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IrWirgWet MksfMick Tage- und ämlsUail für die GerichtSümter und Stadttäthe Grünham, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz. Mittwoch, den 13. December. ! 1805. Preis, vierteljährlich 15 Rgr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi» Bormittag» 11 Uhr. " —---° Bekanntmachung. Nachdem der derzeitige Alleinbesitzer de» BerggebäudeS Drei Lagen Fundgrube am ^ain bei Zwönitz der Handelsmann Johann Christian Büttner daselbst unterm 5. dieses Monats dasselbe losgesagt und sich damit seiner Ansprüche daran begeben hat, so wird solches und daß nach H. 69 deS Berggesetzes vom 22. Mai 1851 und ß. 46 der Verordnung vom 16. December 1851 den etwaigen Gläubigern die se» auslässigen Berggebäudes das Recht zustehet, binnen einer Frist von drei Monaten, von Veröffentlichung dieses an gerechnet, auf gerichtliche Verstei gerung solchen BergwerkseigenthnmS anzutragen und ihre Befriedigung auö demselben zu verlangen, andurch bekannt gemacht. Schwarzenberg, am 6. December 1865. Das Königliche Bergamt daselbst. C. W. Oehler, i. v. 6. (6523-24) Bekanntmachung. Die betheiligten Hausbesitzer werden hiermit angewiesen: 1) bei eintretendem Schneefalle in der ganzen, die Straße berührenden Länge ihrer Grundstücke Bahn für die Fußgänger Herstellen zu lassen und solche in passirbarem Zustande za erhalten, übrigens aber den hierbei aufgehäuften oder in größeren Mengen von den Dächern gefallenen Schnee über die ganze Fahrbahn der Straße gleichmäßig auszubreiten; 2) beim Eintritte des Thauwctters nach erhaltener Aufforderung der Polizeibehörde daS Eis von ihren Grundstücken, soweit sie zur Reinigung d« Straße verpflichtet sind, innerhalb der festgesetzten Frist anfhauen und wegschaffen zu lassen; 3) bei entstehender Glätte dafür zu sorgen, daß die längs ihrer Grundstücke vorbeiführende Straße und namentlich der Fußweg mindestens in der Breite einer Elle mit Sand, Asche, Sügespünen oder einem, andern^ die Gefährlichkeit der Passage vermindernden, zweckdienlichen Material bestreut wird. Erläuterungsweise ist hierzu zu bemerken, daß GHffeu, welche-zum Abfluß des Trauf- und WirthschaftswasserS dienen, auch ohne vorgängige Auf forderung der Polizeibehörde jederzeit offen und gangbar erhalten werden müssen, ingleichen, daß überall da, wo derartige Gassen nicht von den unmittelbar angrenzenden Grundbesitzern, sondern von dbp Bewohnern der an der andern Straßenseite gelegene» Häuser zur Abführung deS Abfallwasser« benutzt wer den, die Aufeisung derselben auch von den Eigenthümern dieser Häuser mit zu besorgen ist. Jede Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefäygnißstrafe, welche im Wie derholungsfälle nach Befinden zu erhöhen ist, polizeilich geahndet. * Zwönitz, am 11. December 1865. ' D e r S t a d t r a t h d a s.> vr Steeger, Bürgermeister. (6^) kekauntinaettunK. Im Rathhause zu Johanngeorgenstadt sollen Donnerstag, den 2V. December dieses Jahres, von Vormittags 10 Uhr an, folgende iu den Forstorten: untere Farbenleithe, Holbauer uud an der Ziegelhütte des Johanngeorgenstädter Forstrevier aufbereiteten Hölzer, al«: 295 Stück weiche Stämme, von 4,s bis 7,s Zoll Mittenstärke und bis zu 28 ° Länge, ' 1095 „ „ 6ell. Klötzer, von 6 bis 9 Zoll oberer Stärke, 792 „ „ „ von 10 bis 32 Zoll oberer Stärke, 218 „ „ 6zoll. Stangen, 76 Klaftern weiche Scheite, , 51H ,, „ Klöppel, einzeln und partienweise L. gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Oberförster Petasch in Johanngeorgenstadt zu wenden. Königl. Forstverwaltungsamt Eibenstock, den 6. December 1865. Kühn.Löwe. Tagesgefchichte. Deutschland Oesterreich. Wien, 9 Dec. Der österreichische und der preußische Standpunkt ist jüngst wieder bei den Unterhandlungen über den Modus der Betheiligung Schleswig-Holsteins an der Pariser Weltausstellung deutlich her vorgetreten. Preußen hielt es für angezeigt, daß die gesammten schleSwig- holstein'schen Aussteller in der preußischen Ausstellung ihren Platz nehmen; Oesterreich war in erster Linie, zumal die Herzogthümer zur Zeit auch noch nicht dem Zollvereine angehören, für eine selbstständige schleswig-holstein'sche Abtheilung. Diese lehnte Preußen unbedingt ab, und erklärte, daß jedenfalls die schleSwig'schen Ausstellet sich in die preußische Abtheilung einzureihen ha ben würden. Oesterreich'widersprach dem nicht, erklärte nun aber seinerseits, daß in diesem Falle Holstein in der österreichischen Abtheilung vertreten sein werde. Darauf scheint man sich in Berlin nun doch eine» Bessern besonnen zu haben. Bevor man zugestand, daß Holstein in der österreichischen Abthei lung figurirt, verzichtete man auf die Einverleibung Schleswig» in die preu ßische Abtheilung. Das Kieler AuSstellungS-Comit« wird laut Kundmachung deS Herrn v. Zedlitz auch die Interessen der schleSwig'schen Aussteller zu ver treten haben. Schleswig-Holstein wird auf der Pariser Ausstellung selbst ständig figuriren — wenn eben Herr v. Bismarck bis Mai 1867 das jetzige Provisorium noch nicht überwunden und die Annexion nicht vollzogen haben sollte. Wien, 8. Dec. Die wirksamste und dankbarste Finanzreform nimmt Graf Larisch in seinem eigenen Bureau vor. Das Personal des Finanzmi nisteriums wird nahezu um die Hälfte reducirt, von 36 RathSstellen gehen al lein 15 ein. Es ist bemerkenöwerth, daß diese ökonomischen Angelegenheiten die guten Wiener mehr interessiren als die politische Debatte, die jetzt der nie derösterreichische Landtag im größten parlamentarischen Still eröffnet hat. — Die Deak'sche Partei in Ungarn soll sich bemühen, Oesterreich zu einem An schluß an die Westmächte, insbesondere Frankreich zu bewegen. Diese Auffas sung werde auch von den magyarischen Mitgliedern des österreichischen Cabi- netS getheilt, denen sich Graf MenSdorff zuneige. Auch die centralistische Op position bekenne sich zu dieser Anschauung. Preußen. Halberstadt, 8. Dec. Soeben theilt der KreiSphysiknS vk Jösting der Polizeiverwaltung mit, daß Apotheker Kabisch in einem