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Verordnungsblatt der SreiShan-tmannfchast Bautzen als KorMorialbehörde der Oberlausitz. AmLsötatt der Nmtshauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Berusia^, dtS Hauptzollamis Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weisu n'ei Organ der Handels- und Gewerbekammer z« Zittau. Erscheinungsweise» Täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Echriftleitung und Geschäftsstelle: Bauyen, Innere Lauenstrabe t Fernsprecher: Nr. ÜI. — Drahtnachricht: Amtsblatt, Bauyen Bezugspreis: Monatlich 1 Mark. Einzelpreis: 10 Pfennige. Anzeigenpreis: Die ögespallene PcÜlzcUe oder deren Naum 15 Pfennige, in geeigneten Füllen Ermäßigung Schwierige, Say ciufprechend teurer. Reklamen: Die 3gespaltene Petitzcile 50 Pjcnnige Nr. 3. Mittwoch, de« 5. Januar 1910, abends. 129. Jahrgang. WM' Wege« des Hohen Neujahrstages erscheint die nächste Nummer der „Bautzener Nachrichten" Freitag abend. "MU Das Wichtigste vom Tage. * Der preußische Ministerrat hüll grundsätzlich «» der Oeffentlichkeit bei den Landtags wählen fest. * Die bayerische Staatsschuld hat sich in zwei Kahren un rund 378 Millionen vermehrt. * Das Ministerium Lukacs kommt nun doch noch tn Ungarr zustande. * Gcmral v. d. G o l tz - P a s ch a kehrt nach Deutschland zurück. * Die Jungtürken wollen den Posten des Generalissi mus abschisfen und Schcwkct Pascha zum Kriegs- Mi n i st e l! machen. * Der »tolle Mullah" im Somalilandc tritt wieder tn Aktion rnd ist in Abefsynieu eingcbrvchen. * Bei «er Landung eines Ballons der Dresdner Lufts chi fahrtgesellschaft bei dem Dorfe Duszyn kn der Näde von Krotoschin (Provinz Posen) wurden die Insassen, Professoren Seyffert und Poe sch el aus Vl e i ß c n, schwer verletzt. * Der älteste deutsche Schauspieler, Hosschauspieler a. D. H ei n r i ch K ö h l e r, ist, 95 Jahre alt, in Hannover ge storben. * Der Aviatiker Delag ränge ist mit seinem Aero plan abgestttrzt und auf der Stelle getötet morden. * Wettsaussicht für Donnerstag: Kälter, trocken. * AuSslMchcs siehe an anderer Stelle. Zum Gesetzentwürfe über das sächsische «ergschadenrecht. Dem vockäufigcn Entwürfe der sächsischen Regierung zur Abänderung der berggesetzlichen Bestimmungen über das Bergschademcht vom Mai v. Z. ist unter dem 9. November v. I. ein n:uer Gesetzentwurf gefolgt Zn diesem hat die Regierung )cn durch die Grundstücksbesitzer heftig ver fochtenen Anspruch, alle Bergbautreibenden schlechthin durch Gesetz zu verpflichten, einen Bergschädengelder-Fonds in angemefener Höhe anzulegen, ab gelehnt. Die Re gierung hat aber auch, unter eingehender Begründung, die in dem vorläufigen Entwürfe aufgenommene Verpflichtung für die Bergwerksbesitzer, dein Grundeigentümer einen zivil rechtlichen Anspruch auf Hinterlegung einer Sicherheit wegen der durch den Bergbau zu befürchtenden Schäden zu geben, wieder fallen gelassen. Der Begründung der Negierung möchten wir noch hinzufügen, datz, wenn die Bergwerks- Unternehmer für alle im Bereiche der Möglichkeit liegenden Schädigung» von vornherein Sicherheit leisten sollen, dazu neben den angelegten Werten Barmittel notwendig wären, die «ei dem grüßten Teile der Bergwerksunternehmer überhaupt richt beschafft werden könnten, andererseits aber bei dem übrwiegenden Teile der Bcrgwerksbetriebe, wenn nicht bei alrn, derartige Kapitalien angelegt sind, daß sie jetzt schon gnügend Sicherheit für alle Bergschäden bieten. Tatsächlich st auch kein Fall bekannt, und es dürfte ein solcher im Lereiche des Königreichs Sachsen auch nicht vor- aekommen fin, daß ein Bergschadenanspruch wegen des Fehlens der zur Deckung nötigen Werte unbefriedigt ge blieben wär« Dazu kommt noch, daß die bestehenden Berg werksbetrieb« unter dem Schutze des jetzt geltenden Rechtes gegründet wnden sind. Dieses kennt aber die Verpflich tung der Siyerheitsleistung oder gar der Fondsansammlung nicht. Die im Bergbau angelegten Kapitalien sind unter der Vorausstzung hergegeben worden, daß zwar selbstver ständlich die Verpflichtung zum Ersatz von Bergschäden be stehe, an db Möglichkeit der Verpflichtung zur weiteren Ansammlungwon totem Kapital, in zum Teil ganz unbe rechenbarer .«he, zur Sicherheitsleistung für künftige mög liche und uiter Umständen gar nicht eintretende Schäden, hat aber dalti kein Mensch gedacht. Zn der Begründung zum Gesetzentwürfe ist anerkannt, daß die Vonden Interessenten verlangte Sicherheitsleistung weder in Prußen, noch in den meisten übrigen deutschen BundeSstaatn, noch in Oesterreich besteht. Es liegt also, wie in einer Zuschrift aus Interessentenkreisen Westsachsens an uns betock wird, umsoweniger Veranlassung vor, in Sachsen etwS anderes zu bestimmen als in Preußen und den Bundesstaaten, in denen das preußische Berg recht gilt, veil dort, ebenso wie in Oesterreich, Berg- baufreiheitbesteht, der Grundeigentümer also gegen seinen Willen gezwmgen werden rann, den Abbau zu dulden. Zn Sachsendagegen ist der Grundstücksbesitzer selbst auch Eigeitümer des Kohlenunterirdischen. Er läßt sich für Hessen Ueberlassung an den Bergwerksbesitzer .»deutlich bezHlen. Die für den Erwerb der Abbaurechte zu zahlenden Summen in Form von einmaliger Kapital- absindung, von Scheffelgeldern und Zehnten sind ganz er heblich und belaufen sich aus sehr viele Millionen. Zm Zwickauer Steinkohlenrevier sind z. B. an die Grund stücksbesitzer von sieben der dort bestehenden Steinkohlen werke allein in den letzten 10 Zähren über 16 Millionen (16387730) Mark an Zehnten gezahlt worden. Die Zehnten steigen im Verhältnis zum Kohlenpreise, den Grundstücks besitzern kommen daher die steigenden Kohlcnpreise unge schmälert zugute, während für die Kohlenwertsbesitzer den steigenden Kohlenpreisen die immer höher werdenden Auf wendungen für die Kohlengewinnung gegenüberstehen. Auch steigen die Lasten, die man ihnen im Znteresse der Sicher heit des Betriebes und der Arbeiter, sowie deren Wohlfahrt auferlegt, von Jahr zu Jahr. Die den Zehnten empfangen den Grundstücksbesitzer tragen zu allen diesen Lasten, ob wohl der Zehnten steigt, nicht das geringste bei. Ihnen neben allen diesen Vorrechten und Vorteilen, die sie in den meisten anderen Bundesstaaten nicht genießen, noch ein be sonderes Vorrecht gegenüber allen sonstigen Gläubigern be züglich ihrer Schadenersatzansprüche zu gewähren, läge daher nicht die geringste Veranlassung vor. Es ist zur Begründung des Verlangens nach Ansammlung von Bergschadenfonds wohl auch angeführt worden, daß beim Aufhören eines Vergbauunternehmens, die davon Ge schädigten leer ausgehen würden, weil dann nichts mehr zum Bezahlen dieser Schäden vorhanden sei. Tatsächlich liegen — wie uns jene Interessenten versichern — die Ver hältnisse durchaus anders und Bergschadenfordernden günstig. Die Liquidation eines bergbaulichen Unternehmens, bei den stets mehr oder minder große Werte vorhanden und erst nach der BetriebSeinstcllung zu verwerten sind, und namentlich die Liquidation eines hier hauptsächlich in Frage kommenden Kohlenwerkes, dauert erfahrungsgemäß stets lange Zeit und jedenfalls viele Jahre. Zu berücksichtigen bleibt hierbei noch, daß bei der Be endigung eines Kohlenbcrgwerksbelriebes, in der letzten Zeit vor der Einstellung des Betriebes sich dieser immer mehr auf das eigene Gebiet, auf den Abbau der Schachtfesten zurückzieht und Bergschäden, falls sülche überhaupt ver ursacht werden, in den letzten Jahren deS Betriebes aus schließlich oder hauptsächlich nur noch an den eigenen Grund stücken bez. Gebäuden angerichtet werden könnten. In der Sitzung der Stadtverordneten der Stadt Zwickau vom 3. Dezember 1909 ist von einem Stadt verordneten folgendes ausgeführt worden: „Die Stadtver ordneten haben" sich bei einer vor kurzem ausgeführtcn Be fahrung auf dem Tiefbauschachte des Erzgebirgischen Stein- kohlen-Aktien-Vereins von der Anwendung des Spülversatz verfahrens überzeugt. Man habe dort gesehen, daß der Erzgebirgische Steinkohlenbau-Verein allen Ernstes bemüht sei, die Gefahr der Senkungen zu beseitigen. Man scheue keine Kosten, um diese Gefahren zu überwinden. Zum Spülversatz hat man recht viel Vertrauen. Bei der Ein fahrt hatten die beiden Direktoren ganz ausdrücklich ver sichert, es sei unmöglich, daß eine Senkung noch sichtbar wäre, wenn der Spülversatz so gewissenhaft erfolge, wie auf den Ticfbauschächten. Wenn das aber richtig sei, warum wollen dann die Werke keine Garantie geben durch Hinter legung eines Bergschädenfonds, der doch ihr Eigentum bleiben würde!" „Einen klareren Beweis dafür, daß man für den Berg bau ein ganz besonderes Sonderrecht oder vielmehr „Sonder unrecht" schaffen möchte, kann man — so heißt es u. a. in jener Zuschrift an uns — nicht mehr verlangen. Nach diesem Grundsätze müßte man nicht nur von allen Indu strien, sondern auch von allen Tierhaltern, Eisenbahngesell schaften, Automobilbesitzern usw. und nicht zuletzt von den Hausbesitzern selbst verlangen, daß sie zur Deckung des von ihnen möglicherweise verursachten Schadens von vornherein Sicherheit leisten. Man müßte, mit demselben Rechte wie den Bergbau, auch alle anderen Industrien, Tierhalter, Automobil- und Hausbesitzer zu Verbänden vereinigen und von ihnen die Ansammlung von Fonds verlangen. Be kanntlich ist aber selbst die von vielen Seiten verlangte Zwangsgenossenschaft der Automobilbesitzer vom Reichstag abgelehnt worden. Nach den obenerwähnten Anschauungen brauchten sich aber alle diese Industrien usw. durch diese Fondsansammlungen durchaus nicht beschwert zu fühlen. Denn wenn sie keinen Schaden verursachen, bleibt ihnen ja ihr Fonds unangetastet. Bis heute ist aber noch kein Mensch auf den Gedanken verfallen, an alle diejenigen, die einen Schaden stiften könnten, das sonderbare Ansinnen von Schadenfondsansammlungen zu stellen. Warum gerade für den Bergbau auch in dieser Beziehung eine Ausnahme gemacht werden soll, dafür werden wohl die Rufer im Streite um den Bergschadenfonds irgendwelche stichhaltige Gründe auch in Zukunft nicht erbringen können. Von den Ständen darf man aber erwarten, daß sie mit der Regierung das Ver langen einer Gruppe von Interessenten, welches nur den ersten Schritt auf der verhängnisvollen Bahn einer „kasu istischen Gelegenheitsgesetzgebung" bedeuten würde, ablehnen werden." Politische Nachrichten. Deutsches Reich. Geheimer Rat vr. Wach-Leipzig, einer der allerersten in der Welt unserer deutschen Nechtslehrer, fällt über den unser Volk so tief berührenden und von mancher Seite recht heftig zurückgewiesenen Borentwurf eines deutschen Strafgesetzbuches folgendes Urteil: „Gern und un umwunden spreche ich es aus, daß der Entwurf einen er freulichen, einen großen Fortschritt bedeutet, daß er den Vergleich mit den gleichzeitig vvrgclcgten österreichi schen und schweizerischen Entwürfen nicht zu scheuen hat, daß er bei aller VcrbesserungSbedürftigkcit zur Grundlage der Reform wohl geeignet ist. Da ist viel enges Haften am Ueberliefcrten, aber auch wahre Geistesfveihcit, Be freiung von geistloser Form, ja kühner Fortschritt, da ist sorgsames Wachen Uber die Heiligkeit der Rechtsordnung, Wahren der Energie des Rechts aber auch weise Mäßigung und Menschlichkeit." Dieses besonnene Urteil einer ersten Kapazität ist ein erfreuliches Zeichen für das neue Jahr auf gesetzgeberischem Gebiete. Nochmals das seltene Jubiläum eines sächsischen Blattes. Das Jubiläum ihres 2 50jährige n Bestehens beging bekanntlich am 1. Januar die „Leipziger Zei- t u n g", das Leipziger Organ der sächsischen Regierung. Als „Erster Jahr Gang der Täglich neu cinlauffenden Kriegs und Welthändel oder Zusammengetragene unparteyliche Nvuvelles Wie sich die Im Jahre 1660 im und außer der Christenheit begeben und von Tagen zu Tagen in Leipzig schriftlich eingekommen" erblickte das Blatt am 31. Januar 1660 das Licht der Welt, hieß später „Leipziger Post- und Ordinari-Zeitungewh von 1711 an „Leipziger Postzei tungen", bis 1734 der Name in „Leipziger Zeitungen" und Neujahr 1810 iu „Leipziger Zeitung" abgeändert wurde. — In der Jubiläumsbeilage bringt die „Leipziger Zeitung" eine Geschichte ihres Bestehens. Es wird darin betont, daß das Alter der „Leipziger Zeitung" sogar noch um einige Jahre, wenn nicht um Jahrzehnte über den 1. Januar 166» zurückdatiert werden könnte. Wenigstens steht es fest, datz der spätere erste Herausgeber der „Leipziger Zeitung", Thimvtheus Rihsch (1614 bis 1678), bereits in der Zeit des 30jährigen Krieges mit dem Druck von Zeitungen beschäf tigt war, und zwar wurde in seiner Druckerei Lie von den Schiveden nach ihrer Besetzung Leipzigs im Jahre 1642 dem schwedischen Postmeister Johann Dickpaul konzessionierte Zeitung hergestellt. In der Folgezeit hat die „Leipziger Zeitung" sowohl Zeiten glänzenden Aufschwunges wie un leugbaren Niederganges erlebt, Zeiten der Verpachtung wie unmittelbarer Leitung durch einen Königlichen Kommissar. In der deutschen Kulturgeschichte gar klangvolle Namen, wis der des Hofrats Mahlmann, des Dichters von „Mein Lebenslauf ist Lieb und Lust", dann Dr. Gretschels, des Ge- schichtsprosessors Ehr. A. Hasse, des Dichters und Professors O. Marbach, der Geheimen Negierungsräte v. Witzleben und Kurt v. d. Mosel, auch des Oberhofpredigers Meier in seinen glanzvollen Festtagsartikeln, sind mit der Leitung und dem Geiste der „Leipziger Zeitung" auf das innigste verwoben. Zur grötzeren Sicherheit gegen Unregelmäßigkeiten in der Kasiensührung bei den städtischen Kassen in Dresden ist ein 4. Nachtrag zu den Vorschriften über das städtische Kassenwescn angcstellt worden, den der Nat in seiner letzten Sitzung genehmigt hat. Der Nachtrag ent hält im wesentlichen eine Verschärfung der Kassenprüfun- gcn, eingehendere Vorschriften über die Führung der Gegen bücher und die Onittungsstellungen, den Ersatz größerer Barzahlungen von einer städtischen Kasse an die andere durch Uebcrweisung mittelst Schecks. Außerdem sieht der Nachtrag einen stärkeren Wechsel in der Besetzung der Klissi'nstt'ssi'n hpr unh vor. Der Gemeinderat Dcnbcn-Drcsden hat — ebenso wie die Verwaltung der VerbanLssparkasse des Plauenschen Grundes — einhellig den Beitritt zu dem geplanten Lan des-Pensionsverband für die Gemeinde-