähnltcher Schwindel getrieben werden könne, wie mit den Eisenbabnactien. Warum solle man denn abwelchen vvu Dem, was bisher rechtens war, wenn mau die Begünstigung des Schwindels, die Unterdiuckung des keinen MauneS vor Augen sehe. Die neue Elfindung der Eiaenthumsausnahme müsse gerade vom Himmel gefallen sein. Wobl dem Staate, wo viel mitile e und kleine Leute existiren. Man suche diese zu schützen, denn es gebe doch noch andere Interessen, al-' die Derjenigen, welche ken - rund esiy iubhastiren lassen. (Heiterkeit.) Just zmimstcr ttr. Leonhardt: Die Herren, welche b S jetzt über den etetzentwms gesprochen haben, waren Alle Ju risten. die leichierharlicherweise au demselben Bedenken finden. Wen» nickt der Say daß das Gute vom Bessern angeseiudet weide, zu sehr P ay findet, so hoffe ich, kann dies Andere viel leicht eriüllt werden: üuoüus con»t«otidu» tsrtiu» izauäat. Ich muß jedoch bemerken, daß die Verweisung deS Gesetzeut- wurss an eine Commission der k. Regierung nicht angenehm wäre, da in diesem Falle aus der Geleygebung in dieser Diät Nichts werden wmde. Wie gesagt, erwünscht wäre diese Ver weisung nicht; auch kann ich mich gegen den Antrag nicht er klären. Dem Geietz mwmf sind die Vorwürfe gemacht worden, er sei reaktionär und er sei revolutionär; obwohl nun die Ge gensätze nichts zu wüu chen übrig lassen, so muß ick doch erklä ren, daß das conlervative Pr ncip zu Grunde lag, ein Princip, welches die durch praktische Leb.nsbedürlnisse geforderte RechiS- eniw ckeluuq >>f sich rn Grundlagen sich frei entfalten läßt. Diele Eulw ckelung kann unter Umständen eine sehr liberale sern, jedoch sins liberale Ideen weit entfernt von liberalen Neigungen. (Hil-vkcit links.) Der wissenschaftlichen Praxis ist eS überlassen, die Principun solgerichl a zu entwickeln, die contequenl in dem Gefeyenlwuise veifolgt sind. Meine He ren, wir stehen vor gioß n R formen; >ch habe den Muth dazu; ich bitte, lassen Sie sich nicht durch Sorgen beschlechen In der Gesergebung ist das giöyie Uebel jedenfalls die Angst. (Beifall.) Abg. v. Rönne hält Lea Gesetzentwurf für eiueu ganz vortrefflichen. Eiu Antrag auf Schluß der Discussion wird an genommen. Es folgt nun die Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag des Abg. Oe. Bähr (Kassel), den Gesetzentwurf an eine Commission von 21 Mit gliedern zu verweisen. Dieser Antrag wird abgelehnt. Dagegen der Antrag d>s Abg. v. Bötticher, den Gesetz entwurf an eine Commission von 14 Mitgliedern zu verweisen, angenommen. An dieselbe Commission wird die geschäftliche Behandlung des Entwurfs der Hypo- thckenordnung und Stempclabgaben verwiesen. Die Tagesordnung ist damit erledigt. Nächste Sitzung Dienstag. —In Kurzem wird sich das Abgeordnetenhaus mit der russischen Cartclconvention nach dem Anträge des Abg. Löwe beschäftigen. Der Referent vr. Gneift will, wie die „Ostd. Ztg." meldet, eine Resolution dahin Vor schlägen, daß das Haus erklärt, der Abschluß derartiger Verträge widerstrebe den Interessen des Landes. Der Re ferent geht dabei von der Ansicht aus, daß es constitutio- ncllc Bedenken habe, die Ungitligkcit derartiger Verträge zu proclamiren.— Dem Reichstage des Norddeutschen Bundes wird, nach der „N. Pr. Z ", in seiner nächsten Session der Entwurf eines Heimalysges etzes vorgelegt werden. Wie verlautet, handelt es sich bei dieser Vor lage nicht um eine erschöpfende Zusammenfassung dcS ganzen Materials, welches sonst in Heimathsgrsctzen Berücksichtigung zu finden pflegt. Vielmehr kommt es hauptsächlich nur darauf an, die Frage wegen des Un- tcrslützungswohnsitzcs in bestimmter Weise zu regeln. — EurPariser Korrespondent der Augsburger „Allg. Z." wollte wissen, „daß dem Grafen Solms vomMarquis de Lavalette das Erstaunen des Kaisers über die Angriffe der Bismarck'schcn Organe gegen Oesterreich und den Grafen Beust ausgesprochen wurde". Die „N. A. Z." versichert jetzt „aus bester Quelle", daß niemals ein Wort zwischen dem Grafen Solms und Marquis de La valette über diesen Gegenstand gewechselt worden ist und daß die ganze Notiz dem Bereich gewöhnlicher Er findungen angehört. — (R -Z) Vorgestern hat im Opcrnhause der erste Subscriptionsball stattgefunden. In den äußern Einrichtungen war gegen früher nichts verändert; der selbe war zahlreicher als je besucht. Von Seiten des Hofes waren alle zur Zeit in Berlin anwesenden Mit glieder, mit Ausnahme der Frau Kronprinzessin und des Prinzen Georg, erschienen. Besonders zahlreich waren die beiden Häuser des Landtags, namentlich des Abge ordnetenhauses, und zwar in allen seinen Fraktionen Feuilleton. Dresden. Am 22. Januar hatte der großhcrzogl. hessische Kammervirtuos Herr Gustav Frieman mit Unterstützung des Fräul. Clara Schubert im Saale des „Hotel de Saxe" ein Concert veranstaltet, dem wir lridcr nur theilweise beiwohnen konnten. Der Con- certgeber zunächst spielte die d-änr-Romanze von Beetho ven, die Othcllophantasie von Ernst, zwei Salonstücke eigner Composition, ein Scherzo von Spohr und den Carneval de Moscoa von H. Wieniawski. Dasselbe, was vor einigen Jahren gelegentlich des ersten Auf tretens des geschickten Geigers in Dresden über ihn in diesem Blatte gesagt worden ist, kann auch diesmal wiederholt werden. Herr Frieman ist Repräsentant der belgischen Diolinschule und besitzt alle Mängel und Vor züge dieser, durch die neuere idealere Richtung des Violinspiels, wie sic sich namentlich in Joachim gipfelt, mehr in dcn Hintergrund getretenen Schule. Tüchtige Beherrschung der Geigentechnik, Esprit, Eleganz, Verve zeichnen sein Spiel aus; großer Ton, liefere Inner lichkeit, Pathos und Leidenschaftlichkeit fehlen demselben. Jedenfalls aber sind die Leistungen des Herrn Frieman in ihrer Art abgerundet, stilvoll und künstlerisch be friedigend. Fräulein Clara Schubert sang die Arie aus „Robert der Teufel" (1. Act, Alice), das rheinische Volkslied von Mendelssohn-Bartholdy und Gondolirra von L. Schubert. Die junge Sängerin verdient da- Lob, welche» auch ihr bereits an dieser Stelle gezollt worden ist. Hübsche Stimmmittel, sorgfältige Leitung versprechen ihr bet noch so jugendlichem Alter eine günstige Zukunst. Literatur. Unter denjenigen Gegenständen, welche nach der Verfassung de- Norddeutschen Bunde- der Beaufsichtigung und der Gesetzgebung des Bundes zu unterliegen haben, befindet sich auch laut Art. 4 Nr. 13 die Gesetzgebung über das Strafrecht. Wie bekannt, ist nun auch der Erlaß eines gemeinsamen Bundes- strafgcsctzbuches von einem der betreffenden Gefitzge- bungsfactoren insofern bereits in Angriff genommen worden, als der Bundeskanzler den königl. preußischen Justizminister Leonhardt beauftragt hat, einen Bun desstrafgesetzentwurf auszuarbeiten, und Letzterer sich ganz kürzlich in einer Denkschrift über dcn Stand der Cache und über die Principien, welche er bei Aus arbeitung dcs Entwurfcs zu Grunde legen werde, aus führlich ausgespi ochcn hat. Erklärlich und im Interesse derSache selbst erfreulich ist es daher, wenn sich nunmehr auch die Thätigkeit der Fachmänner und Gelehrten diesem Gebiete mehr und mehr zuwcndet, da hierdurch die öffentliche Aufmerksamkeit diesen in das Staats- und Volksleben so tief einschneidenden Materien zugelenkt und Gelegenheit geboten wird, die vorhandencn Zweifel und Streitfragen durch wissenschaftliche Besprechungen und Erörterungen zu kiärcn und zu lösen, ehe der Ent wurf rntgiltig fkstgcstellt und dem Reichstage zur Be- rathung und Beschlußfassung vorgrlegt wird. Von diesem Standpunkte aus haben wir ein Werk mit Freu den zu begrüßen, welches vor Kurzem bet I. Gutten- tag in Berlin erschienen ist und den Titel sührt: „Ent wurf mit Motiven zu einem Strafgesetzbuche für den Norddeutschen Bund von vr. Richard Ed. John, ord. Professor der Rechte an der Univer sität Kiel." Dieses umfänglichere Werk (1 Band von 648 Seiten) stillt einen vollständigen Strafgcsctzcnt- wurf auf und ügt den einzelnen Titeln und Para graphen al- Motiven wissenschaftliche, criminalpolstische Abhandlungen bei, in denen der Verfasser mit Gründ lichkeit, Klarheit, dialektischer und logischer Schärfe seine im Texte ausgestellten Ansichten begründet. Ein hauptsächlicher Werth des Buches scheint uns in der vergleichenden Benutzung der sämmtlichcn im Gebiete des Norddeutschen Bundes und der meisten übrigen deutschen Staaten in Kraft stehenden Strafgesetzbücher zu liegen. Leider ist der Verfasser, wie er selbst in der Vorrede bemerkt, nicht in der Lage gewesen, bei diesen Ver gleichungen das sächsische rcvidirtc Strafgesetzbuch vom 1. October 1868 bereits benutzen zu können, sondern er hat hierbei allenthalben noch das nunmehr aufge hobene Strafgesetzbuch vom 11. August 1855 zu Grunde gelegt. Die Sache selbst anlangend, so geht der Ver fasser von der Ansicht aus, daß das zu erlassende Bun- deSstrafgcsctzbuch auf alle innerhalb des norddeutschen Bundesgebietes gegen die Vorschriften desselben bcgan- aenrn Zuwiderhandlungen, auch wenn der Thäter ein Ausländer sei, Anwendung finden solle, und neben dem selben nur solche strafgcsctzlichc Bestimmungen der Landesgesetzc Giltigkeit behalten dürsten, welche Materien betreffen, hinsichtlich deren die Bundesgesetze nichts bestimmen, und welche keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten oder eine Geldbuße von 100 Thlr. fcstsctzcn. Nachdem er in der Einleitung sich noch dahin ausgesprochen, daß durch das BundeSstrafgcsetzbuch nicht blos Gleichheit der Gesetze, sondern Einheit deS Rechts geschaffen wer den solle, daß daher ein höchster Gerichtshof bestimmt werden müsse, welcher die letztinstanzliche Entschei dung bei Anwendung dieses Gesetze- zu treffen habe, kommt derselbe in Uebereinstimmung mit der ob- erwähnten Denkschrift zu dem Resultate, daß da- preu ßische Strafgesetzbuch, wenn eS auch keineswegs geeignet sei, da- Strafgesetz deS Norddeutschen Bundes zu sein, vielmehr, damft dieses möglich werde, der durchgrei fendsten Umarbeitung bedürfe, dennoch bei der Bear ¬ beitung dcs Bundesgcsetzcntwurfes zu Grunde gelegt werden müsse. An dem preußischen Strafgesetze tadelt nun Verfasser u. A., daß dasselbe Vorschriften enthalte, die nicht nur in principicllem Gegensätze zu andern Vorschriften dcs Gesetzbuches, sondern svssar mit sich selbst in Widerspruch ständen, daß es mit seinen zu harten Strafdrohungen hinter den Anforderungen der heutigen Zeit zurückbleibe, und daß es in mehrern Be ziehungen, so z. B. bei der Bestrafung des Versuches und der Theilnahme, Principien dcs französischen Rechtes adoptirt habe. Er verlangt daher vor Allem Ersatz dieser französischen Principien durch die mildern dcnisch- rechtlichen, Wegfall der ebenfalls aus dem französischen Rechte entnommenen Drcitheilung der strafbaren Hand lungen in Verbrechen, Vergehen und Ucbertretungen, der sogenannten mildernden Umstände, der Cumulation der Geld- und Freiheitsstrafen u. s. w., und verwirft entschieden die Benutzung der Prämeditation als qua- lificirendcs Moment. Leider müssen wir uns hier auf diese flüchtigen Bemerkungen beschränken, können aber doch nicht unterlassen, einige ganz kurze Vergleiche des vorliegenden Entwnrfes mit unserm sächsischen rcvidirten Strafgesetzbuche anzustellen. Hierbei finden wir in vielen Punkten Uebereinstimmung derselben, so z. B. in der Verwerfung der körperlichen Züchtigung und der Schärfungen der Freiheitsstrafen, ferner in der Ausschließung der Medicasterei, gewerbsmäßigen Un zucht, Winkelschriftstellerci u. s. w. aus den criminal- rechtlich strafbaren Handlungen, und vor Allem in der Abschaffung der Todesstrafe, welche der vom preußischen Justizminister ausgearbeitete Entwurf, allerdings in möglichst beschränkter Weise, beizubehalten gedenkt. In letzterer Beziehung sagt der Verfasser in seiner Vor rede: „Die Abschaffung der Todesstrafe ist rin epoche« machendes Ereigniß in der Geschichte de- deutschen
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