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WMü für Wdmff ThmM, Mm. SitkMs M die Um-kMeii. Imtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Aal. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. Insertionspreis (Opf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Diens-' tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Mk. 20 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. sowie für das Agl. LorstrentamL zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 87. Donnerstag, den 23. Juli 18S3. Bekanntmachung, den Handels- und Gewerbebetrieb bei öffentlichen Festlichkeiten betr. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß die bezüglich des Handels- und Gewerbebetriebes bei öffentlichen Lustbarkeiten, wie Vogelschießen u. s. w. bestehenden Vorschriften Seiten der ländlichen Ortsbehkrden des hiesigen Verwaltungsbezirkes nicht allenthalben in der wünjchenswerthen Weise gehandhabt werden, so findet sich die Königliche Amtshauptmannschaft veran laßt, auf Folgendes aufmerksam zu machen: I. Insoweit aus Anlaß von Vogelschießen, Jahrmärkten u. s. w. der Handelsbetrieb über die für die Ausübung desselben an Sonn- und Festtagen geordneten Geschäftsstunden hinaus ausgedehnt werden soll, ist die Erlaubniß der Königlichen Amtshauptmannschaft rechtzeitig hierzu einzuholen. 2. Zu dem Handel mit Eßwaaren bedarf es keiner besonderen Erlaubniß. 3. Zu dem in Zelten auf den Festplätzen oder in Privathäusecn geplanten Schankbetriebe mit Einschluß des Branntweinschankes ingleichen zum Kleinhandel mit Branntwein und anderen Spirituosen bedarf es der amtshauptmannschaftlichen Erlaubniß. 4. Bezüglich der Aufstellung und bez. Inbetriebsetzung von Carroussels (Reitschulen), Panoramas, Schießständen für sogenannte Bslzenbüchsen u. s. w., ingleichen zur Darbietung von gewerblichen Leistungen, z. B. Mustkaufsührungen, Schaustellungen u. s. w. — insoweit nicht ein solcher Gewerbebetrieb innerhalb 15 km vom Wohnorte des betreffenden Gewerbtreibenden in Frage steht, Hot der betreffende Unternehmer den bezüglichen Wandergewerbeschein der Ortsbehörde vorzulegen. 5. Das Ausspielen von Gegenständen bei ländlichen Schießfesten und Jahrmärkten ist ebenso wie das Anssetzen von Geldgewinnen verboten. Meißen, am 18. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V: Bezirkeassessor. Auf Folium 46 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute der Eintrag der Firma: Gebr. Schneider und der Herren Friedrich Theodor und Friedrich Ernst Gebrüder Schneider, Ziegeleibesitzer in Wilsdruff, als deren Inhaber erfolgt. König!. Amtsgericht Wilsdruff, a n 23. Juli 1895. vr «AsnAlnN. Bekanntmachung. Sonnabend, den 27 dieses Monats, Nachmittags 3 Uhr, sollen auf hiesigem Rathssitzungszimmer die diesjährigen ^Zslnninennniznngen der biettaen Stadtgcmeinde öffentlich meistbietend unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen verpachtet werden. Wilsdruff, am 23. Juli 1895, Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. an Bekanntmachung Der Stadtrath daselbst. „ III. „ II. die Stadtkämmerei abzuentrichten. Wilsdruff, am 24. Juli 1895. Vom 1. bis mit spätestens den §4. nächsten Msnats ist . der ll. Termin Grundsteuer nach 2 Pf. für die Steuereinheit, städtische Anlage» und Hundesteuer Ficker, Bürgermeister. Ein deutsches Goldland. Man braucht mchl blind für die Kolonialpolitik zu schwärmen, aber soviel konnte man sich doch sagen, daß m den großen Ländergebieten, welche Deutschland in Afrika in Besitz genommen hat, schließlich doch manche Naturschätze gesunden und viele werthvolle Naturprodukte gewonnen werden müssen, denn ein Land von so ungeheuerer Ausdehnung und mit einem warmen fruchtbaren Klima muß auch Schätze des Bodens be sitzen, wenn sie auch nicht gleich offen zu Tage liegen. Die neueste Ueberraschung aus Deutsch-Ostafrika ist nun die Nach richt von dem Vorkommen von Schwemmgold und blauem Thon, (in welchem bekanntlich in Kimberley die Diamanten gefunden werden) in Ufambara, obwohl sich Kundige schon lange sagen mußten, daß das Auffinden von Gold in Deutsch- Ostafrika zu den Wahrscheinlichkeiten gehöre. Im vorigen Jahre bereits hatte ein Unteroffizier der Schutztruppe bei Masinde Gold gefunden und das Faktum wurde auch gor nicht verheimlicht. Es wird sich nun allerdings fragen, ob das Gold- waschen sich dort lohnt und ob, wenn goldhaltiges Quarz ge- "erden sollte, der Gewinn die Kosten deckt. Aber ein noch so bescheidener Gewinn bei der Ausbeute würde der deutschen Kolonie einen Aufschwung geben, wie er nicht besser gedacht werden kann. Die Deutsch-ostafrikanische Gesellschaft und die usambara-Eisenbahn-Gesellschaft haben auf das Land von je 3 Kilometern von der Eisenbahnlinie den Anspruch, sofern es herrenlos ist, und außerdem in dem ganzen Gebiete nördlich vom Pangani das Recht, für jeden fertiggestellten Kilometer 4000 Hektar Land zu beanspruchen. Für die ersten 10 Kilo meter 40,000 Hektar sich abzumcssen, wurde der Eisenbahnge- scllschaft bereits vor Beginn des Bahnbaues zugestanden, doch weiß man nicht, wie weit die Gesellschaft das Recht ausgeübt hat, da darüber nichts veröffentlicht wurde. Ostafrika ist übrigens, wie noch bemerkt werden mag, eine Kolonie, welche noch kein Berggesetz hat, obwohl dort'bereits Kohlen, Glimmer und Graphit gesunden worden sind. Neuerdings haben die Ent deckungen von Glimmerlagern in dem Usambgragebiete schon Fachkreise mit der Frage nach der Ausbeutung beschäftigt, doch stand dem im Wege, daß noch kein praktischer Bergmann die Untersuchungen vorgenommen hatte. Die Aussendung eines solchen nach Deutsch-Ostafrika ist schon längst als Bedürfnis empfunden und soll auch jetzt möglichst schnell bewerkstelligt werden. — Was nun das mögliche Goldvorkommen in Nord osten vom Sambesi betrifft, so hat Dr. K. Fallerer in seiner interessanten Schrift „Afrika in seiner Bedeutung für dieGold- produktion" ganz kürzlich einige beachtenswerthe Winke gegeben. Er schreibt, daß die geologischen Verhältnisse in Deutsch-Ost afrika dieselben seien wie in den Ländern westlich vom Tanjanyika, wie Kantanga, wo schon Gold gefunden worden ist. Ausge dehnte Granit- und Gneisgebiete, gefaltete alte Schiefersteine, zahlreiche vulkanische Durchbruchgesteine und das gänzliche Fehlen jüngerer sedimentärer Formationsgebiete, wenn man von einer schmalen Küstenzone absieht, geben dem Gebiete einen eintönigen Charakter. Das sei aber der Charakter der geologischen Zu sammensetzung des ganzen Landes vom nördlichen Transvaal an, wie es bis in das centrale Afrika anhält und durch Gold führung ausgezeichnet ist; sollten die Hinterländer der Zanzibar küste eine Ausnahme machen und in den gleichen Schieferge steinen kein Gold führen, das westlich und südlich davon vor handen ist? Es fehlt nicht an Nachrichten, die auch von Mapanga an der Ostküste südlich von Zanzibar ein Goldvor kommen mit Kupfererzen melden, und 1823 erhielt Kapitän Boteler die Nachricht, daß aus einigen Flüssen der Gegend von Mombassa zu Zeiten Gold gewonnen werde. Die bestimmtesten Meldungen macht aber Burton: „Gold wurde ganz unzweifel haft von den Bergen von Chaga gebracht." — Trotz dieser verlockenden Aussichten muß natürlich die ganze Angelegenheit sachlich und ruhig behandelt werden, damit nicht etwa in Deutsch land ein bedenkliches Goldlandfieber sich einstellt. Vor allen Dingen muß durch Bergingenieure und Geologen festgestellt werden, ob in dem Goldlande wirklicher Goldbergbau getrieben werden kann, und es sich nicht etwa nur um kleine hier und da verkommende Goldfunde handelt. Atts Deutschlands großer Zeit. Erinnerungen zum 25jährigen Jubiläum des Krieges 1870/71. Von Eugen Rahden. (Nachdruck verboten.) 5. Deutschland und Frankreich nach der Kriegserklärung. (Fortsetzung.) Die Proklamation an das Heer, welche der Kaiser von seinem Hauptquartier in Metz an dasselbe richtete, klang weniger zuversichtlich und übermüthig; sie bewies, daß Napoleon immer hin noch nicht der Schlechteste unter der schlimmen Gesellschaft war, die diesen Krieg vom Zaune gebrochen. „Ihr werdet gegen eine der besten Armeen von Europa kämpfen," hieß cs, „aber andere Armeen, welche dieser an Werth gleichstanden, haben Eurer Tapferkeit nicht widerstehen können; — der Krieg, welcher beginnt, wird lange peinlich sein, denn es werden ihm Oertlichkeiten zum Schauplatz dienen, die von Hindernissen und Festungen starren." Daß der Krieg auf deutschem Boden spielen werde, nahm auch dieser Aufruf an, wie der allgemeine Wahn, der von Frankreich aus sich aller Welt mitgetheilt hatte: „Welches auch der Weg sein mag, den wir jenseit der Grenzen nehmen werden, wir werden auf ihm die ruhmvollen Spuren unserer Väter wiederfinden!" Während noch die Kriegsrüstungen im Gange waren und die Truppenbewegungen gen Frankreichs Grenze stattfanden, leitete der Mann, der die französischen Ränkeschmiede lange vorher durchschaut hatte, der norddeutsche Bundeskanzler Graf Bismarck, die beginnende kriegerische Aktion mit einem glücklichen diplomatischen Feldzuge ein. Am 21. Juli hatte ein Rund schreiben des französischen Ministers noch einmal versucht, der Welt den unerhörten Ueberfall plausibel zu machen. Am 25. Juli dagegen veröffentlichte die Londoner „Times" einen Vertrags entwurf aus dem Jahre 1867, in welchem Frankreich Preußen gegen Beihilfe zur Erwerbung Luxemburgs und Belgiens (I)