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MmfferAgeblatt Das Wilsdruffer Taaeblatl ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadt, rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Noffen behördlicherseits bestimmte Blatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und werktags nach«. 4 Uhr. De;ugspr. monatl.LRM. frei Haus, bei Postbcstellung Etnzelnummer 10 Rpf. Alle Postanstaftcn, Pastbaten, unsere Austräger u. Geschäftsstelle Wochenblatt für Wilsdruff u. Umqegend s n vefteht kctn Anspruch —!^ Lieferung der Zei ¬ tung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke crsolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut aufliegender Preisliste Nr. 8. — Ztsser.Gebühr: 2g Rpsg. — Vorgeschrie bene Erscheinungstage und Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — An zeigen-Annahme bis vormittags w Uhr „ „ Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermtt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 leiten Anzeigen übernch. men wir keine Gewähr. —- — Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. Nr. 272 — 94. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Freitag, den 22. November 1935 Vastscheck: Dresden 2640 VevölkemngspMk und Erziehung. Reichsinncnminister D r. Frick legte in seiner Rede zur Eröffnung des 7. Zeitungsfachlichen Fortbildungs kurses in Berlin die Aufgaben der Zeitung in der deutschen Bevölkerungspolitit klar. Im neuen Reich dienten Arbeitsbeschaffungsmahnahmen, Ehestands darlehen und die Gesetze zum Schutze der Volksgesund heit und der Rassenremheit den Grundsätzen der Be völkerungspolitik. Aufgabe der Presse sei es, Mittle rin zwischen Gesetzgeber und Volks meinung zu sein. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden Ausführungen von besonderem Interesse. Das Ziel der gesamten Erziehung ist das Wachstum unseres Nölkes. Wachstum in kör perlicher und — in seelischer Hinsicht, Wachstum der Zahl wie dem Werte nach. Beides ist nicht zu trennen. Der Bevölkerungsschwund ist in erster Linie nicht ein Physisches, auch nicht ein ökonomisches Problem, sondern eine seelische Rot. An Gesundheit fehlt es nämlich den Kinderarmen oft gar nicht, es sei denn an jener höheren Gesundheit, die aus der Seele kommt. Und Seele ist iviederum nichts anderes als L e b e n s k r a s t. Gewiß wird sich durch die eifrigen Bemühungen der Reichsregierung: durch den gerechteren Steuerausgleich, durch die Ehestandshilfe, durch die Zurückdrängung der Minderwertigen die Fortpflanzung des gesunden Volks- ieils steigern, aber die Reichsregierung weiß, daß alle diese Maßnahmen das gesunde Wachstum des Volkes zwar fördern, aber nicht herbeiführen können. Denn der Bevölkerungsschwund ist nun einmal nicht eine einzelne Krankheit, die nian durch ein bestimmtes Verfahren heilen kann, der Bevölkerungsfchwund ist das Symptom eines Krankheitszustandes. Der Bevölkerungsschwund ist nur eine Erscheinung der bürgerlichen Zivili sation oder des Materialismus. Wenn die Geburtenverhiudernng der Glaube einer Materialistischen Zeit, der Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung ist, dann kann sie überwunden werden, und die Hauptleistung in dieser Überwindung des Mate rialismus hat die Erziehung zu vollbringen. Aber man hüte sich, den Kampf gegen die Zivilisation nun wieder mit zivilisatorischen, mit rationalistischen Mitteln zu versuchen. Der Verstand allein kann gar nichts ausrichten. Denn die Herrschaft des Verstandes ist es ja gerade, die den Geburteuschwund hcrbeigeführt hat. Die neue seelische Haltung aber, das tapfere Lebensgefühl — nicht nur den äußeren Feinden, sondern Überhaupt dem Schicksal gegenüber — muß schon von der Lugend auch aus der Schulbank erobert werden. Dazu muß sich aber unsere Gesamterzichung erst von Grund aus neugestalten. Das Ideal der alten Schule war der Kopfrechner, der behende Vielwisser, für die höhere Schule im besten Falle der Gelehrte, eben jene Schicht der so genannten „Bestbegabten", von denen die Kinderbeschrän kung ausgegangen ist. Gewiß soll die Schule die Be gabung wecken und steigern, aber der Begriff der Begabung muß erst einen ganz neuen Inhalt bekom men. Man kannte und kennt nur die theoretische, die rein verstandesmäßige Begabung. Es gibt aber eine Begabung ebensowohl für das Handwerk wie für die Malerei, eben sowohl für die Geschichte wie für die Mathematik, eine Begabung für die Rede- und für die Schauspielkunst, für die Gymnastik wie für Sprachen, für Schach wie für Strategie. Nnd erst dann, wenn es uns gelingt, die an geborene Begabung, das Erbe von Generationen, zu entfalten, können wir zn einer deutschen Kultur statt der bisher nur internationalen Zivilisation ge langen. Erst dann können wir auch die B e r u s s s r e u d e Wecken. Es genügt auch nicht, daß wir das Turnen zu der geistigen Dressur als eine neue Dressur hinzufügcn. Mau kann auch das Turnen mechanisch betreiben, wie es früher überall geschehen ist. Wir wollen ja nicht die Erstarrung, sondern das Leben des Volkskörpers. Dazu müssen wir die Übungen des Körpers wie des Geistes hervorwachsen lassen aus einer Gymnastik, wie sic etwa bei den Griechen bestanden hat. So erst wird alle Betätigung des Leibes wie des Geistes zum Ausdruck unserer Volksseele, unserer rassischen Eigenart. So wird jede Äußerung unseres Lebens nunmehr zu einer Aussage über das große Geheimnis Gottes. Die Zeugung aber wird zum eigentlichen Mittelpunkt unseres Lebens, wird, einst verachtet und geschmäht, nunmehr zu dem heiligsten Amt, das nicht mehr durch die Abtötung des Kindes um seinen Sinn gebracht werden darf. Wie die Sonne sich in tausend Tropfen spiegelt, so wollen Mann und Weib immer neue Erben ihres Blutes, die ihr Leben noch bejahen, wenn sie selbst längst vergangen sind. kies Deine Heimatzeitnng dar Wilsdruffer Tageblatt Jas Recht fall sich im MMen mdeWM Amtseinführung der beiden Großen Senate des Reichsgerichts. Reichsjustizminister Dr. Gürtner führte am Don nerstag die beiden Großen Senate des Reichs gerichts in ihr verantwortungsvolles Amt ein. Die beiden Senate werden vom Präsidenten des Reichsgerichts und seinem Vizepräsidenten geführt. In ihnen sitzen je sieben Senatspräsidenten und Reichsgerichtsräte, die vom Reichsminister der Justiz jeweils aus zwei Jahre ernannt werden. Die beiden Senate sind durch das Gesetz vom 28. Juli 1935 geschaffen worden. Sie werden und sollen, wie Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Freisler in einem Aufsatz sagt, „im Lichte der öffentlichen Betrach tung arbeiten", weil sie nur so in ständiger Selbstprüfung die Gewißheit täglich neu gewinnen können, daß das Recht, das sie sprechen, kein abgestorbenes Überbleibsel einer Ver gangenheit ist, fondern daß es sich vielmehr dynamisch i m Volksleben widerspiegelt und in freier und starker Entwicklung das völkische Leben befruchtet. * Die Ansprache des Reichsgerichtspräfidenten. Neichsgerichtspräsident Dr. Bumke begrüßte in seiner Ansprache die Gäste und den Reichsjustizminister und fuhr dann u. a. fort: Bei der R e i ch s j u st i z Ver waltung liegt die Verantwortung für die Auswahl der Mitglieder des Reichsgerichts. Sie ist die Stelle, von der die Reichsanwaltschaft ihre Richtlinien empfängt. Sie wacht darüber, daß dem Reichsgericht zugeführt wird, was der Entscheidung durch das oberste Gericht des Reiches bedarf, damit die Einheit der Rechtsprechung auf den weiten Gebieten des Zivil- und Strafrechts gewahrt werden kann. Nachdem Dr. Bumke betont hatte, daß die Ver einigung der gesamten deutschen Rechtspflege in der Hand des Reiches das Werk des Reichsjustizministers sei, er klärte er u. a. weiter: Wir grüßen in Ihnen, Herr Minister, zugleich den Mann, den der Führer mit der gewaltigen Aufgabe betraut hat, dem Dritten Reiche ein neues Recht zu schaffen. Voll Vertrauen und Zuversicht sehen wir den mächtigen Bau der Gesamtreform des deutschen Rechts emporsteigen. Daß das Reichsgericht, sei es unmittelbar, sei es durch Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse des Ministeriums und der Akademie sür Deutsches Recht, an den neu entstehenden Gesetzen Mitarbeiten dars, ist uns eine besondere Freude. Die Mängel des bisherigen Rechts waren längst er- kannt; dem Dritten Reich ist es auch hier Vorbehalten geblieben, diese zu beseitigen. Das Recht schöpft aus dem Volksempfinden. Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner wies in seiner Rede aus das Bemühen seit der Übernahme der Macht durch den Nationalsozialismus hin, das deutsche Recht auf allen Gebieten auf der Grundlage der national- sozialistifchen Weltanschauung zu erneuern. Diese Ausgabe kann der Gesetzgeber allein nicht erfüllen, er mutz sie mit dem Richter teilen, der das Recht anwendet. Heute hat jeder Richter die Anwendung des Rechts nach den Grundanschauungen auszurichten, die das deutsche Volk seit seiner Einigung neu gewonnen hat, und um deren Festigung und Vertiefung wir uns täglich bemühen. Das Reichsgericht hat darüber hinaus noch zwei besondere wichtige Aufgaben. Es ist, wie bisher der Hüter der Ein heit des Rechtes in allen deutschen Gauen und innerhalb seiner eigenen rechtsprechenden Kollegien, seiner Senate. Durch die persönliche Zusammensetzung der Grotzen Senate glaubt der Gesetzgeber eine Gewähr für die Stetigkeit der obersten Rechtsprechung ge geben und die Gefahr irgendeiner Erstarrung gebannt zu haben. Die Großen Senate treten in Tätigkeit, wenn innerhalb des Reichsgerichts selbst über eine Rechtsfrage verschiedene Auffassungen bestehen, und haben die Aufgabe» in diesem Falle in kurzer Zeit und autoritär zu ent- scheiden. Im künftigen deutschen Strafgesetzbuch wird die Fassung der Tatbestände in sehr vielen Fällen derart sein, daß sie dem Richter eine größere Freiheit und damit freilich auch eine größere Verantwortung bei der unmittel- baren Anwendung des Gesetzes gewährt. Wenn künftig eine Handlung n a ch d e m G e w i s s e n des Volkes als unerlaubt, rechtswidrig, strafbar emp funden wird, und es findet sich kein Gesetz, das auf diese Handlung unmittelbar zutrissl, so dars der Richter freilich nich* nach freiem Ermessen den Täter schuldig sprechen nnd eine Strafe verhängen. Das würde eine völlige Los lösung des Richters vom Gesetz bedeuten. Sondern der Richter hat in diesem Falle zu prüfen, ob der Rechts gedanke, der die Bestrafung dieser Handlung fordert, im Strafgesetzbuch einen sichtbaren Ausdruck gefunden hat. Trifft das aber zu und nur dann, wenn diese Voraus setzung gegeben ist, dann soll er das Gesetz anwenden, dessen Grundgedanke aus die Tat am besten zutrifft. Anschließend an seine Rede berief der Minister die Mitglieder der beiden Großen Senate und über reichte jedem einzelnen Mitglied mit Handschlag die Be rufungsurkunde. Das dreifache Sieg-Heil auf den Führer klang in den beiden Liedern der Deutschen aus. Sic ElMilsW der WMe M bis 1M. Der Verteilungsplan für Reichsarbeitsdienst und Wehr macht — Besondere Bestimmungen für Ostpreußen. Es wird jetzt amtlich bekanntgegeben, welche Jahr gänge vom Herb st 1936an ihrer Reichsarbeitsdienst pflicht und Wehrpflicht oder nur der Wehrpflicht zu ge nügen haben. Der Jahrgang 1916 hat den halbjährigen Reichs arbeitsdienst im Winter 1936/37 oder im Sommer 1937 zu leisten. Der aktive Wehrdienst ist von den tauglich 1 und 2 Befundenen in einjähriger Dienstzeit zum Teil in dem im Herbst 1937, zum Teil in dem im Herbst 1938 beginnenden Ausbildungsjahr zu leisten. Die Ver teilung auf die beiden Ausbildungsjahre wird im allge meinen nach dem Geburtsdatum vorgenommen, so daß also die in den ersten Monaten des Jahres 1916 Gebore nen im ersten, die übrigen im zweiten Ausbildungsjahr eingezogen werden. Die bedingtTauglichen werden im allgemeinen vom Herbst 1937 an in zweimonatigen Übungen bei Ergänzungseinheiten militärisch ausgebildet. Der Jahrgang 1913 wird vom Sommer 1936 an im Verlaufe der nächsten drei Jahre in zweimonatigen Übungen bei Ergänzungseinheiten militärisch ausgebildet, unterliegt aber nicht der Reichsarbeitsdienstpflicht. In Ostpreußen wird auch der Jahrgang 1911 vom Herbst 1936 an noch zum aktiven Wehrdienst herangezogen. Er unterliegt aber ebenfalls nicht mehr der Reichsarbeits dienstpflicht. Die vorstehend genannten Jahrgänge werden iiy Frühjahr 1936 gemustert und hierzu im Winter 1935/36 von den polizeilichen Meldebehörden erfaßt und in die Wehrstammrolle ausgenommen. Die Angehörigen dieser Jahrgänge werden durch öffentliche Bekanntmachung aukaekordert werden, sich zu diesem Zweck persönlich bei den genannten Behörden anzü- melden. Für die im Ausland lebenden Angehörigen dieser Jahrgänge wird das Heranziehen zum Reichs- arbeitsdienst und aktiven Wehrdienst noch gesondert ge regelt. Für die Jahrgänge 1914 und 1915 (in Ostpreußen auch 1910), die im Sommer 1935 gemustert worden sind, ist die Ableistung der Reichsarbeitsdienstpflicht und der Wehrpflicht, oder letzterer allein, erst zum Teil festgelegt. Soweit dies noch nicht geschehen, gilt folgende Regelung: Jahrgang 1914: Die wehrfähigen Angehörigen dieses Jahrganges, die im November d. I. noch nicht eingestellt, sondern der Ersatzreserve l zugeteilt worden sind, werden, soweit sie tauglich 1 oder 2 befunden sind, im Herbst 1 936 zum einjährigen aktiven Wehrdienst ausgehoben werden. Sowcft sie bedingt tauglich sind, werden sie im Jahre 1936 in zweimonatigen Übungen bei Ergänzungseinheiten militärisch ausgebildet werden. Jahrgang 1915. Die wehrfähigen Angehörigen dieses Jahrganges leisten zur Zeit oder im Sommer 1936 den halbjährigen Reichsarbeitsdien st. Von den tauglich 1 und 2 Befundenen wird voraussichtlich nur ein kleiner Teil im Herbst 1936, der größere Teil erst vom Herbst 1937 an zum einjährigen aktiven Wehrdienst ein gezogen werden. Die Verteilung auf die beiden Ein stellungsjahre wird wie beim Jahrgang 1916 vor genommen werden. Die bedingt Tauglichen werden in dem im Herbst 1936 beginnenden Ausbildnngsjahr in zweimonatigen Übungen bei Ergänzungscinheitcn mili tärisch ausgebildet. In Ostpreußen wird auch der Jahrgang 1910 ebenso wie der Jahrgang 1914 zum aktiven Wehrdienst herangezogen.