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Sergarbeiter Gustav beide hier. 48 d. >a Selina Laeßker, Hermann Riedel in hier. ianla, T. d. Nadel- i. 11 T. 195 der mann Münch. 196 Friedrich Heimer, rehel. Schütze geb. N. inneck in Großeu- Feine in Hainichen Leipzig mit Hrn. üssing m Braila i. r geb. Weichhold <rse.) Wetter Frost -215, still Roggen fehlt. 70er 33,40, matter. w punkt sts9 Uhr iniImiA e: i 1887-88. ts. inen bittet Vorstand. i»«ii F nd >lnd Klöße, . Hentschel. eteich. tzung der Eis nen abends von ennige erhebe, oelche dies nicht »leiben. mge Ziehkuh^ mit dem jungen erkaufen bei k. liniier. sk Kohiiüiig, hemuitz Auer on Chemnitz, tigen Bediu- n. Näheres renLLii»««!»- (IIü. 363 b.) nstem >ung tschen lschaftzuver- msgedehnter ich für diese wicklungs- ngs-Branche en Offerten . ». an die einzureichem sßmrimicil -im» ILIeiniiivi». ekomnien ist ein weiß gefleckter ässe). zuriickzubringen ageblattes. auf dem Wege Callnberg ver- rückgabe an die zbnuug gebeten. LKM-ßMM ABN! Wocheu- und Kachrichlsblatt zugleich 8esch«W-Aiizeiger siir ABm, Wdlitz, Btriisdttf, Nüsdorf, St. KBioi. HmiriPort, RaritN» iNiS Wiilseii. Amtsblatt für den Stadtrat ;n Lichtenstein. »s. Jahrgang. — Nr. 11. Sonntag, den 13. Januar 1889. egen die Ein nn die Art brutale, vor den mhlen erlassen ^ei jeder Beeinflussung soll der Beweis er- Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 11. Januar. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Prü fung der Wahl des Abg. Websky (10. Breslau). Gegen diese liegt ein Protest aus Waldenburg vor. Abg. Websky hat in dem Wahlkreise eine Majorität von nur 95 Stimmen über den freisinnigen Kandidaten Stadtsyndikus Eberty erhalten. Die Unterzeichner des Protestes sprechen die Ansicht aus, daß das Wahl resultat ein ganz anderes gewesen sein würde, wenn nicht zahlreiche Unregelmäßigkeiten vvrgekommen wären. Diese Verstöße gegen die Wahlvorschrifteu sind zum Teil formeller Natur (ungenügende und zum Teil falsche Publizierung des Stichwahltermins). Die wesentlichsten Einwendungen beziehen sich aber darauf, daß der Landrat von Lieres, der Kreisschulinspektor Gregorovius und viele Lehrer, Schulzen und Amts vorsteher und sonstige Beamte mit der Autorität ihres Amtes sich am Wahlkampfe beteiligt haben; dazu kommen eine Reihe einzelner Uebertretungen der Wahlbestim mungen, wie Ungiltigkeitserklärung von Stimmzetteln für Eberty, auf denen der ursprüngliche Name durch strichen war, Entfernung freisinnigerStimmzettelverteiler aus den Wahllokalen, Verletzung des Wahlgeheimnisses durch Oessnung der Wahlzettel, vor allem aber Zwang und Drohung von Arbeitgebern gegen Arbeitnehmer in Altwasser und Neusalzbrunn. Die Wahlprüfungskommission (Berichterstatter Abg. Gröber) hat mit 10 gegen 3 Stimmen die Beschwerdepunkte zum Teil für unerheblich, zum Teil für nicht erwiesen oder für widerlegt erachtet und be antragt, die Wahl für gütig zu erklären. Die Abgg. Hermes und Rickert beantragen die Beschlußfassung über die Giltigkeit der Wahl aus zusetzen. Abg. Dr. Hermes (dfr.): Gerade bei dieser Wahl ist nach den Behauptungen des Protestes die bracht werden, daß sie gewirkt habe. Wie denkt sich der Vorredner diesen? Ein solcher Beweis ist uner bringbar und wenn er gefordert wird, so ist keine amtliche Wahlbeeinflussung erfolgbar. In früheren Jahren hat man über solche Beeinflussungen auch auf der äußersten Rechten anders gedacht, so bean tragte der ehemalige Minister Graf Schwerin im Jahre 1867 selbst die Ungiltigkeitserklärung einer Wahl, bei der amtliche Beeinflussung konstatiert kichere Inhaltsangabe, als die, daß die Wahl Webs- ky's empfohlen worden sei. Der Reichskanzler soll nicht verpflichtet sein, unsere Neugierde zu befriedigen ! Das ist eine.schöne subalterne Stellung, die der Vorredner da dem Reichstage anweist. Gerade diese Untersuchungen sind eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstages. Hier aber werden Dinge verteidigt, die nicht einmal der Kultusminister in Preußen gut geheißen hat, der in der Debatte im Mürz 1888 ß er generelle Anweisungen g» der Schulbeamten bei den W Deutschland schon so unterwühlt sei, wie es für seine Zwecke nötig ist. Daß die Arbeiter sich in die Wahl bewegung gemischt haben, ist ja an sich zu bedauern; so lanbe aber in der Art und Weise, wie notorisch die freisinnige Partei es thut, Wahlhetze von der Gegenseite getrieben wird, können wir es den Arbeit gebern gar nicht verdenken, wenn sie dieser Agitatio nen sich erwehren. Abg. Rickert (dfr.): Ueber die Klarheit des Vorredners können wir nur erfreut sein. Aber es ist schmerzlich, wenn solche Meinungen allgemeiner werden, wenn mau sieht, daß Männer, die mit uns für die Wahlfreiheit gekämpft haben, die Ausführung ihrer früheren Beschlüsse in solcher Weise gut heißen. Wenn der Vorredner mit seinen Ausführungen über Beeinflussungen von deutschfreisinniger Seite Eindruck machen will, so muß er dafür Beweise erbringen; ich bestreite ihm das Recht, in solcher Weise über die Deutschfreisinnigen zu sprechen. Wir haben von Beeinflussungen der Beamten und Arbeitgeber gehört, aber von solchen der Freisinnigen ist nirgends in den Protesten die Rede. Mit seiner „Notorietä" sagt der Vorredner gar nichts, das macht auf dem Lande keinen Eindruck, wo man weiß, wer die Agitation treibt. Man weiß, wie dort der Landrat und der Gutsbesitzer die Stimmung macht. (Abg. v. Kar- dorff: „Sie machen es ja genau ebenso!") Wo denn, Herr v. Kardorff? Wir machen eben diese Dinge nicht. — Es ist noch nie anerkannt worden, daß ein legitimer Wahleinfluß gerügt werden könne. Dann ist das allgemeine direkte Wahlrecht eine poli tische Heuchelei. Bisher war in Füllen, wie der vorliegende, die Praxis des Hauses eine andere, wo das Wahlgeheimnis verletzt war, wurde jedesmal eine erneute Prüfung beschlossen. Die Kommission bezweifelt, daß der Bauinspektvr, der seine Beamten bei sich versammelte, um die Wahl Websky's zu em pfehlen, in amtlicher Eigenschaft gehandelt habe. Sollte er sich etwa ein Schild um den Hals hängen mit der Aufschrift „amtlich". Ferner wird eine An gabe des Inhalts der Unterredung der Beamten mit dem Bauinspektor vermißt. Giebt es denn eine deut- Strafrichter gebracht werden müßte. Der Arbeitgeber hat sich eines unerhörten Mißbrauchs seiner Gewalt schuldig gemacht, indem er nicht will, daß das Gesetz, welches jedem Deutschen Wahlfreiheit garantiert, für seine Arbeiter vorhanden sei. Wenn die Arbeiter per sönliche Gegner eines solchen Systems werden, welches die sklavische Abhängigkeit der Arbeiter vom Arbeit geber duldet, so ist das zu begreifen. Eine solche Praxis darf nicht weiter geduldet werden. Es giebt ja keine andere Instanz, welche die Arbeiter gegen die Arbeitgeber zu schütze« im stände ist, als den Reichs tag. — Dieses System der Einschüchterung erstreckt sich auch auf die Art der Abgabe der Wahlstimmen. In Obersalzbrunn haben die Arbeiter der Möntiugschen Fabrik unter genauester Kontrolle seitens des Direktors und seiner Beamten ihre Stimmen abgeben müssen. Das Geheimnis der Wahl ist somit in raffiniertester Weise verletzt worden. Der Wahlprotest ist wohl begründet. Für jeden Punkt werden Zeugen vorgeschlagen. Die Wahlprüfungskommission hat trotzdem nicht in einem ein zigen Punkt die Beweisaufnahme angeordnet. Das Votum der Kommission würde das Vertrauen der vergewal tigten Wühler zu dem Reichstage auf das Allerhöchste erschüttern. Das Ergebnis der Waldenburger Wahl kann nicht als Ausdruck der politischen Stimmung der Bevölkerung, sondern nur als eine Fälschung der selben bezeichnet werden. Der Reichstag ist verpflichtet, mit seinem ganzen Ansehen dem entgegeuzutreten; denn die Wahlfreiheit ist doch schließlich die Grundlage für alle konstitutionellen Einrichtungen des Staates. (Bei fall links.) Abg. Reinbaben (kons.): Ich will das Ver fahren des Kreisschulinspektors Gregorovius nicht verteidigen, halte aber doch das Verlangen des An tragstellers, Beweiserhebung anzustellen, ob der Schulinspektor in der That das Zirkular erlassen habe, für überflüssig. Der Reichstag soll nicht Staatsanwalt spielen und neues Material aufspüren, sondern sich mit den Behauptungen des Protestes begnügen. — Die Lehrer sollen danach infolge des Zirkulars des Krcisschul-Jnspektors Gregorovius zum größten Teil für den Kartellkandidaten gewirkt haben. Als Beweis dafür hat aber nur der einzige Fall angeführt werden können, daß ein Lehrer die freisinnigen Wahlzettel in den Häusern zerrissen haben soll; das spricht.doch gewiß nicht für eine so große Wirkung jenes Zirkulars. — Was die Be einflussung der Arbeiter durch die Arbeitgeber betrifft, so ist es doch nur natürlich, daß der wirtschaftliche Selbständige einen besseren Ueberbtick über die Be dürfnisse des Gemeinwesens hat, und daß er die Ansicht der Unselbständigen mehr oder minder be einflussen wird. (Hört! hört! links.) Das haben Sie (links) in einem gewissen Maße auch stets zu gegeben. Ohne eine solche Beeinflussung wäre das allgemeine gleiche Wahlrecht, wie wir es haben, doch auch einfach unmöglich. (Hört! hört! links.) Mora lisch ist der Arbeitgeber immer im Recht, wenn er nicht duldet, daß der Arbeiter einen Kandidaten wählt, von dem er Schädigung seiner Erwerbsthätig- keit erwarten muß. Und darauf kam es bei der Septennatswahl hinaus; das Ausland sah jene Wahl vielfach als eine Probe an, ob der Boden in verfassungsmäßig garantierte Wahlfreiheit in ausge dehnter Weise beeinflußt worden, sodaß von einer freien und geheimen Wahl nicht mehr die Rede sein kann. Wenn verfahren wäre wie bei früheren Wahlprü fungen, so müßte die Wahl schon hiernach kassiert werden, denn es würde dann Websky 10,629, Eberly dagegen 10,659 Stimmen haben. Wie viel mehr muß man zu diesem Schlüsse bei den anderen noch krasse ren Verletzungen der Wahlfreiheit kommen. So hat in Reußendorf der Wahlvorsteher an der Wahlurne den Zettel eines Wählers Schubert geöffnet und direkt das Wahlgeheimnis verletzt. Am 17. Februar wurden Porzellanmaler, die in Altwasser in der Fabrik des Herrn Tielsch beschäftigt waren, durch den Obcrmaler Simon in das Comptoir des Chefs geführt, wo ihnen derselbe eine Ansprache hielt, die darin gipfelte, daß die Wähler sich der Abstimmung enthalten sollten, wenn sie nicht sofort sämtlich aus der Arbeit entlassen werden wollten. Es sind somit eine Reihe Wähler auf gesetzwidrige Weise verhindert worden, ihr Wahl recht auszuüben, denn der 8 9 des Strafgesetzbuches verbietet, daß ein Arbeitgeber seine Leute zu Gunsten eines bestimmten Kandidaten besteche, und der Bedrohung in diesem Falle ist eine so daß sie einer Bestechung fastgleichkommt und Krarlkerrsteuer fällig. BetmmtmachMg, Beleuchtung der Fuhrwerke betreffend. Alle auf den öffentlichen Straßen und Plätzen hiesiger Stadt und Flur ver kehrenden Fuhrwerke, bei Schlittenbahn einschließlich der Schlitten, sind während der Dunkelheit mit brennenden Laternen zu versehen, dergestalt, daß die nur zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je zwei zu beiden Seiten des Kutschersitzes angebrachte Laternen, andere Geschirre dagegen eine, links entweder - am Kummet des Pferdes, bei zweispännigen Fuhren des Sattelpferdes, oder am Vorderteil des Wagens bezw. Schlittens an geeigneter Stelle befestigte Laterne zu sichren haben. . ^^Ausgenommen'sind Ackerfuhren und Hundefuhrwerke, k werden nach ß 366,10 des Reichsstraf-Gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet. Lichtenstein, am 12. Januar 1889. Der Rat zu Lichtenstein.